330D Xdrive: Navi geklaut VOR Übernahme - ratlos
Hallo zusammen,
jetzt - nachdem ich den ersten Schreck überwunden habe - brauche ich mal euren Rat.
Am Freitag wollte ich meinen neuen 330D xdrive in der Niederlassung abholen.
Heut rief mich der Verkäufer an und sagte mir, dass einige Autos am WE bei ihnen aufgebrochen wurden und die beliebten Navis und/oder Lenkräder geklaut wurden.
Irgendwo hier habe ich mal so ein Foto gesehen: übel, übel....
Meine Frage an euch:
Bekommt die Werkstatt so einen Schaden wieder - wie im Werk - hin?
Ein Neuwagen ist das ja dann nicht mehr.
Soll ich so ein Auto überhaupt noch nehmen? Preiswert war er ja nicht gerade - und bei über 60k€ wollte ich nicht unbedingt ein Auto mit so einem Schaden haben.
Bin euch für eure Kommentare dankbar!!
Gruß
'Rolf
Beste Antwort im Thema
Dann lass ich mal besser die Finger von dem reparierten "Neuwagen".
Denn einen Verlust bevor ich das Auto überhaupt einen Meter gefahren habe will ich dann auch nicht tragen....
122 Antworten
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:26:40 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 20. Dezember 2017 um 20:31:49 Uhr:
Genau so ist es.
Den Begriff „Unfallwagen“ hat es so noch nie gegeben!Es gibt aber trotzdem einen Unterschied zwischen einem Unfallwagen (oder dem, was landläufig so bezeichnet wird) und einem nicht unfallfreien Wagen.
Von ersterem würde man sprechen, wenn an dem Fahrzeug eine Unfallreparatur durchgeführt wurde, die den Zeitwert des Fahrzeugs nicht wieder vollständig herstellen konnte, d.h. wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Wertverlust erlitten hat. Im besetehenden Fall wurde an dem Fahrzeug zwar eine umfangreiche Reparatur durchgeführt, aber es wurde dadurch kein Wertverlust erzeugt. Wenn Jemand danach fragt, ob es Schäden am Fahrzeug gegeben hat, darf man selbstverständlich nicht lügen.
Das funktioniert so nicht.
Wir haben in der tat 2 faelle.
1) das beschaedigte kann gegen was neues getauscht werden, es ist danach "wie neu" *1
2) es wird repariert, aber der neuzustand nicht mehr erreicht, man kann es spaeter noch bemerken.
Jedoch auch in fall 1) gibt es die gefahr das nicht alles erkannt wurde, weitere schaeden vorhanden sind. Daher schafft ein notwendiger eingriff immer eine wertminderung.
Um ehrlich zu sein, wenn ich einen gebrauchten kaufe und habe die wahl zwischen einem "unfallfreien" und einem repariertem dann will ich den der nicht repariert werden musste.
Der mit dem schaden muss beim preis soweit runter das ich mir das nochmal ueberlege.
w
*1 Wie gesagt - einiges wird nicht nur bei hinterhofwerkstaetten "uebertuencht", sondern auch die BMW werkstaetten arbeiten so. Und zweitens kann man nie sicher sein das die alles bemerkt haben. Umso mehr man sich damit beschaeftigt desto deutlicher wird das. Daher finde ich es klar und logisch das so ein auto an wert verliert, weil ich selbst wuerde es nicht kaufen (ohne abschlag).
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 22. Dezember 2017 um 06:16:09 Uhr:
Um ehrlich zu sein, wenn ich einen gebrauchten kaufe und habe die wahl zwischen einem "unfallfreien" und einem repariertem dann will ich den der nicht repariert werden musste.
Der mit dem schaden muss beim preis soweit runter das ich mir das nochmal ueberlege.
genau, und um das zu kompensieren, gibt es bei Unfällen eine merkantile (gefühlte) Wertminderung, die in Abhängigkeit vom Alter, Neupreis, Marktgängigkeit und Schadenintensität vom Sachverständigen berechnet wird!
Ein potentieller Käufer eines Gebrauchtwagens wird sich bei zwei nahezu identischen Angeboten bei gleichem Preis immer für das Fahrzeug ohne erlittenen Vorschaden entscheiden.
In diesem Fall handelt es sich um Diebstahl, das Fahrzeug kann aber so in den Ursprungzustand versetzt werden, dass keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist.
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 22. Dezember 2017 um 06:16:09 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 21. Dezember 2017 um 16:26:40 Uhr:
Es gibt aber trotzdem einen Unterschied zwischen einem Unfallwagen (oder dem, was landläufig so bezeichnet wird) und einem nicht unfallfreien Wagen.
Von ersterem würde man sprechen, wenn an dem Fahrzeug eine Unfallreparatur durchgeführt wurde, die den Zeitwert des Fahrzeugs nicht wieder vollständig herstellen konnte, d.h. wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Wertverlust erlitten hat. Im besetehenden Fall wurde an dem Fahrzeug zwar eine umfangreiche Reparatur durchgeführt, aber es wurde dadurch kein Wertverlust erzeugt. Wenn Jemand danach fragt, ob es Schäden am Fahrzeug gegeben hat, darf man selbstverständlich nicht lügen.Das funktioniert so nicht.
Wir haben in der tat 2 faelle.
1) das beschaedigte kann gegen was neues getauscht werden, es ist danach "wie neu" *1
2) es wird repariert, aber der neuzustand nicht mehr erreicht, man kann es spaeter noch bemerken.Jedoch auch in fall 1) gibt es die gefahr das nicht alles erkannt wurde, weitere schaeden vorhanden sind. Daher schafft ein notwendiger eingriff immer eine wertminderung.
Was Du schreibst ist der Unterschied zwischen technischer und merkantiler Wertminderung. Als Unfallwagen würde ich persönlich ein Fahrzeug bezeichnen, welches eine technische Wetminderung hat, da hier der reale Nutzwert auch geinger ist. Die merkantile Wertminderung hingegen macht sich nur bemerkbar, wenn man das Fahrzeug verkauft.
Für's Protokoll:
technische Wertminderung = Schaden nicht repariert, also für den potentiellen Käufer sichtbar
merkantile Wertminderung = Schaden repariert
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Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Dezember 2017 um 09:56:57 Uhr:
Für's Protokoll:
technische Wertminderung = Schaden nicht repariert, also für den potentiellen Käufer sichtbar
merkantile Wertminderung = Schaden repariert
Wenn man’s extrem vereinfachen wollte. 🙂 Wenn Du ein Fahrzeug nicht reparieren lässt hast Du logischerweise einen erheblichen technischen Wertverlust. Einen technischen Wertverlust kannst Du aber sehr wohl auch bei reparierten Fahrzeugen haben, nämlich immer dann, wenn sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu 100% herstellen lässt, z.B. erhebliche Farbunterschiede bleiben, etc.
Der merkantile Wertverlust hingegen bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug auf (käufer-)psychologischer Ebene erfährt, obwohl es zu 100% wieder hergestellt wude. D.h. hier muss logischerweise eine Reparatur erfolgt sein.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. Dezember 2017 um 10:49:19 Uhr:
Wenn man’s extrem vereinfachen wollte. 🙂 Wenn Du ein Fahrzeug nicht reparieren lässt hast Du logischerweise einen erheblichen technischen Wertverlust. Einen technischen Wertverlust kannst Du aber sehr wohl auch bei reparierten Fahrzeugen haben, nämlich immer dann, wenn sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu 100% herstellen lässt, z.B. erhebliche Farbunterschiede bleiben, etc.
war auch für Otto-Normalverbraucher gedacht 😉
Farbunterschiede sind immer dann zu erwarten, wenn benachbarte Teile nicht eingeblendet wurden oder der Lacker trotz mehrfach angefertigter Musterbleche den Farbton nicht getroffen hat (Metalliclacke in grau/silber Tönen sind da sehr sensibel)
Grundsätzlich lässt sich ein Fahrzeug immer wieder in den Ursprungzustand versetzten, daher ist eine technische Wertminderung bei reparierten Fahrzeugen eher die Ausnahme!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Dezember 2017 um 11:01:54 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. Dezember 2017 um 10:49:19 Uhr:
Wenn man’s extrem vereinfachen wollte. 🙂 Wenn Du ein Fahrzeug nicht reparieren lässt hast Du logischerweise einen erheblichen technischen Wertverlust. Einen technischen Wertverlust kannst Du aber sehr wohl auch bei reparierten Fahrzeugen haben, nämlich immer dann, wenn sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr zu 100% herstellen lässt, z.B. erhebliche Farbunterschiede bleiben, etc.war auch für Otto-Normalverbraucher gedacht 😉
Farbunterschiede sind immer dann zu erwarten, wenn benachbarte Teile nicht eingeblendet wurden oder der Lacker trotz mehrfach angefertigter Musterbleche den Farbton nicht getroffen hat (Metalliclacke in grau/silber Tönen sind da sehr sensibel)
Grundsätzlich lässt sich ein Fahrzeug immer wieder in den Ursprungzustand versetzten, daher ist eine technische Wertminderung bei reparierten Fahrzeugen eher die Ausnahme!
Wobei man dann aber diskutieren könnte, ob eine abweichende Lackdicke der Ursprungszustand ist.. 😉
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. Dezember 2017 um 11:23:12 Uhr:
Wobei man dann aber diskutieren könnte, ob eine abweichende Lackdicke der Ursprungszustand ist.. 😉
ist er nicht, spricht aber für eine durchgeführte Reparatur, die Schichtstärke liegt dann im dreistelligen µ-Bereich (unterschieden wird da noch zwischen stehenden und liegenden Bauteilen) und dafür gibt's die
merkantileWertminderung, zumindest bei
Haftpflichtschäden 😉
Wie berechnet sich die merkantile Wertminderung... schätze bei dem Fall einige wenige Hunderte bis einen sehr tiefen tausender Betrag...
Zitat:
@Oliver_73 schrieb am 22. Dezember 2017 um 11:36:44 Uhr:
Wie berechnet sich die merkantile Wertminderung... schätze bei dem Fall einige wenige Hunderte bis einen sehr tiefen tausender Betrag...
Neupreis
Schadenintensität bzw. -höhe
Vorschaden ja/nein
Marktgängigkeit gut, mittel, schlecht
nur Schraubteile betroffen
Alter/Laufleistung
Faustformel: ca. 12-15 % der Netto-Reparatursumme
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Dezember 2017 um 08:27:46 Uhr:
[...]In diesem Fall handelt es sich um Diebstahl, das Fahrzeug kann aber so in den Ursprungzustand versetzt werden, dass keine Wertminderung in Ansatz zu bringen ist.
Das kann man bei einer verbogenen frontschuerze auch, trotzdem bleibt ein schlechtes gefuehl.
Daher wuerde ich den wagen nicht nehmen (ohne deutlichen preisnachlass).
Das mit dem "ursprungszustand" ist teilweise nicht moeglich (bei der navi weiss ich es nicht, aber siehe mein heckschaden) und teilweise nur der plan, nicht unbedingt fehlerfrei bei der umsetzung. Man kann das nur hoffen und daher die wertminderung.
w
Ps.: Nurmal so als gedankenanregung. Warum muss ich beim verkauf auf den reparierten schaden hinweisen, wenn es sicher waere das keine weiteren schaeden uebersehen wurden und die reparatur zu 100% den neuzustand herstellt? Es keine unsicherheiten gaebe?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 22. Dezember 2017 um 09:42:52 Uhr:
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 22. Dezember 2017 um 06:16:09 Uhr:
Das funktioniert so nicht.
Wir haben in der tat 2 faelle.
1) das beschaedigte kann gegen was neues getauscht werden, es ist danach "wie neu" *1
2) es wird repariert, aber der neuzustand nicht mehr erreicht, man kann es spaeter noch bemerken.Jedoch auch in fall 1) gibt es die gefahr das nicht alles erkannt wurde, weitere schaeden vorhanden sind. Daher schafft ein notwendiger eingriff immer eine wertminderung.
Was Du schreibst ist der Unterschied zwischen technischer und merkantiler Wertminderung. Als Unfallwagen würde ich persönlich ein Fahrzeug bezeichnen, welches eine technische Wetminderung hat, da hier der reale Nutzwert auch geinger ist. Die merkantile Wertminderung hingegen macht sich nur bemerkbar, wenn man das Fahrzeug verkauft.
Ich gebe dir weitgehend recht,
ergaenze jedoch, der merkantile schaden beschreibt die unsicherheit die *real* vorhanden ist bei fahrzeugen die repariert werden mussten.
Wurde das ganz sicher fehlerfrei gemacht? Wurde etwas uebersehen? Ist es wirklich "wie neu", oder nur "geflickt" an stellen die man nicht sieht. (Kabelstrang)
w
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Dezember 2017 um 09:56:57 Uhr:
Für's Protokoll:
technische Wertminderung = Schaden nicht repariert, also für den potentiellen Käufer sichtbar
merkantile Wertminderung = Schaden repariert
Ehem, ein reparierter schaden heisst es ist nicht mehr offensichtlich, aber in vielen faellen dennoch nicht mehr der neuzustand. (stichwort drueberlackiert)
Zuzueglich bedeutet repariert unsicherheiten. Wurde der gesamte schaden entdeckt, wurden die arbeiten zu 100% prefekt ausgefuehrt. (und sie weiter oben, ist es ueberhaupt moeglich den alten zustand zu 100% auch nur theoretisch herzustellen.)
Alles das heisst "repariert".
Deswegen sind solche fahrzeuge weniger wert.
w
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 22. Dezember 2017 um 11:01:54 Uhr:
@Jens Zerl schrieb am 22. Dezember 2017 um 10:49:19 Uhr:
[...]
Grundsätzlich lässt sich ein Fahrzeug immer wieder in den Ursprungzustand versetzten, daher ist eine technische Wertminderung bei reparierten Fahrzeugen eher die Ausnahme!
Das ist nicht richtig.
Es sei denn du meinst "gespachtelt&drueberlackiert" sei so gut wie neu und wuerdest so ein fahrzeug ohne nachlass kaufen. Und das ist bestimmt nicht nur am blech so, das man es nicht austauschen kann, ich nehme an am kabelstrang koennte das auch der fall sein. Dann wird geflickt und das ist nicht selten. Dazu kommt immer die unsicherheit, wurde alles entdeckt und wurde zu 100% gearbeitet.
Das ist kein vorwurf an die werkstaetten, es ist nur ein hinweis auf die realitaet.
Die runtergefallene porzelantasse wird auch geklebt und geflickt nicht mehr das sein, was sie vorher war.
So ist das leben, das kann man sich nicht "wegwuenschen".
w