Bmw 335i E93 MSD fehlt Ärger mit der Polizei

BMW 3er E93

Hallo liebe Communty,

ich habe meinen Bmw 335i E93 Bj2007 an meinen Cousin verkauft. Der Fährt das Auto im Raum Hannover rum bis vor einer Woche.

Die freundlichen habe Ihn angehalten und einen DB Test gemacht Ergebnis 93 Db was mit der Performance Anlage in Ordnung ist. Kurzer Blick unterm Auto MSD fehlt. Das Bußgeld von 220 € kam bei Ihm an.

Ich habe nie was am MSD verändert. Jetzt habe ich in einigen Foren entdeckt das der E93 gar kein MSD hat, deswegen bin ich zu BMW gefahren und siehe da im Katalog gibt es einen MSD 🙁

Hat der 335i wirklich keinen MSD verbaut ?

Damke

Beste Antwort im Thema

So ich hab jetzt hier nochmal alles reinkopiert was ich bereits schon am 19. Februar mal geschrieben hab.zwecks Messverfahren, Prozedere etc.

Alles halb so schlimm. Ich habe bei meinem N54/335i Touring mit der Originalabgasanlage ab Werk im KFZ-Schein nach Geräuschemission ECE R51.02 (galt bis 2016) ab 2016 ECE R51.03 Geräuschpegel Standgeräusch bei 4350 U/min 88db(A)

und Fahrgeräusch 4350 U/min 74 db(A)

In der ABE des BMW-Performance Auspuffs steht bei Drehzahl 4350 U/min 93 db(A) wahrscheinlich Standgeräusch da es sonst anderst nicht messbar ist, und die jeweilge Typnummer auf dem rechten und linken Auspufftopf.

Die Messverfahren sind bei der neuen Norm aber nicht zu vergleichen, damit auch die maximal zulässigen dB(A). Die alte Norm berücksichtigt lautester Fall bei Beschleunigung aus 50 km/h im 2. und 3. Gang auf einer vorgegebenen Messstrecke. Die neue Norm bildet Mittelwert und soll die Geräuschemission im Alltagsbetrieb, auch Stadtverkehr, besser wiederspiegeln. Auch das Reifengeräusch, das durchaus mal 20% Anteil haben kann an der gesamten Geräuschemission, wird jetzt erfasst. Die Serieauspuffanlagen dürften jedoch ab 2016 etwas leiser werden, um die Normgrenze von 69dB für Fahrzeuge unter 150KW einzuhalten (stärkere Fahrzeuge dürfen noch 2dB lauter sein bis zu einer Übergangsfrist). Klappenanlagen sind weiterhin erlaubt, messen dürfen die Hersteller grundsätzlich mit "Klappe zu" , auch nach der neuen Norm.

 

 

Für die Sportauspuffanlagenhersteller - auch für Neufahrzeuge nach 2016 - ist aber in der Praxis das Standgeräusch entscheidend. Hier gibt es glücklicherweise keine Obergrenze durch die EU. Das Standgeräusch im KFZ- Schein wurde eingeführt, um Polizei/TÜV eine Möglichkeit zu geben, einen Hinweis auf Verstoß gegen die zulässige Geräuschemission zu geben. Hat die Polizei einen Verdacht auf zu lauten Auspuff, unternimmt sie Schalldruckmessung nach vorgeschriebenem Verfahren: Messgerät 0.5m vom Auspuffende entfernt, mindestens 0.2m vom Boden entfernt , 45 Grad Winkel, Umgebungslautstärke maximal 80 dB, sonst darf der Polizeibeamte den Fahrer auffordern, maximal 3km zu einer ruhigeren Gegend zu fahren, um die Messung zu ermöglichen. Der Beamte schaut in den Schein und findet z.B. beim 997.1.tt dann 98 dB (A) Standgeräusch, zusätzlich schaut sich der Beamte die Nenndrehzahl an (6000 U/min) bei E9x/335i (5800 U/min), dann wird der Fahrer aufgefordert bis zur halben Nenndrehzahl im Stand den Motor hochzudrehen und macht dann die Messung (auch nach Gaswegnahme wird gemessen bis wieder Leerlaufdrehzahl erreicht ist, das kann durchaus lauter sein als beim Hochdrehen). Die 98 dB (A) im Schein dürfen um maximal 5 dB (A) überschritten werden, also max. 103 dB (A), 5dB sind fast doppelte Lautstärke, sodass die Auspufftuner da etwas "Luft nach oben" haben. Misst der Beamte etwas grosszügiger im Abstand von einem Meter, dann ist das Auto schon 6dB leiser.

 

 

(Bei Fahrzeugen mit zwei getrennten Endrohren muss theoretisch das lautere genommen werden als Messergebnis)

 

 

Das Standgeräusch geben die Hersteller sicherlich mit einer Toleranz nach oben an, um Alterung von Auspuffanlagen etc. zu berücksichtigen. Das Fahrgeräusch im Schein ist immer niedriger, hier beim Turbo 74 dB(A). Solange die EU für das Standgeräusch keine Obergrenze vorsieht, haben die Tuner auch nach 2016 noch Spielraum, um möglichst die +5dB Toleranz für das Standgeräusch auszunutzen.🙂

BMW E91/N54/335i INDIVIDUAL-M-Edition

Bj.03.2007

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11. Februar 2019 um 10:21:06 Uhr

zepter
zepter

E91/335iA Individual
E91

Nach der neuesten Geräuschemission ECE R51.03 jedenfalls wird die halbe Nenndrehzahl im Falle beim N54/335i, also 2900 U/min hergenommen. Wenn lt. alter Geräuschemission ECE R51.02 schon 93 db(A) bei 4350 U/min erlaubt waren, kann der Performance-Auspuff egal ob mit oder ohne MSD-Ersatzrohr bei 2900 U/min(halbe Nenndrehzahl)nicht über diesem Wert liegen. Die Klappe ist dann im linken Auspuffrohr bei der Drehzahl eh noch zu. Wenn man bedenkt das dann noch 5 db(A) Toleranz nach oben zwecks Alterung der Auspuffanlage auch noch miteinkalkuliert werden sollte es da keine Probleme geben. Also ich sehe das entspannt.🙂

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Und nun muss man dem Ordnungsamt beweisen, dass das alles so seine Richtigkeit hat.
Ist wie bei der Führerscheinstelle. Wenn die Zweifel an deiner Eignung als Kraftfahrer haben, muss man denen „beweisen“, dass man doch geeignet ist. Ist eigentlich traurig. Im Zweifel für den Angeklagten. Also eigentlich.
Uneigentlich wird da irgendein Beamter die Eintreibung der 220€ forcieren, egal welche Argumente man hat.
Ich drücke die Daumen, dass die schnell einlenken und es nicht noch gar vor Gericht geht.
Fairer wäre es, wenn die Rennleitung dem 335i-Fahrer beweisen müsste, dass er manipuliert hat und das können sie kaum.

Genau genommen geht es nicht um einen fehlenden MSD, sondern, dass das Auto zu laut ist. Deshalb wurde er ja angehalten. Jetzt muss halt geklärt werden ob er wirklich zu laut ist, und wenn ja, woran es liegt. Ob an der Abgasanlage rummanipuliert wurde oder ob was defekt ist. Danach richtet sich das Bußgeld. Bei Vorsatz wird es immer teurer.

Der TE schreibt es wurden 93dB gemessen, was angeblich ok ist. Ich kann das nicht einordnen, aber ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass ungefähr 50% der Freunde und Helfer gar nicht fähig sind, so eine Messung korrekt durchzuführen. Da gibt es sicher gewisse Parameter wie Abstand, Drehzahl etc., die eingehalten werden müssen. Fahre auf eine Wiese und schon ist er 1...2...3dB leiser😉
Wenn man ganz pingelig wäre, dürfte in Deutschland weder Ferrari noch Lambo noch Porsche GT3 zugelassen werden, weil die alle laut brüllen, wenn man will😁
Und ein 335i mit einem Extra direkt von BMW, was vorher natürlich aufwändig getestet wurde, dass gewisse Anforderungen eingehalten werden, das kann nicht Aufgabe des Fahrers sein, sich mit technischen Schnickschnack zu beschäftigen. Zumindest nicht in diesem Fall. Deswegen bezahlt man doch den Schweinepreis für einen BMW Performance-Topf, damit man in Sachen TÜV und allen sonstigen Kontrollen, keinen Sackgang hat.
Und nun erzählt man einem jungen Mann, er wäre ein böser Bastler und soll bitte Strafe zahlen. Falls die 93dB wirklich zulässig sind, dann noch um so schlimmer. Weiß ich aber nicht.

Die Oberförster waren bestimmt so junge Sternchenjäger, die gerade von der Schulbank kommen.

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So ich hab jetzt hier nochmal alles reinkopiert was ich bereits schon am 19. Februar mal geschrieben hab.zwecks Messverfahren, Prozedere etc.

Alles halb so schlimm. Ich habe bei meinem N54/335i Touring mit der Originalabgasanlage ab Werk im KFZ-Schein nach Geräuschemission ECE R51.02 (galt bis 2016) ab 2016 ECE R51.03 Geräuschpegel Standgeräusch bei 4350 U/min 88db(A)

und Fahrgeräusch 4350 U/min 74 db(A)

In der ABE des BMW-Performance Auspuffs steht bei Drehzahl 4350 U/min 93 db(A) wahrscheinlich Standgeräusch da es sonst anderst nicht messbar ist, und die jeweilge Typnummer auf dem rechten und linken Auspufftopf.

Die Messverfahren sind bei der neuen Norm aber nicht zu vergleichen, damit auch die maximal zulässigen dB(A). Die alte Norm berücksichtigt lautester Fall bei Beschleunigung aus 50 km/h im 2. und 3. Gang auf einer vorgegebenen Messstrecke. Die neue Norm bildet Mittelwert und soll die Geräuschemission im Alltagsbetrieb, auch Stadtverkehr, besser wiederspiegeln. Auch das Reifengeräusch, das durchaus mal 20% Anteil haben kann an der gesamten Geräuschemission, wird jetzt erfasst. Die Serieauspuffanlagen dürften jedoch ab 2016 etwas leiser werden, um die Normgrenze von 69dB für Fahrzeuge unter 150KW einzuhalten (stärkere Fahrzeuge dürfen noch 2dB lauter sein bis zu einer Übergangsfrist). Klappenanlagen sind weiterhin erlaubt, messen dürfen die Hersteller grundsätzlich mit "Klappe zu" , auch nach der neuen Norm.

 

 

Für die Sportauspuffanlagenhersteller - auch für Neufahrzeuge nach 2016 - ist aber in der Praxis das Standgeräusch entscheidend. Hier gibt es glücklicherweise keine Obergrenze durch die EU. Das Standgeräusch im KFZ- Schein wurde eingeführt, um Polizei/TÜV eine Möglichkeit zu geben, einen Hinweis auf Verstoß gegen die zulässige Geräuschemission zu geben. Hat die Polizei einen Verdacht auf zu lauten Auspuff, unternimmt sie Schalldruckmessung nach vorgeschriebenem Verfahren: Messgerät 0.5m vom Auspuffende entfernt, mindestens 0.2m vom Boden entfernt , 45 Grad Winkel, Umgebungslautstärke maximal 80 dB, sonst darf der Polizeibeamte den Fahrer auffordern, maximal 3km zu einer ruhigeren Gegend zu fahren, um die Messung zu ermöglichen. Der Beamte schaut in den Schein und findet z.B. beim 997.1.tt dann 98 dB (A) Standgeräusch, zusätzlich schaut sich der Beamte die Nenndrehzahl an (6000 U/min) bei E9x/335i (5800 U/min), dann wird der Fahrer aufgefordert bis zur halben Nenndrehzahl im Stand den Motor hochzudrehen und macht dann die Messung (auch nach Gaswegnahme wird gemessen bis wieder Leerlaufdrehzahl erreicht ist, das kann durchaus lauter sein als beim Hochdrehen). Die 98 dB (A) im Schein dürfen um maximal 5 dB (A) überschritten werden, also max. 103 dB (A), 5dB sind fast doppelte Lautstärke, sodass die Auspufftuner da etwas "Luft nach oben" haben. Misst der Beamte etwas grosszügiger im Abstand von einem Meter, dann ist das Auto schon 6dB leiser.

 

 

(Bei Fahrzeugen mit zwei getrennten Endrohren muss theoretisch das lautere genommen werden als Messergebnis)

 

 

Das Standgeräusch geben die Hersteller sicherlich mit einer Toleranz nach oben an, um Alterung von Auspuffanlagen etc. zu berücksichtigen. Das Fahrgeräusch im Schein ist immer niedriger, hier beim Turbo 74 dB(A). Solange die EU für das Standgeräusch keine Obergrenze vorsieht, haben die Tuner auch nach 2016 noch Spielraum, um möglichst die +5dB Toleranz für das Standgeräusch auszunutzen.🙂

BMW E91/N54/335i INDIVIDUAL-M-Edition

Bj.03.2007

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11. Februar 2019 um 10:21:06 Uhr

zepter
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E91/335iA Individual
E91

Nach der neuesten Geräuschemission ECE R51.03 jedenfalls wird die halbe Nenndrehzahl im Falle beim N54/335i, also 2900 U/min hergenommen. Wenn lt. alter Geräuschemission ECE R51.02 schon 93 db(A) bei 4350 U/min erlaubt waren, kann der Performance-Auspuff egal ob mit oder ohne MSD-Ersatzrohr bei 2900 U/min(halbe Nenndrehzahl)nicht über diesem Wert liegen. Die Klappe ist dann im linken Auspuffrohr bei der Drehzahl eh noch zu. Wenn man bedenkt das dann noch 5 db(A) Toleranz nach oben zwecks Alterung der Auspuffanlage auch noch miteinkalkuliert werden sollte es da keine Probleme geben. Also ich sehe das entspannt.🙂

Hallo @Zepter
von mir mal ein fettes grünes DANKE für die ganze Zusammenfassung!!!!
Und für dein außergewöhnliches Engagement hier im Thread.🙂

.Bin mal gespannt wie es ausgeht, aber ist ja eigentlich eindeutig.

Auch von mir eine Anerkennung!Du hast dich mit dieser Problematik richtig intensiv beschäftigt.Danke! Hoffentlich weis das auch der TE zu würdigen?

Danke, aber jetzt werd ich langsam rot.😁

Was ist denn nun beim TüV rausgekommen, wenn man fragen darf. Ist es erledigt, oder geht es in die nächste Runde?

Mahlzeit Kameraden

Mahlzeit Soner !🙂

Guten Abend Kollegen..
Hallo Zepter🙂

Hallöle !🙂

Dann wollen wir den Fred mal oben halten, bis das eine Antwort kommt... 😁

@delter92
Was iss'n los??

Glaubst Du noch dran Manfred?

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