Auslieferungsstop GTE

VW Golf 8 (CD)

Ich habe jetzt schon an mehreren Stellen von einem kompletten Auslieferungsstop aller GTEs aufgrund von Qualitätsproblemen der Akkus gelesen 😠
Ich denke das ist einen eigene Thread wert.
Ich selber habe meine Auslieferung eigentlich nächste Woche. Bisher habe ich noch nichts von meinem Händler gehört. Mal abwarten...

1014 Antworten

Hab gerade noch mal gecheckt. Die beiden Punkte sind sind auch bei uns aufgeführt. Aber dann wird wohl der Ausstiegswarner fehlen.

Weiß bis heute nicht, warum die die Produktionscodes so hässlich gestrickt haben. Bis heute ist der Ausstiegswarner im Variant nur über Ecken konfigurierbar.
Ist wohl nachträglich ohne viel Gedöns codierbar... Mal schauen...

Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Zitat:

@ruruu schrieb am 29. April 2021 um 20:27:52 Uhr:


Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Meine güte das ist doch in Deutschland ganz klar im Gesetzt geregelt, leasing also miete beginnt immer ab tag der Zulassung nicht wann man das Auto letzten endes bekommen hat.

Man kann der Versicherung auch nicht sagen das die Vers beiträge erst ab Auslieferung berechnet werden sollen, und das Zollamt interessiert auch nur das Datum der Erstzulassung und nicht das Auslieferunsdatum bei berechnung der KFZ steuer.

P.S. Ich würde auf Kulanz bitten beim Leasinggeber da das Fahrzeug später ausgeliefert wird, und sie als Kunde nichts dafür können, aber folge leisten muss weder der Leasinggeber noch das Autohaus dem.

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Zitat:

@metinpascha schrieb am 29. April 2021 um 23:38:55 Uhr:



Zitat:

@ruruu schrieb am 29. April 2021 um 20:27:52 Uhr:


Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Meine güte das ist doch in Deutschland ganz klar im Gesetzt geregelt, leasing also miete beginnt immer ab tag der Zulassung nicht wann man das Auto letzten endes bekommen hat.

Man kann der Versicherung auch nicht sagen das die Vers beiträge erst ab Auslieferung berechnet werden sollen, und das Zollamt interessiert auch nur das Datum der Erstzulassung und nicht das Auslieferunsdatum bei berechnung der KFZ steuer.

P.S. Ich würde auf Kulanz bitten beim Leasinggeber da das Fahrzeug später ausgeliefert wird, und sie als Kunde nichts dafür können, aber folge leisten muss weder der Leasinggeber noch das Autohaus dem.

Nur ist Leasing nicht gleichbedeutend mit Miete. Aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:

@metinpascha schrieb am 29. April 2021 um 23:38:55 Uhr:



Zitat:

@ruruu schrieb am 29. April 2021 um 20:27:52 Uhr:


Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Meine güte das ist doch in Deutschland ganz klar im Gesetzt geregelt, leasing also miete beginnt immer ab tag der Zulassung nicht wann man das Auto letzten endes bekommen hat.

Man kann der Versicherung auch nicht sagen das die Vers beiträge erst ab Auslieferung berechnet werden sollen, und das Zollamt interessiert auch nur das Datum der Erstzulassung und nicht das Auslieferunsdatum bei berechnung der KFZ steuer.

P.S. Ich würde auf Kulanz bitten beim Leasinggeber da das Fahrzeug später ausgeliefert wird, und sie als Kunde nichts dafür können, aber folge leisten muss weder der Leasinggeber noch das Autohaus dem.

Bullshit das geht sehr wohl war hier schon bei einigen so

Zitat:

@metinpascha schrieb am 29. April 2021 um 23:38:55 Uhr:



Zitat:

@ruruu schrieb am 29. April 2021 um 20:27:52 Uhr:


Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Meine güte das ist doch in Deutschland ganz klar im Gesetzt geregelt, leasing also miete beginnt immer ab tag der Zulassung nicht wann man das Auto letzten endes bekommen hat.

Man kann der Versicherung auch nicht sagen das die Vers beiträge erst ab Auslieferung berechnet werden sollen, und das Zollamt interessiert auch nur das Datum der Erstzulassung und nicht das Auslieferunsdatum bei berechnung der KFZ steuer.

P.S. Ich würde auf Kulanz bitten beim Leasinggeber da das Fahrzeug später ausgeliefert wird, und sie als Kunde nichts dafür können, aber folge leisten muss weder der Leasinggeber noch das Autohaus dem.

Das ist mir durchaus klar, allerdings haben wir dies eindeutig beim Händler vorher nachgefragt, was damit ist. Und der Händler hat uns eindeutig bereits vor Wochen (4 um genau zu sein) bestätigt, dass in diesem Fall die Leasingdauer erst ab Auslieferung beginnen wird. Hier liegt ja kein Verschulden unsererseits vor und wir haben noch kein Auto erhalten.

Also ist hier irgendwer einfach nicht gerade kompetent vorgegangen, ob das jetzt VW oder Händler ist, kann ich nicht sagen. Ich hatte aber schon erwartet, dass irgendwelche Aussagen mal eingehalten werden.

Ruf doch mal direkt beim Leasinggeber an - Sollte in diesem Fall ja VW Leasing sein.
Meine Erfahrungen mit denen sind recht Positiv. Denke das kann man schon Regeln.
Meiner Meinung nach hat der Händler gepennt und das evtl nicht weiter gegeben, dann kann das die Leasing auch nicht wissen - woher auch

Meine Lounge ist heute Morgen umgesprungen und das Fahrzeug befindet sich jetzt auf dem Transportweg.

Zitat:

@metinpascha schrieb am 29. April 2021 um 23:38:55 Uhr:



Zitat:

@ruruu schrieb am 29. April 2021 um 20:27:52 Uhr:


Heute ist die Leasing-Rechnung ins Haus geflattert - schön ab dem 22.03.21 (Datum der Zulassung). Da war die Aussage seitens des Händlers, dass die Leasingdauer in diesem Fall erst ab Auslieferung des Autos losgeht nicht ganz richtig ODER VW kriegt selbst das nicht ordentlich hin...

Meine güte das ist doch in Deutschland ganz klar im Gesetzt geregelt, leasing also miete beginnt immer ab tag der Zulassung nicht wann man das Auto letzten endes bekommen hat.

Man kann der Versicherung auch nicht sagen das die Vers beiträge erst ab Auslieferung berechnet werden sollen, und das Zollamt interessiert auch nur das Datum der Erstzulassung und nicht das Auslieferunsdatum bei berechnung der KFZ steuer.

P.S. Ich würde auf Kulanz bitten beim Leasinggeber da das Fahrzeug später ausgeliefert wird, und sie als Kunde nichts dafür können, aber folge leisten muss weder der Leasinggeber noch das Autohaus dem.

Ganz gefährliches Halbwissen! Mietzahlungen müssen erst geleistet werden, wenn die Schlüssel für die Wohnung übergeben wurden. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 10 U 60/10). Sie glauben wohl nicht ernsthaft, dass der Schuldner einer Leistung einfach verspätet leisten und dann auch noch bei eigenem Verschulden rückwirkend Zahlung für den Zeitraum verlangen kann. Dass das Zollamt und die Versicherung bereits ab Zulassung fällig werden liegt daran, dass diese nicht wissen, ob man tatsächlich das Fahrzeug übergeben bekommen hat oder nicht. Sie stecken nicht im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Volkswagen Leasing (Relativität der Schuldverhältnisse). Des Weiteren können sie nichts für die Verzögerung. Deshalb ist Volkswagen auch hier verpflichtet etwaige Kosten zu übernehmen, die im Zeitraum der Verzögerung aufgetreten sind. @ruruu einfach bei der Leasing anrufen, Vorfall erklären und entweder eine Gutschrift für die nächste Rate oder Rücküberweisung anfordern. Im Übrigen braucht Volkswagen auch nicht so zu tun als wäre der Mietwagen eine Kulanzleistung. Das ist einfach nur günstiger für die, weil der Kunde ohnehin einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung hätte (bei mir sind schon über 6 Wochen seit dem unverbindlichen Liefertermin vergangen). Heißt: wir könnten uns alle bei einem Autovermieter unserer Wahl ein Fahrzeug in der Klasse des bestellten aussuchen und VW müsste die Rechnung übernehmen. Wäre deutlich teurer für sie.

Hey Leute,
Euch ist bewusst, wenn wir hier über Rechtswissen schreiben, dass selbst dieses so komplex ist, dass jeder schnell durch eine Kleinigkeit in eine andere Rechtsfolge abbiegen kann?

Ich sehe das so: ihr habt Recht, dass erst bei Übergabe der Fahrzeugschlüssel der Leasingvertrag beginnt und damit auch die Forderungen @juliogte
Jedoch hat @metinpascha auch Recht, wenn der Wagen vorher freiwillig, also vor Übergabe der Schlüssel/Fahrzeug von dem Leasingnehmer zugelassen wird, beginnt ab dann die Leasingrate als zu tilgende Forderung. D.h. ab dann ist zu zahlen, danach immer zum 01. Des Monats, da die Leasing"Art" einen mietähnlichen Charakter hat. (Steht aber auch alles so vertraglich, zumindest bei mir, festgehalten)

Solange die Autos in Verzug sind, also reden wir hier von den +6 Wochen und +2 Wochen, steht den meisten hier ein PKW zu. Als Ersatzmobilität. Das hat dann nichts mehr mit Kulanz zu tun.

Bei den Terminen die in WOB abgesagt wurden, bin ich in soweit dabei, dass es Schadensersatz ist, wenn bereits Bahntickets etc gekauft wurden. Die Ersatzmobilität dabei wiederum fällt - meines Erachtens - unter Kulanz. Wobei ich mir da nicht sicher bin und aus anderen Zivilvorschriften sich eventuell eine andere Anspruchsgrundlage bildet.

Zitat:

@Ultimate970 schrieb am 30. April 2021 um 08:30:12 Uhr:


Hey Leute,
Euch ist bewusst, wenn wir hier über Rechtswissen schreiben, dass selbst dieses so komplex ist, dass jeder schnell durch eine Kleinigkeit in eine andere Rechtsfolge abbiegen kann?

Ich sehe das so: ihr habt Recht, dass erst bei Übergabe der Fahrzeugschlüssel der Leasingvertrag beginnt und damit auch die Forderungen @juliogte
Jedoch hat @metinpascha auch Recht, wenn der Wagen vorher freiwillig, also vor Übergabe der Schlüssel/Fahrzeug von dem Leasingnehmer zugelassen wird, beginnt ab dann die Leasingrate als zu tilgende Forderung. D.h. ab dann ist zu zahlen, danach immer zum 01. Des Monats, da die Leasing"Art" einen mietähnlichen Charakter hat. (Steht aber auch alles so vertraglich, zumindest bei mir, festgehalten)

Solange die Autos in Verzug sind, also reden wir hier von den +6 Wochen und +2 Wochen, steht den meisten hier ein PKW zu. Als Ersatzmobilität. Das hat dann nichts mehr mit Kulanz zu tun.

Bei den Terminen die in WOB abgesagt wurden, bin ich in soweit dabei, dass es Schadensersatz ist, wenn bereits Bahntickets etc gekauft wurden. Die Ersatzmobilität dabei wiederum fällt - meines Erachtens - unter Kulanz. Wobei ich mir da nicht sicher bin und aus anderen Zivilvorschriften sich eventuell eine andere Anspruchsgrundlage bildet.

Das ist leider nicht ganz korrekt. Du hast insofern recht, dass die Forderung entstanden ist. Allerdings steht demjenigen, der das Fahrzeug noch nicht erhalten hat ein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 I BGB zu. Schau mal in die Vorschrift, da ist es relativ deutlich ausgedrückt. Heißt in juristischer Sprache: Forderung zwar entstanden aber nicht durchsetzbar. Also hat man das Recht, die Zahlung der Rate so lange einzubehalten, bis seitens Volkswagen Leasing geleistet wird.

Bezüglich des Mietwagens war mein vorheriger Post natürlich darauf angelehnt, dass die meisten hier einen unverbindlichen Liefertermin genannt hatten, der bereits länger als sechs Wochen her ist und die Volkswagen Leasing in Verzug gesetzt haben müssten. Dann hätte man einen gesetzlichen Anspruch auf den Mietwagen gehabt. Die Anspruchsgrundlage hierfür wäre §§ 280 I, II, 286 BGB. In § 286 BGB kann man die Voraussetzungen herauslesen.

Das die Leasingdauer im Normalfall ab Zulassung und nicht ab Auslieferung beginnt, ist ja bekannt. Bei Abholung in WOB muss der Wagen aber vorher zugelassen werden. Da der verbindliche Abholtermin abgesagt wurde, ist es m.E. aber anders zu regeln. Und die Aussage des VW Händlers nach Abklärung bei VW ergab ja auch, dass in einem solchen Fall der Leasingzeitraum ab Abholung beginnt. Ansonsten entstehen ja nicht nur kosten, sondern auch die Leasingdauer, in der man den Wagen hat, ist verkürzt.

Wie genau die rechtliche Grundlage ist, kann ich nicht sagen. Ich stütze mich gerade tatsächlich auf die Aussagen des VW Händlers.

Danke an alle, für die Lösungsvorschläge. Habe mich gestern bereits an die VW Leasing gewandt und schaue mal, was die sagen 🙂

@juliogte stimmt. Nicht ganz sauber durchgeprüft. Die Einrede vergessen.

Bei dem letzten geh ich auch mit, die Leasing muss erstmal in Verzug gesetzt werden - wenn unverbindlicher Liefertermin verstrichen. Und das ja auch nur, weil es prinzipiell beim Verzögerungsschaden auf keine Fristsetzung ankommt, wir hier aber durch den unverbindlichen Liefertermin (auch unterschrieben..) wieder in den 6+2 Wochen drin sind.

Zitat:

@Ultimate970 schrieb am 30. April 2021 um 09:29:17 Uhr:


@juliogte stimmt. Nicht ganz sauber durchgeprüft. Die Einrede vergessen.

Bei dem letzten geh ich auch mit, die Leasing muss erstmal in Verzug gesetzt werden - wenn unverbindlicher Liefertermin verstrichen. Und das ja auch nur, weil es prinzipiell beim Verzögerungsschaden auf keine Fristsetzung ankommt, wir hier aber durch den unverbindlichen Liefertermin (auch unterschrieben..) wieder in den 6+2 Wochen drin sind.

Wobei hier eigentlich nach § 286 II Nr. 1 eine Mahnung (Fristsetzung) entbehrlich gewesen wäre, da ja die meisten hier bereits einen verbindlichen Liefertermin zur Abholung hatten. Also nach verstreichen dieses Termins, war bereits der Anspruch auf einen Ersatzwagen begründet. Somit keine Kulanzleistung seitens Volkswagen.

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