Austauschmotor in der Garantiezeit F30

BMW 3er F30

Hallo BMW-Freunde,

ich fahre einen BMW F30 320DA und habe folgendes Anliegen:

Ich hatte einen Termin in der BMW-Werkstatt für Erneuerung der Steuerketten (wegen Rasselgeräusche) bei knapp 30.000km. Es hat sich dann beim Zerlegen des Motors herausgestellt, das sich viel zu viel Metallspäne im Motorraum befinden. Deshalb sollte ich einen neuen Motor bekommen.

Jetzt meine Frage: Habe ich in der Garantiezeit Anspruch auf einen FABRIKNEUEN Motor?

Wenn ich keinen neuen Motor bekomme, sondern nur einen Austauschmotor, der generalüberholt ist, kann BMW mir sagen, oder muss er sogar, wieviel Laufleistung der AT-Motor hatte vor der Generalüberholung?

In der Regel wäre es so, dass Verschleißteile neu seien, aber der Motorblock halt generalüberholt.

Und ich müsste denke ich auch einen Eintrag in das elektronische Serviceheft bekommen oder ein Dokument oder Zertifikat vom eingebauten Motor?!

Ich wäre über Informationen und Meinungen dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenux


Bei einem Austauschmotor würde ich gerne wissen, wieviel die Laufleistung vor der Generalüberholung war.
Kann BMW mir diese Informationen liefern?
Wenn ja, dann weiß ich ja ob ich besser oder schlechter dran bin als vorher.

Ein Werks-Austauschmotor ist praktisch neuwertig und hat keine Laufleistung, da alle Verschleissteile wie Kolben, Nockenwellen, Lager, Ventile, Dichtungen usw. neu sind und ist nicht zu verwechseln mit einem reparierten Gebrauchtmotor. Was der Rumpfmotor vor der Überholung runter hatte, wird dir keiner sagen können.

Da ich den gleichen Motor habe, ist mir aber schon etwas unwohl, da ich bei meiner Fahrleistung wohl erst nach der Gewährleistungszeit "dran" bin. Bei meinem Glück mit dem Wagen ganz sicher. 😠

Mich beschleicht das ungute Gefühl, dass der Treibstoffersparnis heutiger moderner Motoren oft zigfach höhere Kosten durch geringere Haltbarkeit derselben gegenüberstehen.

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Zitat:

Original geschrieben von kenux


Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.

Folgendes möchte ich noch hinzufügen:
Denkt Ihr BMW würde den Motor austauschen, wenn der Fehler nicht gravierend war??
Vielleicht wollte BMW auch den Motor nach München, damit dieser analysiert wird.
Was meint Ihr?

Außerdem finde ich einen generalüberholten Motor mit etwa meiner Laufleistungen von 30.000km besser als einen fabrikneuen Motor. Doch meine Werkstatt macht zur Laufleistung des generalüberholten Motors keine Angaben. Es kann auch sein, dass der Motorblock und Generator schon 200.000 km runter hat.
Ist das rechtens?

Austauschmotor heißt Austauschmotor, ohne angebaute Aggregate.

Also Lima, Servo, USW. Sind deine alten, originalen Teile.

Das funktioniert problemlos, ist nicht der erste AT-Motor der getauscht wird. Auf diesen hast du wieder den normalen Kulanz-/ Garantieanspruch.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


... Im Endeffekt läuft eine Garantiereparatur meiner Erfahrung nach so ab, dass man das defekte Auto in die Werkstatt bringt und es zu einem vereinbarten Zeitpunkt in gutem Zustand wieder abholt. Darüber, welche Teile getauscht wurden, etc. gibt es meiner Erfahrung nach nichts schriftliches.

Wenn man nicht fragt, gibt man dem Kunden nicht immer etwas mit. Das habe ich auch schon festgestellt. Man kann aber danach fragen und dann drucken sie mir als Fahrzeugbesitzer immer alles aus. Denn dokumentiert wird jede AW, jedes getauschte Bauteil mit Preis. Die Rechnung geht in der Gewährleistung nicht an den Kunden, sondern an die interne Leistungsverrechnung bei BMW.

Bei Leasing sieht es wieder etwas anders aus. Da gehört das Autos ja immer der Leasingbank. Und der Kunde ist nur Mieter und bezahlt sowieso nicht mehr als die Leasingrate. Dann bekommt er auch nichts in die Hand außer den Autoschlüssel.

Zitat:

Original geschrieben von kenux


... Außerdem finde ich einen generalüberholten Motor mit etwa meiner Laufleistungen von 30.000km besser als einen fabrikneuen Motor. Doch meine Werkstatt macht zur Laufleistung des generalüberholten Motors keine Angaben. Es kann auch sein, dass der Motorblock und Generator schon 200.000 km runter hat.
Ist das rechtens?

Ich kann verstehen, dass du bedenken hast. Dennoch: BMW-Werkstätten bauen normalerweise nicht andere gebrauchte aufgearbeitete Teile ein. BMW hat zwei Möglichkeiten bei deiner Reparatur.

1, Deinen Motor selbst reparieren und wieder einbauen.
2, Einen neuen Motor einbauen. Das ist für BMW oft viel billiger, da keine AWs für die Motorreparatur anfallen, die in der Gewährleistung die AG zahlen muss. Das will BMW nicht.

Nicht beschädigte Anbauteile werden natürlich nicht ersetzt, sondern nur defekte Bauteile. Und wenn es nur der Motor ist, dann wird nur der Motor getauscht. Alles drumherum nicht.

Wenn man wählen könnte, würde ich Variante 2 bevorzugen - geht leider nicht. Das entscheidet BMW. Bei Variante 2 bekommst du ein Guthaben auf die Lebenszeit deines Autos. Das ist doch nicht schlecht. Solltest du einen neuen Motor bekommen, musst du den natürlich noch einmal einfahren. Mach dir aber keine Gedanken wegen eines Tauschmotors bei einem Wiederverkauf des Wagens. Wenn das alles bei BMW gemacht wird, ist das kein Grund den Verkaufspreis zu senken.

Darüber hinaus weiß ich gar nicht wie du darauf kommst, dass man dir einen generalüberholten Motor einbaut. Wo sollen diese Motoren denn eigentlich herkommen? BMW macht das nicht. So teuer ist das Teil überhaupt nicht. Die Aufarbeitung wäre viel teurer als der ganze Motor kostet. Das Teil wird neu produziert und fertig ist das ganze. Bei einem 12-Zylinder kann man mal darüber nachdenken. Bei Oldtimern macht das BMW Classic, ja, aber nur wenn es sich lohnt. Aber nicht bei einem 4-Zylinder vom F30. Teuer sind die Arbeitsstunden. Sei froh, dass es in der Garantie passiert ist. Sonst wäre es für dich richtig teuer geworden.

Lass dir den Motortausch zertifizieren. Natürlich hast du für den Motor wieder zwei Jahre Gewährleistung, während die Gewährleistung für den F30 dann bereits abgelaufen ist.

Zitat:

Original geschrieben von F30328i


Wenn man nicht fragt, gibt man dem Kunden nicht immer etwas mit. Das habe ich auch schon festgestellt. Man kann aber danach fragen und dann drucken sie mir als Fahrzeugbesitzer immer alles aus. Denn dokumentiert wird jede AW, jedes getauschte Bauteil mit Preis.

Ich habe schon mehrmals gefragt und jedes mal hieß es: beim Garantiefall gibt es nichts, sogar beim Motor!

Ich finde das auch nicht in Ordnung.

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Zitat:

Original geschrieben von F30328i


Lass dir den Motortausch zertifizieren. Natürlich hast du für den Motor wieder zwei Jahre Gewährleistung, während die Gewährleistung für den F30 dann bereits abgelaufen ist.

Ich glaube, dass dies ein großer Irrglaube ist und dass aus dem Grund BMW normalerweise auch nichts Schriftliches zu einer Garantie-Reparatur herausgibt. AFAIK gibt es nur auf das Fahrzeug als solches eine 2-jährige Garantie, nicht auf jede durchgeführte Reparatur.

Bei BMW ist hierzu nicht viel in Erfahrung zu bringen, Ford schreibt das z.B. ganz deutlich auf ihrer Website :

"Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug."

Es kann sein, dass ein rechtlicher Gewährleistungsanspruch trotzdem besteht, allerdings wäre dieser nach 6 Monaten vom Kunden nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von F30328i


...

Darüber hinaus weiß ich gar nicht wie du darauf kommst, dass man dir einen generalüberholten Motor einbaut. Wo sollen diese Motoren denn eigentlich herkommen? BMW macht das nicht. So teuer ist das Teil überhaupt nicht. Die Aufarbeitung wäre viel teurer als der ganze Motor kostet. Das Teil wird neu produziert und fertig ist das ganze. Bei einem 12-Zylinder kann man mal darüber nachdenken. Bei Oldtimern macht das BMW Classic, ja, aber nur wenn es sich lohnt. Aber nicht bei einem 4-Zylinder vom F30. Teuer sind die Arbeitsstunden. Sei froh, dass es in der Garantie passiert ist. Sonst wäre es für dich richtig teuer geworden.

Da hast du vermutlich Recht, man bekommt höchstwahrscheinlich einen neuen Motor im Austausch. Austausch bedeutet heute meist, dass man ein Neuteil bekommt und das Altteil dafür abgegeben muss.

Zitat:

Lass dir den Motortausch zertifizieren. Natürlich hast du für den Motor wieder zwei Jahre Gewährleistung, während die Gewährleistung für den F30 dann bereits abgelaufen ist.

2 Jahre, wenn man eine Rechnung dafür hat; bei Austauschmotor auf Gewährleistung habe ich da meine Zweifel.

Hier wird wieder mal ein bisschen Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.
Es gibt keine EU-Gesetze, die Gewährleistung ist im BGB geregelt, die EU hat lediglich mit einer Richtlinie geregelt, was in dieser Hinsicht in nationales Recht umzusetzen war.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, bei der nach 6Monaten die Beweislastumkehr zu ungunsten des Kunden eintritt hat der Kunde bei BMW aber mehr rechte
"Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten."

Ums kurz zu machen, nein du hast keinen Anspruch auf einen fabrikneuen aber einen gleichwertigen funktionsfähigen Motor, aber ja es wird aus kostengründen wahrscheinlich einer eingebaut.
Und auf den gibt es dann wieder gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von compert


Hier wird wieder mal ein bisschen Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.

Ich kann nicht erkennen, dass dies hier irgendwo durcheinandergeworfen wurde. Die Rede war die ganze Zeit von der Garantie seitens BMW, welche BMW Gewährleistung ohne Beweislastumkehr nennt, was aber deswegen de facto eine Garantie ist.

Aus dieser Garantie geht nicht hervor, dass sich die Garantiezeit für ausgewechselte Teile verlängert. Die Frage ist nun, inwieweit eine solche Verlängerung aus der gesetzlichen Gewährleistung erwächst, welche dann aber logischerweise wieder die Beweislastumkehr nach 6 Monaten beinhalten würde.

Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Ich finde es Toll das BMW, ohne zu "zucken", dir einen Austauschmotor gibt, aber finde es nicht Recht, das Sie von Ihren Gewaehrleistungspflicht abstand nehmen. Ich habe gelesen das dein Wagen noch in die Garantiezeit sitz, dann sollte BMW die restlichen Zeit respektieren und das wuerde auch fuer den Austauschmotor gelten.

Ich wuerde zB. beim ADAC ueber die Rechtslage fragen.

Das elektronische Serviceheft waere fuer mich kein Thema. Die Wartungen wurde ich beim Haendler ausfuehren. Dann kannst Du beim Verkauf die Werkstattunterlagen zeigen lassen.

Hans

Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Ja, das ist ja so, wie ich's geschrieben habe. Getauschte Teile können auch nur im Garantiezeitraum beanstandet werden.

Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen: nach der Garantie kommt die Kulanz. Zwar hast Du da keinen Rechtsanspruch drauf, aber wenn der Motor nochmal unter 100.000km kaputt geht kannst Du davon ausgehen, dass er auch außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz ersetzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Ja, das ist ja so, wie ich's geschrieben habe. Getauschte Teile können auch nur im Garantiezeitraum beanstandet werden.

Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen: nach der Garantie kommt die Kulanz. Zwar hast Du da keinen Rechtsanspruch drauf, aber wenn der Motor nochmal unter 100.000km kaputt geht kannst Du davon ausgehen, dass er auch außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz ersetzt wird.

Jens, da gebe ich Dich recht = "wenn der Motor nochmal unter 100.000km kaputt geht kannst Du davon ausgehen, dass er auch außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz ersetzt wird".

Aber innerhalb die Garantiezeit finde ich das Kenux dieselbe Rechte hat wie jeder andere, mit oder ohne Austauschmotor.

Hans

Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Natürlich gibt es beim Einbau eines Austauschmotors einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Einbaus. Alles andere ist gesetzlich unzulässig. Einen Gewährleistungsanspruch hat man übrigens für alle Teile, die neu verbaut werden.

Hätte BMW in deinem Fall einen gebrauchten Tauschmotor eingebaut, sähe es anders aus. Dann gäbe es nur eine 12 monatige Gewährleistung. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hätte BMW den alten Austauschmotor nicht gewechselt, sondern überholt und repariert, erlischt die Gewährleistung für den Motor mit Ablauf der Gewährleistung für das gesamte Auto. Dann hättest du den Motor repariert bekommen und nichts hätte sich an deiner Gewährleistung für das Auto geändert.

So sieht es rechtlich aus. Und nicht anders. Wenn dein Service-Berater etwas anderes sagt, dann irrt er sich.

@kenux: Lass dich nicht verunsichern. Du hast es ja schriftlich, dass du einen Austauschmotor verbaut bekommen hast. Das reicht völlig aus. Sollte nun innerhalb von 24 Monaten etwas mit dem Motor sein, kannst du dich an BMW wenden.

Ich hoffe, der zweite Motor hält nun und du hast wieder Freude am Fahren!

Zitat:

Original geschrieben von F30328i



Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Natürlich gibt es beim Einbau eines Austauschmotors einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Einbaus. Alles andere ist gesetzlich unzulässig. Einen Gewährleistungsanspruch hat man übrigens für alle Teile, die neu verbaut werden.

Hätte BMW in deinem Fall einen gebrauchten Tauschmotor eingebaut, sähe es anders aus. Dann gäbe es nur eine 12 monatige Gewährleistung. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hätte BMW den alten Austauschmotor nicht gewechselt, sondern überholt und repariert, erlischt die Gewährleistung für den Motor mit Ablauf der Gewährleistung für das gesamte Auto. Dann hättest du den Motor repariert bekommen und nichts hätte sich an deiner Gewährleistung für das Auto geändert.

So sieht es rechtlich aus. Und nicht anders. Wenn dein Service-Berater etwas anderes sagt, dann irrt er sich.

@kenux: Lass dich nicht verunsichern. Du hast es ja schriftlich, dass du einen Austauschmotor verbaut bekommen hast. Das reicht völlig aus. Sollte nun innerhalb von 24 Monaten etwas mit dem Motor sein, kannst du dich an BMW wenden.

Ich hoffe, der zweite Motor hält nun und du hast wieder Freude am Fahren!

Auch ein Danke schoen von mir F30328i,

Ich dachte die ganze Zeit im Thread 😰😰, gelten in Deutschland andere regeln, die selbst in Brussel festliegen. Die Garantiebedingungen sind (fast) gleich wie in die Niederlande.

Hans

Zitat:

Original geschrieben von F30328i



Zitat:

Original geschrieben von kenux


Update:

Heute habe ich den Wagen abgeholt. Austauschmotor wurde eingebaut.
Ich habe eine Bescheinigung für einen Austauschmotor mit 0 km erhalten.
Doch laut BMW Service-Berater gibt es
- KEINE Gewährleistung auf den Austauschmotor
- KEINEN Eintrag ins elektronische Serviceheft

Ist das wirklich so?

Natürlich gibt es beim Einbau eines Austauschmotors einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Einbaus. Alles andere ist gesetzlich unzulässig. Einen Gewährleistungsanspruch hat man übrigens für alle Teile, die neu verbaut werden.

Hätte BMW in deinem Fall einen gebrauchten Tauschmotor eingebaut, sähe es anders aus. Dann gäbe es nur eine 12 monatige Gewährleistung. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hätte BMW den alten Austauschmotor nicht gewechselt, sondern überholt und repariert, erlischt die Gewährleistung für den Motor mit Ablauf der Gewährleistung für das gesamte Auto. Dann hättest du den Motor repariert bekommen und nichts hätte sich an deiner Gewährleistung für das Auto geändert.

So sieht es rechtlich aus. Und nicht anders. Wenn dein Service-Berater etwas anderes sagt, dann irrt er sich.

Der Verkäufer hat wohl insofern recht, als dass es auf den Motor nicht die von BMW zugesicherte Gewährleistung ohne Beweislastumkehr gibt.

Die gesetzliche Gewährleistung hat der TE wohl, aber da müsste er nach 6 Monaten nachweisen, dass BMW einen potenziellen Schaden zu verschulden hat.

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