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Auto Wandlung Probleme

Audi A3 8V

Hallo,

Ich habe den Audi A3 2.0 TDI IN Limousine 2017 Baujahr und würde ihn gerne wandeln.

Ich habe Geräusche beim links einschlagen, war locker 6-8 mal nur wegen dem Geräusch beim freundlichen. Es wurden verschiedene Lager und sogar das Getriebe ausgetauscht, leider ohne Erfolg.

Habe vor ein paar Tagen den Verkäufer angerufen und meinen Wunsch geäußert, dass ich den Vertrag gerne wandeln würde. Heute hab ich die Rückmeldung bekommen, dass er mein Auto mit abkaufen möchte ohne Berücksichtigung der Mängel und ich von ihm ein anderes Auto haben darf bzw. kaufen kann.

Eine Wandlung sollte doch anders ablaufen oder nicht ? Ist der Verkäufer nicht verpflichtet mir meinen Kaufvertrag unter Abzug von Nutzungsgebühren zurück zu bezahlen ? Nach meinen Recherchen hätte ich auch das Recht Zinsen für diese Summe zu verlangen, stimmt das so ?

Was ich noch gelesen habe ist, dass mir der Händler auch ein gleichwertiges Auto besorgen kann und wir dann die Autos tauschen können.

Stimmen diese Infos, die ich aus dem Internet habe? Falls jemand noch einen Tipp haben sollte wäre ich dankbar. Ahja ich war noch bei keinem Anwalt, sollte ich mir einen aufsuchen ?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Geltend machen kannst Du vieles... aber der Weg einer Rückabwicklung kann ohne Juristen lang und steinig werden.

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Wenn Du das Auto bereits zwei Jahre hast, wird das mit der Gewährleistung schwierig. Aber das wird der Anwalt im Rahmen der Beratung klären. Nimm zu dem Beratungsgespräch auch evtl. vorhandene Unterlagen oder Belege mit, aus denen sich ergibt, wann welche Mängel gegenüber dem Verkäufer reklamiert wurden und welche Reparaturversuche gemacht wurden.

Ich habe die Geräusche ein Jahr nach dem Kauf reklamiert und war ab da gefühlt alle paar Monate beim freundlichen. Ich muss mal den freundlich vor Ort anrufen und fragen ob er mir eine Liste von den Werkstattbesuchen und Reparaturen raus lassen kann.

@Lecavalier81 ich habe mir die Seite angeschaut, so wie ich das verstanden habe, muss ich einen Antrag erstellen und die klären das Problem für mich umsonst ab. Habe ich das richtig verstanden ?

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 26. Nov. 2020 um 11:5:33 Uhr:


@Lecavalier81 ich habe mir die Seite angeschaut, so wie ich das verstanden habe, muss ich einen Antrag erstellen und die klären das Problem für mich umsonst ab. Habe ich das richtig verstanden ?

Du musst über den Antrag der Schiedsstelle erläutern, was für ein kontretes Problem du mit deinem Auto und deinem Händler hast und was du vom Händler vorderst...hat die Schiedsstelle die Infos von dir bekommen wird sie den Händler damit konfrontieren und ihm die Möglichkeit geben sich zum Sachverhalt zu äußern...die Schiedskommission wird beide Angaben dann Bewerten und zwischen den Parteien vermitteln...in der Regel läd die Schiedskommission die beteiligten zu einer "Verhandlung" zu sich ein um die Sachlage persönlich zu klären...gerne wird bei solchen Terminen auch das Auto um das es geht in Augenschein genommen...
wie gesagt, das alles kostet dich keinen Cent, egal wie entschieden wird...einen Schritt weiter vor Gericht kann man dann immernoch gehen wenn man sich nicht einigen kann...

Ruf am besten mal bei deiner zuständigen Schiedsstelle an und lass dir den Ablauf und welche Möglichkeiten es gibt erklären..

@Lecavalier81 perfekt, vielen Dank für deine Infos. Werde ich nach dem ich bei dein Anwalt war sofort bei der Stelle anrufen.

In Fällen wegen Mängeln an gebrauchtgekauften Fahrzeugen darf aber grundsätzlich nicht allzu viel von dem Schiedsverfahren erwartet werden. Dort wird nur auf der Basis der eingereichten Unterlagen entschieden. Eine eigene Beweiserhebung durch die Schiedsstelle gibt es nicht, das heißt es wird nicht unabhängig ermittelt, ob der behauptete Mangel auch wirklich ein Mangel ist. Man kommt also nur weiter, wenn entweder der Händler den Mangel anerkennt oder der Mangel bereits bewiesen ist, z. B. durch ein bereits angefertigtes Sachverständigengutachten. In beiden Fällen braucht man aber eigentlich die Schiedsstelle nicht. Im ersten Fall gibt es keinen Grund zu streiten und im zweiten Fall ist man bei Gericht besser aufgehoben.
Unabhängig davon wird es hier aber auch schon daran scheitern, dass das Schiedsverfahren nur innerhalb der ersten 13 Monate nach Übergabe des gebrauchten Fahrzeugs zulässig ist.

Ich weiß, dass man bei Gericht besser aufgehoben ist allerdings ist mir das zu riskant, weil ich auf den gesamten Kosten sitzen bleiben kann.

Ich warte erst mal das Angebot vom Verkäufer ab. Wenn mir das nicht gefällt werde ich ihn nochmal darauf hinweisen, dass ich den Vertrag wandeln möchte.

Falls er Probleme machen sollte, werde ich zum Anwalt gehen müssen damit er sich die Lage genauer anschaut und eventuell einen Brief an den Verkäufer schreibt.

Ich hoffe er lässt sich spätestens nach dem Brief vom Anwalt darauf ein, er möchte ja auch keine Gerichtskosten tragen.

Du solltest besser sofort und zuerst zum Anwalt gehen, da die Gefahr besteht, dass hier sehr bald die maßgeblichen Fristen ablaufen, falls sie nicht sowieso schon abgelaufen sind. Das gilt umso mehr, wenn die Kosten für die Beratung durch den ADAC gedeckt sind.

Ich bekomme das Angebot heute Abend vom Verkäufer. Der Termin beim Anwalt ist leider erst nächste Woche am Mittwoch.

Welche Frist würde denn ablaufen ? Ich hatte das Auto zuletzt vor 1-2 Monaten beim freundlichen wegen dem Geräusch. Gefühlt seit einem Jahr bin ich alle paar Wochen beim freundlichen wegen diesem Geräusch gewesen, habe ihn angerufen und er gibt mir eine Liste mit, in der zu sehen ist was und wann am Auto etwas gemacht wurde.

Ich muss erwähnen, dass ich das Auto in Nürnberg bei Audi gekauft hatte und bis jetzt immer im Ort beim freundlichen war. Sind nicht die selben Personen bzw Audi-Partner.

Ich habe gerade beim freundlichen im Ort angerufen und ihm nach seiner Meinung gefragt wegen der Wandlung und Rückkauf Angebot vom Händler aus Nürnberg, er meinte 2 Jahren nach dem Kauf und mit 50.000 gefahrenen km wird keine Wandlung möglich sein sondern nur ein Rückkauf.

Stimmt das so oder möchte er nur seinen Kollegen „schützen“?

Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs.
Richtig gut sind die Aussichten aber nur, wenn sich der Mangel bereits innerhalb der ersten sechs Monate gezeigt hat (und das muss man nachweisen können).
Du musst dem Verkäufer den Mangel anzeigen und ihm eine Frist zur Beseitigung einräumen. Es ist nicht hilfreich, in der Zwischenzeit eine andere Werkstatt an dem Auto herum basten zu lassen.
Diese Fragen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, solltest Du mit dem Anwalt besprechen.

Ja werde ich machen. Ich war immer bei dem selben Audi Partner und die Mängel hatte ich glaube ich nicht in den ersten 6 Monaten.

Zum Thema Beseitigung, das Auto war locker 6 mal beim freundlichen und bei dem letzten Mal sagte er „ich hab alles ausgetauscht was ich austauschen kann aber das Geräusch ist immer noch da“ aber gut der Anwalt wird mir weiterhelfen können.

Für eine Wandlung ist nur der Händler, der dir das Auto verkauft hat, dein Ansprechpartner. Die andere Werkstatt hat absolut nichts damit zu tun! Und dem Verkäufer hättest du nachweisbar mindestens zwei Versuche zugestehen müssen, die Schäden zu beseitigen.

Ich habe den freundlich vor Ort nur nach seiner Meinung gefragt mehr nicht.

Sorry, dann hatte ich wohl etwas falsch interpretiert.

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