Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:09:00 Uhr:


Dieses wäre dann wiederum durch eine Notdurft begründet, sofern es dann tatsächlich eine ist. Aber wer will nachweisen, wie dringend man musste?

Dann halte mal auf der Autobahn und die Polizei sieht das. Die Ausrede ,, ich musste mal,, lassen die sicher gelten.

Aber wenn ich beim Halten nicht erwischt werde, dann kann ich parken? ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:12:28 Uhr:


Aber wenn ich beim Halten nicht erwischt werde, dann kann ich parken? ;-)

😁 😁 😁

Gleiterfahrer, dann muss ich halt etwas in den Sitz pinkeln, bevor ich den Rest draußen erledige. Dann hätte ich ein Beweismittel im Auto 😁

Bin ja mal gespannt wie lange das Trauerspiel hier noch geht und ein Mod zu macht. 😁

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Mai 2018 um 14:12:25 Uhr:


@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:09:00 Uhr:

Dieses wäre dann wiederum durch eine Notdurft begründet, sofern es dann tatsächlich eine ist. Aber wer will nachweisen, wie dringend man musste?

Dann halte mal auf der Autobahn und die Polizei sieht das. Die Ausrede ,, ich musste mal,, lassen die sicher gelten.

Wenn weit und breit keine Ausfahrt ist, dann würde ich davon ausgehen. Manchmal ist die nächste Ausfahrt/Rastplatz 30km entfernt, so lange kann man eventuell nicht halten.
Was ist nun unsicherer, auf dem Fahrersitz zu hoppeln oder kurz den Standstreifen mißbrauchen? Da gibt es doch in unserem schönen Deutschland bestimmt eine Sonderregelung für.

Noch drei Berliner Luftbilder zu "Kein Parken auf Brücken".

Bruecke-eiserne-bruecke
Bruecke-havel-01
Bruecke-saarstr

Und weil die alle rechtswidrig auf einer Brücke parken, ist es nun erlaubt? - warte, Smiley, sonst wird es falsch verstanden ;-)

Eigendlich gruselig wie treu man Gesetze folg, so Sinnfrei die manchmal auch sind, und von anderen dies auch einfordert. Im Rest der Welt wuerden die uns den Vogel zeigen. Ok, ausser der Schweiz und den Oesterreichern. Die sind noch damlicher😉

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:25:28 Uhr:


Und weil die alle rechtswidrig auf einer Brücke parken, ist es nun erlaubt? - warte, Smiley, sonst wird es falsch verstanden ;-)

Auch Du hast die Logik mancher Beiträge hier nicht verstanden. Rechtwidrig ist es nur, wenn Du alleine auf einer Brücke parkst. Wenn mehrere es machen, dann nicht mehr. Es wird quasi basisdemokratisch und per Mehrheitsbeschluss direkt vor Ort darüber entschieden. (Smiley spare ich mir.)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:16:17 Uhr:


Wenn weit und breit keine Ausfahrt ist, dann würde ich davon ausgehen. Manchmal ist die nächste Ausfahrt/Rastplatz 30km entfernt, so lange kann man eventuell nicht halten.
Was ist nun unsicherer, auf dem Fahrersitz zu hoppeln oder kurz den Standstreifen mißbrauchen? Da gibt es doch in unserem schönen Deutschland bestimmt eine Sonderregelung für.

Es geht nicht um sicher oder unsicher. Es geht nur darum, ob es erlaubt ist. Und selbst mit Durchfall dürftest nicht auf der Autobahn mal schnell auf den Standstreifen fahren. Man würde dir hier mit Sicherheit nahelegen, deine Notdurft auf einem Rastplatz zu verrichten. Und dir ein Knöllchen aufdrücken.
Als ,,Ausrede,, werden nur technische Pannen akzeptiert. Dafür kann schliesslich keiner was.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:09:00 Uhr:



Zitat:

@ahmettir schrieb am 12. Mai 2018 um 13:50:16 Uhr:


Wenn ich mal dringend muss, kann mich nichts halten, auch nicht dieses ominöse Paragraph ??

Dieses wäre dann wiederum durch eine Notdurft begründet, sofern es dann tatsächlich eine ist. Aber wer will nachweisen, wie dringend man musste?

Laut StVO §18 Absatz 9 darf man ja nicht mal im Stau aussteigen, wenn's mal pressiert. 😉

Siehe hier.

Also darf man jetzt generell auf einer Brücke parken oder nicht? Sind dann Schilder, die ein Parken verbieten, dann überhaupt rechtsmäßig? Kann ich immer noch parken, ohne eine saftige Strafsumme von 15 € zu bekommen?

Aber wenn es gar nicht anders geht, dann pisst oder scheißt man doch nicht ins Auto? Klar sollte man es nun nicht tun, wo die Autos mit 300 vorbeikacheln, wenn es sich vermeiden lässt.
Aber mit Warnweste hinter einem Busch kacken gehen klingt auch lustig. Durch die Warnweste hat man die Umgebung ja gewarnt, falls der Arsch explodiert.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 12. Mai 2018 um 14:45:19 Uhr:


Also darf man jetzt generell auf einer Brücke parken oder nicht? Sind dann Schilder, die ein Parken verbieten, dann überhaupt rechtsmäßig? Kann ich immer noch parken, ohne eine saftige Strafsumme von 15 € zu bekommen?

Ja, wenn da schon andere stehen, nur der Erste darf dort nicht rechtmäßig parken.

Wenn auch andere im Halteverbot stehen, dann ist auch nur hier der zu erst parkende zu Belangen, Ausnahme ist, wenn sich ein zweiter hinzu stellt, da dann öffentlich und demokratisch abgestimmt wurde, dass es nun erlaubt ist.

Die 15,-€ erhälst du nicht für falsches parken, manchmal kommen aber lustige Leute in Karnevalsverkleidung rum und wollen 15,-€ haben.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 14:45:52 Uhr:


Aber wenn es gar nicht anders geht, dann pisst oder scheißt man doch nicht ins Auto?

Natürlich hält man dann vermutlich an. Aber du brauchst im Fall des Falles gar nicht erst einen Widerspruch formulieren, wenn dir ein Knöllchen zuteil wird.

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