Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Eine solche Differenzierung gibt es aber in der StVO nicht. Jetzt denken wir uns die Brücke im Fall des TE weg und stellen gedanklich Häuser hin - sollte dann das Parken plötzlich nicht mehr verboten sein, obwohl das Verkehrsaufkommen gleich bleibt?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 11. Mai 2018 um 18:24:32 Uhr:
Die Frage nach dem Unterschied ist ja nicht ganz unberechtigt.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es eine Wohngegend ist, in der die Parkmöglichkeiten begrenzt sind und die Situation zum Einfädeln anders ist, da lange nichts in Fahrtrichtung kommt.
Jetzt musst du aber selbst erkennen, dass diese Erklärung arg bemüht wirkt. Verkehrsrechtlich gibt es gar keinen Unterschied. Der Autofahrer ist offenbar gerne ein Lemming. Dort, wo schon viele andere stehen, parkt er auch ohne Bedenken. Dort, wo keiner steht, getraut er sich nicht, selbst wenn es erlaubt ist.
Zitat:
@schwukele schrieb am 11. Mai 2018 um 13:40:54 Uhr:
Und nein, ich bin kein Jurist, sondern "nur" Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerrecht.
Das merkt man. Der Ablauf ist der: erst kommt die schriftliche Verwarnung, da kann man sein Einverständnis verweigern. Es gibt keinen "Einspruch". Zahlt man nicht, wird der Bußgeldbescheid versandt. Gegen den ist ein Einspruch möglich. Wird dem nicht abgeholfen geht die Sache automatisch zum Gericht. Deine "Feststellungsklage" hat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun. Außerdem sind die Abschleppkosten und die OWI ebenfalls zwei paar Schuhe. Ich kenne Fälle, da wurde das Bußgeld eingestellt, daß Verwaltungsgericht entschied aber, daß die Abschleppmaßnahme gerechtfertigt war. Eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" richtet sich im übrigen gegen das Verhalten, wenn der Herr Ordnungshüter dich z.B.als fiese Möpp bezeichnet hätte. Die Maßnahme hat da ebenfalls nichts mit zu tun. Dann viel Spaß noch. Scheinst ja keine anderen Interessen zu haben.
Warum konnte das Knöllchen jetzt nicht gepostet werden? Habe die Begründung irgendwie noch nicht gefunden.
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Vielleicht ist er ja auch Verhaltensforscher:
1. Er stellt ein Bild ein, wo jeder sagt, dass nicht gegen das Parken spricht, alle sagen, dass es erlaubt ist.
2. Er gibt den Ort bekannt, woraufhin auf einmal alles sagen, dass es verboten ist.
3. Er zeigt eine dritte Situation, bei der die Leute sagen, dass es genehmigt ist.
Begründen kann es jedoch niemand, bzw. kann jeder nur etwas gegen eine Begründung sagen, trifft jedoch selbst keine klare Aussage.
Das Knöllchen gab es nicht, da man in Hamburg nur einen Vordruck an den Scheibenwischer bekommt, dass man wahrscheinlich in nächster Zeit Post zu dem Vorfall bekommt und man sich Fotos dieser Zettel massenhaft bei Google laden kann.
Was kann man nicht begründen? Das erlaubte Parken am Fahrbahnrand, wenn keine Verkehrszeichen es verbieten?
Schaut euch mal das erste Bild und dann das Letzte an.
Eventuell sollte der TE mal hier die Spurbreiten ausmessen und reinstellen,dann kommt eventuell auch bei Ihm die Erkentniss.
B 19
Wow, der Thread ist gerade mal 6 Tage alt und hat schon 427 Beiträge (29 Seiten) 😰 wie ist es hier ausgegangen? Konnten die Abschleppkosten an die Behörde weitergegeben werden?
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 11. Mai 2018 um 21:36:52 Uhr:
Eventuell sollte der TE mal hier die Spurbreiten ausmessen und reinstellen,dann kommt eventuell auch bei Ihm die Erkentniss.
Welche Erkenntnis soll das sein?
Zitat:
@ahmettir schrieb am 11. Mai 2018 um 21:43:48 Uhr:
wie ist es hier ausgegangen?
Der TO bekam die Abschleppkosten erstattet, die Polizei Hamburg hat sich bei ihm entschuldigt, der verantwortliche Polizist wurde vom Dienst suspendiert. Steht alles in den Beiträgen zum Nachlesen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 11. Mai 2018 um 21:27:44 Uhr:
Ja gut, du nicht. Du wirkst ja fast wie ein Verbündeter des TE und hälst an deinen Tatsachen fest.
Man kann aber auch nicht sagen: "Vom Gefühl her kommt es mir so vor, als wenn dort das Parken erlaubt / verboten ist." Das ist als Begründung einfach zu dünn. Es muss schon objektiv erkennbare und nachprüfbare Kriterien geben, nach denen sich alle Autofahrer zu richten haben. Das wären Schilder, Markierungen oder nachmessbare Distanzen, die das Parken verbieten. Was davon ist bei der Parksituation im Ausgangsbeitrag vorhanden?
Zu Recht, wenn man's glauben mag 😁 wobei die Suspendierung schon hart ist, wenn man Glauben daran schenken darf 🙂
Relax, ahmettir. Gerade mal 6 Tage. Die Behörden werden sich von den 29 Seiten nicht beeindrucken lassen... 😉
(... selbst, wenn der ganze Vorgang tatsächlich real und nicht etwa rein fiktiv sein sollte...)
Nö, verbündet keinesfalls. Ich halte von solchen Praxistests nicht viel.
Im Verkehrsportal gab es mal jemanden, der hatte sich dem Thema "Gelbmarkierung" gewidmet. Damals wurden nach StVO nur weiße "Leit- und Sperrlinien" (Z 340 und 295) von gelben Markierungen aufgehoben, nicht aber z.B. Sperrflächen (Z 298). In einer Baustelle führte nun eine gelb markierte Spur über eine weiße Sperrfläche. Dort hielt Don Quijote an, da die Sperrfläche lt. StVO nicht benutzt werden durfte, sie durch die gelben Markierungen -dem Wortlaut nach- nicht aufgehoben war und weil die gelbe durchgezogene Linie den Wechsel auf den rechten Fahrstreifen verhinderte. Eine verkehrsrechtliche Sackgasse sozusagen.
Da er dieses Vorhaben gegenüber der Polizei sogar ankündigte (wo er nach seinen Aussagen durchaus einen Fürsprecher für seine Rechtsmeinung, nicht aber für sein Handeln hatte), wurde am konkreten Tattag sogar eine Video-Beweissicherung durchgeführt - nachdem sich das Fahrzeug durch den entstandenen Stau gekämpft hatte.
All dies hat Don Quijote auf sich genommen, weil die Behörden sich auch gerne an harmlosen "verkehrspraktischen Kleinigkeiten" hochziehen und dann "die ganze Härte des Gesetzes" spielen lassen. Man habe ihm in einem anderen Zusammenhang einmal gesagt, er habe Verkehrsregeln nicht -praxisgerecht- zu interpretieren, sondern sich strikt an die StVO zu halten.
Als Ergebnis brach in seinem Versuchsfall die schon angeführte "Härte des Gesetzes" über ihn herein, mit Verkehrspsyschologen usw. Den ganzen Vorgang hatte ich in Form der entsprechenden Scheiben auf dem Tisch. Dadurch wurde auch deutlich, welche Wege Behörden intern gehen bzw. welche Absprachen getroffen werden, um den Vorwurf einer Ordnungswidigkreit aufrecht zu erhalten. Hat man ja in ähnlicher Form auch ständig bei Gericht, wenn sich in Verkehrsrechtssachen Richter und Ordnungsamt vorab "auf das Ergebnis einigen", bevor der Delinquent überhaupt seine Auffassung in der Verhandlung vorgetragen hat.
Insgesamt kann man die selbst berufenen Don Quijotes natürlich als "Spinner" abtun. Andererseits ist es schon etwas befremdlich, wenn man sogar die Zurechnungsfähigkeit eines Bürgers infrage stellt, weil er sich an die Straßenverkehrsordnung hält. Den Fehler hat in diesem Fall die Behörde begangen, indem sie die Sperrfläche nicht abgefräst hat. Natürlich fahren da alle anderen drüber - Lemminge eben. Das macht es aber noch lange nicht richtig.
Im Fall des TE in diesem Thread sehe ich den Sachverhalt ähnlich, wobei ich solche Alleingänge im Sinne der Rechtsstaatlichkeit nicht gut heiße. Am Ende wird man nur als Klapper-Kandidat abgeschrieben und von allen Seiten entsprechend behandelt. Man darf aber sehr wohl den Finger heben, wenn Owi-Anzeigen geschrieben werden, die keine astreine Rechtsgrundlage haben.
Ich selber hatte mich damals bei MT angemeldet, weil ich ein Statement zur Breitenbeschränkung in Autobahnbaustellen abgegeben habe. Diese war zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtswirksam beschildert (Zeichen 264 in Lenkungstafeln) und es wurden deshalb auch rechtswidrig Ordnungwidrigkeitsanzeigen geschrieben.
Viele User haben auch damals mit dem üblichen Bauchgefühl/Fahrschulwissen argumentiert - doch darum geht es bei einer juristischen Würdigung in der Regel nicht. Natürlich fährt man mit einem breiten Fahrzeug nicht auf einer schmalen Spur - das ist der berühmte gesunde Menschenverstand. Dennoch kann man allein darauf keine OWi aufbauen, nur weil die vorhandenen Paragraphen nicht passen.
Nun habe ich aber nicht den Don Quijote-Weg gewählt, sondern die Thematik über meine Kontakte in die entsprechenden Gremien eingebracht. So hat sich schließlich der Bund-Länder-Fachausschuss mit dem Thema befasst und eine Änderung angekündigt (das war 2011). Gedauert hat es dann bis 2017 - seit dem besteht auch in der StVO eine Rechtsgrundlage für die Breitenbeschränkung unter Verwendung von Verkehrslenkungstafeln und damit auch eine Grundlage zur Ahndung. Bist dato wurden aber tausende Fahrzeugführer zu Unrecht "bestraft".
Ja ... ich denke das war's dann. BTT 😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 11. Mai 2018 um 22:4:11 Uhr:
Hat man ja in ähnlicher Form auch ständig bei Gericht, wenn sich in Verkehrsrechtssachen Richter und Ordnungsamt vorab "auf das Ergebnis einigen", bevor der Delinquent überhaupt seine Auffassung in der Verhandlung vorgetragen hat.
Das Verhalten kenne ich nicht nur zwischen Ordnungsamt und Amtsgericht. Das Amtsgericht Buxtehude macht es sich gerne leicht und urteilt vorschnell. Die habe ich dort gefressen und die Bußgeldstelle Stade ist an Fehlern wahrscheinlich nicht zu überbieten. Bin ich froh, dass ich schon seit über 10 Jahren nicht mehr in dem Landkreis wohne. Immerhin sehen die ihre Fehler ein, wenn weder Fahrzeug, noch Foto zum Empfänger des Anhörungsbogens passen. Seltsamerweise bekomme ich hier weniger Briefe, eigentlich gar keine, wegen Ordnungswidrigkeiten oder sonstigem, während ich mich gelegentlich bei meiner Mutter über Post vom Ordnungsamt amüsieren kann und wir rätseln, ob wir die Personen auf den Fotos zumindest kennen... Wenn solch ein Ordnungsamt noch ein Amtsgericht im Rücken hat, welches schon vorab ziemlich viel abnickt, dann ist das natürlich eine sehr ungünstige Konstellation.
Sicher soll alles nach den Regeln laufen, jedoch ist im Straßenverkehr auch jeder gefordert seinen Kopf einzuschalten.
Wenn man das mit der Sperrfläche nur kurz liest, dann ist das eigentlich schon wieder amüsant. Aber was soll er auch machen, wenn ihm gesagt wurde, dass er sich so verhalten soll und seinen menschlichen Verstand nicht nutzen darf.
BTW BTT ist so langsam langweilig.