A3 Sportback - Mj09 / Erstzulassung 06/2010

Audi A3 8P

Hallo,

ich habe mir heute einen A3 Sportback (1.4 TFSI) gekauft (in einem großen Audizentrum), Fahrleistung 2.600 km, Erstzulassung im Juni 2010.

Es war mir wichtig einen aktuellen A3 mit unter 5.000 km Fahrleistung zu erwerben. Ich habe daher insbesondere auf die km-Zahl und das Datum der Erstzulassung geachtet. -

Nachdem Kauf habe ich festgestellt, dass der Fahrzeugbrief auf den 26.08.2009 datiert ist und dass es sich um das Mj09 handelt. Lediglich die Erstzulassung ist im Juni 2010 erfolgt!

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Meine Fragen:

Warum liegen Herstellung und Erstzulassung zeitlich soweit auseinander?

- Ich verstehe das so: Das Kfz stand Monate bei der Audi AG und wurde dann im Juni 2010 vom Audi-Händler gekauft und zum ersten Mal zugelassen. Oder?

Unterschiede zwischen Mj09 und Mj10 des A3 Sportback?

- Stimmt es, dass der einzige wesentliche Unterschied zwischen dem Mj09 und Mj10 die serienmäßige Start-Stop-Automatik ist (ca. 1 liter weniger Verbrauch in der Stadt)? --> Habe kein Navi mit Farbdisplay...

- Es gibt vor allem zwischen Mj09 und Mj10 des A3 Sportback keine Unterschiede in der Optik?

Herstellergarantie?

- Der Händler des Audizentrums sagte mir, dass die 2-jährige Herstellergarantie im Juni 2010 begonnen hat und dementsprechend bis Juni 2012 läuft. Stimmt das, oder begann die 2-jährige Herstellergarantie bereits am 26.08.2009?

- Des Weiteren soll es für mich möglich sein eine Anschlussgarantie "+ 3 jahre oder bis max. 100.000 km" bei Audi abzuschließen. Ist das so richtig?

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Ich würde mich sehr über Antworten freuen;

Vielen Dank dafür bereits an dieser Stelle!

LG Marie

49 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


@ A3170:

Meine persönliche Überlegung:

1. Neuwagen = 15,5% Rabatt + Überführung (Minimum € 470), d.h.:

bei einem Preis von € 29.715 verringert sich der Rabatt auf 13,9%

2. Auslieferung dauert mindestens 4 Monate (bei einem Bekannten hatte es kürzlich sogar über 5 Monate gedauert)

3. Ein Vorführwagen mit einer Gesamtlaufleistung von weniger als 3.000 km stufe ich als "quasi neu" ein, EZ 06/2010

4. Auf den Vorführwagen gab es 14,2% Preisnachlass

5. Der Wagen entspricht von der Ausstattung genau meinen Wünschen und sieht aus wie neu, keine Kratzer, keine Abnutzungen...

Vorführwagen, letztes Modelljahr mit 3000km wäre mich mich kein Neuwagen mehr.

14,2%- 13,9% = lächerliche 0,3% Das würde ich nicht gelten lassen.
Zufrieden bist du ja auch nicht weil das Auto "alt" ist, und das wegen 0,3% Ersparnis?

Das Auto ist genau so wie du du ihn auch bestellt hättest, alles drin was du willst und alles draussen was du nicht willst und die Farbe passt auch? (war da was mit dem Start-Stop-Ding?) Dann Glückwunsch- sowas habe ich auch gesucht, aber nicht gefunden- drum habe ich mir einen neuen bestellt, und zum Glück nur 8 Wochen warten müssen- solange bin ich ein altes Auto gefahren weil mein letztes in einen unverschuldeten Unfall verwickelt war. Das Übergangsauto hat 800€ gekostet, ich hab noch 200 reingesteckt und hab's vor 4 Wochen für 1250€ verkauft 🙂

@ A3170

Natürlich nicht wegen der Ersparnis von 0,3%...

Es war für mich das bessere Angebot, da ein Neuwagen nicht günstiger gewesen wäre und man nicht 4 Monate bis zur Auslieferung warten musste.

Ist aber natürlich eine individuelle Entscheidung, wenn für dich 3.000 km kein Neuwagen ist, dann ist das für dich die falsche Entscheidung.

Was ich nicht wusste ist, dass das ein Mj09 ist und daran stört mich nur der höhere Verbrauch. Ob da eine SSA verantwortlich ist oder nicht ist egal.

Deswegen habe ich mich auch heute beim Händler beschwert.

Ich gehe aber davon aus, dass das nicht von großem Erfolg gekrönt sein dürfte.

Gibt es bei AUDI so etwas wie eine "Schlichtungsstelle" zwischen Käufern und offiziellen Händlern?

Ich denke nicht, dass ich davon ausgehen musste, wenn ich ein Wagen mit EZ 06/2010 kaufe und mir dieser von der Neuwagenabteilung eines großen AUDI-Zentrums verkauft wird, dass dieser Wagen bereits 14 Monate alt ist und 2 Mj zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Deswegen habe ich mich auch heute beim Händler beschwert.

Ich gehe aber davon aus, dass das nicht von großem Erfolg gekrönt sein dürfte.

Gibt es bei AUDI so etwas wie eine "Schlichtungsstelle" zwischen Käufern und offiziellen Händlern?

Ich denke nicht, dass ich davon ausgehen musste, wenn ich ein Wagen mit EZ 06/2010 kaufe und mir dieser von der Neuwagenabteilung eines großen AUDI-Zentrums verkauft wird, dass dieser Wagen bereits 14 Monate alt ist und 2 Mj zurück.

Freundliches Schreiben an die Audi-Kundenbetreuung mit Kopien aller Unterlagen per Einschreiben schicken (keine E-Mail!). Die melden sich und sind i.d.R. sehr bemüht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Was ich nicht wusste ist, dass das ein Mj09 ist und daran stört mich nur der höhere Verbrauch. Ob da eine SSA verantwortlich ist oder nicht ist egal.

Na wenns echt nur der höhere Verbrauch laut Hochglanz-Prospekt ist, der dich stört, dann verabschiede dich doch einfach von dem Gedanken. Das ist eh nur bei ganz speziellem Fahrprofil erreichbar...

NEWS...NEWS...NEWS...NEWS...

Der Händler hat sich umgehend auf meine Beschwerde hin zurückgemeldet und bietet mir zur Schlichtung eine Anschlussgarantie (+2 Jahre) an.

Was haltet ihr davon?

Sehe ich als eine Art Schuldeingestädnis.
Ggf. liegt hier eine arglistige Täuschung vor, welches natürlich schwer zu beweisen wird. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, würde ich einen rechtliche Beistand aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


NEWS...NEWS...NEWS...NEWS...

Der Händler hat sich umgehend auf meine Beschwerde hin zurückgemeldet und bietet mir zur Schlichtung eine Anschlussgarantie (+2 Jahre) an.

Was haltet ihr davon?

das macht dein auto aber auch nur ein paar hundert euro billiger!

edit: im nachhinein besser als gar nix...

Ich fahr selbst einen A3 Sportback 06/2010 Modelljahr 2011. Chromeapplikationen sind alle vorhanden. Start-Stopp habe ich nicht. Bei der Anmeldung gerade vorhin konnte ich meinen Motor auch nicht auswählen. 1.6TDI (90PS).

Meiner war im Vorlauf und es hieß es handelt sich noch ums alte Modell, war mir aber egal. Gekommen ist aber schon das neue, ist mir auch recht.

Aber wenn du Wert auf eine aktuelle Version legst und ein das Vorvorgängermodell bekommst, würd ich auch nochmal meinen Händler aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


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Der Händler hat sich umgehend auf meine Beschwerde hin zurückgemeldet und bietet mir zur Schlichtung eine Anschlussgarantie (+2 Jahre) an.

Was haltet ihr davon?

frag doch einen anwalt was der davon hält,und beschwer dich direkt bei audi,wenn du das auto mal verkaufen willst zählt das baujahr,und wenn das auto schon 1.5 alt ist zählt er als gebraucht und nicht als vorführwagen/jahreswagen.

Die 1,5 Jahre bzw. 18 Monate sind hier schonmal gefallen. Wo ist das denn definiert?

Weiter ist auch Fakt, dass der Wagen maximal 15 Monate alt ist (< 18 Monate).

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Geplant ist den Wagen 5 Jahre zu fahren und dann weiterzuverkaufen.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass die wesentlichen Kennzahlen für einen Weiterverkauf das Datum der EZ und die Gesamtleistung in km sind. --> Dh bei Weiterverkauf (nach 5 Jahren) wäre der preisliche Unerschied zwischen Mj09, Mj10, Mj11 nicht groß, da kommt es mehr auf andere Faktoren an (Fahrleistung, allgemeine Abnutzung, Scheckheftpflege, Unfallschäden etc.).

Zumal da ja in jedem Fall der "neue A3" bereits etabliert sein wird.

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Wäre der Verbrauch tatsächlich 1 l höher als gedacht, so würden mir (bei einem Benzinpreis von € 1,4 / l) höhere Benzinkosten von ca. € 1.000 (für die gesamten 5 Jahre) entstehen. Dieser "Schaden" könnte schon in einem erträglichen Maß durch eine Anschlussgarantie gemindert werden. --> Wie "dreier golfer" sagte: Besser als nichts...

Liebe Grüße
Marie

Langsam langweilt mich das Thema Verbrauch.

DER 1,4T BRAUCHT IM MJ 09 BEI MODERATER FAHRWEISE 7,1LITER SUPER OHNE SSA!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Die 1,5 Jahre bzw. 18 Monate sind hier schonmal gefallen. Wo ist das denn definiert?

Weiter ist auch Fakt, dass der Wagen maximal 15 Monate alt ist (< 18 Monate).

www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/neuwagen-auch-nach-18-monaten

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Zitat:

Original geschrieben von Doggy



Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Die 1,5 Jahre bzw. 18 Monate sind hier schonmal gefallen. Wo ist das denn definiert?

Weiter ist auch Fakt, dass der Wagen maximal 15 Monate alt ist (< 18 Monate).

www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/neuwagen-auch-nach-18-monaten-

Unterschied hierbei ist, dass der Käufer wusste, dass es sich um ein älteres Modell handelt. Somit ist der Verkäufer aus der Schuld. In diesem Fall wurde der Käufer jedoch nicht informiert.

Unter den Umständen das der Käufer gewusst hätte, dass es sich hierbei um ein älteres Fahrzeug handelt, wäre der Kaufvertrag nie zu Stande gekommen. Sprich Täuschung, evtl. Sogar arglistig. Wenn Du nicht bald einen Anwalt aufsuchst, ist es auch zu spät!

Zitat:

Original geschrieben von Rennschnecke123


Sprich Täuschung, evtl. Sogar arglistig. Wenn Du nicht bald einen Anwalt aufsuchst, ist es auch zu spät!

schön das man hier gleich von arglistiger täuschung und was auch immer herumwirft, obwahl man nciht mal die fakten kennt, zB was genau beim angebot usw. stand.

aber das ist wohl gang und gebe ohne einschlägige fakten und mit starkem halbwissen um sich zu schlagen😉

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