Allgemeiner Felgen/Reifenberatungs-Thread
Hallo zusammen,
da er sich auch bei den Vorgängermodellen und bei anderen Audi-Modellreihen bewährt hat, gibt es ihn auch im A3 8Y Forum wieder, den Allgemeneinen Felgen/Reifenberatungs-Thread.
Alle Fragen zu Originalfelgen/rädern sowie bzgl. Felgen von anderen Herstellern und Fragen zur Bereifung können hier diskutiert werden!
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
Beste Antwort im Thema
ich habe mir die Original Felgen von Audi mitbestellt (weil: nur leasing) und mir gefallen sie gut
843 Antworten
Jetzt habe ich doch direkt gleich noch eine Frage.
Ich suche Winterfelgen und -reifen für meinen Sportback. Interessant finde ich die Carmani 20 Ludwig hier: https://www.felgenshop.de/.../
Laut dem Foto aus dem COC sind 8,0J x 17 ET46 erlaubt. Der Shop sagt die Felgen sind Eintragungsfrei und passen, haben aber 7.5J x 17 ET47. Ist das jetzt okay weil sich die Felgenbreite und die ET aufheben oder weil das Gutachten das sagt? Oder stimmt das gar nicht und die Felgen sind nicht freigegeben?
An sich hätte ich die VA und HA gerne um die 10 und 15mm (oder etwas weniger) weiter außen. Kann/darf man das über eine andere ET lösen oder muss man hier zwingend den Weg über Spurplatten und Gutachten wählen?
Also erstens heben sich die Felgenbreite und die ET bei den beiden Felgen nicht auf.
Die 7,5x17 ET47 ist 1 mm weiter drin von der Einpresstiefe (je geringer die Zahl der Einpresstiefe, desto weißt außen steht die Felge im Radkasten), hat aber auch nochmal ein halbes Zoll weniger als Gesamtbreite.
1 Zoll = 25,4 mm, halbes Zoll ist somit 12,7 mm.
Somit ist die 7,5J-Felge in der Gesamtbreite ~12,7 mm schmaler. Diesen Wert müssen wir noch durch 2 teilen, da die Felgenbreite die Gesamtbreite angibt und wir nur die Außenkante wissen möchten.
Somit ist die Außenkante von der Mitte aus gerechnet ~6,4 mm schmaler.
Nochmal 1 mm abziehen, da die Einpresstiefe ja 1 mm weiter innen ist (je geringer die ET, desto weiter außen steht die Felge)---> die 7,5x17 ET 47 ist somit ca. 5,4 mm weiter im Radkasten drin als die 8x17 ET46.
Das mal zur Rechnung.
Es kann natürlich dennoch sein dass ein Felgenhersteller eine nicht in den COC-Papieren aufgeführte Rad-/Reifengröße hat prüfen lassen und es deshalb dazu passende Papiere gibt (ABE=Allgemeine Betriebserlaubnis), in so einem Fall kannst du die Felgen einfach aufziehen und die ABE muss mitgeführt werden.
Es kann auch sein dass in der ABE noch Auflagen stehen, wie z.B. bei Mco_23, dass man die Rad-/Reifengröße (falls abweichend von denen die in den COC-Papieren stehen) nachtragen lassen muss, in so einem Fall ist wieder der Gang zum Landratsamt fällig, dort wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, mit der in der ABE stehenden Größe.
Die ABE von Carmani für die 7,5x17 ET47 mit Bereifung 225/45/17 sieht übrigens passend aus für dein 35 TFSI Sportback.
Es gibt keine Auflagen bei deinem Auto die du nicht erfüllst, auch musst du laut den Papieren die Rad-/Reifengröße nicht in deine Papiere nachtragen lassen.
Also im Grunde genommen die Räder kaufen, draufmontieren und fahren, fertig.
Stressfreier geht es nicht.
Zu deiner Spurbreitenfrage (lange Version):
Du kannst beide Optionen nehmen.
Entweder du knallst Spurplatten drauf, dann ist aber deine ABE von den Felgen nicht mehr gültig, da du mit den Platten auch die Felgenmaße veränderst.
Hier ist dann eine Kombinationsabnahme von Felgen+Spurplatten notwendig (kostet normalerweise >100 €) und danach auch zwingend eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere, sprich Landratsamt.
Die zweite Option ist dass du direkt Felgen mit einer anderen (niedrigeren) Einpresstiefe kaufst, gerade in diesem Fall gibt es aber normal keine ABE dazu.
Es gibt dann nur ein Teilegutachten und du musst sie bei einer Prüfstelle abnehmen lassen (kostet etwas weniger, da der Prüfer ja keine möglichen gegenseitigen Beeinflussungen von Räder<->Spurplatten betrachten muss), danach auch hier wieder für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zum Landratsamt.
Kurz und knapp zusammengefasst:
Die einfachste und günstigste Lösung sind Felgen mit einer ABE, dafür optisch eben nicht die schönste Lösung.
Willst du die Räder so satt wie möglich im Radkasten stehen haben, kommst du um eine Abnahme (egal ob Abnahme von Felgen mit anderer ET oder Kombinationsabnahme von Spurplatten+Felgen) nicht rum.
Danke für die ausführliche Rechnung! Wenn das eine in Zoll und das andere in mm angegeben ist, hebt sich da natürlich erst mal nichts auf...
Dann muss ich wohl noch etwas genauer suchen, was es so an ABE-Felgen gibt..
Mach das, aber wie gesagt: Felgen mit "krasser" ET, welche also satt im Radkasten stehen, haben normalerweise keine ABE.
Felgen mit ABE sind eher im Durchschnittsbereich von den Maßen her, so dass es eben auf garkeinen Fall zu Problemen kommen kann bezüglich Rad-/Reifenabdeckung u.ä.
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Hänge mich mal hier rein
40 tfsi hybrid
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Das passt locker, sind ja nur 4 mm die das Rad weiter rauskommt 🙂
Wenn du das Auto irgendwann mal tieferlegen möchtest, kriegst du so auch 100% keine Probleme, du musst dann allerdings eine Kombinationseintragung von Räder+Fahrwerk machen lassen (>100 €) und einen neuen Fahrzeugschein holen.
Zitat:
@Lucky_Dani schrieb am 17. September 2023 um 13:27:37 Uhr:
Das passt locker, sind ja nur 4 mm die das Rad weiter rauskommt 🙂Wenn du das Auto irgendwann mal tieferlegen möchtest, kriegst du so auch 100% keine Probleme, du musst dann allerdings eine Kombinationseintragung von Räder+Fahrwerk machen lassen (>100 €) und einen neuen Fahrzeugschein holen.
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Kann einer sagen wieviel mm ich meine spurplatten kaufen kann so dass man die noch eintragen lassen kann?
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Ja die Felgen sind selten, aber es gibt sie.
Denke mal man bräuchte ein Festigkeitsgutachten, um sie vom TÜV eingetragen zu bekommen.
Hast du die Felgen eintragen lassen?
Ist halt die Frage ob man das überhaupt muss. Er muss erst bei/kurz vorher Abgabe zum TÜV. Da wären dann eh die Sommerreifen drauf.
Nein hab ich noch nicht. TÜV ist im Mai, wo die Sommerräder wieder drauf sind.
Wenn die 19er in deinem CoC Papier stehen, sollte es keine Probleme geben.
Okay, danke.
Ist eigentlich ganz einfach:
Weicht Reifengröße und/oder die Felgenmaße auch nur minimal vom eingetragenen in den CoC-Papieren ab (z.B. wenn man ab Werk eine ET von 45 eingetragen hat und die anderen Felgen ET46 sind), musst du diese eintragen lassen wenn du dafür keine extra ABE hast, auch wenn es Originalfelgen vom Hersteller sind.
Ansonsten---> erlischen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zitat:
@Tom999 schrieb am 12. Oktober 2023 um 16:31:48 Uhr:
Gibt's ja auch viele die darauf schwören es würde ab der lauffläche vom Reifen gemessen werden.
Das nur die Lauffläche abgedeckt sein muss, war die alte Gesetzeslage, deshalb hatten früher auch Tuner extrem breite Felgen mit dafür recht schmalen Reifen kombiniert---> die Lauffläche war abgedeckt, da sich der schmale Reifen auf der breiten Felge aber extrem an der Flanke gezogen hat, stand dann am Ende seitlich trotzdem die Felge über das Fahrzeug über.
Ist leider nun nicht mehr legal, die gesamte Rad-/Reifenkombination muss im vorgegebenen Bereich (obere Radlaufmitte: 30° nach vorne und 50° nach hinten) abgedeckt sein, und dass im 1,03-fachen der Nennbreite, da sich der Reifen wenn er wärmer wird auch minimal ausdehnt und etwas breiter wird.
Klingt übertrieben, ist es auch, ist aber leider die Gesetzeslage.
Hier wird es gut erklärt:
https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/
Gibt natürlich noch immer Prüfer die ihre Abnahme nach der alten Variante machen (aus Unwissenheit oder weil es Ihnen egal ist oder warum auch immer), kann dann aber später von der Polizei bei einer Kontrolle angezweifelt werden und der von der Polizei beauftragte Prüfer kontrolliert dann nach der aktuellen Gesetzesvorgabe und bestätigt dass es so nicht legal ist.