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AUTO BILD: Keyless Go ist Sicherheitsrisiko! Redaktion "knackt" neun von zehn Autos

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 14. Januar 2016 um 21:50

Das gibt mir jetzt aber zu denken...

http://www.presseportal.de/pm/53065/3218774

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Quetzalquapel schrieb am 14. Januar 2016 um 23:05:11 Uhr:

Genau das (Verlängerung des Signales) hatte ich vor dem Kauf den Händlern gefragt gehabt. Sie meinten, sowas sei nicht möglich bei Mercedes, weil sie anscheinend das bereits bedacht/behoben hatten.. Ich hoffe mal das stimmt und der Artikel bezieht sich auf ältere Modelle. Die Keyless-Schlüssel waren bei uns zuhause bis jetzt sowieso in Alu Dosen wegen der potentiellen Gefahr.

Die Keyless Schlüssel ersparen einen das Tippen auf den Öffnungstaster, diesen Komfortgewinn empfinde ich als sehr überschaubar. Wenn man den sich dadurch erkauft, indem man die Schlüssel zuhause in Aludosen wegpackt frage ich mich warum man dafür dann noch Geld ausgibt.

Die Aussage des Händlers dass der Reichweitenverlängerer bei Mercedes nicht möglich sei, ist natürlich auch eine Lachnummer, diese Technik funktioniert immer wenn die richtigen Frequenzen übertragen werden.

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Bzgl. "Start-Knopf"... es gibt noch den Pro-Modus... :D geht bei jedem Wagen mit KEYLESS Start oder KEYLESS GO... einfach OHNE Start-Knopf den Finger in das "Zündschluss" stecken und eindrücken, macht man bei getretener Bremse genau einmal und der Wagen läuft... ganz ohne Start-Knopf.

Glaubt ihr nicht? Dann probiert es aus.

Es reicht den Schlüssel im Fahrzeug zu haben...

Und die Panik verstehe ich noch nicht so ganz... bei einem C 63 vielleicht noch angebracht, aber ansonsten wird sich niemand die Mühe machen und den Wagen auf eine solche "Funkwellenverlängerungsmasche" entwenden zu wollen... so wertvoll ist eine C-Klasse dann doch wieder nicht.

Ich kann ja mal mein Video hochladen wo sie versucht haben meine C Klasse auf dieses Weg zu öffnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich "nur" einen 180er. Also ein Thema scheint das auf jeden Fall zu sein.

Zitat:

@Der_Landgraf schrieb am 11. September 2017 um 21:18:10 Uhr:

Bzgl. "Start-Knopf"... es gibt noch den Pro-Modus... :D geht bei jedem Wagen mit KEYLESS Start oder KEYLESS GO... einfach OHNE Start-Knopf den Finger in das "Zündschluss" stecken und eindrücken, macht man bei getretener Bremse genau einmal und der Wagen läuft... ohne Start-Knopf.

Glaubt ihr nicht? Dann probiert es aus.

Es reicht den Schlüssel im Fahrzeug zu haben...

Hab ich ausprobiert, bei mir gings jedenfalls nicht.

Bei mir geht es

Hab's probiert und funktioniert auch nicht

Muss ich erst ein Video machen? ;)

Bei mir nicht.

Zitat:

@MercyMercer schrieb am 11. September 2017 um 21:25:08 Uhr:

Ich kann ja mal mein Video hochladen wo sie versucht haben meine C Klasse auf dieses Weg zu öffnen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich "nur" einen 180er. Also ein Thema scheint das auf jeden Fall zu sein.

Ich hab das Video mal so bearbeitet, dass man es öffentlich machen kann (Gesicht unkenntlich gemacht).

Hier ist der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=Q4SaEXrVdX0

 

 

Wie dreist ist das denn???

Ja, die hatten die Ruhe weg... Und das, obwohl sie voll im Licht stehen und von der Straße aus gut sichtbar sind. Das war morgens um 4:30 Uhr.

Was sagen die Schiedsrichter dazu? Besseres Material zur Strafverfolgung gibts ja nicht.

Zeichnet die Kamera mit Bewegungsmeldern oder ständig auf?

Zitat:

@x3black schrieb am 15. September 2017 um 21:03:01 Uhr:

Was sagen die Schiedsrichter dazu? Besseres Material zur Strafverfolgung gibts ja nicht.

Zeichnet die Kamera mit Bewegungsmeldern oder ständig auf?

Strafverfolgung ? Zu welcher Straftat denn ? Diese Videoaufzeichnung einer Privatperson kann keine vollzogene Straftat nachweisen.

Da es weder eine Beschädigung noch einen Diebstahl gab, ist die Polizei sicherlich wenig an einer Verfolgung interessiert. Für den Fall einer Identifizierung der beiden, könnte man allenfalls versuchten Diebstahl anzeigen. Wie die tatsächliche Strafe in der Praxis für dieses Gesocks dann aussieht, kann sich jeder denken. Und deshalb ist da auch nicht viel von den frustrierten Strafverfolgungsbehörden zu erwarten. Die sind ohnehin auch mehr an den Abnehmern u. Auftraggebern des Diebstahls interessiert.

Rechtswissenschaftler bist du auch noch?

Der Versuch eines Diebstahls ist nach § 242 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Ob eine private Videoaufzeichnung als Beweis gilt, müssten dann aber doch vermutlich "richtige" rechtskundige prüfen.

Denke da wird es unterschiedliche Meinungen geben, ähnlich wie bei DashCams

Das ist keine Rechtswissenschaft, sondern leidliche Erfahrung, die ich in diesem Frühsommer machte. Bei meinem Benz hatte die Funkwellenverlängerung der Diebe (im Gegensatz zum Video), funktioniert. Und so haben sie mein Auto verwüstet, um das COMAND u. die Airbags zu stehlen. Bei mir gab es eine Augenzeugin des Vorfalls. Und was ich oben geschrieben habe, hat sich aus den Gesprächen mit den Ermittlungsbeamten u. den involvierten Polizeibeamten ergeben, die sich zu der Angelegenheit mir gegenüber geäußert haben.

Ja stimmt, auch der versuchte Diebstahl ist strafbar, zumindest theoretisch, wenn er eindeutig nachweisbar ist. Für eine tatsächliche Strafverfolgung von versuchtem Diebstahl, die nicht nur theoretisch funktioniert, fehlen meist personelle u. finanzielle Ressourcen u. Motivation der entsprechenden Stellen. Deshalb ist u.a. auch die Aufklärungsquote für diese Delikte äußerst gering.

Auch sind, wie ich erfahren habe, viele dieser Auto-, Airbag- u. Navidiebe professionell organisiert u. bekommen, im Falle einer Festnahme, gut bezahlte Anwälte sofort an die Seite gestellt. Und die schaffen es sehr oft, trotz Augenzeugen u. trotz Videoaufnahmen, die mutmaßlichen Diebe, wieder freizubekommen. Das ist frustrierend für die Polizei u. die Geschädigten. Deshalb sind die auf dem Video auch so entspannt, die haben offenbar schon entsprechende Erfahrungen gemacht, die für sie selbst eher positiv verlaufen sind.

Der Polizeibeamte ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, und wenn jemand kommt und aus seiner Sicht, in diesem Fall,

 

Versuch

Besonders schwerer Fall des des Diebstahls eines Kraftfahrzeug,

 

zur Anzeige bringen möchte,

 

so hat der Polizeibeamte das aufzunehmen, selbst wenn es gegen Unbekannt ist. Die Prüfung der Strafrechtlichen Relevanz obliegt allein der Staatsanwaltschaft.

 

Sollte hier eine Aufnahme einer Anzeige mit dem Videomaterial durch die Polizei abgelehnt werden, ist der Tatbestand der Strafvereitelung im Amt zu prüfen. 258 und 258a StGB.

 

 

Private Aufzeichnung seines eigenen Grundstück ist völlig legitim und auch voll als Beweismittel verwertbar.

 

 

 

 

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