320i Unfall gehabt

BMW 3er E36

Gestern ist eine Frau rückwärts aus der Parklücke raus, und fuhr in meins rein.

ende vom lied, mein auto ist hinüber.
was meint ihr geht noch was?

schuldfrage ist polizeilich gekärt, der rückwärtsfahrende zahlt, ist bereits schon ihrer versicherung von ihr gemeldet.

so nun las ich das die versicherungen immer auf sparkurs gehn bei sowas. hilfe ablauf, und schadens rat ist hiermit gesucht.
kenne mich mit sowas nicht aus, ist mein erster unfall ToiToi^^
will mich halt nun nicht von der versicherung übern tisch ziehn lassen, und eine minimal klärung haben

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Solche Schäden liebe ich, eigenen Gutachter bestellen, selbst reparieren/eigener Auftrag, Rep. bei Versich vorlegen, Ausfall und USt. geltend machen und einen schönen Sommer haben.

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Zitat:

@UTrulez schrieb am 12. Juni 2015 um 15:03:45 Uhr:


Der Beschiss bei der Sache ist, daß eine unrealistische Schadenssumme festgestellt wird, aber für ein paar EUR repariert wird.

Die unrealistische Schadenssumme kommt ja nur durch die unrealistischen Preise der Werkstätten zu Stande, da kann der Geschädigte ja nix dafür.

Und falls das Auto für ein paar Euro repariert wird, sieht es in der Regel auch so aus. Dementsprechend weniger ist das Auto dann auch wert gegenüber einem perfekt rep. Wagen. Irgendwo fehlt das Urlaubsgeld dann also wieder.

Zitat:

@DryBeach06 schrieb am 12. Juni 2015 um 17:37:46 Uhr:


Übrigens wird der volle Betrag für den Kostenvoranschlag nur bei vorgelegter Rechnung nach der Reparatur ausgezahlt, ansonsten erhält man oft nur den Netto Betrag.

Beim vorliegenden Schaden wird dir keine Werkstatt einen KVA machen,die werden dich alle zum Gutachter schicken.

KVA liegt üblicherweise unter 1000€.....der Schaden hier ist mit mindestens 3000€ zu beziffern --> Gutachten.

Und das wird zu 100% von der gegnerischen VS bezahlt....ebenso wie die Anwaltskosten.

Und ich beziehe mich hier auf den genannten Fall mit EINDEUTIGER Sachlage,bevor hier wieder einer mit "ja aber wenn,dann so und so" daherkommt....

Greetz

Cap

@CaptainFuture01 Ich stimme dir voll zu! Bei mir handelte es sich noch um den KVA, da der Schaden nicht so groß war. Aber du hast Recht, der vorliegende Fall ist eigentlich eindeutig!

Erst mal danke für die ganzen Antworten

ich habe da bei sowas null plan, da es mein erster unfall mit meinen 40 Jahren nun ist^^

also der Gutachter sagte immer und immer wieder wiederbeschaffung.

dh also wenns so ist, bekomme ich Geld um mir einen neuen im selben zustand? und selben meine ich dann muss der genau so sein, vergleichbare in dem BJ und laufleistung kosten bei mobile und Autoscout recht viel, wie wird das nun bemessen? ne schwacke liste kannste da ja in die tonne werfen oder? . wenn wenns nach der geht miuss ich geld vorbei bringen

ok dann zum einem beispiel: eine reparatur kostet zb 3500 euro, wenn ich es machen lasse dann mit mwst, und selber dann ohne oder?

bei einer wiederbeschaffung was mach ich mit dem alten, wenn ich eine summe X bekommen habe? darf ich den dann behalten? wird der restwert abgezogen? von dem besagten Betrag X?

denn was der Gutachter so alles sagte sind einige mängel durch den unfall entstanden. heckstoßstange, m spiegel haben einen riss unten, hintere alufelge, alle zierleisten, tür komplett, wie auch die el.fensterheber, da ja nun das türblech innen am heber streifte und nun was ab ist.
hintere Kotflügel am hinteren radlauf, einstieg ecke zum hinteren wagenteil 3 cm tief eingedrückt, verdeck geht auf, aber um es zu schließen muss ich am schliessgriff nach links ziehen, somit säule verschoben,

das war kein nur angefahren, das war ich rutsche von der kupplung und gebe gas, denn mich hats recht zur seite genommen

wenn ich mir nun einen neuen kaufen muss, habe ich nun wirklich schiss, das ich draufzahle, egal wie rum man es drehen würde, denn jeder hat den zustand von meinem auto gelobt, habe erst vor 2 wochen tüv ohne mängel gemacht, und poliere ihn jeden samstag 4 std lang, kein rost, kein kratzer, absolut nichts, und bald wäre es nen oldtimer ohne spachtel, und das ärgert mich

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Zitat:

(...)

@Dark LoG
Hattest du schonmal so einen Unfall,bei dem du unschuldig warst (ich zweifle anhand deiner Schilderung stark daran)?
Dann wüßtest du auch,das der Gutachter eben NICHT von dem Geschädigten bezahlt wird.....der bekommt keinen Cent von mir als Geschädigtem,das wird ALLES von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.Dazu bekommt der Gutachter alle notwendigen Daten der regulierenden gegnerischen Versicherung.

(...)

Ja zu deiner Info, ich hatte bereits mehrere Unfälle wo jemand sich mit einer Kaltverformung an meinem KFZ versucht hat. Überstieg der geschätzte Schaden 1000,- Euro, dann bin ich zum Anwalt und zum Gutachter. Natürlich zahlt der Geschädigte nicht den Gutachter, aber wenn ich ihn beauftrage muss ich auch dafür sorgen, dass er bezahlt wird. Sollte die Schuldfrage dann nicht eindeutig geklärt sein oder die gegnerische Versicherung Mucken machen, an wen wird sich der Gutachter dann wenden?

Dem Gutachter kann doch egal sein, wie der Schaden zustande kam - er macht seine Arbeit und will sein Geld. Daher war mein Tipp eigentlich nur, bei einem Schaden dieser Größenordnung einen Anwalt zu nehmen. Dieser wird ja auch von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.

Grüße

DarkLoG

Die Schuldfrage IST hier aber EINDEUTIG geklärt.

Und zu nem Anwalt sollte man in so einem Fall sowieso immer,wenn man das Gutachten in der Hand hat.

Aber wenn ich lese,das das Verdeck beim schließen in eine bestimmte Position gezogen werden muß,dann ist das noch ein wesentlich höherer Schaden.....hier müßte man noch auf ne Richtbank,um die Kiste wieder geradezuziehen.....ist also definitiv ein finanzieller Totalschaden....

@Frischlufter
Wenn du den Wagen selbst verkaufen willst,wird dir die Versicherung die Schadenssumme abzüglich dem über ihrem Portal ermittelten Restwert abziehen und auszahlen.

Wie hoch diese Summe allerdings sein wird,kann man nur raten.....und auch,was du dann für deinen im Eigenverkauf noch bekommst,ist reine Spekulation.....

Ob du wirklich ein gleichwertiges Fahrzeug finden wirst,spielt hier übrigens keine Rolle,denn das wirst du eh nicht.....diesbezüglich einen Streit mit der Versicherung anfangen,wird sich für dich also nicht lohnen....

Leider ist genau das passiert,was bei einem Fahrzeug kurz vor H-Kennzeichen allgemein gefürchtet ist.....das es einen Schaden in einem dermaßenen Umfang erfährt,der nur in einer Kostenhöhe weit über dem eigentlichen Zeitwert reparierbar ist.....

Wenn du den Wagen also repariert haben willst,wirst du den Großteil der Kosten selbst tragen müssen....aber das Geld,was du dann dort reinsteckst,kannst du dann genausogut in einem möglichst gleichwertigen Ersatz anlegen,bei dem du aber ebenso draufzahlen wirst.

Greetz

Cap

also geschädigter, abgezogener, beschissener, und draufzahler zu gleich, das sind ja gleich 4 dinge aufeinmal^^
also ist der unfall für mich ein absolutes MINUS

also gehn die nicht von autossout und der gleichen aus? denn da würde ich ersatz ziemlich gleichwertig von den daten her um 4-5000 bekommen, ohne den äußerlichen zustand gesehn zu haben, bei dem ich sicher bin das diese schlechter als meiner sind

Bei meinem ersten Auto wurde das mit Autoscout, Mobile, etc. tatsächlich gemacht. Die Kiste war so alt, der tauchte schon längst nicht mehr in der Schwackeliste auf. Aber das wird dir der Gutachter am besten erklären können.

Die Versicherungen haben da eine andere Basis.....Verkaufsplattformen sind keine Grundlage für die Versicherungen,das ist lediglich die sogenannte Schwacke-Liste....

Aber laß deinen Gutachter sein Gutachten erstellen und reiche das über deinen Anwalt bei der Versicherung ein,dann wirst du sehen,was dabei rauskommt.Wir können hier momentan nur vermuten und wild spekulieren.

Im Großen und Ganzen ist es aber ein finanzieller Verlust für dich,ja.

Greetz

Cap

Ich hatte auch schon einen Unfall gehabt, da ist mir eine A-Klasse hinten reingefahren.
Der Wagen war ein e46 318i mit einer sehr guten Ausstattung: Xenon, Regensensor, Klimaautomatik usw, usw... Ich denke das war so im Jahre 2008. Der Gutachter fand heraus, dass der Wagen ein "Totalschaden" ist und nannte einen Wiederbeschaffungspreis von 8t €. Den Restwert des Wagen hat er mit läppischen 750€ beziffert, wobei alleine schon Xenonscheinwerfer bei ebay für 800€ weggingen.

Was haben wir gemacht. Wir haben den Wagen offiziell einen Kollegen für 750€ verkauft. Späterhin kam der Wagen nach Polen für 2350€. Summa summarum wir hatten den Wagen 4 Jahre lang gefahren und später noch "ein paar Euros" damit verdient.

Jetzt steinigt mich nicht! Und bitte keine Moralpredigt! Man nimmt mit, was man mitnehmen kann!

Genau so haben wir es mit unserem signum gemacht.

meiner Meinung nach ist TE ein Glueckspilz.Mit teilen von Ebay kostet die reparatur vielleicht 500€.Das heisst es bleiben ueber 2000€ in der tasche mit denen man in Urlaub fahren kann.

also eine reperatur kostet an meinem auto 3400 eu somit wirtschaftlich am ende, ein wiederbeschaffungswert wurde auf 2750 gesetzt was mir wenig vor kommt, da er 24 monate voll tüv hat

restwert wird noch ermittelt, da der gutachter ihn in irgendeine börse gesetzt hat

Hatte ich mir schon so gedacht. Nimm das Geld und richte ihn dir wieder her.

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 15. Juni 2015 um 14:52:34 Uhr:


Hatte ich mir schon so gedacht. Nimm das Geld und richte ihn dir wieder her.

denke ich auch, denn für 2700 bekomme ich keinen vergleichbaren, mit 24 monate tzüv, kein rost, tiptoplack, also ich weis nicht was ich von halten soll, könnte eher heulen

ok ich könnte ihn reperarieren, und habe geld über, aber dafür spachtel am fahrzeug, und nen unfaller
würde am liebsten zur verursacherin hin, und ihr den arsch versolen

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