Allgem. A4 / B9 Kaufberatungthread DIESEL
Liebe A4 / B9 Freunde...
Auf diesem Wege möchte ich einen allgemeinen Audi A4 / B9 Thread ins Leben rufen.
Euch möchte ich alle bitten, falls Kaufberatung gewünscht wird, dieses hier einzugliedern
und neuen Suchenden auf diesen allgem. Kaufberatungsthread hinzuweisen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Da Brauch man nix schönreden - wenn ich zum Beispiel die Wahl treffen müßte, jeden Morgen und jeden Abend jeweils 1 Stunde das Tourpaket nutzen zu können weil ich im Berufsverkehr auf der AUtobahn eh nicht schneller als 150 unterwegs bin, ODER einmal die Woche (weil es dann im Büro später wird) auf 20 Kilometern davon die 272 PS auszufahren und 265 auf dem Tacho zu sehen - ich würde auch die 10 Stunden Tourpaket anstatt die 10 Minuten 272 PS nehmen - und mal ganz realistisch berachtet: Jede Motorleistung über 200 PS ist Luxus - kalr, hier im Forum der "High End User" nicht - aber auf der Strasse langen 190 PS locker um auch mal ausreichend die Linke Spur nutzen zu können.
Für einen 190PS Vierzylinder muß sich wirklich niemand schämen, und nur weil wir den Luxus genießen können / dürfen ist nicht gleich alles andere "unaktzeptabel".
9148 Antworten
Zitat:
@Der.Schmitti schrieb am 11. Dezember 2021 um 01:22:52 Uhr:
KAUFBERATUNG - Bitte um Feedback
Ich wollte euch fragen was ihr von folgendes Angebot haltet. Es geht um den Kauf eines gebrauchten Audi A4 B9 vom Audi Vertragshändler.Erstzulassung: 05/2017
Laufleistung: 66.000 KM
Farbe: Monsungrau Metallic
Motorisierung: 150 PS 2.0 TDI (ohne Ultra)
Getriebe: Schaltung 6 Gang
Modell: A4 B9 Design 2.0 TDI
Ausstattung: S-Line Exterieurpaket, S-Line Selection, LED Scheinwerfer, 3 Zonen Klimaautomatik, 3 Jahre Garantieverlängerung bis 100.000KM, Ambiente- und Konturbeleuchtung, FIS mit Farbdisplay 7 Zoll, Tempomat, Assistenzpaket Stadt, Rückfahrkamera, Einparkhilfe Plus, Ausstiegswarnung, Querverkehrassistent hinten, Audi Side Assist, Audi pre Sense rear inkl. Audi pre sense basic, Außenspiegel elektrisch einstellbar - beheizbar - anklappbar inkl. Bordsteinautomatik Beifahrer, rahmenloser Innenspiegel, Lederlenkrad 3 Speichen Design mit Multifunktion Plus, Innenspiegel automatisch abblendend, MMI Navigation, Sitzheizung vorn, Rücksitzlehne umklappbar, Licht/Regensensor, Aluminium Gussräder 10 Speichen V Design 8x18 245/40R18 (5mm Profil), Audi Connect Notruf & Service inkl. Fahrzeugsteuerung, Glanzpaket, Keyless Go, Dekoreinlagen Aluminium Ellipse, acht Lautsprecher passiv, DynamikfahrwerkExtras: TÜV/AU neu, Inspektion neu, Bremsen hinten und vorne neu (Beläge und Scheiben), 2 Jahre Garantie.
Gesamtpreis 22.500 Euro.
Listenpreis beim Kauf ca. 49.000 Euro.
DAT Ankauf online Bewertung 17.300 Euro (ohne Berücksichtigung von Sonderausstattung, nur ermittelt gemäß Baujahr, Laufleistung, Modell und Motor)Was denkt ihr? Kann man hier guten Gewissens zuschlagen oder bezahlt man eigentlich zuviel? Lieben Dank für euer Feedback im Voraus ;-)
Stehe zudem zwischen dem A4 und A5. Aber hier lege ich 26.000 Euro aufwärts hin mit vergleichbarer Ausstattung (ohne S-Line). Und das nur wegen der schöneren Außenoptik. Innenraum ist ja gleich. Von daher ist echt die Frage ob sich der Aufpreis zum A5 wirklich lohnt.
Ich zitiere mich mal selbst. Das Angebot steht noch im Raum jetzt aber für 22.400 Euro. Allerdings hat sich rausgestellt dass das Auto einen Vorschaden von 11.000 Euro hatte. Stoßstange, Kotflügel, Reifen neu. Tür repariert und lackiert. Diverse Prüfarbeiten. Also mal ehrlich dafür ist das Ding dann aber zu teuer oder?
Zitat:
@sprinter66 schrieb am 20. Dezember 2021 um 18:51:48 Uhr:
Im Moment zahlst du für jedes Auto zuviel.
Bei dem Unfallwagen würde ich nicht zugreifen.
Es sei denn, im Kaufvertrag steht „fachgerecht repariert“. Wenn der Verkäufer das nicht reinschreiben will, Finger weg!
Zitat:
@Zwiebelring schrieb am 21. Dezember 2021 um 09:04:00 Uhr:
Zitat:
@sprinter66 schrieb am 20. Dezember 2021 um 18:51:48 Uhr:
Im Moment zahlst du für jedes Auto zuviel.
Bei dem Unfallwagen würde ich nicht zugreifen.Es sei denn, im Kaufvertrag steht „fachgerecht repariert“. Wenn der Verkäufer das nicht reinschreiben will, Finger weg!
Papier ist geduldig. Es gibt wohl keine rechtssichere Definition von „fachgerecht repariert“.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Dezember 2021 um 09:11:21 Uhr:
Zitat:
@Zwiebelring schrieb am 21. Dezember 2021 um 09:04:00 Uhr:
Es sei denn, im Kaufvertrag steht „fachgerecht repariert“. Wenn der Verkäufer das nicht reinschreiben will, Finger weg!
Papier ist geduldig. Es gibt wohl keine rechtssichere Definition von „fachgerecht repariert“.
Falsch, der Begriff ist versicherungsrechtlich Und auch im gutachterlichen Sinne relevant.
Ich habe das schon mal in einem anderen Thread erläutert.
Ich wiederhole das noch einmal an dieser Stelle. Jeder Schaden , der einer KFZ-Versicherung gemeldet wird, wird zentral in der sogn HIS-Datei gespeichert und ist zugänglich für alle Versicherungsgesellschaften.
Bei einem Schaden hat der Versicherungsnehmer die Wahl, den Schaden in der Fachwerkstatt fachgerecht reparieren lassen . Die Versicherung rechnet direkt mit der Vertragswerkstatt oder der NL ab. Das wird in der HIS Datei als „fachgerecht“ repariert eingetragen und alles ist o.k.
Der Versicherungsnehmer kann sich aber auch die Reparaturkosten , die in der Fachwerkstatt angefallen wären, auszahlen lassen und nicht reparieren. Dann steht in der HIS Datei der Begriff „fiktiv repariert“ , was als schlecht zu bewerten ist.
Was macht nun derjenige , der sich die fiktiven Reparaturkosten auszahlen läßt ?
A) er läßt das bei irgendeinem Schrauben notdürftig ,aber nicht fachgerecht , zurechtpfuschen für wenig Geld und hat noch einen Restbetrag von der Versicherungsleistung über. Hat also einen vermeintlichen Gewinn aus dem Unfall gezogen.
B) er verkauft das Auto unrepariert an einen freien Gebrauchtwagenhändler, der mit dem Slogan wirbt, „wir kaufen deinen Unfallwagen“. Der Eigentümer kassiert die komplette Versicherungssumme plus das, was er von dem Gebrauchtwagenhändler erhält. Für manchen kein schlechter Deal, wenn das Auto sowieso abgestoßen werden sollte. Der Eigentümer ist damit raus aus der Nummer.
Was macht jetzt der Händler ? Er repariert das Auto ebenfalls notdürftig für wenig Geld,aber nicht fachgerecht und bietet das Fahrzeug dann knapp unter dem Marktwert eines unfallfreien Fahrzeuges an mit dem Hinweis, hatte „einen kleinen Schaden an der Stoßstange vorn und an der Beifahrertür rechts, das wurde wieder instandgesetzt und neu lackiert“ Man kann natürlich auch nicht mehr die dick aufgetragene Spachtelmasse an der Tür sehen. Und die nicht perfekte Lackierung fällt auch nicht auf den ersten Blick auf.
Der Käufer dieses nicht unfallfreien Gebrauchtwagens freut sich, daß er einen guten Deal gemacht hat und sagt sich, ist ja so gut wie nichts mehr zu sehen von dem Vorschaden. Er hat 25000 € für das Auto bezahlt. Es ist zunächst auch alles gut.
Doch dann nimmt ihm 14 Tage später einer die Vorfahrt, kracht in sein Auto. Totalschaden !
Ist ja kein Problem denkt sich der Eigentümer, die gegnerische Versicherung wird mir den Wiederbeschaffungswert von 25000 € schon auszahlen.
Und jetzt beginnt das Drama. Die gegnerische Versicherung zieht die HIS-Datei und stellt fest : fiktiv repariert, zieht 8000 € von den 25000 ab und zahlt nur 17000 € aus. Die 8000 € hatte sich der Vorbesitzer ja schon von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.
Der jetzige Besitzer versteht die Welt nicht mehr, nimmt seine Rechtschutzversicherung in Anspruch und geht vor Gericht. Das Gericht bestellt einen vereidigten Sachverständigen. Der stellte fest „das Auto wurde vorher nicht fachgerecht repariert“. Das reicht dem Gericht.Der Prozeß zieht sich noch zwei Jahre hin. Schlußendlich verliert der völlig entnervte Neubesitzer den Prozeß und ist auch noch um 8000 € erleichtert.
Soviel zum Begriff „ fachgerecht repariert“.
Den Reibach hat der „ Unfallwagenaufkäufer“ gemacht. Jetzt kennt ihr deren Geschäftsmodell.
Merke : kaufe von einem freien Gebrauchtwagenhändler nur als unfallfrei ausgewiesene Autos, oder falls doch mit Vorschaden, dann immer den Begriff „fachgerecht“ repariert mit in den Kaufvertrag. Aber , ich kann euch eins sagen, dieses Wort bekommt ihr meist nicht in den Vertrag rein. Das hat eben seine Gründe.
Wenn ihr einen Gebrauchtwagen von einem Vertragshändler oder der NL dieser Marke kauft, könnt ihr eigentlich immer davon ausgehen, daß das Auto im Falle eines Vorschadens fachgerecht repariert wurde.
Da seid ihr eigentlich immer auf der sicheren Seite.
Gruß ZR
pS jeder Fahrzeugeigentümer kann seine HIS-Datei im Zentralregister einsehen und sich zuschicken lassen.
Macht das einfach mal, wenn euer Auto einen Vorschaden hatte. Manch einer wird sich wundern, was da alles drinsteht.
Danke für die Erläuterung. Das Fahrzeug wurde bei dem Audi Händler repariert und die Rechnung ist vorhanden. Gehe von einer fachgerechten Reparatur aus. Rechnungskopie bekomme ich zwecks Datenschutz natürlich nicht.
Die HIS des Fahrzeugs kann ich erst anfordern wenn es meins ist oder?
Zitat:
@Der.Schmitti schrieb am 22. Dezember 2021 um 04:53:06 Uhr:
Danke für die Erläuterung. Das Fahrzeug wurde bei dem Audi Händler repariert und die Rechnung ist vorhanden. Gehe von einer fachgerechten Reparatur aus. Rechnungskopie bekomme ich zwecks Datenschutz natürlich nicht.
Die HIS des Fahrzeugs kann ich erst anfordern wenn es meins ist oder?
Korrekt
Zitat:
@Zwiebelring schrieb am 22. Dezember 2021 um 00:58:43 Uhr:
Falsch, der Begriff ist versicherungsrechtlich Und auch im gutachterlichen Sinne relevant.Ich habe das schon mal in einem anderen Thread erläutert.
Ich wiederhole das noch einmal an dieser Stelle. Jeder Schaden , der einer KFZ-Versicherung gemeldet wird, wird zentral in der sogn HIS-Datei gespeichert und ist zugänglich für alle Versicherungsgesellschaften.
Bei einem Schaden hat der Versicherungsnehmer die Wahl, den Schaden in der Fachwerkstatt fachgerecht reparieren lassen . Die Versicherung rechnet direkt mit der Vertragswerkstatt oder der NL ab. Das wird in der HIS Datei als „fachgerecht“ repariert eingetragen und alles ist o.k.
Der Versicherungsnehmer kann sich aber auch die Reparaturkosten , die in der Fachwerkstatt angefallen wären, auszahlen lassen und nicht reparieren. Dann steht in der HIS Datei der Begriff „fiktiv repariert“ , was als schlecht zu bewerten ist.
Was macht nun derjenige , der sich die fiktiven Reparaturkosten auszahlen läßt ?
A) er läßt das bei irgendeinem Schrauben notdürftig ,aber nicht fachgerecht , zurechtpfuschen für wenig Geld und hat noch einen Restbetrag von der Versicherungsleistung über. Hat also einen vermeintlichen Gewinn aus dem Unfall gezogen.B) er verkauft das Auto unrepariert an einen freien Gebrauchtwagenhändler, der mit dem Slogan wirbt, „wir kaufen deinen Unfallwagen“. Der Eigentümer kassiert die komplette Versicherungssumme plus das, was er von dem Gebrauchtwagenhändler erhält. Für manchen kein schlechter Deal, wenn das Auto sowieso abgestoßen werden sollte. Der Eigentümer ist damit raus aus der Nummer.
Was macht jetzt der Händler ? Er repariert das Auto ebenfalls notdürftig für wenig Geld,aber nicht fachgerecht und bietet das Fahrzeug dann knapp unter dem Marktwert eines unfallfreien Fahrzeuges an mit dem Hinweis, hatte „einen kleinen Schaden an der Stoßstange vorn und an der Beifahrertür rechts, das wurde wieder instandgesetzt und neu lackiert“ Man kann natürlich auch nicht mehr die dick aufgetragene Spachtelmasse an der Tür sehen. Und die nicht perfekte Lackierung fällt auch nicht auf den ersten Blick auf.Der Käufer dieses nicht unfallfreien Gebrauchtwagens freut sich, daß er einen guten Deal gemacht hat und sagt sich, ist ja so gut wie nichts mehr zu sehen von dem Vorschaden. Er hat 25000 € für das Auto bezahlt. Es ist zunächst auch alles gut.
Doch dann nimmt ihm 14 Tage später einer die Vorfahrt, kracht in sein Auto. Totalschaden !
Ist ja kein Problem denkt sich der Eigentümer, die gegnerische Versicherung wird mir den Wiederbeschaffungswert von 25000 € schon auszahlen.Und jetzt beginnt das Drama. Die gegnerische Versicherung zieht die HIS-Datei und stellt fest : fiktiv repariert, zieht 8000 € von den 25000 ab und zahlt nur 17000 € aus. Die 8000 € hatte sich der Vorbesitzer ja schon von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.
Der jetzige Besitzer versteht die Welt nicht mehr, nimmt seine Rechtschutzversicherung in Anspruch und geht vor Gericht. Das Gericht bestellt einen vereidigten Sachverständigen. Der stellte fest „das Auto wurde vorher nicht fachgerecht repariert“. Das reicht dem Gericht.Der Prozeß zieht sich noch zwei Jahre hin. Schlußendlich verliert der völlig entnervte Neubesitzer den Prozeß und ist auch noch um 8000 € erleichtert.Soviel zum Begriff „ fachgerecht repariert“.
Den Reibach hat der „ Unfallwagenaufkäufer“ gemacht. Jetzt kennt ihr deren Geschäftsmodell.
Merke : kaufe von einem freien Gebrauchtwagenhändler nur als unfallfrei ausgewiesene Autos, oder falls doch mit Vorschaden, dann immer den Begriff „fachgerecht“ repariert mit in den Kaufvertrag. Aber , ich kann euch eins sagen, dieses Wort bekommt ihr meist nicht in den Vertrag rein. Das hat eben seine Gründe.
Wenn ihr einen Gebrauchtwagen von einem Vertragshändler oder der NL dieser Marke kauft, könnt ihr eigentlich immer davon ausgehen, daß das Auto im Falle eines Vorschadens fachgerecht repariert wurde.
Da seid ihr eigentlich immer auf der sicheren Seite.Gruß ZR
pS jeder Fahrzeugeigentümer kann seine HIS-Datei im Zentralregister einsehen und sich zuschicken lassen.
Macht das einfach mal, wenn euer Auto einen Vorschaden hatte. Manch einer wird sich wundern, was da alles drinsteht.
Erst mal, schön erklärt, Danke 🙂🙂
Bist Du sicher, dass JEDER Schaden gespeichert wird? Ich vermute das ist vielmehr eine Entscheidung, die der Versicherer individuell trifft.
Vor kurzem hat die Versicherung eines Gärtners Schäden an meinem S5 erstattet, verursacht durch Gärtnerarbeiten (kein Verkehrsunfall). Ich habe fiktiv abgerechnet und es reparieren dann lassen, ohne die MwSt abzurechnen. Dann habe ich ein Schreiben erhalten, indem ich informiert wurde, dass der Schaden und die fiktive Abrechnung in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Meiner Info nach muss die Weitergabe persönlicher Daten meiner Zustimmung erfolgen und/oder ich muss entsprechend informiert werden. Ich wurde hier informiert, alles gut.
Bei einem anderen Haftpflichtschaden an unserem B9 haben wir ebenfalls fiktiv abgerechnet und der Versicherer hat uns nicht über die Weitergabe von Daten informiert, auch nicht im Kleingedruckten.
Schließlich zu Deinem Punkt A:
Diese Aussage ist falsch! Das kannst Du nicht pauschalisieren. In beiden oben genannten Fällen habe ich alles fachgerecht instand gesetzt/setzen lassen. Es gibt viele Menschen wie mich, die selber reparieren können, jemanden kennen oder viel günstiger (bei identischer Qualität) als Audi die Ersatzteile einkaufen und einbauen können. Das ist alles andere als Pfusch, im Gegenteil, ich nehme mir viel mehr Zeit für eine Arbeit an meinem Auto als Audi Leute...
Ich verstehe, du beziehst Dich auf das rechtliche und die Probleme, die man nach einem Folgeschaden haben kann. Ich beziehe mich auf das fachliche und möchte bemerken, dass eine fiktive Abrechnung nicht gleich Pfusch ist.
Frage, sind Nachweise über eine Reparatur nach einer fiktiven Abrechnung vorhanden, also Kaufbelege, Rechnungen, usw, dann müsste eine entsprechende Erstattung nach einem Folgeschaden (ohne Abzug des Wertes der fiktiven Abrechnung) rechtlich möglich sein?
Das interessiert mich jetzt, ich werde bei HIS eine Auskunft einfordern. Was ist, wenn ich mit den Infos dort nicht einverstanden bin? Kann ich das ändern lassen? Oder geht das nur durch Einreichen der Rechnungen bei dem Versicherer (z.B. um MwSt auszahlen zu lassen), der Schäden erstattet hat?
Kann mir jemand sagen wie die normalen Stoffsitze beim Audi A4 B9 hinsichtlich Qualität, Lebensdauer und Sitzkomfort sind? Eine Probefahrt vermittelt hier ja nur einen kurzen Eindruck. Die Frage ist ob man ein ansonsten stimmiges Fahrzeug wegen der normalen Sitze aussortiert.
Ich habe die normalen Sitze und finde sie ok vom Sitzkomfort her. Zur Lebensdauer kann ich nix sagen. Sind erst 3,5 Jahre alt. Die 160tkm sieht man ihnen aber gar nicht an
Autos mir Stoffsitzen fliegen bei mir sofort aus der Auswahl. Ich finde ein wertiges Auto sollte auch wertige Sitze haben: Echtes Leder! Zudem ist der Sitzkomfort auf Standardsitzen oft nicht so doll, man kann kaum etwas verstellen. Das merkt man natürlich erst auf längeren Fahrten..
Zum Verstellen brauchts keine Ledersitze. Und ich hasse Leder. Denn wertig sieht das mit der Zeit nicht mehr aus.
Die Qualität ist gut und Abnutzung kann ich nach 110tkm keine erkennen. Der Sitzkomfort ist aber nicht gut, zu wenig Seitenhalt und keine Ausziehbare Sitzfläche ( bei unserm zumindest) , schwer zu beschreiben, du sitzt zwar auf dem Sitz aber nicht im Sitz.
Meiner Meinung nach nichts für Langstrecke
Zitat:
@Der.Schmitti schrieb am 25. Dezember 2021 um 09:31:33 Uhr:
Zum Verstellen brauchts keine Ledersitze. Und ich hasse Leder. Denn wertig sieht das mit der Zeit nicht mehr aus.
Ist ja alles Geschmackssache. Dann freu dich doch dass Du einen billigen Geschmack hast und Spar dir das Geld für ordentliche Sitze 😛