Auto Wandlung Probleme

Audi A3 8V

Hallo,

Ich habe den Audi A3 2.0 TDI IN Limousine 2017 Baujahr und würde ihn gerne wandeln.

Ich habe Geräusche beim links einschlagen, war locker 6-8 mal nur wegen dem Geräusch beim freundlichen. Es wurden verschiedene Lager und sogar das Getriebe ausgetauscht, leider ohne Erfolg.

Habe vor ein paar Tagen den Verkäufer angerufen und meinen Wunsch geäußert, dass ich den Vertrag gerne wandeln würde. Heute hab ich die Rückmeldung bekommen, dass er mein Auto mit abkaufen möchte ohne Berücksichtigung der Mängel und ich von ihm ein anderes Auto haben darf bzw. kaufen kann.

Eine Wandlung sollte doch anders ablaufen oder nicht ? Ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir meinen Kaufvertrag unter Abzug von Nutzungsgebühren zurück zu bezahlen ? Nach meinen Recherchen hätte ich auch das Recht Zinsen für diese Summe zu verlangen, stimmt das so ?

Was ich noch gelesen habe ist, dass mir der Händler auch ein gleichwertiges Auto besorgen kann und wir dann die Autos tauschen können.

Stimmen diese Infos, die ich aus dem Internet habe? Falls jemand noch einen Tipp haben sollte wäre ich dankbar. Ahja ich war noch bei keinem Anwalt, sollte ich mir einen aufsuchen ?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Geltend machen kannst Du vieles... aber der Weg einer Rückabwicklung kann ohne Juristen lang und steinig werden.

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Hallo emre5397,
warum bestehst Du denn auf Wandlung des Vertrages? Wenn der Händler Dir ein vernünftiges Angebot für den Kauf des Autos macht, kann es Dir doch egal sein, wie die Abwicklung heißt.
Du schreibst auch, dass Du ein anderes Auto bekommen kannst. Also musst Du doch erstmal überhaupt nicht über Anwaltskosten, Gerichtskosten usw. nachdenken.
Prüfe doch zuerst mal die Angebote, die der Händler macht, und dann kannst Du überlegen, welchen Weg Du nimmst.

Das Auto hat noch Restschulden und Höhe von 7500 Euro, aus diesem Grund würde ich es gerne wandeln. Ansonsten ist das natürlich ein super Angebot, wenn er mir das Auto abkaufen würde.

Das problem ist die offene Summe, ich glaube beim wandeln würde ich nicht so viel minus machen als wenn ich das Auto ihm so verkaufe.

Zitat:

@Bernd Herder schrieb am 27. November 2020 um 14:21:50 Uhr:


... kann es Dir doch egal sein, wie die Abwicklung heißt. ...

Das ist ja nicht nur eine Frage der Bezeichnung, sondern die finanziellen Auswirkungen sind völlig anders. Selbst wenn der Händler ein faires Angebot macht, dann kauft er trotzdem nur zum aktuellen Händlereinkaufspreis. Bei der Rückabwicklung (es heißt übrigens seit einiger Zeit "Rücktritt" und nicht mehr wie früher "Wandlung" oder "Wandelung"😉 wird der gesamte Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer erstattet. Davon abgezogen wird nur eine Nutzungsentschädigung von 0,4% bis 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km, gegen die aber wiederum der Nutzungsvorteil des Verkäufers an dem beim Kauf gezahlten Geld in Form der marktüblichen Zinsen aufgerechnet wird. Transport und Abwicklungskosten gehen zu Lasten des Verkäufers und nicht zuletzt geht das Risiko auf den Verkäufer über, wenn er mit der Rücknahme in Annahmeverzug ist.

Verkaufen kannst Du natürlich nur etwas, was auch Dir gehört.

Dein Händler wird Dir dabei behilflich sein und die Formalitäten mit der Bank abwickeln. Beim Ankauf Deines jetzigen Fahrzeugs löst er die Restforderung bei der Bank für Dich ab und erhält im Gegenzug den Brief.

Den Resterlös (Differenz) vom Ankaufspreis setzt Du als Anzahlung für Dein neues Fahrzeug ein und finanzierst den fehlenden Betrag erneut... fertig.

Das ist für ein AH keine große Sache und gehört praktisch zum Tagesgeschäft der Verkäufer.

Viel Glück dabei.

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Zitat:

@Manager2008 schrieb am 25. Nov. 2020 um 18:54:59 Uhr:


Gibt es Erfahrungen, wie „lohnend“ eine Wandlung ist ?
Was spricht gegen einen Tausch, wenn man ein faires Angebot bekommt ?

Das kannst Du selbst ausrechnen. Wie schon beschrieben, bekämst Du den KOMPLETTEN Kaufpreis plus Zinsen abzüglich der Nutzungsentschädigung zurück. Das sind aber keine pauschalen x.y%, sondern man berechnet diese linear zu der zu erwartenden Laufleistung. Beim 2.0 Diesel kann man da locker 250000km ansetzen.
Also ist der Nutzungsabzug: Kaufpreis / 250000 x <Deine Fahrleistung>

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 26. Nov. 2020 um 15:11:16 Uhr:


Ich muss erwähnen, dass ich das Auto in Nürnberg bei Audi gekauft hatte

Schwabacher Str.? 😉

Da hab ich bei der Rückabwicklung auf Beton gebissen. Musste nen Anwalt einschalten. Dann gings.

Du musst dem Händler ein/zwei Nachbesserungsversuche zugestehen. Das wird Dir auch der Anwalt erzählen. Reparaturversuche bei anderen Werkstätten zählen nicht.

Marienberg oder Marienstraße glaube ich🙂 ich war schon locker 6 mal in der Werkstatt allerdings nur vor Ort bei einem Audi Partner.

Nach meinen Rechnungen müsste ich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 5500€ zahlen. Habe 50000km zurückgelegt.

Er hat mich heute angerufen und besteht immer noch darauf, mir das Auto abzukaufen und mir eine Neues zu verkaufen. Was er mit allerdings angeboten hat ist, dass er für mein Auto mehr zahlen würde und für beim neuen Auto weniger verlangen möchte damit sich das irgendwie ausgleicht.

Bis Dienstag bekomme ich Angebote von ihm und am Mittwoch ist mein Termin beim Anwalt.

Wenn ich von Vertrag zurücktreten kann, wäre es finanziell gesehen das beste. Wie viel Prozent wären die Zinsen in dem Fall, die ich verlangen könnte ? Das Auto hab ich im November 2018 gekauft ?

Du kannst nach drei Jahren nicht einfach von einem Vertrag zurückzutreten, das wurde Dir doch bereits erklärt.

Hab das Auto 2018 gekauft , habe mich oben vertippt.

Ich hab einen Bekannten und er hat damals nach drei Jahren mit 80000 km seinen Vertrag gewandelt.

Wieso soll das nicht funktionieren wenn man beweisen kann, dass man seit über einem Jahr immer wegen dem selben Fehler in der Werkstatt war und trotz Reparatur sich nichts verbessert ?

Du hast bereits zahlreiche zielführende Antworten erhalten, weshalb es sinnlos ist, hier weiter im Nebel zu stochern.

@Gummihoeker was ist denn dein Problem ? Wenn es dir nicht passt kannst du die Benachrichtigung aus machen und gut ist es.

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 27. Nov. 2020 um 20:51:15 Uhr:


Marienberg oder Marienstraße glaube ich?

Die sind ok. Wenn da komplizierte Fehler zu finden und zu beheben waren, waren das die einzigsten, die es geschafft haben.

Einen Service Berater kann ich besonders empfehlen (da laufen leider auch einige Ahnungslose rum). Will hier aber keine Namen nennen. Bei Interesse, PN an mich. 😉

Das Problem dürfte sein zu beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag. Du befindest Dich jetzt in der Beweislastumkehr. Kannst Du zumindest belegen, dass der Mangel bereits in den ersten 6 Monaten gemeldet wurde?

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Das könnte ich beweisen, wenn Audi meine Werkstatt besuche oder die Gespräche beim Service Berater protokolliert hat.

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 28. November 2020 um 07:40:11 Uhr:


@Gummihoeker was ist denn dein Problem ? Wenn es dir nicht passt kannst du die Benachrichtigung aus machen und gut ist es.

Nicht ich, sondern Du hast ein Problem und das wirst Du nicht lösen wenn Du nicht Fakten schaffst, anstatt ständig neue Fragen zu stellen.

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