Codierungen - allgemeine Diskussion

Audi A4 B9/8W

Hallo *,

Auch im B9 wird es die ein oder andere Variante geben, BITs zu setzen.

und wie bereits im Audi A4 Modell B8 möchte ich alle Codierungen,
(B8/8K Codierungen)

Änderungen der Steuergeräte usw. zusammengefasst hier sammeln.

Hoffe es ist in eurem Sinne...

Viel Spaß

Beste Antwort im Thema

Hallo *,

Auch im B9 wird es die ein oder andere Variante geben, BITs zu setzen.

und wie bereits im Audi A4 Modell B8 möchte ich alle Codierungen,
(B8/8K Codierungen)

Änderungen der Steuergeräte usw. zusammengefasst hier sammeln.

Hoffe es ist in eurem Sinne...

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Zitat:

@Scotty18 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:28:18 Uhr:


welches soll dann funktionieren ?
das Hex Can war doch das große ...

edit:
ok es wird "aktuell" nicht unterstützt

Falls es mal aus dem Beta-Status kommt, soll wohl das HEX-NET mit der MLB2 Plattform funktionieren. Aber vielleicht ist ja VCP die Lösung?

Zitat:

@Chrisr14 schrieb am 19. Januar 2016 um 00:22:41 Uhr:


VCP bekommst du beim Markus vom VCP-Forum. Er wird es dir bestimmt auch gern in die Staaten schicken. VIM funktioniert, ja.

Wo ist denn das VCP Forum? Hier unter On-Board-Diagnose oder woanders?

gibts hier nicht
wenn im OBD Forum

Man darf hier leider nicht in "Konkurrenz-Foren" linken. Aber mit Google solltest du fündig werden.

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Für vim musst du dann aber noch das vim Plugin zusätzlich erwerben zum vcp,aber das kannst du dann im vcp Forum nachlesen..weiß aber nicht ob du als nicht Kunde auch alles lesen/sehen kannst im Forum..?

Alles natürlich nicht. Aber der "Kaufberatung" Bereich ist sichtbar.

Kann schon jemand sagen bis zu welcher Geschwindigkeit die VIM zdc freischaltet? Beim MIB2 im MQB ist wohl bei 200-210km/h wieder Schluss. Vielleicht kann man aber bald auch das "VIM Premium" Package kaufen...

Ich bin ja gut im interpretieren - aber hier steig ich aus :-)

Zitat:

@darkvader schrieb am 24. Januar 2016 um 20:30:45 Uhr:


Ich bin ja gut im interpretieren - aber hier steig ich aus :-)

Ist doch gar nicht sooo kompliziert. 😉

Zitat:

@Chrisr14 schrieb am 24. Januar 2016 um 20:27:11 Uhr:


Kann schon jemand sagen bis zu welcher Geschwindigkeit die VIM zdc freischaltet? Beim MIB2 im MQB ist wohl bei 200-210km/h wieder Schluss. Vielleicht kann man aber bald auch das "VIM Premium" Package kaufen...

Hier geht es um die Freischaltung der

V

ideo

I

n

M

otion-Funktion, also die Möglichkeit, Filme und Fernsehen während der Fahrt schauen zu können. Beim

M

odularen

I

nfotainment-

B

aukasten

2

wird die Funktion bei Fahrzeugen mit quer eingebautem Motor (basierend auf dem

M

odularen

Q

uer-

B

aukasten, MQB) ab 200, 210 km/h offenbar wieder deaktiviert. Die Frage war, ob das auf den MIB2 bei Fahrzeugen mit längs eingebautem Motor (basierend auf dem

M

odularen

L

ängs-

B

aukasten, MLB) auch zutrifft.

Und ZDC ist das Dateiformat, das das Vag Can Pro zur Implementierung solcher Freischaltungen verwendet. 🙂

Danke für die Erklärung - wieder einiges gelernt....

Einem Kollegen hat diese Freischaltung nach einem Crash viel Geld gekostet. Die Versicherung hat den Vollkaskoschaden nur zur Hälfte übernommen, außerdem gab es 80€ Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Wie wurde das ganze denn bewiesen?
War das Fahrzeug nach dem Crash noch fahrbereit?

Ich würde mal ganz stark auf VIM tippen! ;-)

Zitat:

@Antoni schrieb am 25. Januar 2016 um 16:15:14 Uhr:


Wie wurde das ganze denn bewiesen?
War das Fahrzeug nach dem Crash noch fahrbereit?

Fahrzeug wurde aufgrund von Zeugenaussagen sichergestellt und dann konnte man das wohl irgendwie auslesen.

Letztlich war es eine Sache in der Grauzone, der Richter konnte sich wohl nur auf die §1 und 23 der STVO berufen.

Revision wäre wohl möglich und lt. Anwalt wahrscheinlich sogar erfolgreich gewesen, nur der Kollege hatte irgendwann die Schnauze voll. Dummerweise hatte er die Rechtschutzversicherung beim gleichen "Verein" wie die Kfz-Versicherung und konnte dadurch die Rechtschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen.

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 25. Januar 2016 um 16:57:25 Uhr:



Zitat:

@Antoni schrieb am 25. Januar 2016 um 16:15:14 Uhr:


Wie wurde das ganze denn bewiesen?
War das Fahrzeug nach dem Crash noch fahrbereit?
Fahrzeug wurde aufgrund von Zeugenaussagen sichergestellt und dann konnte man das wohl irgendwie auslesen.
Letztlich war es eine Sache in der Grauzone, der Richter konnte sich wohl nur auf die §1 und 23 der STVO berufen.
Revision wäre wohl möglich und lt. Anwalt wahrscheinlich sogar erfolgreich gewesen, nur der Kollege hatte irgendwann die Schnauze voll. Dummerweise hatte er die Rechtschutzversicherung beim gleichen "Verein" wie die Kfz-Versicherung und konnte dadurch die Rechtschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen.

Sorry, aber was sind das denn für Ammenmärchen?

irgendein Versicherungsvertreter dabei der das bestätigen kann/könnte?

In einem Rechtsstaat habe ich die freie Versicherungswahl, soweit ich weiß.

es sei denn

Frl. Honecker

hat es geändert 😉

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