C63 - alles rund um das Thema Tuning

Mercedes C-Klasse S205

So, hier kann vllt. alles gebündelt zum Thema Tuning, wie z. B. DP, SW oder sonst was, rein.

Mod's, könntet Ihr bitte hier noch die Beiträge aus'm "C63s Coupé"-Thread einfügen? Vielen Dank!

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

Stell dich bitte mal hinter das Auto und lass einen anderen den Wagen fahren. Anschließend schreib hier noch mal was zur Lautstärke des knallen. Wenn ich hier in meiner 200000 Einwohner Stadt in Sport Plus fahre, grüßen mich alle ganz freundlich. Eine winken mir mit der flachen Hand vor dem Kopf, andere machen sich Sorgen, dass ich einen Sonnenbrand bekommen könnte und tippen sich um mir dies zu signalisieren mit dem Finger auf die Stirn.

Das ganze wohlgemerkt unter Einhaltung der StVO. Nur zackiges Beschleunigen auf 50 km/h und dann ruckartiges vom Gas gehen.

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Zitat:

@53audi53 schrieb am 23. Februar 2017 um 22:27:02 Uhr:


Denke dieses Video könnte einige interessieren, was Gewindefahwerk angeht!

Von JP's c63s Coupé Serie - Umrüstung auf kW Variante 3 Gewindefahrwerk

https://youtu.be/fjV0c2DY-1w

Mal wieder ein Filmchen für seine "Jünger" ! Was er verschweigt ist, original sind schon Bilstein-Dämpfer drin, und den Rad-Sturz von -2° ab Werk, kann man am Coupe gar nicht einstellen, der ist fix ! Im Prinzip nur "Tuning" am Leasing Fahrzeug, des gemeinen Tankstellen Prolls.......
😛

Meiner Meinung nach nein.. Es lässt sich ja wieder zurück rüsten ohne dass man Spuren hinterlässt

Garantie Verlust, meiner Meinung nach JA.
Auf alle damit zusammenhängende teile.
Bitte auf die Eintragung achten, ohne könnte es schwer Probleme bei einem Unfall geben.
Es ist aber möglich diese auf ein extra Blatt zu bekommen damit nix im Schein steht. Hatte es 7 Monate drin, ist schon echt gut. Wird nur unwesentlich härter und sieht brutal aus

Asset.JPG
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Also, für das v3 gibt es ein Gutachten daher kein Problem
Eintragung im Schein ist dann aber egal ob auf extra Blatt oder nicht denn soweit ich mich entsinne sind alle seiten vermerkt.
Klar dass man auf V3 von Seiten MB keine Garantie hat.

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Zitat:

@xxxPaulxxx schrieb am 24. Februar 2017 um 07:32:01 Uhr:


Meiner Meinung nach nein.. Es lässt sich ja wieder zurück rüsten ohne dass man Spuren hinterlässt

Antriebswellen werden stärker belastet.
Der Innenraum wird stärker belastet (Störgeräusche).
Die Karossierie wird stärker verwunden.

u.v.m.

Auf all die genannten Dinge könnte ein Garantieanspruch nicht mehr bestehen.

Dann müsste MB aber auch nachweisen können dass das Fahrwerk das so signifikant ändert dass die Schäden nur dadurch zu stande gekommen sind

Gemäß "Garantie" müssen die garnichts beweisen, sondern man muss selbst beweisen, dass der Schaden auch OHNE Veränderung zustande gekommen wäre 😉

Falls es hier um "Garantie" geht, hat der Hersteller - zu Recht - die Oberhand.

Zitat:

@xxxPaulxxx schrieb am 24. Februar 2017 um 13:49:27 Uhr:


Dann müsste MB aber auch nachweisen können dass das Fahrwerk das so signifikant ändert dass die Schäden nur dadurch zu stande gekommen sind

Was nicht schwer ist - denn der Winkel der Antriebswellen ändert sich extrem bei Tieferlegung, so dass - insbesondere bei harter Gangart - schnellere Ausfälle vorprogrammiert sind. Kennt man gut von Allradlern / Frontkratzer, die oft mit eingeschlagenen Rädern Volllast bewegt wurden. Das machen die Gelenke schlicht nicht mit (und war bei MB auch Jahrelang ein technischer Grund, warum 4matic früher höher war!).

Zitat:

@xxxPaulxxx schrieb am 24. Februar 2017 um 07:32:01 Uhr:


Meiner Meinung nach nein.. Es lässt sich ja wieder zurück rüsten ohne dass man Spuren hinterlässt

Rein mechanisch wird man das sicherlich ohne Spuren machen können, aber wie ist das mit den Fehlerspeichern der Steuergeräte, und auch der Neukalibrierung der Assistenzsysteme. ?

Mal grundsätzlich, solche baulichen Veränderungen bedeuten ja einen Verstoß gegen die Pflichten des Leasingnehmers, und damit ist der immer in der Haftung.

Wahrscheinlich mache ich mir wenig Freunde, wenn ich jetzt meine Sichtweiße darlege, dass ich nämlich gar nicht erst auf den Gedanken komme, am Eigentum anderer ohne dessen Zustimmung herum zu Pfuschen, erst recht nicht wenn es nur temporär ist.

Daher habe ich das Auto gekauft um mich gar nicht erst mit sowas ärgern zu müssen. Sonst gebe ich dir X7 völlig recht.
Btw die Assistenzsysteme laufen auch so ohne Probleme weiter! Fehler legt das Auto keine ab.

Zitat:

@xxxPaulxxx schrieb am 24. Februar 2017 um 14:53:13 Uhr:


Daher habe ich das Auto gekauft um mich gar nicht erst mit sowas ärgern zu müssen. Sonst gebe ich dir X7 völlig recht.

Jepp, mit Eigentum kann man machen was man(n) will, 🙂🙂

ähm, @xxxxPaul kann das sein, dass du aus dem Raum Mainfranken kommst ?

.

Ich bin ja auch im Eigentum von meinem Fahrzeug. Trotzdem möchte ich meine 24 Monate Herstellergarantie nicht verlieren.

@ x7 ja wieso?

Zitat:

@xxxPaulxxx schrieb am 24. Februar 2017 um 15:13:46 Uhr:


@ x7 ja wieso?

naja, ich denke da sind wir nicht weit weg voneinander.........

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