Auto beschädigt auf parkplatz
hallo zusammen wollte eben meinen wagen waschen und mir ist was schlimmes aufgefallen, auf der rechten Seite haben mir welche 2 Beulen reingehauen sieht so aus als ob es mit nem Schraubendreher gemacht wurden ist, lack ist aufgeplatzt 🙁. Ich habe seit 3 jahren Vollkasko mit 300€ Selbstbeteiligung was meint ihr soll ich es Kasko melden? oder aus meiner eigenen Tasche zahlen, die Beulen sind ca 3cm groß, was denkt ihr würden die % viel steigen.....
Bitte um rat
danke im vorraus
vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kan´n mir ja sagen was das ca kosten würde
18 Antworten
würde nochmal persönlich zu den eltern gehen und denen von deiner rechtschutzversicherung erzählen und das du ansonsten die sache zum anwalt gibst
Zitat:
Original geschrieben von 325ci
würde nochmal persönlich zu den eltern gehen und denen von deiner rechtschutzversicherung erzählen und das du ansonsten die sache zum anwalt gibst
ich war bei den eltern die wollen sich das überlegen, ob sie zahlen oder nicht und die polizei meinte auch ich habe gute chancen weil ich eine glaubenswürdige zeugin habe... die eltern sind nicht rechtschutzversichert von denen naja mal sehen was sich ergibt überigens kostenvoranschlag bei bmw lag bei 1800€ weil die komplette seite lackiert werden muss, habe echt keine lust es aus meiner tasche zu zahlen oder kasko zu melden , nur weil mansche leute nicht auf ihre kinder aufpassen können
Und wenn du dir einfach bei BMW mit deiner FArbnummer due Farbe kaufst, garantier ich dir das sie nich 100% paßt, und da die vordere Delle sehr weit vorne auf der Seitenwand richtung tür hin ist, müßte um es perfekt zu machen, ein Farbangleich über die Tür gemacht werden. Wir haben immer zu den original Farben min 4 Alternativfarben.
Ich würde den Eltern da ein bißchen mehr Druck machen. Die überlegen es sich 🙄
Sag denen ganz klar, dass ein Gerichtsverfahren recht teuer ist, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat und diese Kosten noch zusätzlich zur Lackierung kommen.
Generell haften in den meisten Fällen die Eltern, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ab einem gewissen Alter können die Kinder selbst deliktfähig sein und müssen daher selbst haften (was das Gericht im Einzelfall bestimmt). Ist das Kind selbst verantwortlich, kann es bei einem vollstreckbaren Titel, einem Urteil oder einem Mahnbescheid, noch bis zu 30 Jahre nach dem Schaden zur Kasse gebeten werden. (Ohne gerichtliche Geltendmachung verjähren die Schadenersatzansprüche alleridings nach drei Jahren).
Also: Zu den Eltern gehen, eine Frist setzen, bis zu der sie bezahlen (wenn die Kinder haftpflichtversichert sind, trägt das eh die Haftpflicht) und ansonsten ab zum Anwalt...