Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Ich war heute morgen der erste beim Rewe, noch kein anderer hat auf dem Parkplatz gestanden.
Bin dann wieder gefahren, denn wo keiner steht ist parken ja nicht erlaubt und alles andere war voll.
😉
Zitat:
@mike cougar schrieb am 12. Mai 2018 um 07:55:40 Uhr:
Zumindest habe ich noch nie auf einer Brücke Autos parken sehen.
Hm, da stellt sich die Frage nach Wohnort und Alter. Denn: siehe unten
@Bochumer81: Du durftest aber nicht wegfahren, denn dort ist auch kein anderer weggefahren. Wie kann man nur so ignorant sein? Interessieren dich die Verkehrsregeln denn überhaupt nicht? 😛
@tazio1935: Da stehen bestimmt Parkplatzschilder. Anders kann es ja nicht sein.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 12. Mai 2018 um 13:28:08 Uhr:
@tazio1935: Da stehen bestimmt Parkplatzschilder. Anders kann es ja nicht sein.
Wozu Schilder? Ob Parken erlaubt oder verboten ist, ergibt sich daraus, ob es eine Brücke ist oder nicht. Oder ob dort andere Autos stehen oder nicht. Du hast aus diesem Thread aber auch gar nichts gelernt. 😁
Ähnliche Themen
Hier kommt jedoch noch der Sonderfall "Brücke" hinzu, vielleicht müssen da dann doch Schilder stehen oder zumindest Parkflächen ausgewiesen sein?
Das interessiert mich grad mit der Brücke auch. Wäre gut zu wissen, bevor man Geld in die Kaffeekasse des Staates schmeißt.
Und was besagt dieses eine ominöse Paragraph für Autobahnen? Warum darf man dort nicht parken? Kann das jemand mal hier einfügen?
Hat der TE hier bewusst einen Mietwagen genommen , in der Hoffnung das die Mietwagenfirma die Juristische Auseinandersetzung mit der Stadt Hamburg führt ?
Hab vor etlichen Seiten gefragt ob er das auch mit seinem Auto so gemacht hätte .
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 12. Mai 2018 um 13:37:31 Uhr:
@Schubbie: Warum sollte eine Brücke ein Sonderfall sein?
Lese die vorherigen Beiträge und verstehe die Ironie in dieser Aussage ;-)
Zitat:
@ahmettir schrieb am 12. Mai 2018 um 13:42:21 Uhr:
Und was besagt dieses eine ominöse Paragraph für Autobahnen? Warum darf man dort nicht parken?
§ 18 Abs. 8 StVO: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten."
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. Mai 2018 um 13:19:26 Uhr:
da man in diesem ja nicht anhalten darf (was durch zu dicht am Kreisel platzierte Fußübergänge ja aber leider oftmals provoziert wird).
Das ist kein Problem, da ein verkehrsbedingten Stehenbleiben am Zebrastreifen ein Warten und kein Halten im Sinne der StVO ist.
Zitat:
@ahmettir schrieb am 12. Mai 2018 um 13:50:16 Uhr:
Wenn ich mal dringend muss, kann mich nichts halten, auch nicht dieses ominöse Paragraph ??
Dieses wäre dann wiederum durch eine Notdurft begründet, sofern es dann tatsächlich eine ist. Aber wer will nachweisen, wie dringend man musste?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. Mai 2018 um 13:48:48 Uhr:
§ 18 Abs. 8 StVO: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten."
Aber parken darf man?
Nein, weil Parken eine Sonderform des Haltens ist. Dem Parken geht außerdem immer ein Halten voraus.