Bora 1530kg und Wohnwagen 1600kg zul. Gm, Klasse B FhrSchein

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

Folgende Situation:
Mein Bora wiegt leer ca. 1530kg. Nun möche ich einen Wohnwagen ziehen der 1600kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.
Jetzt habe ich den neuen Klasse B Führerschein und darf somit enteder nur einen Anhänger bis 750kg ziehen oder mit Gespann und Zugfahrzeug die 3,5t nicht überschreiten, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers ist nicht höher als die Leermasse des PKW.

Bei mir sind nun etwa 70kg Unterscheid zwischen dem legalen Fahren.

Ist es möglich entweder den PKW irgendwie 70kg schwerer zu machen. bzw. wie wird gewogen? Kann man einen Wiegeschein machen, in dem ales das drin ist was man sonst auch mitfährt oder muss ALLES raus (eben Leergwicht)?

Oder

Ist es möglich den Wohnwagen abzulasten, wenn ja in was für kg-Schritten ist das möglich? Kann man auch z.B. 63 kg ablasten oder müssen es immer grade 50 oder hunderter-Schritte sein?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rednammoc


Mein Bora wiegt leer ca. 1530kg.
Nun möche ich einen Wohnwagen ziehen der 1600kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.

Hi

Du musst vom Bora auch das zulässige Gesamtgewicht nehmen.

z.B. der Bora hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800kg und der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600kg.

Das wären zusammen 3400kg.

Das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug muss höher sein als das was dahinter hängt.

Aber auf 100% sicher zu gehen,wäre es am besten du fährst zum Straßenverkehrsamt und lässt dir dies auch Schriftlich geben.

Ich hab mir son schreiben auch vom Straßenverkehrsamt gegeben weil sich die Polizei auch nicht 100% in der Sache auskennt und man auch kein ärger haben will.

MfG
Christian

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Hab jetzt überflogen. Aber ist der Hänger auflauf gebremst? Wenn ja dann kannste eh alles hacken. Du darfst mit dem neuen Klasse B nur Ungebremste Hänger fahren, eben nur 750kg...

Um einen Wohnwagen zu ziehen, brauchste du leider BE...

Zitat:

Original geschrieben von lowlevel99


Mensch bin ich froh, dass ich damals die 300€ in den BE investiert hab...

Geht mir nicht anders 😁

VW_Golf3GTI wie kommst du darauf, dass mit B nur ungebremste Anhänger gefahren werden dürfen?
Davon hab ich noch nichtsgehört und ehrlich gesagt ist das auch widersinnig, weil gerde die mit Auflaufbremse sind die sichereren Anhänger weil sie eben mitbremsen bei größeren Bremsungen.

ungebremst nur bis 750kg so wird ein Schuh draus!

Achja, und ich bin froh das ich einer von 100 war, der beim Bund
den CE spendiert bekommen hat😁 Lkw+Anhänger bis 40Tonnen😁😁😁😁😁😁😁

diese Grafik erklärt es am besten!

Anhängermöglichkeiten

laste einfach den Anhänger ab und gut ist, stellt kein Problem dar, mache ich mehrmals gemacht!

Pkw Leergewicht 1530kg
zGG Pkw waren echt 2000kg

also einfach auf 1500kg den Anhänger ablasten wo ist da das Problem??? Das ist das für ein Bora mir zGG 2000kg??? Meine Variant hat gerade mal 1880kg????

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Für mich war das ab dem 3 Post alles klar! Ablasten auf 1500 und schon darf ich nur mit B Führerschein fahren! Da zGG nicht größer 3,5t sind. bzw. genau dann auf 3,5t sind. Da Auto zGG 2t sind und Wohnagen nach ablasten auf zGG 1,5t. Auto wiegt leer 1530 also wäre Zugfahrzeug 30kg schwerer als der Hänger. Somit alles bestens!

Ist ein TDI 130PS 4motion! Es sind wirklich 2t zGG hab grad nochmal in den Papieren geguckt!

Hallo,hallo
es wurde hier schon erwähnt....die in der Zulassung eingetragenen Werte des PKW bzw. Anhänger bezüglich Leergewicht zulässige Gesamtmasse zählen bei der Beurteilung. Da hilft ablasten nunmal nicht. Sonnst ist das fahren mit ungültiger Fahrerlaubnis. Einfach mal die Grafik von Schyschka richtig studieren.
Grüße HEWE

ja ich weiss... stimmt ja auch dann alles. versteh nicht was jetzt noch das problem ist?!

Edit: hier mal ein PAINT Bild 😉
Edit2: Das Ablasten wird doch in die Papiere eingetragen!!!

Hat der Wohnwagen eine oder zwei Achsen?

Bei zwei Achsen brauchste nämlich BE wenn ich mich recht entsinne.

Achsabstand kleiner 1m gilt oder zumindest galt mal als eine Achse, sollte heute noch immer sein!

Fahrerlaubnis ist nicht so mein Ding

Zitat:

Original geschrieben von rednammoc


Edit2: Das Ablasten wird doch in die Papiere eingetragen!!!

Okeh, dann passt es doch für die B. Dieser Hinweis hat mir gefehlt(dachte Du willst mit einem Wiegeschein rumfahren). Ganz schöner Brocken Dein Bora....

Grüße HEWE

Zitat:

Original geschrieben von King Nova


Hat der Wohnwagen eine oder zwei Achsen?

Bei zwei Achsen brauchste nämlich BE wenn ich mich recht entsinne.

Wie du auf meiner äußerst professionelen Bilddatei sehen kannst ist es nur eine Achse 😉

Was Schyschka über die zwei Achsen sagt stimmt glaube ich. Dabei gilt das wohl als Tandemachse.. was ja im Prinzip das selbe aussagt, aber anders heisst 😉 Naja..

wenn du eine Antischlingerkupplung verbaut hast, das sind die großen Dinger am Fangmaul, dann würde ich direkt mit der Ablastung die Tempo 100 km/h eintragen lassen, wäre dann ein Abwasch da es zusammen genauso viel kostet wie eins davon! Ich ja nur eine Berichtigung der Fz.-Papiere!

Hat er beides schon. 100er Schild und somit auch ne ANTI-Schlingerkupllung!

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