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330D Xdrive: Navi geklaut VOR Übernahme - ratlos

BMW 3er F31
Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 17:36

Hallo zusammen,

jetzt - nachdem ich den ersten Schreck überwunden habe - brauche ich mal euren Rat.

Am Freitag wollte ich meinen neuen 330D xdrive in der Niederlassung abholen.

Heut rief mich der Verkäufer an und sagte mir, dass einige Autos am WE bei ihnen aufgebrochen wurden und die beliebten Navis und/oder Lenkräder geklaut wurden.

Irgendwo hier habe ich mal so ein Foto gesehen: übel, übel....

Meine Frage an euch:

Bekommt die Werkstatt so einen Schaden wieder - wie im Werk - hin?

Ein Neuwagen ist das ja dann nicht mehr.

Soll ich so ein Auto überhaupt noch nehmen? Preiswert war er ja nicht gerade - und bei über 60k€ wollte ich nicht unbedingt ein Auto mit so einem Schaden haben.

Bin euch für eure Kommentare dankbar!!

Gruß

'Rolf

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Dezember 2017 um 19:19

Dann lass ich mal besser die Finger von dem reparierten "Neuwagen".

Denn einen Verlust bevor ich das Auto überhaupt einen Meter gefahren habe will ich dann auch nicht tragen....

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122 Antworten
Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 9:06

So, hier der Zwischenstand:

Ich habe das Fahrzeug angeschaut, keine (für mich auf die Schnelle) sichtbaren Mängel.

Option 1: Übernehmen, 1,5k€ Rabatt (lächerlich)

Option 2: Neubestellung, in der Übergangszeit wird mir mein Altfahrzeug kostenfrei zur Verfügung gestellt. (muss er bis nächsten Mi mit seinem Cheff noch abstimmen)

Ich habe die Option 2 gewählt, wenn dann sein Chef zustimmt.

So langsam geht mir das Gezacker auf die Nerven......

Rolf

Na dann ist es ja für dich eine gute Lösung unter diesen Umständen.

Jemand anderer wird dann mal das Auto kaufen und wahrscheinlich glücklich werden und nie etwas merken.

Richtig Rolf!

lass ruhig jemand anderes beim BMW Händler seines Vertrauens einen "Neuwagen" kaufen über dessen VIN dieser Schaden nachvollziehbar ist.

@TePee. das wird sich für den Käufer sicher im EK Preis besser bemerkbar machen wie die 1.5K Nachlass für Rolf.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 12:36

Ich denke auch, dass man diesen reparierten Schaden beim weiteren Verkauf angeben muß.

Und ich möchte nicht dass es dann mit mir heimgeht. Da halte ich mich mal raus.

Wenn mir später selbst so etwas passiert, dann ist das wirklich mein Schaden.

Aber für etwas, wofür ich nichts kann, übernehme ich auch keine Verantwortung.

Ich denke aber dass der Freundliche so fair ist dies anzugeben (mein Eindruck), so dass der optionale Käufer im Bilde ist.

Zitat:

@Rolf_HD schrieb am 23. Dezember 2017 um 10:06:27 Uhr:

So, hier der Zwischenstand:

Ich habe das Fahrzeug angeschaut, keine (für mich auf die Schnelle) sichtbaren Mängel.

Option 1: Übernehmen, 1,5k€ Rabatt (lächerlich)

Naja, welcher Rabatt wäre denn für ein Fahrzeug, welches wieder Neuzustand hat nicht lächerlich?

Im Prinzip könntest Du bei einem potenziellen Verkauf um diesen Betrag runter gehen (was beim Gebrauchtwagenpreis ja prozentual um einiges mehr ist) und wenn Dein Wagen 1500 EUR günstiger ist als andere könntest Du ihn auch bei Offenbarung des Schadens gut verkaufen.

Meines Erachtens musst Du den Schaden auch nur angeben, wenn Du danach gefragt wirst.

Abe ich verstehe natürlich, dass man über solche Sachen gar nicht nachdenken will, wenn man ein neues Auto bekommt.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 23. Dez. 2017 um 14:28:02 Uhr:

Meines Erachtens musst Du den Schaden auch nur angeben, wenn Du danach gefragt wirst

Sehe ich anders: alle Schäden, die man nicht selbst erkennen kann, sind vom Verkäufer anzugeben...

Zitat:

@moonwalk schrieb am 23. Dezember 2017 um 15:49:28 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 23. Dez. 2017 um 14:28:02 Uhr:

Meines Erachtens musst Du den Schaden auch nur angeben, wenn Du danach gefragt wirst

Sehe ich anders: alle Schäden, die man nicht selbst erkennen kann, sind vom Verkäufer anzugeben...

Aber es gibt hier gar keinen Schaden, der nicht erkennbar wäre. Das Fahrzeug ist ja in bester Ordnung. Ein vollständig reparierter Schaden ist kein Schaden mehr es ist allenfalls ein "Vorschaden".

Wenn der Käufer natürlich fragt, ob irgendwas über Vorschäden bekannt ist, darf man eben nicht lügen.

Unter der von Dir zitierten Maßgabe müsste man meines Erachtens von sich aus angeben, wenn z.B. eine Beule gespachtelt ist, man es aber durch Betrachten des Fahrzeuges nicht erkennen kann oder wenn im schlimmsten Fall der Rahmen verzogen ist, was für den Käufer nicht ersichtlich ist.

1500€ Nachlass hätte ich sofort angenommen. Du wirst hinterher nichts merken, das Stigma Unfallfahrzeug wird in D vollkommen überbewertet. Da wurden ja nur Teile getauscht und das funktioniert hinterher auch wieder.

klar, bei einem Weiterverkauf musst du das angeben, aber da wirst du, wenn überhaut, nur minimale Verluste haben.

Ich hätte es auch für 3000 Nachlass nicht genommen.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 9:51

Zitat:

@till1969 schrieb am 24. Dezember 2017 um 10:33:10 Uhr:

Ich hätte es auch für 3000 Nachlass nicht genommen.

JA, ich denke auch dass es eine Entscheidung aus dem Bauch heraus ist, unabhängig von der Höhe des Nachlasses.

Wenn das später mal passiert, ok - Pech gehabt. Aber schon so übernehmen? Eher nicht.

Ich möchte mich nochmal für eure Beiträge bedanken, sie haben mir wirklich geholfen!

Schönes Fest,

Rolf

Was für einen „Schaden“ gab es denn bitte bis auf die kaputte Scheibe?

Ist ein Wagen jetzt schon ein Unfaller wenn ein Kratzerchen nachlackiert wurde oder jemand mal eine Verkleidung abgebaut hat? Sind dann alle BMW mit beispielsweise Nachrüstlautsprechern Unfallwagen?

Nachlass nehmen, für einen der drei Tausender eine zweite Alarmanlage einbauen lassen und den Rest bei einem grossartiges Wochenende mit der Ehefrau verbraten!

 

Frohe Weihnachten!

er hätte nur 1500 erhalten

Der TE hat sich ja schon entschieden. Ist sich reine Gefühlssache. Wenn er sich so wohler fühlt, ist es die richtige Entscheidung.

Aber ansonsten ohne überhaupt zu wissen was genau beschädigt wurde so weit in die Tiefe zu diskutieren, naja :)

Scheinbar ist karosseriemäßig wohl nichts beschädigt. Wenn dann die Kabel nicht grob durchgeschnitten wurden (wobei selbst dann vernünftig repariert werden kann), ist es letztendlich einfach nur Teile einsetzen, festschrauben, anschließen, programmieren/Fehlerspeicherlöschen und fertig. Wenn ordentlich gearbeitet wird, ist das Thema für immer erledigt. Dass man den Schaden später mal angeben sollte, ok. Ich denke dass es bei einem späteren GW-Verkauf kaum einen interessieren dürfte. Von einem Unfallwagen zu sprechen, halte ich für völlig überzogen.

Dass hierfür nicht mehrere Tausende Nachlass gegeben werden können, ist wohl klar. Dass ein immerhin dreistelliger Betrag angeboten wurde, finde ich nicht mal so schlecht.

Wie gesagt, ist letztendlich auch individuelle Einstellungssache und beide Seiten kann man verstehen. Aber man sollte nicht pauschalisieren und nicht zu sehr übertreiben.

Zitat:

@TePee schrieb am 24. Dez. 2017 um 11:27:03 Uhr:

Dass hierfür nicht mehrere Tausende Nachlass gegeben werden können, ist wohl klar. Dass ein immerhin dreistelliger Betrag angeboten wurde, finde ich nicht mal so schlecht.

Aha, und wer meinst Du kauft jetzt den Wagen zu dem ursprünglichen Preis vom TE?

Lagerfahrzeuge mit "Fremdkonfiguration" dürften immer billiger als "eigene" Neufahrzeuge sein, ob da anderthalb Tausender als Abschlag (ca. 2%) reichen?

Zitat:

@moonwalk schrieb am 24. Dezember 2017 um 11:55:57 Uhr:

Zitat:

@TePee schrieb am 24. Dez. 2017 um 11:27:03 Uhr:

Dass hierfür nicht mehrere Tausende Nachlass gegeben werden können, ist wohl klar. Dass ein immerhin dreistelliger Betrag angeboten wurde, finde ich nicht mal so schlecht.

Aha, und wer meinst Du kauft jetzt den Wagen zu dem ursprünglichen Preis vom TE?

Lagerfahrzeuge mit "Fremdkonfiguration" dürften immer billiger als "eigene" Neufahrzeuge sein, ob da anderthalb Tausender als Abschlag (ca. 2%) reichen?

Wer spricht von Fremdkäufer? Ich habe es einfach aus TE Sicht gesehen.

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