bezahlen oder nicht?
hallo,
hab ein kleines prob.
vor ca 2 monaten an einem dienstag ist meine kupplung kaputt gegangen... der geberzylinder wars...
ich wurde abgeschleppt und bekam über die mobilitätsgarantie einen leihwagen.
so nun die erste frechheit: freitag bekam ich einen anruf das ich samstag früh um acht mein auto wieder abholen soll, obwohl ich snowboarden fahren wollte... da ging kein weg rein, ich durfte den ersatzwagen nicht länger behalten und musste meinen ausflug nach hinten verschieben.
ok samstag früh extra reingefahren (sind immerhin 50km hin und zurück), kam an und mir wurde gesagt das ich wieder nach hause fahren kann, denn ein teil was bestellt wurde passt nicht... geil, das nenn ich service und zuverlässigkeit.
darauf hin fragte ich noch schnell den serviceberater ob die sache über die garantie läuft und er antwortete: "JA, läuft drüber!"
so gut, an dem nächsten dienstag wieder reingefahren und mein auto abgeholt.
funktioniert alles...
so nun gestern bekam ich einen schock als ich den briefkasten aufmachte... post vom freundlichen mit der bitte 437,-€ zu überweisen weil ich nur eine baugruppengarantie habe...
das kann doch nicht sein oder? der serviceberater hätte mich doch daraufhinweisen müssen das kosten auf mich zukommen werden... weil dann hätte ich das bei meinem bekannten in der werkstatt machen lassen, für deutlich weniger geld!!!
also was meint ihr, was soll ich jetzt machen? ich seh das nicht ein die komplette rechnung zu bezahlen!!!!
für tipps danke ich sehr!!!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber ich hab im prinzip doch noch länger zeit weil der schaden im dezember 07 war... und die rechnung kam erst am 08.02.08!
Der 11.3.08 ist der Stichtag für die Schäden. D.h. alles was bis dahin kaputt geht, geht auf Gewährleistung. Die Rechnungsstellung ist dabei egal. Dein Schaden im Dezember ist in jedem Fall zur Gewährleistung zu rechnen, egal wann da die Rechnung kommt. Das Rechnungsdatum ist hier unerheblich. Das Eintreten des Schadensfalles zählt.
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Kapier nicht warum du einen Brief schickst, ein Telefonat und die Sache wär vielleicht schon gegessen gewesen. Warum stellst du dich so unkommunikativ an? Wir leben im Zeitalter der Technik, aber gut, will dich ja nicht zu deinem Glück zwingen.
Das mit dme Brief ist nicht falsch. Erst schreiben hier alle - Du hast es die Aussagen nicht schriftlich - und dann soll er auf mündlichem Wege weitermachen? Das passt dann auch nicht. Am Telefon wimmelt ihn auch nur der Empfang ab - oder meinetwegen der Serviceleiter. Der sagt dann am Telefon alles zu, um ihn loszuwerden, später weis er davon aber nichts mehr. Und dann?
Alex
Oh man. Seit ihr wirklich alle so drauf? Brief...schriftlich hin und her, im Endeffekt muss man warten, warten und warten. Ein Griff zum Telefon dauert keine fünf Minuten, wenn man da dann schon eine Einigung erzielen kann hat man sich ne menge Zeit und Ärger gespart. Und wer sagt das man abgewimmelt wird? Alles irgendwelche Vorurteile die nicht bestätigt sind, ok, wer natürlich anruft und rumbrüllt oder beleidigt wird abgewimmelt, ich leg dann auch auf, aber wer vernünftig mit mir redet kommt auch weiter, und die Erfahrung habe ich auch immer gemacht bislang. Deshalb hätte ich erst angerufen und das mal versucht so zu klären, aber macht ihr man.
Ich verstehe dich ja. Aber lass dir mich mal mein Beispiel nahe bringen:
Bei meinem Auto war das Kabel vom Rückwärtsgangschalter korrodiert, das Licht blieb beim Einlegen des Rückwärtsgangs aus.
Ich hab mir gedacht "hast ja Garantie" (Gewährleistung ging ja nicht, weil es zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat) und bin zur Vertragswerkstatt. Dort wurde mir bestätigt, dass alles auf Garantie repariert wird.
Als die dann fertig waren, hab ich eine Rechnung von 70 Euro für das Löten eines einzelnen Kabels bekommen. Klar war ich da auch sauer.
Aber dann habe ich mit dem Meister zusammen die Garantievereinbarungen angesehen und da stand, dass ich ausgerechnet auf solche Teile KEINE Garantie habe.
Am Ende hatte der Meister (im übertragenen Sinne) sogar Recht: Er hat auf Garantie repariert, nur das Teil, was er repariert hat, war nicht Teil der Garantie 😉
Hätte ich aber mit meinem Kaufvertrag eine zusätzliche Garantie abgeschlossen, wäre das Teil inbegriffen gewesen. Da es sich aber um eine Autohauskette handelte, und ein Meister in der Regel keine Autos verkauft, wusste der das natürlich nicht.
Ich geh auch nicht mehr zu dem Autohaus (allerdings aus anderen Gründen), aber im Endeffekt bin ich selber Schuld, dass ich die 70 Euro bezahlt habe.
Egal, was dir der Meister gesagt hat, alles, worauf du die Werkstatt festnageln kannst, sind deine (schriftlichen) Unterlagen.
Die ganze Sache ist sehr ärgerlich, aber wenn du Pech hast, hat die Werkstatt völlig zu Recht die Rechnung gestellt.
Grüße
sadfa
ansonstern kannst du dich ja auch mal an wolfsburg wenden.
hab ich auch schon mal gemacht und hat auch was gebracht!
mfg
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mann mann mann kami, wir haben es ja nun alle verstanden das du es gerne mit dem mund machst 😁
ich hab mit telefonieren andere erfahrungen gemacht wo am ende rauskam das ich es hätte gleich schriftlich einreichen sollen...
ich denk mal das die die rep. selber erstmal als 100% grantiefall gebucht haben und nach 2 monaten gemerkt haben das es doch nicht geht...
ich hab den brief jetzt weggeschickt...
also ist meine chance 30 zu 70 für vw?!
so deute ich das jetzt einfach mal!!!
vielleicht sind die leute ja kulant...
immerhin kann ich sagen ich hab es probiert, statt einfach nur zu zahlen...
danke für die antworten!
guten tag,
das prob wurde geklärt... leider nicht für mich... die bestehen natürlich auf ihr geld... man kotzt mich das an.... da wird wohl doch erstmal nix aus den neuen felgen...🙁
das einzigste was ich bekomm hab ist ein 50 euro gutschein!!!
naja, trotzdem danke für eure tipps...
rein hauen
Zitat:
Original geschrieben von sadfa
Ich hab mir gedacht "hast ja Garantie" (Gewährleistung ging ja nicht, weil es zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat) und bin zur Vertragswerkstatt. Dort wurde mir bestätigt, dass alles auf Garantie repariert wird.
Klassischer Fall von selber schuld 🙂 Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres ist kostenlos, egal ob das Ding beim Kauf ging oder nicht. In diesem Fall geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, daß die Sache beim Kauf schon mangelhaft war. Da kann das funktioniert haben noch und nöcher. Der Verkäufer muß auf jeden Fall nachbessern. Ausgenommen sind hier möglicherweise einige wenige Verschleißteile.
Deshalb im ersten halben Jahr nie mit ner Garantie abspeisen lassen. Die sparen damit bares Geld und versuchen es immer wieder damit.
Zitat:
Original geschrieben von AndyV5
Klassischer Fall von selber schuld 🙂 Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres ist kostenlos, egal ob das Ding beim Kauf ging oder nicht. In diesem Fall geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, daß die Sache beim Kauf schon mangelhaft war. Da kann das funktioniert haben noch und nöcher. Der Verkäufer muß auf jeden Fall nachbessern. Ausgenommen sind hier möglicherweise einige wenige Verschleißteile.Zitat:
Original geschrieben von sadfa
Ich hab mir gedacht "hast ja Garantie" (Gewährleistung ging ja nicht, weil es zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat) und bin zur Vertragswerkstatt. Dort wurde mir bestätigt, dass alles auf Garantie repariert wird.Deshalb im ersten halben Jahr nie mit ner Garantie abspeisen lassen. Die sparen damit bares Geld und versuchen es immer wieder damit.
ich hab das auto am 11.09.07 gekauft, heißt das ich hab nich knapp ne halbe woche gewährleistung mit dem geberzylinder??? die haben mir nur gesagt das ich jetzt 2jahre auf die gewechselten teile gewährleistung hab....
also könnt ich das über gewährleistung machen???
wie funzt das da??
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
ich hab das auto am 11.09.07 gekauft, heißt das ich hab nich knapp ne halbe woche gewährleistung mit dem geberzylinder??? die haben mir nur gesagt das ich jetzt 2jahre auf die gewechselten teile gewährleistung hab....also könnt ich das über gewährleistung machen???
wie funzt das da??
Gewährleistung hast Du normalerweise 2 Jahre, bei Gebrauchtwagen aber i.d.R. auf 1 Jahr verkürzt. Nach 6 Monaten tritt aber die Beweisumkehr ein. D.h. in den ersten 6 Monaten muß Dir der Händler nachweisen, daß der Schaden nicht beim Verkauf grundsätzlich vorlag und in Folge dessen eingetreten ist. Danach mußt Du das dem Händler nachweisen. Da man das in den seltensten Fällen kann, nutzt einem die Gewährleistung nach 6 Monaten eigentlich selten etwas.
Aber Du hast nach meiner Rechnung noch bis 11.3.08 Zeit, deine Gewährleistungsansprüche geltent zu machen. Dazu sollte man einfach sagen, daß der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist und der Händler nachbessern soll. Es kann sein, daß er sich dann sträubt. Aber das Recht ist auf Deiner Seite. Wenn er ganz hart bleibt, rechtliche Schritte androhen und auch einen Anwalt einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von AndyV5
Gewährleistung hast Du normalerweise 2 Jahre, bei Gebrauchtwagen aber i.d.R. auf 1 Jahr verkürzt. Nach 6 Monaten tritt aber die Beweisumkehr ein. D.h. in den ersten 6 Monaten muß Dir der Händler nachweisen, daß der Schaden nicht beim Verkauf grundsätzlich vorlag und in Folge dessen eingetreten ist. Danach mußt Du das dem Händler nachweisen. Da man das in den seltensten Fällen kann, nutzt einem die Gewährleistung nach 6 Monaten eigentlich selten etwas.Aber Du hast nach meiner Rechnung noch bis 11.3.08 Zeit, deine Gewährleistungsansprüche geltent zu machen. Dazu sollte man einfach sagen, daß der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist und der Händler nachbessern soll. Es kann sein, daß er sich dann sträubt. Aber das Recht ist auf Deiner Seite. Wenn er ganz hart bleibt, rechtliche Schritte androhen und auch einen Anwalt einschalten.
aber ich hab im prinzip doch noch länger zeit weil der schaden im dezember 07 war... und die rechnung kam erst am 08.02.08!
Noch als Nachtrag, ich hab die ganze Sache auch schon hinter mir.
Nach 2 Monaten merkte ich, daß die erste Kühlerlüfterstufe kaputt war. Auto beim Händler abgegeben und gesagt, auf Gewährleistung reparieren.
Beim Abholen wollten die 300EUR von mir. Ich bin dann ganz schön laut geworden, nachdem meine Hinweise auf Gewährleistung immer mit Hinweis auf Garantie abgetan wurden.
Am nächsten Tag hatte ich das böse Fax an die Geschäftsleitung schon fertig getipp, da riefen sie an und haben sich vielmals entschuldigt. Jedenfalls haben die mich damals das letze Mal gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber ich hab im prinzip doch noch länger zeit weil der schaden im dezember 07 war... und die rechnung kam erst am 08.02.08!
Der 11.3.08 ist der Stichtag für die Schäden. D.h. alles was bis dahin kaputt geht, geht auf Gewährleistung. Die Rechnungsstellung ist dabei egal. Dein Schaden im Dezember ist in jedem Fall zur Gewährleistung zu rechnen, egal wann da die Rechnung kommt. Das Rechnungsdatum ist hier unerheblich. Das Eintreten des Schadensfalles zählt.
ich schau mal in meinen unterlagen... hab ja ein gebrauchtwagen mit ez 11/98...
und der geberzylinder war kaputt...
das heißt also das ich auch noc am 12.03.08 hingehen kann mit meinen gewährleistungsansprüchen???
was fließt alles unter die gewährleistung??? alles??? auch arbeitsleistung und sachen wie bremsanlage entlüften???
das müsste in meinem kaufvertrag stehen oder???
kennst dich ja richtig aus, bist jurastudent?
danke dir erstmal für die hilfe!
Nein, bin kein Jurastudent. Alles nur privates Wissen aus Erfahrung und schlau machen.
Wenn der Geberzylinder während der ersten 6 Monate kaputt gegangen ist und Du den Schaden in dieser Zeit gemeldet und reparieren hast lassen, dann ist das ein Gewährleistungsfall. Falls Du schon was dafür gezahlt hast, dann ist das schlecht. Das Geld wiederzubekommen ist schwierig. Wenn Du noch nichts bezahlt hast, dann ist das schick 🙂
Die Gewährleistung soll sicherstellen, daß Du eine mängelfreie Ware (Auto) kaufst. Falls das nicht der Fall sein sollte (etwas geht kaputt), dann hast Du mehrere Optionen. Beim Gebrauchtwagen begrenzen sich diese aber auf Mängelbeseitigung oder Rückgabe (mit Nutzungsabschlag). Bei der Beseitigung des Mangels muß der Händler komplett für die Kosten aufkommen, da er Dir ja laut Kaufvertrag ein mangelfreies Auto verkauft aber nicht geliefert hat (es ist ja was kaputt). Das Ganze ist wie gesagt in den ersten 6 Monaten für den Käufer wasserdicht (Mit wenigen Ausnahmen wie Kauf trotz Kenntnisnahme des Mangels, etc.).
Viele Händler verkaufen jetzt gerne diverse Gebrauchtwagen Garantien, die nach den 6 Monaten sicherlich irgendwo Sinn haben können. Aber als Käufer braucht man die in den ersten 6 Monaten nicht nutzen, weil hier Zusatzkosten durch das Alter des Fahrzeugs bzw. noch Arbeitkosten auf den Käufer abgewälzt werden, die bei Gewährleistung komplett vom Händler zu tragen sind. Für Händler lohnt sich die Abwälzung auf die Garantie, weil der Käufer die Leistungen zahlt, die nicht von der Versicherung getragen werden. Er hat ergo keine Mehrkosten dadurch.
Deshalb mein Tip: Ablehnen der Rechnung mit Hinweis auf Gewährleistung und Mängelbeseitigung seitens des Händlers. Bei uneinsichtigem Händler gerne auch mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesparagraphen.
Und dann bitte diesen Händler zukünftig meiden.
Nachtrag: Ich gehe hier einfach mal davon aus, daß Du den Schaden dort reparieren hast lassen, wo Du das Auto gekauft hast. Wenn nicht, ist die Sache eine andere. Dann hast Du leider Pech.
Eigentlich ist das ne ganz einfache Sache:
Alles was innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht muss nachgebessert werden wie es so schön heißt. Der Händler müsste dir nachweisen das dieser Schaden nicht beim Kauf bestand. Da können die sich krumm stellen wie die wollen, du als Kunde hast Dank des Gesetzes aber immer die besseren Karten. Nach Ablauf des halben Jahres musst du als Kunde nachweisen das der Mangel schon bestand, das wiederum ist meistens ziemlich aussichtslos...
Wenn dir also der Motor hops geht ist das innerhalb der ersten sechs Monate nicht dein Problem.