bezahlen oder nicht?
hallo,
hab ein kleines prob.
vor ca 2 monaten an einem dienstag ist meine kupplung kaputt gegangen... der geberzylinder wars...
ich wurde abgeschleppt und bekam über die mobilitätsgarantie einen leihwagen.
so nun die erste frechheit: freitag bekam ich einen anruf das ich samstag früh um acht mein auto wieder abholen soll, obwohl ich snowboarden fahren wollte... da ging kein weg rein, ich durfte den ersatzwagen nicht länger behalten und musste meinen ausflug nach hinten verschieben.
ok samstag früh extra reingefahren (sind immerhin 50km hin und zurück), kam an und mir wurde gesagt das ich wieder nach hause fahren kann, denn ein teil was bestellt wurde passt nicht... geil, das nenn ich service und zuverlässigkeit.
darauf hin fragte ich noch schnell den serviceberater ob die sache über die garantie läuft und er antwortete: "JA, läuft drüber!"
so gut, an dem nächsten dienstag wieder reingefahren und mein auto abgeholt.
funktioniert alles...
so nun gestern bekam ich einen schock als ich den briefkasten aufmachte... post vom freundlichen mit der bitte 437,-€ zu überweisen weil ich nur eine baugruppengarantie habe...
das kann doch nicht sein oder? der serviceberater hätte mich doch daraufhinweisen müssen das kosten auf mich zukommen werden... weil dann hätte ich das bei meinem bekannten in der werkstatt machen lassen, für deutlich weniger geld!!!
also was meint ihr, was soll ich jetzt machen? ich seh das nicht ein die komplette rechnung zu bezahlen!!!!
für tipps danke ich sehr!!!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber ich hab im prinzip doch noch länger zeit weil der schaden im dezember 07 war... und die rechnung kam erst am 08.02.08!
Der 11.3.08 ist der Stichtag für die Schäden. D.h. alles was bis dahin kaputt geht, geht auf Gewährleistung. Die Rechnungsstellung ist dabei egal. Dein Schaden im Dezember ist in jedem Fall zur Gewährleistung zu rechnen, egal wann da die Rechnung kommt. Das Rechnungsdatum ist hier unerheblich. Das Eintreten des Schadensfalles zählt.
72 Antworten
hast du denn einen gutschein angenommen?
hast du irgendwas unterschrieben?
wenn du nix unterschrieben hast dann sollen die dir erstmal beweisen das du irgendwas angenommen hast..
weiß nich mehr! glaub nich! es saß aber noch so ne alte mit im zimmer!
was wenn dem aber so wäre das er mir das nachweisen könnte, dann wäre der gewährleistungsanspruch ungültig?
das kann ja nich war sein wie die mich hier linken!
Was heißt hier "Weiß nicht mehr" .
Hast du was unterschrieben oder nicht. Du scheinst die Sache nicht richtig zu schildern.
Hast du keine Eltern ? Da stimmt irgendwas nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Alkene
Was heißt hier "Weiß nicht mehr" .Hast du was unterschrieben oder nicht. Du scheinst die Sache nicht richtig zu schildern.
Hast du keine Eltern ? Da stimmt irgendwas nicht.
was willst du denn?😕
wie nich richtig schildern? überhaupt schon mal den ganzen treath durchgelesen?😠
was willst du mit meinen eltern? was soll da nicht stimmen?
ich bin hier um mein problem lösen zu können und nicht um meine familienverhältnisse aufzuklären!😠
das ist nun mittlerweile schon paar wochen her und ich weiß nicht mehr genau ob ich da was unterschrieben hab!
ich wollte lediglich wissen ob eine gutscheinannahme ein sogenanntes "rechtsgespräch" ist und ob damit ein gewährleistungsanspruch verfällt!
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Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
ich wollte lediglich wissen ob eine gutscheinannahme ein sogenanntes "rechtsgespräch" ist und ob damit ein gewährleistungsanspruch verfällt!
Das mit den Gutschein blick ich überhaupt nicht, wozu sollte denn der gut sein?!? 😕
Man kann die 2- bzw. 1-jährige Gewährleistung nicht aushebeln, auch nicht mit einem 'Gutschein'. Das ist gültiges AGB-Recht und an das hat sich jeder zu halten, denn in diesem Fall sind anderlautende Klausen in Verträgen schlicht ungültig.
das einzige, wo der händler aus der gewährleistung rauskäme, wäre, wenn du unterschrieben hättest, das der gekaufte golf total schrott ist. bzw alles an ihm defekt ist.
und selbst dies könnte man mit sehr guten chancen(je nach kaufpreis) vor gericht anfechten.
passt auf...
zuerst hatte ich ja nur eine beschwerde geschrieben! siehe treaht!
darauf hin wurde ich eingeladen und der typ hat mir gesagt das ich zahlen soll und hat mir aus "freundlichkeit" einen 50 euro gutschein in die hand gedrückt!
dann bin ich enttäuscht nach hause und hab dann über MT erfahren das ich 100%ige gewährleistungsansprüce hab!
dann hab ich ein fax an das autohaus geschickt das ich nicht bezahle wegen gewährleistung bla bla bla...
so nun hatten sie sich vorgestern gemeldet und mir gesagt das ich die gewährleitungsansprüche mit dem gutschein ungültig gemacht habe da es ein sogenanntes rechtsgespräch war!
so nun frag ich mich ob die mich veralbern wollen!
mich kotzt die bude so an! dachte: "kaufste ein auto bei nem seriösen partner!"
aber kannste voll vergessen! das an einem auto mal was kaputt geht versteh ich ja, aber wenn man mich dann über den tisch zieht will, weil sie sich denken: "ach der junge spund kriegts sowieso nich mit!", dann raste ich aus!
danke für weiter hilfe schon mal im vorraus!
Was auch immer ein Rechtsgespräch sein soll, aber die Gewährleistung muss ein Händler geben.
Da kommt er nicht drum rum, egal was erzählt wird.
Edit;
Ich glaube eher die fahren immoment die "einschüchtern"-Strategie.
Was du machen solltest kann ich dir nicht sagen, ich persönlich würde in einer solchen Situation alles tun außer zu zahlen!
Erstmal die Situation genau klären bevor irgendwas gemacht wird, sonst wird dir noch nachgesagt das du z.B. die Rechnung durch Zahlung akzeptiert hast o.Ä.
ok, am donnerstag hab ich da nochmal ein gespräch! wüsste zwar nicht was es da zu klären gibt, aber diesmal kommt der typ wenigstens zu mir nach hause! da brauch ich nich hingurken!
hehe: heimvorteil!
Der kommt zur dir nach Hause???
*DingDong*
"Ja wer ist da?" - "Berufsschläger" 😁
Nee mal im ernst was ist denn das bitte? Drück dem Heini seinen Gutschein wieder in die Hand und erklär im, dass er doch den Rechtsweg einschlagen soll. Gleichzeitig würde ich mir ausrechen, was im nach der Gewährleistung zusteht und genau den Betrag würde ich überweisen.
Bei solchen Dingen lohnt sich dann doch ne Rechtschutzversicherung.
Lass dich beim nächsten Gespräch nicht über den Tisch ziehen,
bestehe auf deine rechte.
Wenn der dir dumm kommt, dann drohe eben mit dem Gericht.
Verklagen kannst du den auch noch alleine......
Drücke dem Typ seinen "Gutschein" in die Hand, und bestehe auf dein Recht. Ein Händler kann die Garantie/Gewährleistung nicht so einfach ausschließen.
so mach ichs...
Zitat:
Der kommt zur dir nach Hause???
*DingDong*
"Ja wer ist da?" - "Berufsschläger" 😁
...macht nix... meine gesamte sipschafft wohnt mit in dem haus wo ich wohne! 😉