50tkm und der Motor ist schrott
So meine kleine leidensgeschite von meinem golf IV
TDI
es ist ein Golf IV TDI PD mit 115ps EZ ist vom 1.11.1999
das auto wurde 2 jahre lang gefahren dann beim händler abgegeben. Ein jahr lang stand das auto dann wurde es an mich verkauft!
Die heimfahrt von 350km ging perfekt über die bühne höchstgeschwindigkeit war bei 160km/h nicht mehr!
Dann habe ich mal in dem luftfilter kasten geschaut und festegestellst das der Lufi komplett verdreckt war!
Habe also einen neuen eingebaut! Dann habe ich gedacht ich teste mal wieviel der Golf so auf der autobahn geht!
Also bin ich auf die AB Pforzheim ost 5km topspeed gefahren von 210km/h und Pforzheim west wieder rein (natürlich mit warmen motor) also ich die AB runter bin kamm eine meldung mit STOP Kühlmittel prüfen usw! Am nächsten tag dann bin ich zu vw und habe gleich prüfen lassen was kaputt ist es wurde auf den Kühlmittel kanister druck von 1 bar draufgegeben aber es ist kein tropfen verschwunden!Dann bin ich halt muter weiter mit meinem Golf rumgefahren bis ich nach essen gefahren bin dann ging es mit dem kühlmittel wieder los!!
bin wieder zu vw usw
Gestern am 22.12.2003
Kamm die Diagnose Kopfdichtung unddicht
und auch gleich 2 weitere überraschungen
die sehr viel kosten z.b der Motorblock weil im 3ten kanal wo der zylinder drin ist irgend wie durch das stehen von einem jahr sich wasser und abgasse gebildet haben die haben die wand angefressen und auch da wo die ventile sind.... da sind 3 kleine macken auch im 3ten platz
leider kann ich die fachwörter nicht welche teile es sind nur ich weiß eins das die reparatur mich so um die 6000€ kostet material kostet mich schon etwa 5000€
und ob das VW übernimmt werde ich am montag erfahren!
Das auto habe ich jetzt seit 2 Monaten und das ist schon extrem natürlich habe ich auch garantie aber die bringt mir irgendwie nichts!
werde weiter berrichten!
MFG
und jedem wünsche ich viel glück mit seinem GOLF
PS:
Der meister sagte heute zu mir Frohe Weihnachten ich meinte nur die werden bestimmt nicht Froh das ist für mich ein ALBTRAUM
37 Antworten
Du musst denen klar machen, dass nach dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen EU-Gesetz im ersten Halbjahr nach Kauf davon ausgegangen wird dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Außerdem hat die Werkstatt dir ja bestätigt dass es sich um einen Standschaden handelt. Am besten wäre es wenn du dafür einen Zeugen hättest.
Dann erklärst du denen, dass der Händler für solche Standschäden zu 100% haften muss, auch wenn der Schaden nicht durch die Garantie abgedeckt wäre.
Und wenn die das nicht einsehen dann meldest du dich wieder hier, dann fahrn wir da mal alle zusammen vorbei und erklären deinem Händler die Gesetzeslage! 😉
Das Problem ist, dass du nicht unwissend da auftreten darfst! Wenn der Händler merkt, dass du dir selbst unsicher bist, wer wieviel des Schadens bezahlen muss, dann wird er es ausnutzen. Also musst du es ihm genauso erklären, wie ich's oben beschrieben hab!
hoffe ich konnte dir helfen!
gruß berlinfreak
ok danke vielen dank!
ja mein meister bei vw hat mir ja geasgt das das ein standschaden ist!
ja der zeuge ist mein kumpel der war dabei und mein onkel auch weil der meister mir damals gesagt hat meinem kumpel und meinem onkel auch! der sagte auch es könnte auch ein material fehler sein!
naja mal sehen vielleicht geht das auch über die garantie wenn ich glück habe!
aber trotzdem das eine was du geschrieben hast muß ich mir merken!
auserdem war es ja beschädigt als ich das auto gekauft habe!
😉
echt super das ihr mir hilft!
Ich würde trotzdem zum Anwalt gehen.. wobei er wußte beim Kauf das der Wagen ein Jahr rumgestanden hat und das sowas nicht unbedingt gesund ist kann man sich auch denken also wäre ich mir da mit 100% Kostenübernahme des Händlers auch nicht so sicher...
hätte er dir verschwieder das der Wagen ein Jahr rumstand da säh es meiner meinung nach besser für dich aus...
Ich werde ja wie gesagt erfahren wie es aussieht für mich!
und wenn dann es nicht so ist wie es sein sollte geh ich zum anwalt blos wenn ich zum anwalt gehe wird es eine sehr lange angelegenheit und was möchte ich nicht umbedingt! weil ich das auto ab dem 7ten umbedingt brauche
und auf unfall lass ich es auch untersuchen und wenn da was festgestellt wird dan wird es mächtig ärger geben!!
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So ähnlich war das beim Passat meiner eltern auch:
Zuerst hat er auch kühlmittel verloren und es war öl im ausgleichsbehälter, also wurde die Zylinderkopfdichtung gewechselt.
Dann wieder Öl im Behälter und leistungsloch beim Anfahren.
Dann einen schönen Brief an die VW Werkstatt geschrieben (an die Geschäftsleitung) und dann haben wir einen Leihwagen bekommen und der Passat hat mit 48000km einen Austauschmotor bekommen.
Im anderen motor war angeblich ein Haarriss im Zylinderkopf.
Das Auto war zu dem Zeitpunkt allerdings auch erst ca 2Jahre alt.
ich bekomme ja auch einen austausch motor rein und der kostet halt sein geld obwohl man bei ebay 150er tdis mit allen anbauteilen für 3500€ bekommt!
Hi,
mach dir keinen Streß. Wie schon einige Vorschreiber bemerkt haben, ist definitiv der Fall, das der Schaden schon beom Kauf vorhanden war. Rein rechtlich ist das der Sachstand. Ob Kulanz oder nicht ist für dich unerheblich, es ist höchstens für den Händler interssant, da er dann einen Teil des Schadens ersetzt bekommt. (unterschreibe bitte keine Reparaturaufträge). Das Auto wird repariert und sollte der Händler dir eine Rechnung für einen Teil der Reperatur geben wollen, zahlst du diese auf keinen Fall und teilst ihm freundlich mit, sollte er auf der begleichung der rechnung bestehen sollte - diese bitte gerichtlich geltent machen soll.
und immer freundlich bleiben :-) - denn du hast nach der geschilderten Geschichte auf jeden Fall die besseren Karten
cu
pp
hi vielen dank!
ich habe nur eins unterschrieben und das war das ich mein auto abgegeben habe zur untersuchung warum das kühlmittel austritt sonst nichts! und ich werde nichts unterschreiben!
aber eins muß mir noch jemand erklären
wenn mein auto jetzt in pforzheim zerlegt steht
ich habe es ja nicht in PF gekauft ich habe es in bernau gekauft und bernau ist 350km weiter weg wie soll er die kosten tragen usw?
Hi,
hab ich jetzt was verpasst?
dein Ansprechpartner ist natürlich der Händler bei dem du das Auto gekauft hast. Dieser ist auch zuständig für die Gewährleistung. Der sollte auch das Auto reparieren und die Kosten hierfür tragen. Ein anderer Händler hat daran kein Interesse und wird auch die Kosten hierfür nicht übernehmen.(höchstens in Absprache)
cu
pp
ja das habe ich ja in meinem texte geschrieben aber nicht genau ausgeschrieben das die 350km wo ich heim gefahren bin alles soweit ok war!
wie soll ich den dann am montag vorgehen?
weil das auto steht in pforzheim und der motor ist zerlegt!
wie kann man das jetzt machen?
Hi,
tja ich glaube ich würde mit der Werkstatt die den Motor auseinandergenommen hat mal reden. Und auf jeden Fall iht mitteilen daß das Auto noch eine Gebrauchtwagengewährleistung vom Händler xy hat.
Vielleicht kann sich der Händler mal mit dem Verkäufer in verbindung setzten und die beiden können sich untereinander einigen (d.h. der Verkäufer sagt die Kostenübernahme zu). Sollten beide z.B. VAG Vertragshändler sein könnte dies sogar klappen.
Die Ansprüche kannst du (was die Gewährleistung) betrifft soweit ich weiss nur gegenüber dem Verkäufer geltent machen.
Wußte die Werkstatt die das Auto repariert nicht, daß das Auto noch Gebrauchtwagengarantie hat? und wenn ja Warum haben die dann angefangen zu reparieren?
cu
pp
also!
die werkstaat wo meinen motor auseinander genommen hat ist ein vw werkstaar
und die weiß das ich das auto bei einem vw händler gekauft habe
die werkstaat wo mein auto zerlegt weiß auch das mein auto eine gebrauchtwagen garantie hat habe ihnen den garantie zettel gegeben!
und der meister wo mir den schaden gezeigt hat und alles erklärt hat sagt er wird sich mit dem händler in verbindung setzen!
also bei den meisten gebracuhtwagengarantien ist folgendes der Fall:
"Befindet sich der Wohnort des Käufers, und somit die Zulassung des Wagens in mehr als 50km Entfernung von Händler, so ist der Kunde berechtigt, sein Auto in jeder VW-Vertragswerkstatt auf Kosten des Händlers zu reparieren.
Der Händler ist hiervon jedoch zuvor zu benachrichtigen.
So ungefähr ist es bei mir!
Schön, wenn die sich in Pforzheim darum kümmern wollen. toi toi toi dass sie deinen Hänjdler überzeugen können!
gruß berlinfreak
@berlinfreak
das habe ich in dem garantie vertrag auch gelesen!
wenn net
dürfen sie den golf holen reparieren und wieder bringen!
ich werde davon 0,0€ zahlen schalte da meinen anwalt ein!
Ich bezweifle dass sich der Händler auf so einen sinnlosen Rechtsstreit einlässt, denn das wäre wohl absolut aussichtslos für ihn!
Und damit's für dich bei 0,00€ bleibt, warte mit dem Anwalt ab, denn vielleicht werden die Kosten ja freiwillig übernommen!
griuß
berlinfreak