330D Xdrive: Navi geklaut VOR Übernahme - ratlos

BMW 3er F31

Hallo zusammen,
jetzt - nachdem ich den ersten Schreck überwunden habe - brauche ich mal euren Rat.

Am Freitag wollte ich meinen neuen 330D xdrive in der Niederlassung abholen.
Heut rief mich der Verkäufer an und sagte mir, dass einige Autos am WE bei ihnen aufgebrochen wurden und die beliebten Navis und/oder Lenkräder geklaut wurden.

Irgendwo hier habe ich mal so ein Foto gesehen: übel, übel....

Meine Frage an euch:
Bekommt die Werkstatt so einen Schaden wieder - wie im Werk - hin?
Ein Neuwagen ist das ja dann nicht mehr.
Soll ich so ein Auto überhaupt noch nehmen? Preiswert war er ja nicht gerade - und bei über 60k€ wollte ich nicht unbedingt ein Auto mit so einem Schaden haben.

Bin euch für eure Kommentare dankbar!!

Gruß
'Rolf

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Dann lass ich mal besser die Finger von dem reparierten "Neuwagen".
Denn einen Verlust bevor ich das Auto überhaupt einen Meter gefahren habe will ich dann auch nicht tragen....

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Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 16. Dezember 2017 um 09:30:21 Uhr:



[...]
Und das sind auch die Zahlen, die man üblicherweise findet:
Abstand Dieb 1 zum Schloss: < 1 Meter
Abstand Dieb 2 zum Schlüssel: < 5 Meter
Abstand Auto zum Fahrzeug: mehr oder weniger egal (i.d.R: WLAN-Reichweite)

[...]

Danke erstmal, das sind sachdienliche hinweise.
Der heise artikel ist mir bekannt, der ist uralt. Aber auch wenn der noch gueltig ist. 5 meter ist sehr nah. Weil dann geht der nichtmehr durch waende. Kannst du ja selbst leicht probieren. 5 meter luflinie, oke, aber selbst das - wie will man das schaffen?
Habe mal ein cabrio das sich mit dem schluessel oeffnen laesst (also das dach vor dem einsteigen), dann merkst du sehr schnell wie schlecht die verbinung ist und wie oft das abbricht. Obwohl du noch lange keine 5 meter luftlinie weg bist. 😁

Ich mache mir da in der tat keine sorgen bei meinem verhalten/umstaenden.
Wie gesagt, direkt auf die fensterbank lege ich den schluessel nicht, das stimmt.

Wenn es jemand "auf dich abgesehen hat". Der kann natuerlich mit dir in den supermarkt gehen und nah genug bei dir stehen. Aber so leute klauen dir den schluessel auch aus der hosentasche, ob du nun keyless hast oder nicht. Von daher ist es natuerlich nicht sicher. Auch ein normaler schluessel ist untern den umstaenden ebenso nicht sicher und fenster am auto sind es auch nicht und doch wollen wir sie.

Relationen sind zu beachten.

Man muss die diebesbanden verhindern die grenzen sichern.
Natuerlich auch technische massnahmen ergreifen wie signallaufzeit was steineschlepper schreibt
Aber man muss nicht auf komfortzugang verzichten.
Er ist knackbar, aber alles andere ist es auch, es stellt keine besondere gefahr da.

Kleine Anekdote, ein fahrzeug wuerde uns dieses jahr gestohlen, eines ohne komfortzugang.

w

[doppelmopps]

Zitat:

@kevinmuc schrieb am 14. Dezember 2017 um 06:56:24 Uhr:


Was war der Unfall? Welches Blechteil würde beim Unfall beschädigt?

Unfallfrei bezeichnet nicht nur Schadensfreiheit an Blechteilen, sondern an allen Teilen des Fahrzeuges. Ein geklautes und ersetztes Navi ist rechtlich ein Unfallschaden. Vorallem da ja sicherlich Glas eingeschlagen wurde.

Zitat:

@Rolf_HD schrieb am 15. Dezember 2017 um 16:20:28 Uhr:


Ich war heute beim Freundlichen:
Alarmanlage war noch nicht aktiv, da er gerade erst angeliefert wurde. Hintere Dreiecksscheibe war der Einstieg.
Es fehlten Lenkrad, Display und CD-Einheit.

Und: Ich kann mir das überlegen ob ich ihn haben will. Eine sehr nette Geste, finde ich.
Wenn er repariert ist schaue ich ihn nochmal an.

Finde das Angebot deines freundlichen echt fair. Wenigstens hast du mit ihm nicht noch Stress. Gibt’s ne Prognose wann der Wagen wieder aufgebaut ist?

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Der TE hat es ja schon geschrieben. Ich habe auch auf eine deaktivierte AA getippt. Offenbar wird der BMW-Händler genau beobachtet. Ich würde diesen Wagen nicht nehmen.

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:39:19 Uhr:


Der heise artikel ist mir bekannt, der ist uralt.
Aber auch wenn der noch gueltig ist. 5 meter ist sehr nah.

Weil dann geht der nichtmehr durch waende. Kannst du ja selbst leicht probieren. 5 meter luflinie, oke, aber selbst das - wie will man das schaffen?
Habe mal ein cabrio das sich mit dem schluessel oeffnen laesst (also das dach vor dem einsteigen), dann merkst du sehr schnell wie schlecht die verbinung ist und wie oft das abbricht. Obwohl du noch lange keine 5 meter luftlinie weg bist. 😁

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du mir sagen willst - ich habe doch nur erklärt, wie das Ding funktioniert. 🙂 Du musst nicht mir gegenüber rechtfertigen, ob Du Dir Sorgen machen musst oder nicht, das musst Du mit Dir selbst ausmachen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Annahme, dass der Gefahrenbereich nur da wäre, wo man das Auto per Komfortöffnen aufmachen kann nicht stimmt. Sonst nichts.

Ursprünglich ging es auch nicht um Dich, sondern um den Händler, wo das Fahrzeug geklaut wurde. 😉 Jetzt hat sich ja herausgestellt, wie es passiert ist.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 16. Dezember 2017 um 13:29:23 Uhr:


[...]

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Annahme, dass der Gefahrenbereich nur da wäre, wo man das Auto per Komfortöffnen aufmachen kann nicht stimmt. Sonst nichts.

Ursprünglich ging es auch nicht um Dich, sondern um den Händler, wo das Fahrzeug geklaut wurde. 😉 Jetzt hat sich ja herausgestellt, wie es passiert ist.

Ich hatte das schon verstanden, wollte nur sagen 5 meter ist immer noch sehr schwer zu schaffen.

w

Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:53:23 Uhr:



Zitat:

@kevinmuc schrieb am 14. Dezember 2017 um 06:56:24 Uhr:


Was war der Unfall? Welches Blechteil würde beim Unfall beschädigt?

Unfallfrei bezeichnet nicht nur Schadensfreiheit an Blechteilen, sondern an allen Teilen des Fahrzeuges. Ein geklautes und ersetztes Navi ist rechtlich ein Unfallschaden. Vorallem da ja sicherlich Glas eingeschlagen wurde.

"Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache *unbeabsichtigt* beschädigt wird."

Vorsätzliche Beschädigung ist i.d.R. kein Unfall. Aber darum geht es ja auch eher weniger - ich denke es geht darum, ob das Fahrzeug nun ein Unfallfahrzeug ist - das ist es meines Erachtens nicht, zumindest dürfte es keinen technischen Wertverlust haben.

interessant wäre allerdings, ob dieser Schaden bei einem späteren Verkauf offenbart werden muss. Dann käme ev. ein merkantiler Wertverlust in Betracht, über den man mit dem Händler ja verhandeln könnte.

Bei Wikipedia gibt es einen interessanten Beitrag zu Keyless Go Systemen.

War mir so auch nicht bekannt, aber die sendeleistung vom Auto ist tatsächlich der limitierende Faktor was die Reichweite angeht. Das Auto sendet meist auf 125 bzw. 130khz. Hier ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die sendeleistung beschränkt und das Signal ist nur bis ca. 2m empfangbar. Der Schlüssel antwortet aber auf 433mhz, also wie von Jens zerl schon gesagt mit der Frequenz, mit der man das Auto auch per Knopfdruck öffnet.

Heißt im Klartext: leider ist der Bereich, in dem das Signal abgefangen werden kann, wirklich sehr groß. Ich kann mein Auto mit der Fernbedienung locker aus 20m Entfernung öffnen. In diesem Bereich wäre die Verlängerung des Signals problemlos möglich :-/

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 16. Dezember 2017 um 13:33:52 Uhr:



Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:53:23 Uhr:


Unfallfrei bezeichnet nicht nur Schadensfreiheit an Blechteilen, sondern an allen Teilen des Fahrzeuges. Ein geklautes und ersetztes Navi ist rechtlich ein Unfallschaden. Vorallem da ja sicherlich Glas eingeschlagen wurde.

"Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache *unbeabsichtigt* beschädigt wird."

Vorsätzliche Beschädigung ist i.d.R. kein Unfall. Aber darum geht es ja auch eher weniger - ich denke es geht darum, ob das Fahrzeug nun ein Unfallfahrzeug ist - das ist es meines Erachtens nicht, zumindest dürfte es keinen technischen Wertverlust haben.

interessant wäre allerdings, ob dieser Schaden bei einem späteren Verkauf offenbart werden muss. Dann käme ev. ein merkantiler Wertverlust in Betracht, über den man mit dem Händler ja verhandeln könnte.

Schonmal ein Fahrzeug mit einem ähnlichem Schaden als Unfallfrei im Kaufvertrag verkauft und anschließend ein Rechtstreit gehabt und verloren? Nein? Ich schon.

Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:53:23 Uhr:



Zitat:

@kevinmuc schrieb am 14. Dezember 2017 um 06:56:24 Uhr:


Was war der Unfall? Welches Blechteil würde beim Unfall beschädigt?

Unfallfrei bezeichnet nicht nur Schadensfreiheit an Blechteilen, sondern an allen Teilen des Fahrzeuges. Ein geklautes und ersetztes Navi ist rechtlich ein Unfallschaden. Vorallem da ja sicherlich Glas eingeschlagen wurde.

Sehe ich anders, lasse mich aber gerne belehren. Aber dann bitte mit Quelle/Nachweis.

Zitat:

@novesori schrieb am 16. Dezember 2017 um 15:03:17 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 16. Dezember 2017 um 13:33:52 Uhr:


"Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache *unbeabsichtigt* beschädigt wird."

Vorsätzliche Beschädigung ist i.d.R. kein Unfall. Aber darum geht es ja auch eher weniger - ich denke es geht darum, ob das Fahrzeug nun ein Unfallfahrzeug ist - das ist es meines Erachtens nicht, zumindest dürfte es keinen technischen Wertverlust haben.

interessant wäre allerdings, ob dieser Schaden bei einem späteren Verkauf offenbart werden muss. Dann käme ev. ein merkantiler Wertverlust in Betracht, über den man mit dem Händler ja verhandeln könnte.

Schonmal ein Fahrzeug mit einem ähnlichem Schaden als Unfallfrei im Kaufvertrag verkauft und anschließend ein Rechtstreit gehabt und verloren? Nein? Ich schon.

Die Frage ist hier, warum du verloren hast! Schlechter Anwalt? Die Begründung würde mich interessieren.

Hei, das interessiert mich jetzt doch als Betroffener.

D.h. für mich: Ich habe da einen deftigen Nachteil wenn ich das Auto wieder verkaufe?

Na klasse, so langsam denke ich BMW kann das Ding behalten.....

Zitat:

@Rolf_HD schrieb am 16. Dezember 2017 um 15:18:33 Uhr:


Hei, das interessiert mich jetzt doch als Betroffener.

D.h. für mich: Ich habe da einen deftigen Nachteil wenn ich das Auto wieder verkaufe?

Na klasse, so langsam denke ich BMW kann das Ding behalten.....

Unfallfreiheit ist eine sehr komplizierte Kiste. Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du wirklich jeden Schaden, den das Auto erlitten hat, beim Verkauf angibst. Dazu gehören dann natürlich auch Reparaturen, die im Rahmen eines einbruchsdiebstahls notwendig waren.

Je nach Umfang des Diebstahls wäre das beim Kauf für mich eventuell schon ein ko Kriterium.

@afis weil laut Richter jeglicher Schaden über 300DM / 150€ als Unfallschaden deklariert werden muss und das Wort Unfallfahrzeug nicht alleinig damit zu tun hat, dass ein Fahrzeug eine Kaltverformung durch einen Unfall hatte, was sehr viele Leute denken.

Danke für eure Hilfe!!
Dann ist mir die Sache klarer:
Der Schaden war: Lenkrad, Display, Navi - meine Schätzung: deutlich über 5k€
Folgt: Keine Übernahme!

Dann üben wir das mit der Bestellung halt nochmal.....als richtigen Neuwagen (ab 60k€ Kaufpreis hört der Spaß dann bei mir auf....)

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