330D Xdrive: Navi geklaut VOR Übernahme - ratlos

BMW 3er F31

Hallo zusammen,
jetzt - nachdem ich den ersten Schreck überwunden habe - brauche ich mal euren Rat.

Am Freitag wollte ich meinen neuen 330D xdrive in der Niederlassung abholen.
Heut rief mich der Verkäufer an und sagte mir, dass einige Autos am WE bei ihnen aufgebrochen wurden und die beliebten Navis und/oder Lenkräder geklaut wurden.

Irgendwo hier habe ich mal so ein Foto gesehen: übel, übel....

Meine Frage an euch:
Bekommt die Werkstatt so einen Schaden wieder - wie im Werk - hin?
Ein Neuwagen ist das ja dann nicht mehr.
Soll ich so ein Auto überhaupt noch nehmen? Preiswert war er ja nicht gerade - und bei über 60k€ wollte ich nicht unbedingt ein Auto mit so einem Schaden haben.

Bin euch für eure Kommentare dankbar!!

Gruß
'Rolf

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Dann lass ich mal besser die Finger von dem reparierten "Neuwagen".
Denn einen Verlust bevor ich das Auto überhaupt einen Meter gefahren habe will ich dann auch nicht tragen....

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Zitat:

@Rolf_HD schrieb am 15. Dezember 2017 um 16:20:28 Uhr:


Ich war heute beim Freundlichen:
Alarmanlage war noch nicht aktiv, da er gerade erst angeliefert wurde. Hintere Dreiecksscheibe war der Einstieg.
Es fehlten Lenkrad, Display und CD-Einheit.

Und: Ich kann mir das überlegen ob ich ihn haben will. Eine sehr nette Geste, finde ich.
Wenn er repariert ist schaue ich ihn nochmal an.

Mit CD-Einheit ist wohl die Head Unit gemeint. Und darüber habe ich mich gewundert. Bei einem Neuwagen und so einem neuen Teil greift doch bereits der BMW-Bauteilschutz. Was macht der Dieb damit? Verkauft es trotzdem?

Lenkrad und Display kann man dagegen überall verbauen. Das ist klar.

Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 16:46:16 Uhr:


@afis weil laut Richter jeglicher Schaden über 300DM / 150€ als Unfallschaden deklariert werden muss und das Wort Unfallfahrzeug nicht alleinig damit zu tun hat, dass ein Fahrzeug eine Kaltverformung durch einen Unfall hatte, was sehr viele Leute denken.

Diese Definition gab es mal! Wie du schon schreibst, war das noch zu DM-Zeiten. Das ist meiner Kenntnis nach nicht mehr aktuell.

Zitat:

@afis schrieb am 16. Dezember 2017 um 17:43:37 Uhr:



Diese Definition gab es mal! Wie du schon schreibst, war das noch zu DM-Zeiten. Das ist meiner Kenntnis nach nicht mehr aktuell.

Heißt ja nicht dass es ungültig gemacht wurde. Rechtstreit war 3-4 Jahre her.

Aber mir solls egal sein, jeder wie er meint. Das Wort Unfallfrei ist aus meinem Wortschatz für immer verschwunden, damit ich es ja nicht in einen Kaufvertrag schreiben kann 😉

Zitat:

@afis schrieb am 16. Dezember 2017 um 17:43:37 Uhr:



Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 16:46:16 Uhr:


@afis weil laut Richter jeglicher Schaden über 300DM / 150€ als Unfallschaden deklariert werden muss und das Wort Unfallfahrzeug nicht alleinig damit zu tun hat, dass ein Fahrzeug eine Kaltverformung durch einen Unfall hatte, was sehr viele Leute denken.

Diese Definition gab es mal! Wie du schon schreibst, war das noch zu DM-Zeiten. Das ist meiner Kenntnis nach nicht mehr aktuell.

Es ist auf jeden fall so, das wenn etwas getauscht wurde und das auto nacher so gut wie neu ist, ist es immernoch wertgemindert. Einfach weil man der sache nicht traut. Wer weiss ob nichts uebersehen wurde, etc..
Dem thread ersteller wuerde ich auf jeden fall raten sich ausserhalb von foren bei anwaelten zu erkundigen.
Selbst wenn er das auto nimmt, es muss einen deutlichen ausgleich geben und nicht 500EUR oder wie die versicherungen das gerne abtun.

w

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Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 16. Dezember 2017 um 18:18:40 Uhr:



Zitat:

@afis schrieb am 16. Dezember 2017 um 17:43:37 Uhr:


Diese Definition gab es mal! Wie du schon schreibst, war das noch zu DM-Zeiten. Das ist meiner Kenntnis nach nicht mehr aktuell.

Es ist auf jeden fall so, das wenn etwas getauscht wurde und das auto nacher so gut wie neu ist, ist es immernoch wertgemindert. Einfach weil man der sache nicht traut. Wer weiss ob nichts uebersehen wurde, etc..
Dem thread ersteller wuerde ich auf jeden fall raten sich ausserhalb von foren bei anwaelten zu erkundigen.
Selbst wenn er das auto nimmt, es muss einen deutlichen ausgleich geben und nicht 500EUR oder wie die versicherungen das gerne abtun.

w

Sorry, aber das ist Unsinn!
1) Es geht um die Frage, ob es der TE als Unfallfahrzeug angeben muss. Das muss er meiner Meinung nach nicht, da es kein Unfall ist! Muss er es nicht angeben, dann hat er auch keine Minderung.
2) Dinge können auch von Werk nicht richtig angeschlossen werden. Da ist es egal, ob im Werk oder in der Werkstatt der Fehler passiert!
3) Alles, was beschädigt ist, muss selbstverständlich ausgetauscht werden. Damit wäre der Wagen wie neu. Die Angabe eines Unfallschadens ist v.a. in Bezug auf die Karosserie wichtig. Wenn alle BMWs mit geknacktem Navi Unfallfahrzeuge wären, dann gäb's fast keine unfallfreien mehr 😉

Last, but not least: Egal ob Rabatt oder nicht, der TE sollte v.a. abwägen, ob er auf einen anderen Wagen warten kann/möchte. Ich für meinen Teil würde den Wagen nehmen, allerdings penibel betrachten, dass alles in Ordnung ist und z.B. wenn Kratzer im Leder durch's Glas wären, würde ich das reklamieren und tauschen lassen. Das ganze ist immer noch ein Auto und kein beschädigter Picasso!

Du machst es dir da ein bisschen einfach. Es gab da mal ein Urteil, da wurden auch nur teile geklaut und ersetzt und der Verkäufer bekam das vor Gericht vorgehalten. Hätte er angeben müssen. Ob das jetzt unfallfrei oder nicht oder wie auch immer genannt wird - sowas sollte man schon in den Kaufvertrag schreiben.

Afis, da waere ich mir an deiner stelle nicht so sicher.
Wenn gefragt wird ob es beschaedigungen, oder reperaturen gab musst du das angeben.
(lassen wir den juristischen begriff unfallwagen mal aussenvor. Ist es jedoch ein rempler und es wird die stossstange gegen einen neue getauscht ist es ein unfallwagen und er ist weniger wert, weil man der sache nicht traut. Das akzeptieren auch die versicherungen. Da kann es ruhig eine orginal stossstange sein und von BMW eingesetzt und wirklich "so gut wie neu", das hilft nichts. (das ist eine gesicherte erkenntnis))
Also nochmal - du wirst den schaden, die reperatur beim verkauf angeben muessen und das mindert den wert.
Weil man der sache nicht traut, was ich gut verstehe.

w

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 16. Dezember 2017 um 21:51:22 Uhr:


Afis, da waere ich mir an deiner stelle nicht so sicher.
Wenn gefragt wird ob es beschaedigungen, oder reperaturen gab musst du das angeben.
(lassen wir den juristischen begriff unfallwagen mal aussenvor. Ist es jedoch ein rempler und es wird die stossstange gegen einen neue getauscht ist es ein unfallwagen und er ist weniger wert, weil man der sache nicht traut. Das akzeptieren auch die versicherungen. Da kann es ruhig eine orginal stossstange sein und von BMW eingesetzt und wirklich "so gut wie neu", das hilft nichts. (das ist eine gesicherte erkenntnis))
Also nochmal - du wirst den schaden, die reperatur beim verkauf angeben muessen und das mindert den wert.
Weil man der sache nicht traut, was ich gut verstehe.

w

Alles richtig. Mir ging es aber um die Bezeichnung "unfallfrei". Denn das ist im Normalfall relevant.

Die wesentliche Frage ist natürlich auch, ob der TE den Wagen (ich nehme mal an gekauft und nicht geleast - denn dann wäre es kein Problem) privat verkaufen möchte oder INzahlung geben möchte, wie lange er ihn fahren möchte, etc. 😉

Zitat:

@F30328i schrieb am 16. Dezember 2017 um 12:43:22 Uhr:


Der TE hat es ja schon geschrieben. Ich habe auch auf eine deaktivierte AA getippt. Offenbar wird der BMW-Händler genau beobachtet. Ich würde diesen Wagen nicht nehmen.

Schon allein aus "politischer Sicht" gegenüber BMW sollte das Fahrzeug mMn nicht angenommen werden. Soll doch der Händler das Ding weiterverkaufen, dann liegt es auch in seinem Ermessen, ob er den Wagen als unfallfrei deklariert oder nicht und unser TE hat nicht das Risiko eines potentiellen, großen Wertverlusts und/oder einer Anzeige am Hals.

In dieser Diskussion wird oft vergessen, dass die Diebe oft einen GPS-Sender im Wagen hinterlassen. Warum? Wenn die neuen Teile verbaut sind wollen sie ihn erneut öffnen. Allein aus der Gefahr heraus würde ich diesen Wagen nicht nehmen.

Zitat:

@F30328i schrieb am 16. Dezember 2017 um 12:43:22 Uhr:


Der TE hat es ja schon geschrieben. Ich habe auch auf eine deaktivierte AA getippt. [...]

Zitat:

@Zavage schrieb am 15. Dezember 2017 um 21:12:40 Uhr:


@Rolf_HD Das typische Dreiecksfenster...
BMW wird an dem NIE das Sicherheitssystem anpassen. Da zahlen wohl die Versicherungen zu gut.

Deaktivierte AA und idiotische Sicherheitspolitik.
Safe-Lock-Funktion standardmäßig eingeschaltet und die Hälfte der Einbrüche würde so nicht funktionieren. BMWs werden nur so oft geknackt weil es so einfach ist das Fahrzeug zu öffnen und selbst eine scharfe Alarmanlage über das ziehen des Türgriffes innen auszuschalten.
(Selbst bei VW geht das nicht.)

Bei einem noch nicht für die Auslieferung vorbereiteten Neuwagen wird wahrscheinlich auch das KeylessGo nach außen deaktiviert sein, allein um die Batterie nicht leer zu ziehen.
Interessante Ausführungen zum Thema KeylessGo, man lernt nie aus. 🙂

Zitat:

@Rolf_HD schrieb am 16. Dezember 2017 um 17:08:12 Uhr:


Danke für eure Hilfe!!
Dann ist mir die Sache klarer:
Der Schaden war: Lenkrad, Display, Navi - meine Schätzung: deutlich über 5k€
Folgt: Keine Übernahme!

Dann üben wir das mit der Bestellung halt nochmal.....als richtigen Neuwagen (ab 60k€ Kaufpreis hört der Spaß dann bei mir auf....)

Vorher mal mit dem Händler reden, ob er vlt. mit dem Kaufpreis nochmal entgegenkommt. UND einen Anwalt konsultieren, wie das genau rechtlich mit der Angabe beim Wiederverkauf ist.
Man sieht ja hier im Forum schon recht deutlich wie weit die Meinungen auseinander gehen.

Mfg shmerlin

P.S.: Und beim nächsten BMW von jemandem mit passender Software oder einem guten BMWler das Safelock aktivieren lassen.

Das Auto wurde ganz normal gekauft und soll natürlich in ein paar Jahren wieder verkauft werden.

Wenn ich die Meinungen hier so lese ist mir nicht wohl bei den vielen Unwägbarkeiten die ich mir da einfange resp. einfangen könnte.

Unterm Strich tendiere ich wohl dahin, das Angebot des "Freundlichen" anzunehmen und das Fahrzeug nicht übernehmen, egal ob es da noch deftigen Rabatt gibt oder nicht.

Dank nochmal an alle für die vielen Aspekte die ihr mir gezeigt habt!
(Ein Otto-Normalverbraucher -wie ich- steht bei solchen Dingen doch relativ rat-/hilflos da.)

Danke!
Rolf

Zitat:

@shmerlin schrieb am 17. Dez. 2017 um 14:11:19 Uhr:


BMWs werden nur so oft geknackt weil es so einfach ist das Fahrzeug zu öffnen und selbst eine scharfe Alarmanlage über das ziehen des Türgriffes innen auszuschalten.
(Selbst bei VW geht das nicht.)

Unser BMW ist noch recht neu und da geht die Alarmanlage nicht aus, wenn jemand aus dem scharfen, verschlossenen Wagen mit ausgelöstem Alarm von innen öffnet und aussteigt...

@Moonwalk:
Interessant, wurde das von BMW geändert? Hat BMW dann doch etwas mitgedacht?

Das würde dann darauf hindeuten, dass das Auto Transportmodus war und die AA aus.
Interessant, wenn man das dann weiterspinnt, warum sich mit Autos am Straßenrand zum knacken abgeben und nicht gleich die Neuwagen vom Händlerhof oder direkt vom LKW ausräumen?

Zitat:

@F30328i schrieb am 17. Dezember 2017 um 14:03:19 Uhr:


In dieser Diskussion wird oft vergessen, dass die Diebe oft einen GPS-Sender im Wagen hinterlassen. Warum? Wenn die neuen Teile verbaut sind wollen sie ihn erneut öffnen. Allein aus der Gefahr heraus würde ich diesen Wagen nicht nehmen.

Das können sie aber auch genauso an einem Fahrzeug des Händlers machen, das nicht aufgebrochen wurde, z.B. den neu bestellten, bevor es abgeholt wird oder während des Transports zum Händler, etc.

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