Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 14:58:54 Uhr:
Einen den Eingriff berechtigenden Grund benötigt er aber. Sonst kann er sich die Anweisung z.B. ans Knie nageln. Wenn das Parken dort nicht verboten ist, darf er das eben nicht anordnen.
unsinn, der 36 stvo ist hier eindeutig. der beamte muss nichts begruenden. ein gericht kann das spaeter klaeren. es handelt sich hier um eine sofort vollziehbare anordnung. widerspruch hat keine aufschiebende wirkung.
peso
Wäre es dein Wagen , hättest Du dort auch geparkt ?
Abends / Nachts ist dort relativ wenig los , spätestens zum Berufsverkehr hätte der Wagen andere massiv beeinträchtigt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Mai 2018 um 12:56:13 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 11:25:05 Uhr:
nein, du irrst. ob die anweisung rechtswidrig war, kann man im nachhinein pruefen. der votext ist eindeutig.
peso
Ich darf doch sehr bitten !
Handelst Du dann also auch den Anweisungen eines Polizisten, wenn Du stark betrunken bist, Dein Auto umzuparken, weil es im Parkverbot steht, bevor Du nach Hause läufst.
Das wäre z.B. so eine Situation wo Ich den Anweisungen nicht folgeleisten würde.
nicht alles was hinkt, ist ein beispiel.
peso
Zitat:
@faroflyer schrieb am 6. Mai 2018 um 11:16:02 Uhr:
Bei mehrspurigen innerörtlichen Straßen darf man nur auf der rechten Spur parken, wenn es mindestens 3 Spuren in der Fahrtrichtung gibt.
Das ist deine Phantasieregelung, die es in der StVO nicht gibt.
Zitat:
@faroflyer schrieb am 6. Mai 2018 um 11:16:02 Uhr:
Es wurde hier nicht am Fahrbahnrand geparkt.
Schau dir im Ausgangsbeitrag noch mal das Bild an. Wo sonst sollte der Mini stehen, wenn nicht am rechten Fahrbahnrand?
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Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 17:03:09 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 14:58:54 Uhr:
Einen den Eingriff berechtigenden Grund benötigt er aber. Sonst kann er sich die Anweisung z.B. ans Knie nageln. Wenn das Parken dort nicht verboten ist, darf er das eben nicht anordnen.unsinn, der 36 stvo ist hier eindeutig. der beamte muss nichts begruenden. ein gericht kann das spaeter klaeren. es handelt sich hier um eine sofort vollziehbare anordnung. widerspruch hat keine aufschiebende wirkung.
peso
Nö, dann gibts ggf. eine körperliche Auseinandersetzung oder eine andere Art des unmittelbaren Zwangs mit passendem Gegenverhalten, wenn man keinen Bock auf das Hinnehmen von individuellem Dummfug einer Amtsperson hat. Das wäre auch kein strafbarer "Widerstand". Der setzt eine rechtmäßige Weisung der Amtsperson voraus. Recht musss dem Unrecht nicht weichen. Man sollte dabei halt wissen, wer im Recht ist. 😉
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 6. Mai 2018 um 17:04:51 Uhr:
nicht alles was hinkt, ist ein beispiel.
peso
Du wirst damit klarkommen müssen, selbst wenn es nicht deiner Überzeugung entspricht !
Zitat:
@trouble01 schrieb am 6. Mai 2018 um 13:07:05 Uhr:
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
Solch eine Parkerei ist an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten . 😰 😮
Sie führt zur erheblichen Beeinträchtigung und sogar Gefährdung des übrigen Verkehrs. Egal ob 2-Räder oder Autos....
Und wenn der TE der Aufforderung, ob nun höflich oder bestimmt, nicht nachkommt und folglich konsequent abgeschleppt wird und dabei auch noch zusieht, ist er selber schuld.
Stellt euch mal vor, jeder würde auf mehrspurigen Straßen innerorts ( und ich kenne viele da steht kein Halteverbotsschild) einfach eine Spur als Parkzone missbrauchen... . 🙁
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 6. Mai 2018 um 17:58:19 Uhr:
Stellt euch mal vor, jeder würde auf mehrspurigen Straßen innerorts ( und ich kenne viele da steht kein Halteverbotsschild) einfach eine Spur als Parkzone missbrauchen... . 🙁
Was wäre denn dann? Dann wäre das eine ganz normale Sache.
Ich gehe davon aus, dass sich die zuständige Behörde etwas dabei gedacht hat, wenn genau auf diesem Abschnitt kein Halteverbotszeichen angebracht ist. Auf der anderen Straßenseite z. B. sind Halteverbotsschilder angebracht.
Und es gibt in Hamburg unzählige Hauptstraßen, wo ständig Autos auf der Fahrbahn parken:
- Überseering
- Kapstadtring
- Saarlandstraße
- Alte Landstraße
- Rodigallee
- Saseler Chaussee
Auch hier führt dies zu Behinderungen des Verkehrs (ist ja auch logisch), aber das ändert nichts daran, dass das Parken dort erlaubt ist.
Ich habe gestern ehrlich gesagt testweise dort geparkt und zu schauen, was passiert. Gegenüber gab es nämlich freie (echte) Parkplätze.
Die Lombardsbrücke direkt an der Alster hat übrigens auch keine Halteverbotsschilder. Was wohl passiert, wenn man dort anhält?
Ja es gibt überall Straßen ohne Halteverbotsschilder wo aber niemand parkt weil es offensichtlich ist das es dort unangemessen ist.
Fangen Leute an dort regelmäßig zu parken stehen dann da schnell Halteverbotsschilder.
Zitat:
@schwukele schrieb am 6. Mai 2018 um 18:13:54 Uhr:
Ich habe gestern ehrlich gesagt testweise dort geparkt und zu schauen, was passiert.
Nun weißt du es! Zufrieden? 😁
PS.: Der Beamte wird ja 'ne Anzeige geschrieben haben und ich denke, dass da noch ein Bußgeldbescheid kommt. Wobei ich jetzt nicht weiß, wie das bei nem CarSharing-Wagen abläuft und wie lange das dauert, bis der Fahrer ermittelt ist. Aber wenn es dann soweit ist, informiere uns bitte zum genauen Tatvorwurf lt Anzeige.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 6. Mai 2018 um 17:58:19 Uhr:
Stellt euch mal vor, jeder würde auf mehrspurigen Straßen innerorts ( und ich kenne viele da steht kein Halteverbotsschild) einfach eine Spur als Parkzone missbrauchen... . 🙁
[ X ] Du warst noch nie in Berlin.