Bora 1530kg und Wohnwagen 1600kg zul. Gm, Klasse B FhrSchein

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

Folgende Situation:
Mein Bora wiegt leer ca. 1530kg. Nun möche ich einen Wohnwagen ziehen der 1600kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.
Jetzt habe ich den neuen Klasse B Führerschein und darf somit enteder nur einen Anhänger bis 750kg ziehen oder mit Gespann und Zugfahrzeug die 3,5t nicht überschreiten, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers ist nicht höher als die Leermasse des PKW.

Bei mir sind nun etwa 70kg Unterscheid zwischen dem legalen Fahren.

Ist es möglich entweder den PKW irgendwie 70kg schwerer zu machen. bzw. wie wird gewogen? Kann man einen Wiegeschein machen, in dem ales das drin ist was man sonst auch mitfährt oder muss ALLES raus (eben Leergwicht)?

Oder

Ist es möglich den Wohnwagen abzulasten, wenn ja in was für kg-Schritten ist das möglich? Kann man auch z.B. 63 kg ablasten oder müssen es immer grade 50 oder hunderter-Schritte sein?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rednammoc


Mein Bora wiegt leer ca. 1530kg.
Nun möche ich einen Wohnwagen ziehen der 1600kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.

Hi

Du musst vom Bora auch das zulässige Gesamtgewicht nehmen.

z.B. der Bora hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800kg und der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600kg.

Das wären zusammen 3400kg.

Das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug muss höher sein als das was dahinter hängt.

Aber auf 100% sicher zu gehen,wäre es am besten du fährst zum Straßenverkehrsamt und lässt dir dies auch Schriftlich geben.

Ich hab mir son schreiben auch vom Straßenverkehrsamt gegeben weil sich die Polizei auch nicht 100% in der Sache auskennt und man auch kein ärger haben will.

MfG
Christian

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Zitat:

Original geschrieben von rednammoc


Mein Bora wiegt leer ca. 1530kg.
Nun möche ich einen Wohnwagen ziehen der 1600kg zul. Gesamtgewicht eingetragen hat.

Hi

Du musst vom Bora auch das zulässige Gesamtgewicht nehmen.

z.B. der Bora hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800kg und der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600kg.

Das wären zusammen 3400kg.

Das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug muss höher sein als das was dahinter hängt.

Aber auf 100% sicher zu gehen,wäre es am besten du fährst zum Straßenverkehrsamt und lässt dir dies auch Schriftlich geben.

Ich hab mir son schreiben auch vom Straßenverkehrsamt gegeben weil sich die Polizei auch nicht 100% in der Sache auskennt und man auch kein ärger haben will.

MfG
Christian

Ich denke das ich nicht ganz korrekt, denn es würde kein Sinn machen. Denn im Extremfall fährt man mit einem leeren Auto, also 1,5t und einem vollen Anhänger 1,6t.
Dazu kommt das mein Wagen zul GG von 2t eingetragen hat.

EDIT:
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Somit könnte ich mir für 70KG Werkzeug ins Auto legen und bräuchte mir nur einen Wiegeschein holen.

Dann geht nur ablasten des Wohnanhängers. Du kannst zwar das Leergewicht des Bora erhöhen, so dass die Bedingung des ersten Teils (Leermasse der Zugfahrzeugs >= zGG Anhänger) erfüllt wäre, aber liegst mit der zGG der Kombination dann in jedem Fall über 3500kg. D.h. Du musst den Anhänger in jedem Fall ablasten. 70kg ablasten, falls das möglich ist, reichen nicht, 100kg müssen es sein (zGG Bora 2000kg + max 1500 zGG des Anhängers). Dann bist Du automatisch auch in der ersten Bedingung. Wiege dazu aber erstmal das Leergewicht des Wohnanhängers. Die sind immer zu schwer und dann kannst Du am Ende nichtmal die Töpfe einpacken.

Vielleicht schiebt ein Mod das Thema in das Wohnwagenforum, da kennen sich sicher mehr zum Thema ablasten aus.

Alex

ja das mit dem verschieben hab ich auch grad gedacht, wusste aber auch ehrlich gesagt nicht, dass es hier ein WW Forum gibt 😉

Aber ich denke du hast vollkommen recht. Zu Not muss ich eben die Töpfe ins Auto packen, da darf ich ja noch knapp 500KG zuladen.

Danke.

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Es geht nicht darum wo du dan welches Gewicht verteils sonder was im Schein steht.
Hat der Anhänger eine größere zul. Gesamtmasse als das Leergewicht deines Boras brauchst du BE und hast du die nicht, ist es fahren ohne Führerschein mit allen dazugehörigen Folgen 🙁

Wenn du mit dem Wohnanhänger fahren willst kommst du um den BE nicht herum.

KLASSE B:
Kraftwagen bis max. 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhängern bis 750 kg oder Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.

EDIT:

Ich will dir nicht zu nahe treten aber ich les aus deinem Text auch nur das was im Schein steht. Da steht nichts von momentan Gewicht.

Aber lass mit das Ganze gern von dir erklären.

zGG des Anhängers muß unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen!

hatte vorher einen Denkfehler drin;-)

Versteh gerade nur Bahnhof. Wenn ich ein Fahrzeug über zGG belade zahl ich so oder so Strafe wegen Überladung. Das ist ganz die falsche Richtung und hat mit der Lösung nichts zu tun oder versteh ich dich falsch?

von überladen war ja nie die rede gewesen!

aber ich hatte vorhin das mit dem anderen Bsp. vertauscht gehabt
wenn man ein großes Zugfahrzeug hat und einen Anhänger,
wo beide zGG zusammen den Rahmen der 3,5t sprengen würden
aber je nach Beladungszustand man doch unter den 3,5t bleibt

Aso meinst du das, da haben wir total aneinander vorbei geredet. Auf der Gesamtmasse des Gespanns bin ich gar nicht weiter eingegangen. Du dagegen sehr 😁

Muss ehrlich sagen, da weiß ich nicht genau wie das ist, ob zGG des Gespanns oder ob aktuelles Gewicht des Gespanns.
Ich denke hier geht es aber um das komkrete Beispiel des Boras mit dem vorhanden Wohnanhänger.

hier geht es um das konkrete Beispiel,

aber insgesamt um die 3,5t des gesamten Gespannes!

wo aber alle einzelnen zGG zusammen locker über 3,5t liegen können
aber das aktuelle Gewicht entscheidend ist

Da muss man doch nicht lange drum rumdiskutieren!

Leermasse: siehe Fahrzeugschein! Da läuft nichts mit Nachwiegen oder so!!!
Einzige Möglichkeit bleibt da nur, den Anhänger runterlasten zu lassen! Wenn das in diesem Fall überhaupt möglich ist.

Mensch bin ich froh, dass ich damals die 300€ in den BE investiert hab...

Es grüßt Lowlevel

Zitat:

Original geschrieben von BlueMevo


Wenn du mit dem Wohnanhänger fahren willst kommst du um den BE nicht herum.

Eben nicht zwangsläufig. Nur dann nicht, wenn sich Ablasten als unmöglich herausstellt.

Alex

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