Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Kann nicht mal eben jemand sein Fahrzeug dort abstellen und dokumentieren, was tatsächlich passiert? Idealerweise leiht man sich das Auto seines Nachbarn dafür, wenn man ihn nicht mag und gibt sich bei der Polizei dann auch als Fahrzeughalter aus. Das Auto der Ex dürfte sich auch gut eignen.
Ich habe vom Abschlepper und von den Polizisten keine Fotos gemacht aufgrund der Persönlichkeitsrechte.
Ja ich weiß, dass die Persönlichkeitsrechte und das sogenannte "Recht am eigenen Bild" erst bei der Veröffentlichung gelten und nicht schon bei der Aufnahme, die Hamburger Polizei sieht das aber erfahrungsgemäß völlig anders (die haben eine regelrechte Kamera-Allergie). Und ich hatte keine Lust, dass mein iPhone (rechtswidrig) beschlagnahmt wird. Beim Mietwagen ist es mir völlig egal, aber mein Eigentum ist was anderes.
Auf dem Strafzettel stand nichts besonderes. In Hamburg steht darauf nur ein vorgedruckter Text mit dem Inhalt, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und demnächst Post bekommt.
Außerdem hatte der Beamte angekreuzt, dass das Beseitigen des Fahrzeuges wegen Verkehrsbehinderung angeordnet wurde. Auch das ist aber ein Standardtext und wird beim Abschleppen immer angekreuzt.
Anders als sonst habe ich von der Polizei noch keine Rückmeldung auf meine Beschwerde bekommen. Ob das wohl ein Zeichen ist, dass der Beamte ganz großen Mist gebaut hat und die Polizei nicht weiß, wie sie sich verteidigen soll?
Auf jeden Fall werde ich für unsere Demokratie bis zum Schluss kämpfen und mich vor Gericht gegen diese Polizeigewalt wehren.
Und noch einmal: Es geht mir darum, dass gleiches Recht für alle gelten sollte. Ich habe viele Straßen aufgelistet, wo täglich auf der Fahrbahn geparkt wird (inklusive dazugehöriger Verkehrsbehinderung). Wenn die das dürfen, dann darf ich das auch. Nur weil es sonst niemand tut, ist es ja nicht verboten.
Spenden sind übrigens immer noch herzlich gern gesehen. So ein Anwalt kostet schließlich Geld und meine Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nicht für Parkverstöße.
Peace.
LOL @ Einsatz für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und freies Parken 😁
Eins ist jedenfalls sicher: Sollte es sich herausstellen, dass es tatsächlich laut StVO nicht verboten ist, dort zu parken - dann werden demnächst halt ganz demokratisch ein paar Haltverbotsschilder aufgestellt...
auch ist, falls der TE die AGB der Mietwagenfirma nicht anerkennen will, sehr wahrscheinlich, dass besagte Firma demnächst ganz demokratisch seinen Abovertrag kündigen und seine Zugangsberechtigung zu den Mietwagen sperren wird... zweifellos darf sie das, zumindest nach Wahrung einer Frist, sogar ohne Angabe von Gründen. Also ich würd's tun, wenn ich der Vermieter wäre.
(Natürlich nur, falls die ganze Geschichte wirklich passiert und nicht bloß der Fantasie des TE entsprungen ist.)
Erzähl doch mal zur Abwechslung (bis die Post eintrifft) was von Deinen anderen Hobbys...
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Das ist auch mal passiert, woanders. Vor 2 Jahren hatte ein Autofahrer entdeckt, dass das Parken im Nagelsweg nicht verboten war.
Er stellte sich 2 Wochen lang jeden Tag mitten auf die Fahrbahn (einspurig!!) und blockierte damit einen sehr wichtigen Autobahnzubringer.
Nach 2 Wochen standen dort überall Halteverbotsschilder. Abgeschleppt wurde er nicht. Das werden wohl nur schuwkeles.
Wahrscheinlich hat der Halter des besagten Wagens entweder nie einen Polizisten persönlich zu Gesicht bekommen, weil er nach dem Abstellen des Wagens nicht extra auf die Polizei gewartet hat - oder, falls doch, ihm gegenüber einen anderen Tonfall gewählt als du...
Zitat:
@CV626 schrieb am 10. Mai 2018 um 00:16:20 Uhr:
Wahrscheinlich hat der Halter des besagten Wagens entweder nie einen Polizisten persönlich zu Gesicht bekommen, weil er nach dem Abstellen des Wagens nicht extra auf die Polizei gewartet hat - oder, falls doch, ihm gegenüber einen anderen Tonfall gewählt als du...
Der Polizist war ja ganz freundlich, ich entsprechend auch. Wir waren uns nur inhaltlich nicht einig.
Generell genießen bei mir Hamburger Polizisten, die freiwillig ein Namensschild tragen, großen Respekt. Und das tat er ja auch.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:
Auf jeden Fall werde ich für unsere Demokratie bis zum Schluss kämpfen und mich vor Gericht gegen diese Polizeigewalt wehren.
Ich glaube, dass ab jetzt hier jeder besser schlafen kann. Danke dafür.🙄
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Mai 2018 um 23:01:12 Uhr:
Ach, ist denn jeder Kommentar ein Einwand? Sorry, bin kein Jurist. 😉
Dann halt Kommentar. Was wollest du denn nun mit deinem Kommentar sagen? Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. 😕
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:5:17 Uhr:
Auf dem Strafzettel stand nichts besonderes. In Hamburg steht darauf nur ein vorgedruckter Text mit dem Inhalt, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und demnächst Post bekommt.
Immerhin das stimmt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 10. Mai 2018 um 07:14:52 Uhr:
Dann halt Kommentar. Was wollest du denn nun mit deinem Kommentar sagen?Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Mai 2018 um 23:01:12 Uhr:
Ach, ist denn jeder Kommentar ein Einwand? Sorry, bin kein Jurist. 😉
Vergiss es, ich mach mich lieber auf zum Männertag/Vatertag heute. Wird vlt genauso lustig wie der Thread hier. 😁
@Spreetourer: Na dann viel Spaß. Falls du mit dem Kommentar gemeint hast, die Anlagen seien irrelevant, liegst du leider falsch. Aber gut, ich solls ja vergessen. Geht klar! ;-)
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Mai 2018 um 00:05:17 Uhr:
Ich habe vom Abschlepper und von den Polizisten keine Fotos gemacht aufgrund der Persönlichkeitsrechte.Ja ich weiß, dass die Persönlichkeitsrechte und das sogenannte "Recht am eigenen Bild" erst bei der Veröffentlichung gelten und nicht schon bei der Aufnahme, die Hamburger Polizei sieht das aber erfahrungsgemäß völlig anders (die haben eine regelrechte Kamera-Allergie). Und ich hatte keine Lust, dass mein iPhone (rechtswidrig) beschlagnahmt wird. Beim Mietwagen ist es mir völlig egal, aber mein Eigentum ist was anderes.
Auf dem Strafzettel stand nichts besonderes. In Hamburg steht darauf nur ein vorgedruckter Text mit dem Inhalt, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und demnächst Post bekommt.
Außerdem hatte der Beamte angekreuzt, dass das Beseitigen des Fahrzeuges wegen Verkehrsbehinderung angeordnet wurde. Auch das ist aber ein Standardtext und wird beim Abschleppen immer angekreuzt.
Anders als sonst habe ich von der Polizei noch keine Rückmeldung auf meine Beschwerde bekommen. Ob das wohl ein Zeichen ist, dass der Beamte ganz großen Mist gebaut hat und die Polizei nicht weiß, wie sie sich verteidigen soll?
Auf jeden Fall werde ich für unsere Demokratie bis zum Schluss kämpfen und mich vor Gericht gegen diese Polizeigewalt wehren.
Und noch einmal: Es geht mir darum, dass gleiches Recht für alle gelten sollte. Ich habe viele Straßen aufgelistet, wo täglich auf der Fahrbahn geparkt wird (inklusive dazugehöriger Verkehrsbehinderung). Wenn die das dürfen, dann darf ich das auch. Nur weil es sonst niemand tut, ist es ja nicht verboten.
Spenden sind übrigens immer noch herzlich gern gesehen. So ein Anwalt kostet schließlich Geld und meine Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nicht für Parkverstöße.
Peace.
Nö, so einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.
Wenn dann schon ein Bild des auf dem Abschlepper verschwindenen Wagens, irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzen sollte. 😁😁 ,wundert mich das eh sehr.
Poste doch einfach mal den Strafzettel.
Zumindest steht da ja das Datum und die ausstellende Polizeistation drauf.
Schönen Feiertag