Audi Connect Kartenupdate-Service
Hallo,
könnte mir bitte jemand sagen, wie die Verzeichnisstruktur des Kartenupdates auf der SD Karte aussieht.
Der lausig programmierte Java Audi Connect Download Client ist nach dem stundenlangen Download und Überprüfung des 2014 EU-Kartenupdates hängengeblieben (auf Mac OSX 10.9.2).
Ich habe das zip.Archive kurzerhand mit dem Mac entpackt und würde gerne wissen, wie die Verzeichnisstruktur auf der SD Karte aussehen muss, damit das MMI etwas mit den Daten anfangen kann. So?
Eggnog (Folder)
metainfo2.txt
NavDB (Folder)
P78***********.md5
ReleaseNotes**********.pdf
SpeechResVDE (Folder)
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Gerne->
view-source:https://my.audi.com/.../vehicle_detail.EUREVIN.html?...
398 Antworten
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 3. Dezember 2015 um 12:56:17 Uhr:
Ich bezweifel mal dass in deinem Vertrag konkrete Termine stehen hast, auf die Du Anspruch hast. Typisch deutsche Nörgelei auf hohem Niveau.
Mit dieser Aussage hast Du recht Golf_GTsport, nur haben alle die diesen Service bei dem Erwerb ihres Fahrzeugs gewählt und bezahlt haben ein Anrecht auf die zur Verfügung gestellten Kartenupdates (zumindest auf 5 im halbjährlichen Rhythmus erscheinende Kartenupdates so viel ich mich grob erinnere 😉 ) sobald die freigegeben und zur Verfügung gestellt worden sind (im halbjährliche Rhythmus)!
Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt das Kartenupdate ist in der KW 45/46 freigegeben und zur Verfügung gestellt worden!!!
Ab diesem Zeitpunkt hat der jeweilige Kunde ein Anrecht - beim Kauf dieser Option (durch mmi plus ....) erworben - dieses Update beziehen zu können ..... das Audi in der Mitte drin steht (der Fehler liegt nicht direkt bei Audi!) ist nicht das Problem des Kunden, der Kunde hat ein Vertragsverhältnis mit "Audi" abgeschlossen! Deshalb ist Audi der Ansprechpartner! Das hat nichts mit "Nörgelei" zu tun, es ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen, was von einer Seite nicht erfüllt wird, bzw. temp. nicht erfüllt werden kann! (das "traurige" ist, es tut sich immer erst dann etwas, wenn man richtig Druck macht)
Über die direkte URL konnte ich das Kartenupdate nun auch laden und installieren. Viel gebracht hat es im Vergleich zum vorigen (2015/2016) aber nicht. Die AS Rosenheim West fehlt weiterhin.
Zitat:
@metloki schrieb am 3. Dezember 2015 um 11:10:56 Uhr:
Ach ja ?Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 3. Dezember 2015 um 10:42:55 Uhr:
Na viel Erfolg mit der Beschwerde. Als wenn jetzt das ganze Straßennetz plötzlich in dem Update anders wäre .... ist ja albern. Es passiert doch nichts, wenn du das Update erst ende Januar installieren kannst. Das rechtfertigt nicht, eine Speicherkarte von Audi zu verlangen.
Dann fahr mal z.b. die A4 von Düren nach Köln .
Da kriegst du mit dem alten Kartenmaterial ständig eine
Wendeempfehlung auf der Autobahn !
Das kann ich bestätigen! 😁
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln ...
Wenn Audi angibt bei Wahl eines bestimmten Navigationssystems eine bestimme Anzahl von Kartenupdates kostenlos anzubieten, der Käufer daraufhin sein Kreutz bei genau diesem Navigationssystem macht, haben Audi und der Kunde eine "Beschaffenheit" vereinbart. Kann das Kartenupdate warum auch immer nicht zur Verfügung gestellt werden, liegt ganz klar ein Sachmangel vor, Punkt!
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Nach endloser Wartezeit heute mit dem Link und meiner FIN endlich die neue Version heruntergeladen und auch schon installiert. Von Audi übrigens noch immer keine Antwort bekommen......tzzzzz
Kann ich bestätigen bei mir ging es auch nur mit dem Link oben. Mein MMI wurde getauscht und dort waren die Karten von 2014 drauf, wollte upgraden aber in MyAudi waren die Karten nicht mehr zu finden. Schlecht programmiertes Frontend nehme ich mal an.
Ja, man darf das ganze als Kunde nicht so eng sehen. Schließlich steht die Autoindustrie mit dem Internet nachweislich noch auf Kriegsfuß. Das sind einfach zu unterschiedliche Welten. Und man darf nicht vergessen, dass die "pünktliche" Bereitstellung etwaiger Karten Updates über besagtes Internet für "Berechtigte" sicher nicht die oberste Prio bei Au*i hat. Und dass auch der "Support" hier nichts zu vermelden weiß, ist ebenfalls gelebte Praxis in unserer Konsumwelt. Und das Wort sagt es schon... der Konsum steht im Vordergrund, nicht der Konsument ;-).
Zitat:
@Borni1977 schrieb am 3. Dezember 2015 um 19:59:40 Uhr:
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln ...Wenn Audi angibt bei Wahl eines bestimmten Navigationssystems eine bestimme Anzahl von Kartenupdates kostenlos anzubieten, der Käufer daraufhin sein Kreutz bei genau diesem Navigationssystem macht, haben Audi und der Kunde eine "Beschaffenheit" vereinbart. Kann das Kartenupdate warum auch immer nicht zur Verfügung gestellt werden, liegt ganz klar ein Sachmangel vor, Punkt!
Da für die Updates nicht bezahlt werden muss, liegt auch kein einklagbarer Sachmangel vor. Daran ändert auch dein BGB Zitat nichts.
Natürlich hast du für die Updates bezahlt! Wenn diese beim MMI Plus inkl. sind, dann hast du sie mit dem Kauf des MMI Plus mitbezahlt. Eigentlich logisch, oder? ;-)
Würde ich auch so sehen - sind inklusive. Aber nirgends ist der Zeitpunkt exakt definiert, an denen einzelne Updates verfügbar sein werden. Wäre auch eine dumme Zusicherung. Damit muss sich der Kunde im Zweifel halt gedulden. Es geht nur um die GRUNDSÄTZLICHE Erfüllung. und wie immer gilt - wenn Du ein Problem hast, musst Du Dich halt melden. Erst wenn klar ist, dass Au*i definitiv nicht in der Lage ist, Dir innerhalb eines Quartals was zu liefern, kann man weiter überlegen. Ansonsten Business as usual.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 3. Dezember 2015 um 22:12:36 Uhr:
Da für die Updates nicht bezahlt werden muss, liegt auch kein einklagbarer Sachmangel vor. Daran ändert auch dein BGB Zitat nichts.Zitat:
@Borni1977 schrieb am 3. Dezember 2015 um 19:59:40 Uhr:
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln ...Wenn Audi angibt bei Wahl eines bestimmten Navigationssystems eine bestimme Anzahl von Kartenupdates kostenlos anzubieten, der Käufer daraufhin sein Kreutz bei genau diesem Navigationssystem macht, haben Audi und der Kunde eine "Beschaffenheit" vereinbart. Kann das Kartenupdate warum auch immer nicht zur Verfügung gestellt werden, liegt ganz klar ein Sachmangel vor, Punkt!
Wenn Audi kostenlose Updates zusichert und der Kunde bestellt es, dann sind diese kostenlosen Updates Bestandteil des Kaufvertrages. Es gibt mit Sicherheit einige die vielleicht nur wegen diesen kostenlosen Updates gerade noch bereit waren den enorm hohen Preis für das MMI Plus zu zahlen.
Zitat:
@maddib schrieb am 3. Dezember 2015 um 22:32:05 Uhr:
Würde ich auch so sehen - sind inklusive. Aber nirgends ist der Zeitpunkt exakt definiert, an denen einzelne Updates verfügbar sein werden. Wäre auch eine dumme Zusicherung. Damit muss sich der Kunde im Zweifel halt gedulden. Es geht nur um die GRUNDSÄTZLICHE Erfüllung. und wie immer gilt - wenn Du ein Problem hast, musst Du Dich halt melden. Erst wenn klar ist, dass Au*i definitiv nicht in der Lage ist, Dir innerhalb eines Quartals was zu liefern, kann man weiter überlegen. Ansonsten Business as usual.
... der Paragraph geht noch weiter:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
Eine gewöhnliche Verwendung wie unter Punkt 2 dargestellt ist mit Sicherheit nicht gegeben wenn das erste Update erst einige Jahre nach Kauf des Fahrzeugs verfügbar ist und üblich ist es schon gar nicht.
... und da wäre noch das Grundgesetz, denn die Würde des Menschen ist unantastbar! Wobei das mit der freien Meinungsäußerung sollten müssen die nochmal überdenken ...
Zitat:
@nixfuerungut schrieb am 3. Dezember 2015 um 23:22:41 Uhr:
... und da wäre noch das Grundgesetz, denn die Würde des Menschen ist unantastbar! Wobei das mit der freien Meinungsäußerung sollten die nochmal überdenken ...
Ja genau, lieber klein beigeben wenn Audi jegliche Ansprüche zurückweist und auf seine Rechte als Kunde verzichten. 😉
Naja, ist mir eigentlich auch latte, da ich das kleine Navi bestellt habe und mir keine kostenlosen Updates versprochen wurden.
Ich hab gerade nochmal nachgeschaut. Da steht ja sogar ganz konkret, dass die ersten fünf Updates die halbjährlich erscheinen kostenlos sind, damit kann sich Audi also auch nicht auf irgendeinen späteren Zeitpunkt rausreden:
"* Kartenupdate für die ersten fünf, im halbjährlichen Rhythmus folgenden Navigationsupdates. Die aktuellen Navigationsdaten werden auf der myAudi-Plattform unter www.audi.de/myaudi zum Download bereitgestellt und können via SD-Karte im Fahrzeug installiert werden. Darüber hinaus ist es möglich, die neuen Navigationsdaten bei einem Audi (bzw. Audi e-tron) Partner installieren zu lassen, wobei zusätzliche Kosten entstehen."