A3 Sportback - Mj09 / Erstzulassung 06/2010

Audi A3 8P

Hallo,

ich habe mir heute einen A3 Sportback (1.4 TFSI) gekauft (in einem großen Audizentrum), Fahrleistung 2.600 km, Erstzulassung im Juni 2010.

Es war mir wichtig einen aktuellen A3 mit unter 5.000 km Fahrleistung zu erwerben. Ich habe daher insbesondere auf die km-Zahl und das Datum der Erstzulassung geachtet. -

Nachdem Kauf habe ich festgestellt, dass der Fahrzeugbrief auf den 26.08.2009 datiert ist und dass es sich um das Mj09 handelt. Lediglich die Erstzulassung ist im Juni 2010 erfolgt!

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Meine Fragen:

Warum liegen Herstellung und Erstzulassung zeitlich soweit auseinander?

- Ich verstehe das so: Das Kfz stand Monate bei der Audi AG und wurde dann im Juni 2010 vom Audi-Händler gekauft und zum ersten Mal zugelassen. Oder?

Unterschiede zwischen Mj09 und Mj10 des A3 Sportback?

- Stimmt es, dass der einzige wesentliche Unterschied zwischen dem Mj09 und Mj10 die serienmäßige Start-Stop-Automatik ist (ca. 1 liter weniger Verbrauch in der Stadt)? --> Habe kein Navi mit Farbdisplay...

- Es gibt vor allem zwischen Mj09 und Mj10 des A3 Sportback keine Unterschiede in der Optik?

Herstellergarantie?

- Der Händler des Audizentrums sagte mir, dass die 2-jährige Herstellergarantie im Juni 2010 begonnen hat und dementsprechend bis Juni 2012 läuft. Stimmt das, oder begann die 2-jährige Herstellergarantie bereits am 26.08.2009?

- Des Weiteren soll es für mich möglich sein eine Anschlussgarantie "+ 3 jahre oder bis max. 100.000 km" bei Audi abzuschließen. Ist das so richtig?

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Ich würde mich sehr über Antworten freuen;

Vielen Dank dafür bereits an dieser Stelle!

LG Marie

49 Antworten

Zitat:

Ich frage mich, ob ich da vielleicht über den Tisch gezogen wurde:

Vorführwagen, 2.600 km Gesamtfahrleistung, EZ 06/2010
Gezahlt: EUR 25.500
Listenpreis laut Konfigurator: EUR 29.715 (ohne Überführung)
Macht einen Preisvorteil von ca. 14 % ggü. dem Listenpreis

der vergleich hinkt zwar: ich habe 2009 für meinen werksdienstwagen (9 monate alt, 7000 km gelaufen) nur noch 65% vom listenpreis gezahlt.

Da hätte man ja einen Neuwagen zu gleichen oder besseren Konditionen erwerben können

Meiner Kenntnis nach gibt es z.B. auf www.meinauto.de 15,5% Preisnachlass auf den A3 als Neuwagen.

Nur eben mit 4 Monaten Wartezeit.

Ich brauchte jedoch sofort einen neuen Pkw und dann bieten sich quasi "Neuwagen" (Vorführwagen u.ä.) bei einem Audihändler an.

Bzgl Fahrzeugschein... wo hast Du Hr.Stadler abgelesen?

Gab sowas ähnliches hier schon mal... http://www.motor-talk.de/.../...us-kfz-brief-ersichtlich-t1429582.html

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Zitat:

Vorführwagen, 2.600 km Gesamtfahrleistung, EZ 06/2010

Gezahlt: EUR 25.500

Listenpreis laut Konfigurator: EUR 29.715 (ohne Überführung)

Macht einen Preisvorteil von ca. 14 % ggü. dem Listenpreis

Ok, du hast eben sofort was gebraucht und konntest nicht warten....

Ich persönlich hätte den nicht gekauft denn ein neuer, 100% wie ich ihn wünsche, hätte nicht mehr gekostet. So hast du nun ein "altes" Auto auf dem schon andere Leute drauf "rumgeritten" sind, vermutlich wurde der auch nicht sorgfältig eingefahren (ok, muss wohl nicht sein - wäre aber empfehlenswert).

An deiner Stelle hätte ich mir irgendein 500€ Golf gekauft, einen neuen A3 bestellt und wenn der Audi da ist den Golf wieder verkauft - zumindest hätte ich das so gemacht.

@ fiesta:

Zitat:

Bzgl Fahrzeugschein... wo hast Du Hr.Stadler abgelesen?

 

Gab sowas ähnliches hier schon mal... http://www.motor-talk.de/.../...us-kfz-brief-ersichtlich-t1429582.html

Antwort:

Feld (24) im Fahrzeugbrief:

Datum: 26.08.2009
Unterschrift: R. Stadler, AUDI AG

Sieht aufgedruckt aus. Wahrscheinlich unterschreibt der Vorstandsvorsitzender der Audi AG, Herr Rupert Stadler, auf diese Weise jeden Fahrzeugbrief.

Wer hat denn den Fahrzeugbrief deines Kfz unterzeichnet?

Liebe Grüße
Marie

@ A3170:

Meine persönliche Überlegung:

1. Neuwagen = 15,5% Rabatt + Überführung (Minimum € 470), d.h.:

bei einem Preis von € 29.715 verringert sich der Rabatt auf 13,9%

2. Auslieferung dauert mindestens 4 Monate (bei einem Bekannten hatte es kürzlich sogar über 5 Monate gedauert)

3. Ein Vorführwagen mit einer Gesamtlaufleistung von weniger als 3.000 km stufe ich als "quasi neu" ein, EZ 06/2010

4. Auf den Vorführwagen gab es 14,2% Preisnachlass

5. Der Wagen entspricht von der Ausstattung genau meinen Wünschen und sieht aus wie neu, keine Kratzer, keine Abnutzungen...

Meine eigentliche Frage hatte ich nicht genau genug formuliert:

Hat das Mj09 einen geringeren Marktwert als das Mj10?

Es pieckst mich schon, dass mir ein Wagen mit EZ 06/2010 verkauft wird und dieser dann ein Modelljahr älter ist, weil der Wagen schon seit ca. 14 Monaten bei AUDI als Ausstellungswagen o.ä. rumstand.

Eigentlich kann man doch davon ausgehen, dass der nicht schon 14 Monate alt ist, oder?

Eure Marie

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Habe inzwischen eine weitere Information im Serviceplan-Heft gefunden:

Chronik meines A3:

Herstellungsmonat (laut Audi Serviceplan): April 2009

--> 4 bis 5 Monate später -->

Datum des Fahrzeugscheins: 26. August 2009 (unterzeichnet R. Stadler, AUDI AG)

--> 10 Monate später -->

Erstzulassung auf das Audi-Zentrum am 24. Juni 2010

Weitere Infos:

Fahrzeug-Id: WAUZZZ8P49...
Keine Start-Stop-Automatik
Laut Kaufvertrag handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Reimport

==========

Etwas erschrocken, wie alt das Fahrzeug ist, bin ich schon, da ich davon ausgegangen war, dass die Herstellung nicht mehr als 6 Monate vor der Erstzulassung liegen würde.

Ich frage mich, ob ich da vielleicht über den Tisch gezogen wurde:

Vorführwagen, 2.600 km Gesamtfahrleistung, EZ 06/2010
Gezahlt: EUR 25.500
Listenpreis laut Konfigurator: EUR 29.715 (ohne Überführung)
Macht einen Preisvorteil von ca. 14 % ggü. dem Listenpreis
Da die Ausstattung meinen Vorstellungen entsprach, habe ich zugeschlagen. - Nur eben im Bewußtsein das Mj10 mit einem geringeren Verbrauch in der Stadt zu erwerben.

Zumindest liegt der Beginn der Herstellergarantie im Juni 2010 und nicht im April 2009.

WICHTIGE ANMERKUNG:

Habe der besseren Übersichtlichkeit halber einen neuen Beitrag eröffnet.

http://www.motor-talk.de/.../...3-sportback-mj09-vs-mj10-t2892518.html

Hallo Marie,

1. Ja, ein Mj09 hat sicherlich einen geringfügig geringeren Marktwert als ein Mj10.
2. Ja, du bist ein bisschen über den Tisch gezogen worden, da der Preis m. E. zu hoch war.
3. Ob es für Händler eine Kennzeichnungspflicht gibt, wenn es sich um ein veraltetes Mj handelt, weiß icht nicht. Ich halte es aber für link, dich als Käufer nicht darüber zu informieren.
4. Du solltest dich auf jeden Fall beim Händler und ggf. bei der Audi Kundenbetreuung beschweren. Ich fürchte aber, dass du nicht zu viel erwarten darfst.
5. Es wird hier nicht so gerne gesehen, wenn man wegen desgleichen Themas mehrere Threads eröffnet.

Viele Grüße
gutgsell

Zitat:

Original geschrieben von Marie...


Meine eigentliche Frage hatte ich nicht genau genug formuliert:

Es pieckst mich schon, dass mir ein Wagen mit EZ 06/2010 verkauft wird und dieser dann ein Modelljahr älter ist,

Eure Marie

um genau zu sein ist dein wagen wohl zwei modeljahre älter, den 6/2010 gab es schon das MJ2011

Wie AustriaMI schon sagt, gab es zum Zeitpunkt des EZ ja schon das MJ 2011. Deiner ist aber MJ 2009. Also ich würde mich da massiv über den Tisch gezogen fühlen. Auch wenn von der Sache her alles korrekt ist, würde ich ich mich darüber ärgern, dass der Verkäufer mich über so einen wichtigen Umstand nicht informiert. In zwei Modelljahren ändert sich ja oft doch einiges und ein Kunde der nicht so optimal informiert ist und zu Hause den Hochglanzkatalog von Audi gewälzt hat, geht in ein Autohaus und geht davon aus, bei einer recht aktuellen EZ auch ein Auto auf dem derzeitigen technischen Stand zu kaufen. Ich würde mich auf jeden Fall beschweren gehen.

ich wuerde das auto wieder zurückgeben,in erster linie zählt das baujahr und nicht die zu lassung,das auto ist ueber 1 jahr alt und damit ein gebrauchtwagen,stell dir mal vor audi findet einen wagen aus 2000 der noch nicht zugelassen ist undmeldet ihn jetz an😕

Zitat:

Original geschrieben von hunter2506


ich wuerde das auto wieder zurückgeben,in erster linie zählt das baujahr und nicht die zu lassung,das auto ist ueber 1 jahr alt und damit ein gebrauchtwagen,stell dir mal vor audi findet einen wagen aus 2000 der noch nicht zugelassen ist undmeldet ihn jetz an😕

Problem wird wohl sein, daß der Wagen nicht als Neuwagen, sondern als Vorführwagen verkauft wurde......... Und wenn ich mich recht erinnere gilt selbst ein Neuwagen als solcher, wenn er nicht älter als 18 Monate ist.

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