Ceed SW 1,6 Plug-in

Kia Ceed

Hallo zusammen, ich überlege gerade mir einen Ceed SW Plug-In Platinum zu holen aber hatte mit dem Thema bisher noch nichts am Hut. Das Fahrzeug hat 141PS, davon 105PS an Benzin.

Frage 1: Wenn ich nun rein elektrisch fahre komme ich doch mit 36 Elektro-PS nicht von der Stelle oder werden die Elektro-PS anders gerechnet?

Frage 2: Läd sich das Fahrzeug auch während einer längeren Autobahnfahrt wieder ein wenig auf?

Frage 3: Ich habe zurzeit einen Volvo V60 mit 250PS und ein wenig Schiss auf 101PS Benzin umzusteigen.
Ich bin jetzt nicht der Raser aber freue mich schon über eine gute Beschleunigung. Hat der Hybrid durch den zusätzlichen E-Antrieb auch eine "relativ" gute Beschleunigung? Ich erwarte jetzt keine Rakete aber so ein bisschen um mal eben an etwas vorbei zu ziehen..

Ich glaube das reicht jetzt erstmal an Fragen ;-)

Danke Euch schon mal vorab und auch vorab ein paar ruhige Weihnachtstage
Tommy

57 Antworten

Zitat:

@Koreander1610 schrieb am 9. Januar 2022 um 16:44:58 Uhr:


Vollledersitze mit Belüftung, Digitales Cockpit. Sonst eigentlich nichts

Das weiß ich, ich dacht es würden andere Materialien verwendet. Beim Vision sah der "Bezug" vom Armaturenbrett nicht so hochwertig aus

Das ist Kunststoff, egal ob Vision oder Platinum.

Ich lese gerade das auf die Förderung kein Anspruch besteht und man den Antrag erst stellen kann wenn der Wagen geliefert angemeldet wird. Auf der Seite des Bundes steht: Wenn der Topf lehr ist, wird keine Förderung mehr ausgeschüttet.

Das Autohaus wirbt aber mit den 4500€, die von mir als Anzahlung vorgestreckt werden müsen.
Mein Auto kommt erst im Juli, wie groß ist die Chance das der Topf bis dahin leer ist?

Das hängt davon ab wie viel Millionen E Autos verkauft werden

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@Isnoguddi,

die Wahrscheinlichkeit, dass der Topf aufgefüllt wird ist größer.
Aber es ist richtig, einen Anspruch hast Du nicht.

Unverständlich, warum man das zweistufige Verfahren geändert hat, wie es zuvor gültig war.
Da hat man nämlich während die Bestellung lief einen Zuwendungsbescheid erhalten, der einem die Förderung zugesichert hat.

Der Händler hat mit der Förderung nichts zu tun, er gibt nur den Herstelleranteil an dich weiter, ob Du eine Förderung erhälst ist ihm dann egal. Die 4500€ Anzahlung musst Du bezahlen bzw. auslegen.

Das ist schon ein blödes System, es sollte doch das Bestelldatum gelten damit man etwas an Sicherheit hat.
Ich gehe auch davon aus das der Habeck noch etwas ins Töpfchen schmeißt.

Aber trotzdem kam ich kurz ins Stocken, denn heute wird bestellt...

Zitat:

@Isnoguddi schrieb am 12. Januar 2022 um 11:38:41 Uhr:


Ich lese gerade das auf die Förderung kein Anspruch besteht und man den Antrag erst stellen kann wenn der Wagen geliefert angemeldet wird. Auf der Seite des Bundes steht: Wenn der Topf lehr ist, wird keine Förderung mehr ausgeschüttet.

Ist keine neue Regelung und wird seit Anfang der Förderung so umgesetzt.

Zitat:

@Isnoguddi schrieb am 12. Januar 2022 um 11:38:41 Uhr:


Mein Auto kommt erst im Juli, wie groß ist die Chance das der Topf bis dahin leer ist?

Sehr unwahrscheinlich.

Zitat:

@Isnoguddi schrieb am 12. Januar 2022 um 12:48:30 Uhr:


Das ist schon ein blödes System, es sollte doch das Bestelldatum gelten damit man etwas an Sicherheit hat.

Du zahlst doch beispielsweise KFZ-Steuer auch nicht ab der Bestellung, sondern erst ab der Erstzulassung.

@206driver,

bis 2020 hat man die Zusage zur Förderung kurz nach der Bestellung erhalten und wusste, dass man Geld bekommt wenn das Auto da ist und zugelassen wird.
Man hat also das Risiko inzwischen komplett auf den Käufer abgewälzt.

Bei der Wallboxförderung hat man dieses Prinzip z.B. bis zum Schluss beibehalten und keiner ist ein Risiko eingegangen.

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 13. Januar 2022 um 10:27:26 Uhr:


bis 2020 hat man die Zusage zur Förderung kurz nach der Bestellung erhalten und wusste, dass man Geld bekommt wenn das Auto da ist und zugelassen wird.
Man hat also das Risiko inzwischen komplett auf den Käufer abgewälzt.

Ich wüsste nicht, wie man zu dieser Schlussfolgerung kommen kann.

Ab EZ 03.06.2020 wurde der Umweltbonus durch die Innovationsprämie verdoppelt. Die Innovationsprämie hat / hatte eine kürzere zeitliche Befristung als der Umweltbonus. Vielleicht entsteht der Eindruck dadurch.

Am Ablauf der Antragsstellung hat sich nach meinem Kenntnisstand nichts geändert.

Dann hast Du einen schlechten Kenntnisstand.
Vor Sommer 2020 hat man nach der Bestellung einen Zuwendungsbescheid beantragt, dieser hat einem den Umweltbonus für die spätere Zulassung zugesichert.
Es wurde danach von diesem zweistufigen Verfahren auf das heute gültige einstufige Verfahren geändert, bei dem erst der Antrag mit der Zulassung gestellt werden kann.

Wie ich meinem letzten Beitrag sagte gibt es für die beiden Bestandteile der Förderung unterschiedliche Zeitlinie.
Der Umweltbonus ist bis 31.12.2025 beantragbar. Wer ein entsprechendes Fahrzeug in der ersten Hälfte 2020 bestellt hat wird dieses vermutlich bis zum 31.12.2025 erhalten.
Vielleicht war diese damalige Praxis lediglich eine Art von Bestätigung, dass das entsprechende Fahrzeug auf der BAFA Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt ist.

Zitat:

@Isnoguddi schrieb am 12. Januar 2022 um 12:48:30 Uhr:
Das ist schon ein blödes System, es sollte doch das Bestelldatum gelten damit man etwas an Sicherheit hat.

Zitat:

Du zahlst doch beispielsweise KFZ-Steuer auch nicht ab der Bestellung, sondern erst ab der Erstzulassung.

Der Unterschied ist nur, sage ich bei der KFZ-Steuer "Mein Topf ist leider leer...." ändert das nichts daran das ich trotzdem zahlen muß ;-)

@206driver,

spekulierst Du nur, oder hast Du auch Ahnung vom Ablauf?

Also nochmal, so lief das Damals:

1. Vertrag unterschreiben

2. Den Vertrag zur Bafa hochladen

3. 4 bis 6 Wochen später gab es den Zuwendungsbescheid*. Dieser sicherte die Prämie zu. Zusätzlich musste man noch einen Schrieb zu den wahrheitsgemäßen Angaben mir einreichen.

4. Der Zuwendungsbescheid ging an den Händler, woraufhin der Hersteller seine Prämie vertraglich bestätigte.
Ohne Zuwendungsbescheid, keinen Herstelleranteil.

5. Zulassung des Fahrzeugs

6. Antrag auf Umweltbonus Online stellen

2020 würde dieses Verfahren geändert. Seitdem wird nur noch ein Antrag gestellt, sobald das Fahrzeug zugelassen wurde.

* https://www.subventa.de/glossar/zuwendungsbescheid/

Zitat:

@Killed_in_Action schrieb am 14. Januar 2022 um 08:25:21 Uhr:


spekulierst Du nur, oder hast Du auch Ahnung vom Ablauf?

Ich schätze mich bei bestimmten Sachverhalten als gut informiert ein und lerne gerne dazu.

War denn etwas sachlich falsch bei dem, was ich geschrieben hatte?

Zitat:

@206driver schrieb am 13. Januar 2022 um 10:49:29 Uhr:


]

Am Ablauf der Antragsstellung hat sich nach meinem Kenntnisstand nichts geändert.

Deine Fehleinschätzung lag in diesem Satz.

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