Baujahr 2003, kein ESP, Reimport?

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen 🙂

Ich habe nach dem Kauf meines Golfs im Mai (1.6 16v, bcb, 140000, 2003), festgestellt, dass ich kein ESP besitze. Habe mir auch nicht wirklich was dabei gedacht, da ich dachte, der Golf 4 hätte das nicht serienmäßig.
Als ich jetzt aber einfach aus Interesse nachgelesen habe, müsste er dies eigentlich haben.??
Habe jetzt auf die Fahrzeug ident. Nummer geschaut und laut dieser wurde mein Golf in Südafrika produziert. Könnte das ein Grund sein, weshalb ich kein ESP besitze?
Hätte mir der Händler das sagen müssen, dass es ein Reimport Fahrzeug ist?

Vielen Dank für eure Antworten 🙂
Robert

Beste Antwort im Thema

Wieso schlecht geschlafen? War eigentlich ernst gemeint. Ich habe Kollegen, die 15-20tkm im Jahr mit dem Rad fahren. Da sind nicht nur Kurzstrecken mit dabei. Und an so einem Fahrrad können bedeutend weniger Dinge kaputt gehen :-)

Alles was du jetzt im vorhergehenden Beitrag geschrieben hast, war aus dem Beitrag, den ich kommentierte nicht zu ersehen. Da stand nur dass es Dir lieber gewesen wäre, wenn dein Golf ohne ESP gebaut worden wäre - aber selbst dann hättest Du die selben Sensoren an den Rädern gehabt, die die selben Fehler hätten verursachen können. Nur dass dann nur eine ABS statt ESP Lampe geleuchtet hätte.
Wieso wurden denn die ersten beiden Male die Sensoren dann gewechselt, wenn ABS und ESP weiterhin noch (ohne Fehler) funktioniert hatten?

Wenn Dein BMW dann mal so alt ist wie dein Golf hast Du die Chance auf noch weit teurere Defekte als ein paar ABS Sensoren ;-)

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Wie mindert man den Kaufpreis, in dem man das Esp abstellt?

Mal etwas anderes: Wir reden hier von einem Fahrzeug, das 13 Jahre alt ist. Was hat der Wagen überhaupt gekostet?

Das ESP konnte man laut Preisliste abbestellen und der Kaufpreis hat sich, wenn ich mucb richtig erinnere um 300 Euro verringert.

Hast du mit der FIN schon mal bei VW oder jemand mit dem Programm Partslink24 die Ausstattung überprüft?

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Welche Frage gilt es denn jetzt eigentlich noch zu beantworten? Bin irgendwie abgekommen...

Zitat:

@AXR 763 schrieb am 12. Dezember 2016 um 00:06:51 Uhr:


Welche Frage gilt es denn jetzt eigentlich noch zu beantworten? Bin irgendwie abgekommen...

Ob es der Händler hätte wissen und erwähnen müssen.

...dass a) kein ESP vorhanden,
und b) falls es ein Reimport war.

Da er im Angebotstext schrieb, dass der Wagen ESP hätte, und das damals auch Serienumfang war, hätte der Wagen auch ESP haben müssen. Andernfalls liegt unzweifelhaft ein Mangel vor, da im Angebotstext das Vorhandensein zugesichert war.

Zitat:

@heddi schrieb am 12. Dezember 2016 um 18:53:26 Uhr:



Zitat:

@AXR 763 schrieb am 12. Dezember 2016 um 00:06:51 Uhr:


Welche Frage gilt es denn jetzt eigentlich noch zu beantworten? Bin irgendwie abgekommen...

Ob es der Händler hätte wissen und erwähnen müssen.

Ah, Danke.

Meistens schreiben die ja rein, alle Angaben ohne Gewähr.
Ist das im Ernstfall zulässig?

Also.. sorry hatte gestern keine Zeit hier reinzuschauen.
Das Auto war glaube ich viel zu teuer, 3800€ mit dem Jahr Gewährleistung. Also laut Internet steht das "U" in der FIN für die Stadt in Südafrika deren Name ich immer vergesse. 😁

Das mit dem esp abbestellen habe ich mir auch schon gedacht, aber durch den Produktionsort war dies wahrscheinlich nicht ungewöhnlich..

Zitat:

@heddi schrieb am 11. Dezember 2016 um 17:47:37 Uhr:


Mal etwas anderes: Wir reden hier von einem Fahrzeug, das 13 Jahre alt ist. Was hat der Wagen überhaupt gekostet?

Da hast du wohl Recht... Trotzdem würde es mich interessieren, ich habe eh noch nie so einen unfreundlichen Händler gesehen. Wenn ich das Auto nicht gebraucht hätte, hätte ich nen anderen Golf gekauft, nicht weil dieser nicht in Ordnung ist - im Gegenteil - aber einfach weil er so unfreundlich war.

Deswegen würde mich auch interessieren ob er im Unrecht liegt, egal wie alt das Auto jetzt ist...

Steht irgendwo, dass die Artikel-Bezeichnung Bestandteil des Kaufvertrages ist? Oder ist das ESP explizit im Kaufvertrag aufgeführt?

Wenn Du keine RSV hast, dann vergiss das Thema einfach. Wenn doch dann geh mit der Anzeige und dem Kaufvertrag zum Anwalt und lasse dich beraten bzw. vertreten. Wenn Dir der Händler so unsympathisch ist und Du eh meinst, zuviel gezahlt zu haben, kannst Du via Anwalt versuchen ihm noch ein Ei zu legen (Minderung oder Wandlung). Ohne Anwalt würde ich mir da meine Nerven lieber schonen und das Auto, mit dem Du ja an sich zufrieden scheinst, weiter geniessen.

Zitat:

@heddi schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:53:17 Uhr:


Steht irgendwo, dass die Artikel-Bezeichnung Bestandteil des Kaufvertrages ist? Oder ist das ESP explizit im Kaufvertrag aufgeführt?

Naja die modell- und baujahrübliche Serienauastattung wie z.B. Frontairbags, ABS, usw. werden wohl auch eher nicht explizit im KV erwähnt werden, sondern kann der Käufer bei dem Fahrzeugtyp dann auch erwarten, solange es keine Dibge sind, die gerne mal ausgebaut werden, wie ein Radio oder die Alufelgen.
Zumal es wohl im Inserat explizit drin stand...

Zitiere mich selbst nur ungern, bin aber zu faul, alles noch mal zu wiederholen 😉:

Zitat:

@Wendtland schrieb am 10. Dezember 2016 um 14:35:00 Uhr:


(...)
Interessant wäre bei einem 03er Golf neben der Frage nach dem ESP auch die nach den Kopf-Airbags. Die waren da doch bei den Wagen für den dt. Markt schon Serie. Erkennbar an den kleinen Logos an A- und B-Säule nahe Dachhimmel.

Reimporte sind mitunter mit dem Serviceheft, evtl. sogar Bordmappe, des Auslandsmarktes unterwegs, für das sie einmal bestimmt waren. So hatte unser o. g. ehemaliger Golf 1.6 16V beim Kauf ein franz. Serviceheft, welches auch weitergeführt wurde. Dieses Serviceheft sorgte bei den Inspektionen jedoch beim Ausfüllen regelmäßig für Momente mit einer gewissen Komik.

Spannend sind auch die Stempel der Auslieferung im original Serviceheft. Sollte ein VW-Betrieb (Händler) sein, der den Wagen ausgeliefert hat. Dann könnte man der Herkunft auch ein Stück näher kommen.
Einschränkung: Bei meinem ersen Wagen (Golf I GLS) war es das VW-Werk selbst, der Wagen gehörte vermutlich zuerst einem Werksangehörigen. Bei einem früheren Golf II in unserer Familie hat ein Betrieb die Übergabeinspektion für Avis im Auftrag der Volkswagen AG durchgeführt. Ob das heute noch genauso läuft, kann ich nicht sagen. Au jeden Fall kann das original Serviceheft noch Anhaltspunkte zur Historie liefern.

Zitat:

@FoxAlphaSierra schrieb am 10. Dezember 2016 um 09:03:16 Uhr:



Bin mir ziemlich sicher dass er das nicht hat, erstens hab ich bei Zündung kein infosymbol, sondern nur Abs und außerdem wenn meine Reifen mal durchdrehen merk ich auch nix davon dass er das ausgleichen will. 😁

Das hat auch NIX mit ESP zu tun.

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