bezahlen oder nicht?
hallo,
hab ein kleines prob.
vor ca 2 monaten an einem dienstag ist meine kupplung kaputt gegangen... der geberzylinder wars...
ich wurde abgeschleppt und bekam über die mobilitätsgarantie einen leihwagen.
so nun die erste frechheit: freitag bekam ich einen anruf das ich samstag früh um acht mein auto wieder abholen soll, obwohl ich snowboarden fahren wollte... da ging kein weg rein, ich durfte den ersatzwagen nicht länger behalten und musste meinen ausflug nach hinten verschieben.
ok samstag früh extra reingefahren (sind immerhin 50km hin und zurück), kam an und mir wurde gesagt das ich wieder nach hause fahren kann, denn ein teil was bestellt wurde passt nicht... geil, das nenn ich service und zuverlässigkeit.
darauf hin fragte ich noch schnell den serviceberater ob die sache über die garantie läuft und er antwortete: "JA, läuft drüber!"
so gut, an dem nächsten dienstag wieder reingefahren und mein auto abgeholt.
funktioniert alles...
so nun gestern bekam ich einen schock als ich den briefkasten aufmachte... post vom freundlichen mit der bitte 437,-€ zu überweisen weil ich nur eine baugruppengarantie habe...
das kann doch nicht sein oder? der serviceberater hätte mich doch daraufhinweisen müssen das kosten auf mich zukommen werden... weil dann hätte ich das bei meinem bekannten in der werkstatt machen lassen, für deutlich weniger geld!!!
also was meint ihr, was soll ich jetzt machen? ich seh das nicht ein die komplette rechnung zu bezahlen!!!!
für tipps danke ich sehr!!!
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber ich hab im prinzip doch noch länger zeit weil der schaden im dezember 07 war... und die rechnung kam erst am 08.02.08!
Der 11.3.08 ist der Stichtag für die Schäden. D.h. alles was bis dahin kaputt geht, geht auf Gewährleistung. Die Rechnungsstellung ist dabei egal. Dein Schaden im Dezember ist in jedem Fall zur Gewährleistung zu rechnen, egal wann da die Rechnung kommt. Das Rechnungsdatum ist hier unerheblich. Das Eintreten des Schadensfalles zählt.
72 Antworten
Ich denke, dass er nicht einfach Pech hat, wenn er den Wagen bei einem anderen Händler gekauft hat. Dann uss er die rechnung an die andere VW Werkstatt zwar zahlen, aber ich glaube nicht, dass der Verkäufer völlig frei aus der Nummer rauskommt.
Wieder mal ein Beispiel von Gewährleistung vs Garantie. Ich habe den Eindruck, die Händler versuchen sich über eine Gebrauchtwagengarantie(versicherung) vor der gesetzlichen Gewährleistung zu drücken (und natürlich auch die Käufer im Unklaren zu lassen).
Alex
ja ich habs reparieren lassen wo ich es gekauft hab...
und es war innerhalb der ersten 6 monate ( dezember 07).
und ich hab noch nicht gezahlt...
geilo leute, dann hab ich ja doch noch ne chance... hatt eheute wie gesagt das gespräch und die haben mir gesagt das ich zu zahlen hab...
und das beste, meine bekannte ist rechtsanwältin...
und noch eine frage... wo sind einschränkungen, ich mein geberzylinder ist verschleißteil...
oder gibts keine einschränkungen!!!???
danke für eure hilfe, ich halt euch auf dem laufendem....
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Ich denke, dass er nicht einfach Pech hat, wenn er den Wagen bei einem anderen Händler gekauft hat. Dann uss er die rechnung an die andere VW Werkstatt zwar zahlen, aber ich glaube nicht, dass der Verkäufer völlig frei aus der Nummer rauskommt.Wieder mal ein Beispiel von Gewährleistung vs Garantie. Ich habe den Eindruck, die Händler versuchen sich über eine Gebrauchtwagengarantie(versicherung) vor der gesetzlichen Gewährleistung zu drücken (und natürlich auch die Käufer im Unklaren zu lassen).
Alex
mir hat der sack heute nix von ner gewährleistung gesagt... jaja, ich glaube heutzutage werden junge menschen einfach nicht mehr ernst genommen (bin ja erst 20)... man lernt halt immer dazu... ich fühl mich jetzt richtig von dem saftladen verschaukelt... naja ich schau mal was rauskommt...
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Ich denke, dass er nicht einfach Pech hat, wenn er den Wagen bei einem anderen Händler gekauft hat. Dann uss er die rechnung an die andere VW Werkstatt zwar zahlen, aber ich glaube nicht, dass der Verkäufer völlig frei aus der Nummer rauskommt.
Na Du kannst Probleme bekommen. Der Kaufhändler hat zuallererst das Recht (und Pflicht) auf Nachbesserung. Wenn man das ohne seine Einwilligung von einer Drittfirma machen läßt, kann man schnell in Beweisnot kommen. Es könnte ja gar nichts kaputt gewesen sein und man hat sich mit der Drittfirma abgesprochen. Es ist jedenfalls deutlich schwieriger hier sein Recht durchzusetzen.
Zitat:
Wieder mal ein Beispiel von Gewährleistung vs Garantie. Ich habe den Eindruck, die Händler versuchen sich über eine Gebrauchtwagengarantie(versicherung) vor der gesetzlichen Gewährleistung zu drücken (und natürlich auch die Käufer im Unklaren zu lassen).
Das ist heutzutage leider viel zu oft (aber zum Glück nicht immer) der Fall.
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Zitat:
Original geschrieben von Kowalski87
ja ich habs reparieren lassen wo ich es gekauft hab...
und es war innerhalb der ersten 6 monate ( dezember 07).
und ich hab noch nicht gezahlt...
Super, da brauchst Du Dir dann keine Sorgen machen. Das Geld sparst Du dann.
Zitat:
und noch eine frage... wo sind einschränkungen, ich mein geberzylinder ist verschleißteil...
oder gibts keine einschränkungen!!!???
Da brauchst Du Dir nochmal keine Sorgen zu machen 🙂
Kopf hoch, aber sachlich und sicher mit denen reden. Nicht den großen Larry raushängen lassen und wenn sie stur sind, Deine Bekannte einschalten. Deren Kosten könntest Du Dir dann auch von denen wiederholen.
Hmmm, sonst erstmal nicht. Ich vermute die Leute am unteren Ende der Angestelltenkette werden (meistens mangels Wissen) nicht kooperativ sein. Deshalb in der Kette höher gehen, bis Du jemanden bekommst, der weiß, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist und zur Not auch versteht, was in den Paragraphen steht.
ich wende mich gleich an die person mit der ich auch heute das gespräch hatte, nämlich den serviceleiter... ey wenn das klappt, dann gibst mir bitte deine anschrift, und ich schick dir ne flasche sekt zu!!😁
mach ich, das einzige was mir noch sorgen macht ist das der geber- oder nehmerzylinder halt verschleißteile sind, aber wenn du sagts das das keine rolle spielt, dann glaub ich dir das einfach mal so!!!
Verschleißteile sind hier sowas wie Kupplung, Reifen oder Bremsen. Wenn Du da nach 6 Monaten zum Händler fährst und reklamierst, daß Deine Bremsen weit runter sind, oder ein Reifen einen Platten hat, dann darf der Dich erstmal anlachen 🙂
aber mit meinem im- oder explodiertem geberzylinder müsste das klar gehen?
das mit dem platten ist schon klar!😁
das ist kein verschleißteilZitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber mit meinem im- oder explodiertem geberzylinder müsste das klar gehen?
Zitat:
Original geschrieben von danjan
das ist kein verschleißteilZitat:
Original geschrieben von Kowalski87
aber mit meinem im- oder explodiertem geberzylinder müsste das klar gehen?
sehr gut!!! also ich versuch mein glück... ich meld mich... haut rein!"!!! und DANKE!!!!
tag miteinander...
gibt neuigkeiten in meinem fall:
gestern rief der freundliche an und meinte das meine gewährleistungsansprüche ungültig sind, da ich bei dem besagten gespräch ein gutschein angenommen habe!
er meinte das dies ein rechtsgespräch war!
wollen die mich veralbern?
kann mir jemand weiterhelfen?
greetz