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Austauschmotor in der Garantiezeit F30

BMW 3er F31, BMW 3er F30
Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 9:59

Hallo BMW-Freunde,

ich fahre einen BMW F30 320DA und habe folgendes Anliegen:

Ich hatte einen Termin in der BMW-Werkstatt für Erneuerung der Steuerketten (wegen Rasselgeräusche) bei knapp 30.000km. Es hat sich dann beim Zerlegen des Motors herausgestellt, das sich viel zu viel Metallspäne im Motorraum befinden. Deshalb sollte ich einen neuen Motor bekommen.

Jetzt meine Frage: Habe ich in der Garantiezeit Anspruch auf einen FABRIKNEUEN Motor?

Wenn ich keinen neuen Motor bekomme, sondern nur einen Austauschmotor, der generalüberholt ist, kann BMW mir sagen, oder muss er sogar, wieviel Laufleistung der AT-Motor hatte vor der Generalüberholung?

In der Regel wäre es so, dass Verschleißteile neu seien, aber der Motorblock halt generalüberholt.

Und ich müsste denke ich auch einen Eintrag in das elektronische Serviceheft bekommen oder ein Dokument oder Zertifikat vom eingebauten Motor?!

Ich wäre über Informationen und Meinungen dankbar.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Bei einem Austauschmotor würde ich gerne wissen, wieviel die Laufleistung vor der Generalüberholung war.

Kann BMW mir diese Informationen liefern?

Wenn ja, dann weiß ich ja ob ich besser oder schlechter dran bin als vorher.

Ein Werks-Austauschmotor ist praktisch neuwertig und hat keine Laufleistung, da alle Verschleissteile wie Kolben, Nockenwellen, Lager, Ventile, Dichtungen usw. neu sind und ist nicht zu verwechseln mit einem reparierten Gebrauchtmotor. Was der Rumpfmotor vor der Überholung runter hatte, wird dir keiner sagen können.

Da ich den gleichen Motor habe, ist mir aber schon etwas unwohl, da ich bei meiner Fahrleistung wohl erst nach der Gewährleistungszeit "dran" bin. Bei meinem Glück mit dem Wagen ganz sicher. :mad:

Mich beschleicht das ungute Gefühl, dass der Treibstoffersparnis heutiger moderner Motoren oft zigfach höhere Kosten durch geringere Haltbarkeit derselben gegenüberstehen.

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WÜrde versuchen den Wagen zu wandeln

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Hallo BMW-Freunde,

ich fahre einen BMW F30 320DA und habe folgendes Anliegen:

Ich hatte einen Termin in der BMW-Werkstatt für Erneuerung der Steuerketten (wegen Rasselgeräusche) bei knapp 30.000km. Es hat sich dann beim Zerlegen des Motors herausgestellt, das sich viel zu viel Metallspäne im Motorraum befinden. Deshalb sollte ich einen neuen Motor bekommen.

Jetzt meine Frage: Habe ich in der Garantiezeit Anspruch auf einen FABRIKNEUEN Motor?

Wenn ich keinen neuen Motor bekomme, sondern nur einen Austauschmotor, der generalüberholt ist, kann BMW mir sagen, oder muss er sogar, wieviel Laufleistung der AT-Motor hatte vor der Generalüberholung?

In der Regel wäre es so, dass Verschleißteile neu seien, aber der Motorblock halt generalüberholt.

Und ich müsste denke ich auch einen Eintrag in das elektronische Serviceheft bekommen oder ein Dokument oder Zertifikat vom eingebauten Motor?!

Ich wäre über Informationen und Meinungen dankbar.

Gruß

Anspruch hast Du eigentlich nur darauf, dass BMW Dein Problem beseitigt. Prinzipiell hast Du nichtmal Anspruch auf einen neuen Motor, also auch nicht auf einen fabrikneuen. Natürlich darfst Du auch nicht schlechter gestellt werden, wie jetzt - dies zu beweisen dürfte aber problematisch sein.

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 10:17

Bei einem Austauschmotor würde ich gerne wissen, wieviel die Laufleistung vor der Generalüberholung war.

Kann BMW mir diese Informationen liefern?

Wenn ja, dann weiß ich ja ob ich besser oder schlechter dran bin als vorher.

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Bei einem Austauschmotor würde ich gerne wissen, wieviel die Laufleistung vor der Generalüberholung war.

Kann BMW mir diese Informationen liefern?

Wenn ja, dann weiß ich ja ob ich besser oder schlechter dran bin als vorher.

Ein Werks-Austauschmotor ist praktisch neuwertig und hat keine Laufleistung, da alle Verschleissteile wie Kolben, Nockenwellen, Lager, Ventile, Dichtungen usw. neu sind und ist nicht zu verwechseln mit einem reparierten Gebrauchtmotor. Was der Rumpfmotor vor der Überholung runter hatte, wird dir keiner sagen können.

Da ich den gleichen Motor habe, ist mir aber schon etwas unwohl, da ich bei meiner Fahrleistung wohl erst nach der Gewährleistungszeit "dran" bin. Bei meinem Glück mit dem Wagen ganz sicher. :mad:

Mich beschleicht das ungute Gefühl, dass der Treibstoffersparnis heutiger moderner Motoren oft zigfach höhere Kosten durch geringere Haltbarkeit derselben gegenüberstehen.

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 11:53

Zitat:

Mich beschleicht das ungute Gefühl, dass der Treibstoffersparnis heutiger moderner Motoren oft zigfach höhere Kosten durch geringere Haltbarkeit derselben gegenüberstehen.

Das Gefühl habe ich auch.

 

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Hallo BMW-Freunde,

ich fahre einen BMW F30 320DA und habe folgendes Anliegen:

Ich hatte einen Termin in der BMW-Werkstatt für Erneuerung der Steuerketten (wegen Rasselgeräusche) bei knapp 30.000km. Es hat sich dann beim Zerlegen des Motors herausgestellt, das sich viel zu viel Metallspäne im Motorraum befinden. Deshalb sollte ich einen neuen Motor bekommen.

Jetzt meine Frage: Habe ich in der Garantiezeit Anspruch auf einen FABRIKNEUEN Motor?

Wenn ich keinen neuen Motor bekomme, sondern nur einen Austauschmotor, der generalüberholt ist, kann BMW mir sagen, oder muss er sogar, wieviel Laufleistung der AT-Motor hatte vor der Generalüberholung?

In der Regel wäre es so, dass Verschleißteile neu seien, aber der Motorblock halt generalüberholt.

Und ich müsste denke ich auch einen Eintrag in das elektronische Serviceheft bekommen oder ein Dokument oder Zertifikat vom eingebauten Motor?!

Ich wäre über Informationen und Meinungen dankbar.

Gruß

Kenux,

Ich habe mal in einer Zeitschrift (Techniker/Ing.???) gelesen das BMW (interne Memo) ihre Motoren bis 100.000 KM voelliger Gewahrleistung erstatten. Ihre Motoren sollen, nein mussen, ohne Probleme die Arbeit verrichten.

Deshalb kann ich BMW begreifen, das Du einen Austauschmotor bekommst.

Das hat also nichts zu tun was Jens hierueber berichtet hat. Ich meine; "BMW brauchte nicht ... u.s.w."

BMW selbst hat hiermit recht getan an Ihren Qualitativen Massstaebe.

BMW wuerde dies nie form Gericht ausfechten. Den Image-Verlust waere zu hoch und alleine schon wie die Konkurrenz hier drauf reagiert. Noch abgesehen von der Auto-Presse!

Uebrigens kann ich Dir nur raten, die Autotechnikmobilbranche ? (BOVAG = Niederlande, ) an zu rufen und Dir tipps geben zu lassen, wo man bei einem Austauschmotor drauf achten muss.

Toi, toi, toi

Gruss,

Hans

Grundsätzlich ist richtig generalüberholt bei Motoren sogar besser weil der Block sich bereits entspannt hat und das Einfahren entfällt. Auch wenn gerne heute gesagt wird, dass es das nicht mehr gibt, es gibt es doch.

Yepp, da ging was schief bei Deinem Motor, selbst verschuldet oder Pech gehabt. Wäre gut zu wissen, was die Späne verursacht hat.

Fakt ist aber auch, dass solch ein Tausch sehr wohl eine Wertminderung darstellen kann und wie Kollege bereits schrieb auch eine Wandlung nicht unmöglich erscheint.

Ich glaube aber nicht, dass man grundsätzlich zittern muss, aber es gibt immer einen ab und an der nicht so gut ist.100%gibt es nicht,leider.

Wichtig ist aktuell alles haarklein zu dokumentieren, damit man es später nachvollziehen kann, wenn doch was ist.

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

Ich habe mal in einer Zeitschrift (Techniker/Ing.???) gelesen das BMW (interne Memo) ihre Motoren bis 100.000 KM voelliger Gewahrleistung erstatten. Ihre Motoren sollen, nein mussen, ohne Probleme die Arbeit verrichten.

Deshalb kann ich BMW begreifen, das Du einen Austauschmotor bekommst.

Das hat also nichts zu tun was Jens hierueber berichtet hat. Ich meine; "BMW brauchte nicht ... u.s.w."

BMW selbst hat hiermit recht getan an Ihren Qualitativen Massstaebe.

Ich habe nicht geschrieben, was BMW wohl machen wird, sondern was sie rein rechtlich in Deutschland machen müssen, denn die Frage des TE war ja, ob er einen (rechtlichen) Anspruch hat.

Im Endeffekt läuft eine Garantiereparatur meiner Erfahrung nach so ab, dass man das defekte Auto in die Werkstatt bringt und es zu einem vereinbarten Zeitpunkt in gutem Zustand wieder abholt. Darüber, welche Teile getauscht wurden, etc. gibt es meiner Erfahrung nach nichts schriftliches.

Zitat:

Original geschrieben von Genie21

Fakt ist aber auch, dass solch ein Tausch sehr wohl eine Wertminderung darstellen kann

Wobei sich dann die Frage stellt, ob die Tatsache, dass der neue Motor 30k weniger Laufleistung hat das nicht wieder zu einem Teil ausgleicht, oder? Auf jeden Fall ist das Ganze rechtlich nicht so einfach zu fassen, meiner Meinung nach. Ich denke aber, dass BMW den Kunden zufriedenstellen will und ihm daher entgegenkommt.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

Ich habe mal in einer Zeitschrift (Techniker/Ing.???) gelesen das BMW (interne Memo) ihre Motoren bis 100.000 KM voelliger Gewahrleistung erstatten. Ihre Motoren sollen, nein mussen, ohne Probleme die Arbeit verrichten.

Deshalb kann ich BMW begreifen, das Du einen Austauschmotor bekommst.

Das hat also nichts zu tun was Jens hierueber berichtet hat. Ich meine; "BMW brauchte nicht ... u.s.w."

BMW selbst hat hiermit recht getan an Ihren Qualitativen Massstaebe.

Ich habe nicht geschrieben, was BMW wohl machen wird, sondern was sie rein rechtlich in Deutschland machen müssen, denn die Frage des TE war ja, ob er einen (rechtlichen) Anspruch hat.

Im Endeffekt läuft eine Garantiereparatur meiner Erfahrung nach so ab, dass man das defekte Auto in die Werkstatt bringt und es zu einem vereinbarten Zeitpunkt in gutem Zustand wieder abholt. Darüber, welche Teile getauscht wurden, etc. gibt es meiner Erfahrung nach nichts schriftliches.

Der TE hat einen! Rechtlichen Anspruch, es sei einen neuen Motor, wenn es den Hersteller beliebt oder was gleichwertiges (Austauschmotor) eventuell Reparatur. Ersten ist es ein Garantiefall/Gewaherleistung. Zweitens hat BMW interne Memos wo BMW sich Verpflichtet Qualitaet zu liefern (Ihre Motoren mussen ohne Probleme 100.000 KM leisten!). Drittes, wird hier in verschiedene Foren nicht beruecksichtigt; das Europaische Gesetz ueber Gewaehrleistungen und Produktgarantie.

Die Frage: was waere wenn, woran soll, Verpflichtungen Hersteller, Qualitaetsnormen u.s.w.

BMW hat den Zuspruch des Themenstartes auch positief beruecksichtigt, ohne eventuelle Gerichtliche massnahmen des Themenstarters. Hiermit hat BMW so gehandelt wie Punkt 1 und 2. Angst fuer Punkt 3 ;)

Hans

Ps. Lasst euch die Wurst nicht vom Brot nehmen! Fight four your right!

ConsuWijze:

Wat zijn uw rechten bij een ondeugdelijk product?

Is een product ondeugdelijk? Dan hebt u de volgende rechten. U hebt recht op een gratis reparatie of een nieuw product : Das Produkt muss so funktionieren wie es ist vorgesehen.

Wenn nicht; Reparatur oder ein neues Produkt

Fabrieks- of verkopersgarantie:

Geeft de fabrikant of de verkoper garantie? Dan is dat iets extra's. Het is een aanvulling op de rechten die u volgens de wet al hebt. Geeft de fabrikant of verkoper garantie op een product voor een bepaalde tijd? Daarmee zegt de fabrikant of verkoper dat hij dan een bepaalde kwaliteit van dat product belooft. Meestal krijgt u deze extra garantie van de fabrikant:

Bei Gewaehrleistung/Garantie verpflichtet/verspricht der Hersteller sich in dieser Zeit das sein Produkt an die Qualitaetsleistung stellt/tut, was man in dieser Periode als Kunde von erwarten darf.

 

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 20:15

Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.

Folgendes möchte ich noch hinzufügen:

Denkt Ihr BMW würde den Motor austauschen, wenn der Fehler nicht gravierend war??

Vielleicht wollte BMW auch den Motor nach München, damit dieser analysiert wird.

Was meint Ihr?

Außerdem finde ich einen generalüberholten Motor mit etwa meiner Laufleistungen von 30.000km besser als einen fabrikneuen Motor. Doch meine Werkstatt macht zur Laufleistung des generalüberholten Motors keine Angaben. Es kann auch sein, dass der Motorblock und Generator schon 200.000 km runter hat.

Ist das rechtens?

Zitat:

Original geschrieben von hansNL1

Der TE hat einen! Rechtlichen Anspruch, es sei einen neuen Motor, wenn es den Hersteller beliebt oder was gleichwertiges (Austauschmotor) eventuell Reparatur.

Nichts anderes habe ich geschrieben. Ich glaube Du hast mein Posting einfach missverstanden.

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.

Folgendes möchte ich noch hinzufügen:

Denkt Ihr BMW würde den Motor austauschen, wenn der Fehler nicht gravierend war??

Vielleicht wollte BMW auch den Motor nach München, damit dieser analysiert wird.

Was meint Ihr?

Außerdem finde ich einen generalüberholten Motor mit etwa meiner Laufleistungen von 30.000km besser als einen fabrikneuen Motor. Doch meine Werkstatt macht zur Laufleistung des generalüberholten Motors keine Angaben. Es kann auch sein, dass der Motorblock und Generator schon 200.000 km runter hat.

Ist das rechtens?

Ich denke das ist vor allem ein Kopfproblem. Rein theoretisch kann man ja wie ausgeführt davon ausgehen, dass ein Austauschmotor genauso lange hält wie ein neuer Motor, da alle Verschleißteile ausgetauscht sind.

Von daher gibt es nicht sowas wie einen Austauschmotor mit 30.000km oder mit 200.000km. Es gibt einen fabrikneuen Motor oder einen neuen Austauschmotor. Wenn BMW sagt, dass dessen Qualität die selbe hat, wie die eines neuen Motors, was willst Du rechtlich dagegen tun? Du wärst in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und das ist ja nahezu unmöglich zu beweisen. Vor allem: wenn der Austauschmotor nach 35.000km kaputt geht hätte er ja sogar länger gehalten, als Dein fabrikneuer Motor. ;)

Zitat:

Original geschrieben von kenux

Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.

...

Außerdem finde ich einen generalüberholten Motor mit etwa meiner Laufleistungen von 30.000km besser als einen fabrikneuen Motor. Doch meine Werkstatt macht zur Laufleistung des generalüberholten Motors keine Angaben. Es kann auch sein, dass der Motorblock und Generator schon 200.000 km runter hat.

Ist das rechtens?

Wovor du Angst hast, ist ein teil-überholter Motor, wie es Werkstätten machen, der behält seine Laufleistung und ist nicht so gut ein Austauschmotor. Ein Austauschmotor vom Werk hat zwar noch einige gebrauchte Teile, ist aber komplett neu aufgebaut und hat keine Laufleistung. Mach dir in dieser Hinsicht keine Sorgen, der ist genau so gut wie ein neuer Motor.

Nebenaggregate wie Generator, Einspritzpumpe usw. gehören nicht zu einem Austauschmotor und werden nur umgebaut.

Einen Anspruch auf eine neuen Motor hast du nicht, nur darauf, dass dein Motor einwandfrei funktioniert und wenn nicht, dass er instand gesetzt wird und wenn das nicht geht, zumindest durch einen gleichwertigen ersetzt wird. Du bekommst aber einen deutlich besseren als du vorher hattest.

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