Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. Mai 2018 um 10:04:11 Uhr:


Ja gut, wenn mit Gegenfahrbahn und 3m Restbreite wäre das Parken legal.

Das ist bei mir hier im Wohngebiet die Regel. An manchen Stellen sind's auch weniger als 3 m, dann muss man (per Verkehrszeichen) halbseitig auf dem Gehweg parken.

Ja, so meinte ich das. Eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung.

Ich wäre weggefahren und hätte mich im Nachgang schriftlich beschwert. Wahrscheinlich hätte ich mich doch nicht schriftlich geäußert, weil es zu unwichtig ist. Prioritäten setzen..

Zitat:

@schwukele schrieb am 5. Mai 2018 um 23:19:56 Uhr:


Ich bin jetzt zu Hause und noch immer völlig sprachlos.

Nein, in meiner Fahrtrichtung gab es definitiv keine Pfeile und auch ein Halteverbotsschild gab es definitiv nicht. Ich würde so etwas nicht machen, wenn ich nicht absolut sicher wäre.

Der Polizist (der anders als sein Kollege immerhin freiwillig ein Namensschild trug) sagte ständig nur, dass man generell auf Fahrbahnen nicht parken darf (was absoluter Quatsch ist). Auch meine Frage, warum es denn auf der anderen Straßenseite dann Halteverbotsschilder gibt, wenn das Parken eh verboten ist, sagte er nur, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären.

Das ist offiziell das Ende des Rechtstaates in Deutschland. Jetzt übernimmt schon die Polizei die Legislative und erfindet willkürliche Gesetze.

Also wenn du selber Jurist bist, dann kannst du dich ja 1) wehren und 2) solltest du so clever gewesen sein, die Namen zu notieren nach Vorlage des Dienstausweises und kannst jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

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Ich habe ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die muss aber rechtlich von der Polizei gar nicht beantwortet werden (nach dem GG hat man nur das Recht sich zu beschweren, aber es gibt kein Recht auf eine Antwort).

Bei mir gibt es 2 mögliche Vorgehensweisen:

1. Warten auf den Bußgeldbescheid und dann dagegen Rechtsmittel einlegen.

2. Unabhängig vom Bußgeldbescheid eine Fortsetzungsfeststellungsklage einreichen mit dem Ziel, dass vor Gericht die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes anerkannt wird.

Ich bevorzuge die 1. Variante, weil dies erheblich einfacher und günstiger ist (für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Herr Richter im Sinne der Polizei urteilt).

Und nein, ich bin kein Jurist, sondern "nur" Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerrecht.

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Mai 2018 um 13:40:54 Uhr:


Und nein, ich bin kein Jurist, sondern "nur" Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerrecht.

Mit viel zu viel Zeit und Langeweile ;-)

Dass der TE kein Jurist ist, kann man schon an seiner abstrusen Interpretation der AGB des Autovermieters erkennen. Ein Jurist (aber auch ein BWLer/VWLer, der bei der allerersten Rechtsvorlesung im Vordiplom aufgepasst und nicht alles gleich nach der Klausur wieder vergessen hat) würde nämlich im Leben nicht auf die Idee kommen, dass er nicht verpflichtet ist, dem Autovermieter ggf. die Abschleppkosten zu erstatten.

Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:


...
Und ich hatte keine Lust, dass mein iPhone (rechtswidrig) beschlagnahmt wird. Beim Mietwagen ist es mir völlig egal, aber mein Eigentum ist was anderes.
...

Ziemlich asoziale Einstellung, oder?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Mai 2018 um 16:27:57 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:


...
Und ich hatte keine Lust, dass mein iPhone (rechtswidrig) beschlagnahmt wird. Beim Mietwagen ist es mir völlig egal, aber mein Eigentum ist was anderes.
...

Ziemlich asoziale Einstellung, oder?

Ob asozial oder nicht... auch für den beschlagnahmten Mietwagen müsste der TE haften. Das wird ihm dann ein Jurist schon erklären...

Inwieweit unterscheidet sich die Stelle, die ich zum Parken ausgesucht habe, von dieser hier?

Das ist die Hufnerstraße, dort stehen seit 30 Jahren Autos auf der Fahrbahn. Die Straße ist genauso eng oder breit wie die Rentzelstraße, wo ich geparkt habe. Auch vom Verkehrsaufkommen ist es identisch. Es gibt Dutzende weitere Hauptstraßen, wo auf der Fahrbahn geparkt wird.

Don Quichote und der Kampf gegen die Windmühlenflügel....

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. Mai 2018 um 16:27:57 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:


...
Und ich hatte keine Lust, dass mein iPhone (rechtswidrig) beschlagnahmt wird. Beim Mietwagen ist es mir völlig egal, aber mein Eigentum ist was anderes.
...

Ziemlich asoziale Einstellung, oder?

Falls er das tatsächlich durchzieht und die Mietwagenfirma den Gerichtsvollzieher bemühen muss, sollte sich der TE nicht wundern, wenn die Firma seinen Vertrag demnächst kündigt und er auch sonst in Zukunft so seine Schwierigkeiten haben wird, sollte er irgenwann noch mal auf die Idee kommen, einen Leihwagen mieten zu wollen...

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Mai 2018 um 17:19:49 Uhr:


Inwieweit unterscheidet sich die Stelle, die ich zum Parken ausgesucht habe, von dieser hier?

Dank deines Testes in der Rentzelstraße wirst du das schon noch herausfinden. 😉

Zitat:

@schwukele schrieb am 11. Mai 2018 um 17:19:49 Uhr:


Inwieweit unterscheidet sich die Stelle, die ich zum Parken ausgesucht habe, von dieser hier?

Der Unterschied ist: Viele der hier Diskutierenden würden dort weiterfahren, wenn sie einen Parkplatz suchen. 😁

Die Frage nach dem Unterschied ist ja nicht ganz unberechtigt.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es eine Wohngegend ist, in der die Parkmöglichkeiten begrenzt sind und die Situation zum Einfädeln anders ist, da lange nichts in Fahrtrichtung kommt.

Paragraph 1 sagt ja, dass man "unnötige" Behinderungen vermeiden soll. Irgendwo müssen die ganzen Anwohner parken, anders als im ersten Beispiel.

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