Auto bei Probefahrt sichergestellt mit Kurzkennzeichen
Hallo,
wie schon betitelt geht es darum das mein Auto sichergestellt worden ist. Ich hatte KURZKENNZEICHEN (5 Tage) drauf und war grad auf einer Probefahrt / Testfahrt mit einem Kumpel der gleichzeitig ein potenzieller Käufer ist.
Das Auto:
Ehemaliger 1,8, jetzt ein v6 Turboumbau, wurde diesen Winter erst umgebaut und noch nicht eingetragen ( Motorumbau ist Eingetragen nur der Turboumbau nicht)
Jetzt die Sachverhaltschilderung der Polizei:
Verdacht auf Verkehrsunsicherheit aufgrund balicher Veränderungen.
-Fahrwerk (ist orginal Fahrwerk)
-Motor-Turbolader
-Rad-/Reifenkombination ( orginal 18 Zoll GTI Felgen mit Rundum 225 )
-Abgas und Auspufflautstärke (ist eingetragen)
-Bremsanlage (org. v6 Bremsanlage nur mit Powerdicscheiben)
-Fahrzeug ist zugelassen mit Saisonkennzeichen (Saisonkennzeichen sind von 04-10 also sind grad nicht gültig, ich hatte wie gesagt Kurzkennzeichen drauf, was jetzt wohl als Dokumentenfälschung gilt)
Zur Testfahrt hatten wir leider den Ladedruck auf 1,2 bar gestellt um zu gucken wie sich das Auto verhält, das heisst die Bremsen werden nicht ausreichen.
Der Polizist meinete, das Auto wird einer Leistungsmessung unterzogen und halt auf Mängel geprüft um zu sehen ob das Auto verkerssicher ist. ich denke eine db Messung machen die bestimmt auch.
Was denkt ihr wird mich das alles jetzt kosten und was muss ich machen nachdem ich das Auto zurückbekomme, wenn sie Mängel gefunden haben?
ich hoffe ihr habt bis hier gelesen, wurde doch ein ziemlich langer Text.
Danke im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
In welchen Ländern ist das so ?
in jedem wo es korrupte beamte gibt. als in 70% aller länder!
@topic
der gutachter kost 375€ AUWÄRTS!
@ihr 2 helden
sorry aber wen ihr eure weisheiten so von euch gebt.....das is ja zum schiessen! warum schaffen es andere leute jahrzehnte lang mit auffälligen autos keinen einzigen punkt zu bekommen und keine einzige gerichtsverhandlung zu haben und anwälte nur aus dem tv zu kennen? was machen alle anderen richtig was nur IHR falsch macht? DAS würd ich mich mal fragen. wen man so unschuldig ist zuwas braucht man dann einen anwalt? ach ja und ein "bulle" der reist eine tür nicht ohne grund einfach auf. im normalfall stehen die POLIZISTEN neben dem fahrzeug. ihr seid mir mal 2 so helden 🙄 aber is schon richtig: es sind IMMER die anderen. ihr werdet es im leben schon ganz schön weit bringen mit DER einstellung.
99 Antworten
Hier mal ei Auszug aus dem §9 FZV, die letzten Sätze sind interessant was das Fahren außerhalb der Saison angeht.
(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Der Betriebszeitraum ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Ein Saisonkennzeichen ist auch Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, nach Maßgabe des Absatzes 2 zuzuteilen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. § 16 Abs. 1 bleibt unberührt. Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.
§10 Abs. 4.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
so habe gestern mein Auto bekommen. Folgende Mängel wurden aufgelistet:
- Motorumbau Turbo ohne Nachweis der Zulässigkeit
- Abgasanlage ohne Nachweis der Zulässigkeit
- Rad/Reifenkombinaton mit Spurverbreiterungen ohne Nachweis der Zulässigkeit
- Ölverlust Getriebe / Differential vorne
- Domlager vorne spiel
- Standgeräusch 96dB (A)
Untersuchungsergebnis:
Erhebliche Mängel
Tja ich würde mal sagen durch den Turbo Umbau und die fehlenden Eintragungen in Bezug auf den Turboumbau -> AGA -> Rad/Reifen dürfte da einiges an Problemen auf dich zu kommen. Bei deinem Punktekonto dürfte es eng werden.
Das Standgeräusch von 96 dB/A ist allerdings nicht wirklich wichtig.... da gibts keine Begrenzung für.. das Fahrgeräusch ist Ausschlaggebend...
Ein netter Nebeneffekt dürfte auch noch dazu kommen -> Deine Kiste ist bei den Silber/Blauen bei euch nun bekannt wie ein bunter Hund... egal wer den evtl kauft... er darf sich auf ne Kontroll Orgie gefasst machen wenn der bei euch im Kreis weiter läuft...
um etwas klarzustellen, muss am Auto alles eingetragen sein wenn kam mit Kurzkennzeichen fährt???
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von selcuk53
um etwas klarzustellen, muss am Auto alles eingetragen sein wenn kam mit Kurzkennzeichen fährt???
Welche Versicherung sollte das Risiko eingehen, das das was Du am Auto hat nicht zulässig ist ? Sicher bekommst Du immer nen Kennzeichen aber die Versicherung ist aus der Haftung raus bei unzulässigkeiten und holt sich die Kohle wieder zurück ! Wenn man Umbauten macht die nicht eingetragen sind und das Auto abgemeldet ist , fährt man dit auf nem Hänger zum Tüv
ja ok, aber wenn ich so ein Umbau gemacht habe, muss ich doch die Möglichkeit haben das Auto zu testen. Ich kann doch nicht zur Tüvabnahme, ohne ein Meter das Auto gefahren zuhaben.
Tja für sowas, wenn man nach dem Gesetzbuch geht, braucht man IMHO ein Privates abgesperrtes Gelände ( Rennstrecke) oder halt Rote Nummern... die sind für Prüf und Überführungsfahrten gedacht. ( Ich weiss die haben nur Händler und Werkstätten)
Oder anders ausgedrückt der Gesetzgeber sieht nicht vor das du als Privatmann solche Umbauten durchziehst und mal eben Abstimmungsfahrten etc machst... wenn man es ganz genau nimmt muss der Bock halt aufn Trailer wenn er so noch nicht zugelassen/abgenommen ist... Wie gesagt wenn man mit dem Gesetzbuch unterm Kopfkissen schläft... Und die Grauzone dazwischen geht so lange gut bis Blau/Silber dich anhält...
... was Otto Normalbürger jahrelang nicht passiert (wenn man Massenmausefallen nicht mitzählt sogar jahrzehntelang nicht), was aber bei deutlich erkennbar aufgeprollten Kutschen doch gerne mal das eine oder andere Mal vorkommen kann.
Dabei mag der Fahrstil auch eine Rolle spielen. Nicht immer sieht man den Polizisten, bevor er einen sieht.
naja wie sagt man auf gut deutsch "Scheiße gelaufen". Mal sehen was für eine Strafe mich erwartet.
Danke für die Antworten, jetzt liegts beim Anwalt, also abwarten.
Zitat:
Original geschrieben von selcuk53
naja wie sagt man auf gut deutsch "Scheiße gelaufen".
Im Prinzip lässt es sich darauf Reduzieren. Vielleicht hasst ja Glück und dein Anwalt kann das schlimmste noch abbiegen 🙂
Ein Jahr Haft ohne Bewährung fände ich angemessen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Welche Versicherung sollte das Risiko eingehen, das das was Du am Auto hat nicht zulässig ist ? Sicher bekommst Du immer nen Kennzeichen aber die Versicherung ist aus der Haftung raus bei unzulässigkeiten und holt sich die Kohle wieder zurück ! Wenn man Umbauten macht die nicht eingetragen sind und das Auto abgemeldet ist , fährt man dit auf nem Hänger zum TüvZitat:
Original geschrieben von selcuk53
um etwas klarzustellen, muss am Auto alles eingetragen sein wenn kam mit Kurzkennzeichen fährt???
was ein QUARK!!!
das fahrzeug muss verkehrssicher sein mit kkz und sonst GARNIX! das steht nämlich auch so auf dem schein. und es ist ein himmelweiter unterschied zwischen verkehrssicher und stv(z)o zulässig. nicht eingetragene felgen die nicht schleifen sind verkehrssicher aber halt erstmal nicht zulässig weil nicht eingetragen. ein anderer auspuff ist erstmal verkehrssicher (wen richtig montiert), ist er zu laut wie in diesem falle ist er eben nicht verkehrssicher.
das kkz schützt einen nur vor nicht eingetragenen sache die aber koscher sind. also um sachen die zwar eintragungsfähig sind aber nicht eingetragen.
Dann empfehle ich Dir den ganzen Thread zu lesen, das Auto hat nen Kennzeichen aber nen SaisonKZ , also mal einfach nen KKZ dran pappen ist nicht !!Heißt also Hänger !!
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Dann empfehle ich Dir den ganzen Thread zu lesen, das Auto hat nen Kennzeichen aber nen SaisonKZ , also mal einfach nen KKZ dran pappen ist nicht !!Heißt also Hänger !!
Hi,
das haben wir schon ganz zuanfang geklärt. Außerhalb der Saison gillt das Auto als abgemeldet. Das fahren mit KZK ist also grundsätzlich erlaubt,halt im Rahmen der üblichen Einschränkungen.
Einen Vorwurf kann man also höchstens daraus machen das der Wagen im aktuellen Zustand nicht verkehrssicher ist oder aber das es keine Probe,Test oder Überführungsfahrt war. Spaßfahrten sind mit dem KKZ nämlich nicht zulässig.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Dann empfehle ich Dir den ganzen Thread zu lesen, das Auto hat nen Kennzeichen aber nen SaisonKZ , also mal einfach nen KKZ dran pappen ist nicht !!Heißt also Hänger !!das haben wir schon ganz zuanfang geklärt. Außerhalb der Saison gillt das Auto als abgemeldet. Das fahren mit KZK ist also grundsätzlich erlaubt,halt im Rahmen der üblichen Einschränkungen.
Einen Vorwurf kann man also höchstens daraus machen das der Wagen im aktuellen Zustand nicht verkehrssicher ist oder aber das es keine Probe,Test oder Überführungsfahrt war. Spaßfahrten sind mit dem KKZ nämlich nicht zulässig.
Gruß Tobias
Dit mein ick ja und ich habe nixx anderes geschrieben !! Nicht verkehrssicher heißt nicht fahren auch nicht mit nem KKZ und wenn man versuchen möchte die Sachen eintragen zu lassen, dann bitte auf dem Hänger !