AGR-Rate N57 - das unbekannte Wesen

BMW 5er F10

Altes Thema - wer weiß zwischenzeitlich mehr?

Wie ist der Wertebereich (0 - 0,7) bei Einstellung der AGR-Rate zu interpretieren: Liegt die minimale
Abgasbeimischung beim Wert "0" oder bei "0,7"?
Die Erläuterung in RHEINGOLD ist hier nicht eindeutig.
Ebenso kryptisch ist dort der Satz, diese Werte seien "multiplikativ" zu verstehen.
Womit werden sie multipliziert?

Ich freue mich auf eine fundierte Antwort - Danke!

Jörg

Beste Antwort im Thema

1. RHEINGOLD starten und Zündung "an"
2. Rechner und Fahrzeug per ENET-Kabel verbinden
3. Fahrzeugidentifikation durchführen
4. Fahrzeugtest durchführen
5. AGR-Rate einstellen über folgende Schaltflächen im Programm:
Tätigkeiten } Servicefunktionen } Antrieb (Ebene 1) } Dieselelektronik (Ebene 2) } Abgleichprogramme (Ebene 3) } Abgasrückführung (Ebene 4) } "Suche starten" } ABL Abgasrückführung
6. Gewünschten Faktor (0,7) in's Eingabefeld tippen
7. Das System speichert den neuen Wert beim Ausschalten der Zündung ("Klemme 15" ist das geschaltete +, die Zündung)

Möglicherweise kann man sich den Fahrzeugtest vor der Änderung sparen.

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Ich bin mit 1,5 beim Tüv gewesen..... alles supersauber.....keine Beanstandungen oder Nachfragen vom Prüfer.

Mehr Frischluft bedeutet weniger Ruß bei der Verbrennung.

Auch schon länger mit 0,7 unterwegs. Beim TÜV keine Probleme gehabt. Hat BMW ja ursprünglich auch angeboten wenn man da seine Amsaugbrücke geblastern lassen hat. Also alles legal

...das ist unnötig. Die Verbrennung verschlechtert sich mit zunehmender AGR. Deshalb ist die bei Deinem Motor einzig verbaute Hochdruck./Hochtemperatur-AGR (die neuesten Diesel haben normbedingt - neben SCR - auch eine Niederdruck-/Niedertemperatur-AGR) auch nur - degressiv - bis ca. 3.000UpM aktiv, weil bei höheren Drehzahlen bzw. Lastzuständen die "Schwarzrauchgrenze" überschritten wird - AGR befördert also die Rußbildung. Aus einem intakten DPF kommt eh kein Ruß - er könnte nur überladen werden.

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Rückmeldung, habe es bei Ankunft des KFZ auf 0,7 gestellt erstmal, da noch 1 Jahr Europlus Garantie.
Ich habe es noch nicht versucht, aber wenn ich es auf 1,5 stelle und es geht ist es ja auch noch im Grünen Bereich?

Gruß

...je höher umso besser. Je nach Konfiguration ist "1,5" aber nicht wählbar. Unter dem Aspekt optimalen Motorbetriebs ist jede Abgasbeimischung abträglich.

Habe ein Problem den Wert mit Tool32 zu verstellen.
Agr;87 wird angenommen, beim lesen steht aber -1.00000.

Der AGR Kühler ist 2017 getauscht worden und ist nicht vom Rückruf betroffen. Das Fahrzeug hat noch die Originale I-Stufe ab Werk 2014.
Motor 535d N57z 2014. SGBD ist die D75BX7A0.prg.

Von dem anderen gängigen Tool habe ich keine richtige Version die AGR Rate anpassen zulässt.

Bei dir geht entweder 0.7 / 1 / 1.5
Bei den M47 und M57 konnte man vor dem Koma zweistellig Werte eintragen

Zitat:

@Black-US-Golf3 schrieb am 11. Dezember 2019 um 04:14:43 Uhr:


Bei dir geht entweder 0.7 / 1 / 1.5
Bei den M47 und M57 konnte man vor dem Koma zweistellig Werte eintragen

Die Dezimalwerte werden auch in Tool32 so eingetragen oder in Potenzschreibweise?

agr;0.7 für nX7 😉

Zitat:

@user_530d schrieb am 11. Dezember 2019 um 10:43:12 Uhr:


agr;0.7 für nX7 😉

Hat super geklappt. Agr;1.5

Danke

@user_530d

Nächste Woche habe ich einen Termin zum Kartenupdate und bei der Gelegenheit wollte ich über PUMA die selbst nachgerüstete AHK offiziell bei BMW eintragen lassen.
Der Freundliche will mir deswegen das ganze Fahrzeug Codieren, was ja eigentlich fast unnötig ist weil ich es eh schon selbst codiert habe, nur ist der SW Stand vom AAG Modul aus 2016 und der Rest vom FZ 2014, aber es funktioniert alles.
Was ich so alles gelesen habe sollte ich das strikt ablehnen damit mir kein Zwangsupdate der DDE die Möglichkeit verbietet die AGR Rate zu verstellen, richtig?

LG,
Straba

Du mußt nicht zwingend ein Update auf der DDE erhalten. Ein i-Level Update ist kein vollständiges Fahrzeugupdate.Evtl. wird das AAG dabei nichtmal berührt.
Die nachgerüstete Anhängekupplung trägt sich m.M.n. selbst ein wenn sie im FA hinzugefügt wird, steht dann automatisch bei BMW unter Nachrüstung.

wenn aber in irgendeinem i-stand nach 2014 ein dde update drin ist (oder nur Datenstand für das AGR Kennfeld) dann kommts mit druff...meine ich ;-)

Ja, wenn es eines gibt kommt es drauf.
Für meinen N57 530d gibt es keins und wenn hab ich alte Datenstände auf meinem PC. 🙂

Mein I-Stand ist 2014-11-540.
Irgendwann Ende 2017 oder in 2018 sollen doch angeblich die AGR Kennfeldänderungen rausgekommen sein?
Seitdem soll es auch unterbunden worden sein die AGR Rate zu verstellen (nicht nur durch weglassen der Option in Ista).
Kann das wer bestätigen?

Und @user_530d wie hast du den Stand gesichert und kannst ihn wieder einzuspielen? Meines Wissens (noch aus E60 Zeit) konnte man nur neuere Stände flashen, aber nicht zurück.

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