Anhängerkupplung / Anhängerstabilisierung nachrüsten?

Ford Focus Mk4

Hallo zusammen,

ich habe jetzt einige Tage in diversen Foren und zu verschiedenen Ford-Modellen was zu diesem Thema gelesen. Leider ist es nicht so richtig eindeutig. Auch die Nachfrage beim FFH hat mir keine belastbare Info gebracht. Daher meine Frage hier in die Runde:

Hat jemand von euch beim Ford Focus MK4 ohne Anhängerkupplungsvorbereitungs-Set für 100 € eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen? Ich möchte gerne einen gebrauchten MK4 kaufen und die Auswahl mit AHK oder Vorbereitung ist verschwindend gering!

Meine Fragen dazu wären:
- Lässt sich die Kupplung freischalten?
- Funktioniert auch das Anhänger-ESP?

Der Ford-Händler meinte dazu, er habe widersprüchliche Aussagen seiner Werkstattmeister dazu bekommen. Das finde ich nicht wirklich befriedigend. Andere FFH können nur mit Fahrgestellnummer Auskunft geben und die habe ich noch nicht. Ein weiterer Verkäufer sagte mir, man könne ein Steuergerät für 100 Euro einbauen, welches bei der Vorbereitung bereits verbaut wäre und dann wäre es wie ab Werk. Das hat mir allerdings bisher noch niemand bestätigt.

Ich hoffe jemand kann mir helfen!
Vielen Dank schon mal und allen einen schönen Tag.

Gruß
Fruchttiger

79 Antworten

Moin,

ja ist die Ford OE AHK von Westfalia.

Dann nur zur info weiß ja nicht was dranhängen willst die öse ist nicht die sogenannte Holland hacken denn der muss fest mit dem Auto verbunden sein. Und die abnehmbare Kupplung ist ja nicht fest.
Gruß

Was kostet denn die abnehmbare Anhängerkupplung inkl. Einbau beim Tunier wenn die Vorrüstung schon ab Werk drinne ist?

Zu Hollandöse:

die Öse zu Befestigung des Sicherungsseils kann auch als Öse an der abnehmbaren Anhängerkupplung ausgeführt sein.

Durch die Verbindung der Anhängerkupplung mit den PKW wird diese "fest" mit dem PKW verbunden und darf damit in den NL genutzt werden.

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Zitat:

@Lumpy1974 schrieb am 30. August 2019 um 11:05:41 Uhr:


Dann nur zur info weiß ja nicht was dranhängen willst die öse ist nicht die sogenannte Holland hacken denn der muss fest mit dem Auto verbunden sein. Und die abnehmbare Kupplung ist ja nicht fest.
Gruß

Diese Aussage ist nicht korrekt! Die Aussage von MiMue2901 ist korrekt.

U.a. auch Nachzulesen mit sehr guten Beispielbildern unter:
https://www.anwb.nl/.../losbreekkabel

Und genau diese Anleitung bestätigt es, dass es so erlaubt ist.
Die Öse ist an einer abnehmbaren Kupplung montiert und ist für gut befunden.
Siehe Screenshot.
Entscheidend ist, dass eine Öse vorhanden ist und nicht einfach nur um den Haken gewickelt.....

Hier mal ein Bild der Oris-AHK:
Ob das so sinnvoll ist, die Öse ist praktrisch schon im Auto, oder kennt jemand den eigentlich Zweck dieser Öse?

Oese

Wir haben die gleiche nachgerüstet und ich denke, es ist die ominöse öse

Ich habe eine Westfalia nachgerüstet und habe auch so eine Öse.

In manchen Ländern ist es vorgeschrieben, das Sicherungsseil vom Anhänger muss an einer mit dem Auto fest verbundenen Öse gesichert werden. Nur über die Kupplung hängen wird dort mit einer Spende in die Staatskasse bestraft.

Ich lese hier immer wieder von den Anhängerkupplungen, egal ob starr oder abnehmbar. Aber eine Frage hat hier keiner beantwortet: kann man die schwenkbare AHK beim MK4 Turnier nachrüsten lassen? 😉

Das wäre mir am liebsten, weil ich ab und an "nur" einen Fahrradträger darauf packen wollen würde.

Zitat:

@apfelkoenig schrieb am 12. Januar 2020 um 02:13:45 Uhr:


Ich lese hier immer wieder von den Anhängerkupplungen, egal ob starr oder abnehmbar. Aber eine Frage hat hier keiner beantwortet: kann man die schwenkbare AHK beim MK4 Turnier nachrüsten lassen? 😉

Das wäre mir am liebsten, weil ich ab und an "nur" einen Fahrradträger darauf packen wollen würde.

Was sagt denn der Händler? Der sollte es doch wissen.

Zitat:

@apfelkoenig schrieb am 12. Januar 2020 um 02:13:45 Uhr:


Ich lese hier immer wieder von den Anhängerkupplungen, egal ob starr oder abnehmbar. Aber eine Frage hat hier keiner beantwortet: kann man die schwenkbare AHK beim MK4 Turnier nachrüsten lassen? 😉

Das wäre mir am liebsten, weil ich ab und an "nur" einen Fahrradträger darauf packen wollen würde.

Ich habe leider die schwenkbare bestellt. Hätte im Nachhinein lieber die abnehmbare genommen. Die „vergammelt“ bei gelegentlicher Nutzung nicht unbemerkt unterm Auto und man könnte sie warm und trocken beim Radträger lagern.
Nur sobald Gedankenanstoss ...

Habe beim B-Max damals den abnehmbaren Kugelkopf nachrüsten lassen. Irgendwann hat mich das Abnehmen und besonders das Wiedereinbauen derart genervt, dass er nur noch über Winter runter kam. Irgendwas hakte bei der abnehmbaren AHK immer. Mag auch am Bediener liegen, aber so oder so ist die el. AHK komfortabler und der Kugelkopf geht nicht im Weg um, wenn man ihn nicht braucht.

Zitat:

@Ford_Nox schrieb am 12. Januar 2020 um 15:31:16 Uhr:


Habe beim B-Max damals den abnehmbaren Kugelkopf nachrüsten lassen. Irgendwann hat mich das Abnehmen und besonders das Wiedereinbauen derart genervt, dass er nur noch über Winter runter kam. Irgendwas hakte bei der abnehmbaren AHK immer. Mag auch am Bediener liegen, aber so oder so ist die el. AHK komfortabler und der Kugelkopf geht nicht im Weg um, wenn man ihn nicht braucht.

Ursprünglich wollte ich posten, dass Abnehmbare AHK bei nicht nutzung abgemacht werden muss.
Da wäre ich aber einem Irrtum aufgelaufen.

ABER:

https://www.arag.de/.../?cookieSetting=true

Zitat:

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.

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