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320d, km gefälscht, was tun ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 17:54

moin alle zusammen,

hab mein auto vor eine woche über einen freund verkauft. es gibt ein Kaufvertrag zwischen ihm und mir. nun hat der neue käufer bei mir angerufen und behauptete er hat mit meinem vorbesitzer gesprochen und er habe den wagen mit 300000km abgegeben. nun will er einen anwalt einschalten. ich hab den wagen von einem autohof gekauft mit ca. 200000km (Kaufvertrag vorhanden) im Februar gekauft.

was erwartet mich?

wie soll ich handeln?

jemand einen tipp für mich? lg xneso

Beste Antwort im Thema

leute leute...wenn ihr keine ahnung habt, lieber mal die fresse halten finger von der tastatur lassen! euer 'du musst überhaupt nichts machen' ist schlichtweg falsch! :rolleyes:

 

der te verkauft ein auto und sichert über den kaufvertrag einen kilometerstand von 200tsd. zu...nun stellt sich heraus die kilometer stimmen nicht. :eek:

 

resultat: die "zugesicherten eigenschaften" sind nicht erfüllt, der kaufvertrag damit ebenfalls nicht (es liegt ein mangel vor) - der käufer kann auf wandlung bestehen bzw. schadenersatzansprüche stellen...

...und gegen wen? RICHTIG! gegen denjenigen der als verkäufer im kaufvertrag steht - und das ist nunmal der te!

ob er von dem manipulierten kilometerstand wusste oder nicht - spielt dabei keine rolle!

folge: der te MUSS das fahrzeug zurücknehmen oder einen preisnachlass mit dem käufer vereinbaren - und kann dann seinerseits schadenersatzansprüche gegen denjenigen stellen, von dem er das fahrzeug erworben hat - den "autohof"

Zitat:

@xneso schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:54:18 Uhr:

was erwartet mich?

strafrechtlich hast du, da du nachweisen kannst das fahrzeug selbst mit diesem km-stand gekauft zu haben nichts zu erwarten - zivilrechtlich, musst du dich darauf einstellen, dem käufer schadenersatz zu leisten bzw. das fahrzeug zurück zu nehmen.

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Wenn Du das Fahrzeug mit 200.000km erworben hast kann es möglich sein das dieser „Autohof“ die km geschönt hat.

Fahr mit dem Käufer zu einem BMW Händler Niederlassung und lass das Fahrzeug auslesen.

das läuft wohl darauf hinaus, dass Du demnächst von einem Anwalt Post bekommst. Spätestens dann benötigst Du selbst einen Rechtsbeistand. Hast Du denn eine Rechtsschutzversicherung?

Dich erwartet überhaupt nix, wenn diese 200 kkm auf Deinem Kaufvertrag auftauchen ;)

Also kein Grund zur Panik.

Gruß

Ich würde auch erstmal überhaupt nix machen.

Auf das erste Anwaltschreiben würde ich den kaufvertrag mit den 200 tkm hinschicken und erneut abwarten.

Danach beim ADAC anrufen und fragen was zu tun ist.

Wenn Du im ADAC bist, dann ist die anwaltliche Erstberatung auch ohne Rechtschutz gratis.

Gruß, Frank

Der Kaufvertrag mit 200.000km ist vorhanden,

in der Zeit in dem das Fahrzeug auf Deinen Namen zugelassen war, sind ja Servicearbeiten sowie Tüv-Berichte verfügbar; auf denen steht immer der KM-Stand des Fahrzeuges.

 

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 14:40

Danke für die tipps :)

am 27. Oktober 2014 um 15:32

Da kannst du relativ gelassen sein, der Autohof wird aber ein paar Probleme bekommen.

Zitat:

@lncognito schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:42:28 Uhr:

...

Auf das erste Anwaltschreiben würde ich den kaufvertrag mit den 200 tkm hinschicken und erneut abwarten.

...

Aber bitte nur eine Kopie :D.

bin kein Anwalt aber der Käufer, bzw. dessen Anwalt, wird sich an XNESO halten weil Unwissenheit nicht schützt und es um den Kaufvertrag zwischen diesen beiden geht. Was dann XNESO mit dem Autohof veranstaltet (oder auch nicht) ist eine ganz andere Sache.

Wenn der Verkäufer, also XNESO, seine Gutgläubigkeit gegenüber dem Autohof nachweisen kann wird daraus wohl keine Strafsache aber durchaus eine Wertminderung oder sogar Rückabwicklung werden.

Deshalb nochmal der Rat an den Themenstarter sich zumindest Rechtsaukunft beim ADAC, einem Anwalt oder wo auch immer einzuholen!

Wenn ich als Laie ein Auto beim Händler kaufe, nur damit fahre und es mit dem neuen km Stand, der wieder festgehalten wird, verkaufe, dann erwartet mich gar nichts. Der muss noch beweisen, dass das auch stimmt mit dem km Stand. Dann gehts erstmal an den autohof.

leute leute...wenn ihr keine ahnung habt, lieber mal die fresse halten finger von der tastatur lassen! euer 'du musst überhaupt nichts machen' ist schlichtweg falsch! :rolleyes:

 

der te verkauft ein auto und sichert über den kaufvertrag einen kilometerstand von 200tsd. zu...nun stellt sich heraus die kilometer stimmen nicht. :eek:

 

resultat: die "zugesicherten eigenschaften" sind nicht erfüllt, der kaufvertrag damit ebenfalls nicht (es liegt ein mangel vor) - der käufer kann auf wandlung bestehen bzw. schadenersatzansprüche stellen...

...und gegen wen? RICHTIG! gegen denjenigen der als verkäufer im kaufvertrag steht - und das ist nunmal der te!

ob er von dem manipulierten kilometerstand wusste oder nicht - spielt dabei keine rolle!

folge: der te MUSS das fahrzeug zurücknehmen oder einen preisnachlass mit dem käufer vereinbaren - und kann dann seinerseits schadenersatzansprüche gegen denjenigen stellen, von dem er das fahrzeug erworben hat - den "autohof"

Zitat:

@xneso schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:54:18 Uhr:

was erwartet mich?

strafrechtlich hast du, da du nachweisen kannst das fahrzeug selbst mit diesem km-stand gekauft zu haben nichts zu erwarten - zivilrechtlich, musst du dich darauf einstellen, dem käufer schadenersatz zu leisten bzw. das fahrzeug zurück zu nehmen.

Es kommt drauf an wie es in dem Kaufvertrag steht. Steht dort er versichert, dass es sich um der originalen Kilometerstand in Höhe von 200tkm handelt sieht es schlecht aus.

Steht dort allerdings, dass soweit der Verkäufer es weiß der Kilometerstand laut Tachometer 200 tkm beträgt und er nicht garantieren kann dass es der originale Kilometerstand ist sieht es schon anders aus.

Aber wie gesagt frag einen Anwalt.

Wie schon gesagt könnte es durchaus hässlich werden für dich als Verkäufer. Allerdings glaube ich, dass du als Laie kaum beurteilen kannst ob der km Stand Real ist, zudem sollte ein E46 mit dieser Laufleistung nicht mehr so viel Wert sein. Hier den Anwalt einzuschalten ist fast schon ein wenig lächerlich, zudem wenn der Wagen super gepflegt war und gut fährt ist es eh fast schon gut in dem Preisbereich.

Egal wie viel Gewitter da kommt, ich glaube kaum, dass es hier für den Verkäufer schlecht ausgeht.

Zitat:

@Gany22 schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:35:44 Uhr:

Allerdings glaube ich, dass du als Laie kaum beurteilen kannst ob der km Stand Real ist,...

das brauch er auch nicht zu beurteilen...es reicht völlig aus, wenn er diesen kilometerstand im kaufvertrag zusichert!

Zitat:

zudem sollte ein E46 mit dieser Laufleistung nicht mehr so viel Wert sein.

für einige sind bereits wenige hundert €uro ein großer, kaum zu stemmender batzen geld...

...die der te, sofern er das geld bereits verplant/ausgegeben hat erstmal aufbringen muss, wenn der käufer auf wandlung besteht und der te die üblichen kaufverträge von mobile oder autoscout verwendet hat.

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