320d, km gefälscht, was tun ?
moin alle zusammen,
hab mein auto vor eine woche über einen freund verkauft. es gibt ein Kaufvertrag zwischen ihm und mir. nun hat der neue käufer bei mir angerufen und behauptete er hat mit meinem vorbesitzer gesprochen und er habe den wagen mit 300000km abgegeben. nun will er einen anwalt einschalten. ich hab den wagen von einem autohof gekauft mit ca. 200000km (Kaufvertrag vorhanden) im Februar gekauft.
was erwartet mich?
wie soll ich handeln?
jemand einen tipp für mich? lg xneso
Beste Antwort im Thema
leute leute...wenn ihr keine ahnung habt, lieber mal die fresse halten finger von der tastatur lassen! euer 'du musst überhaupt nichts machen' ist schlichtweg falsch! 🙄
der te verkauft ein auto und sichert über den kaufvertrag einen kilometerstand von 200tsd. zu...nun stellt sich heraus die kilometer stimmen nicht. 😰
resultat: die "zugesicherten eigenschaften" sind nicht erfüllt, der kaufvertrag damit ebenfalls nicht (es liegt ein mangel vor) - der käufer kann auf wandlung bestehen bzw. schadenersatzansprüche stellen...
...und gegen wen? RICHTIG! gegen denjenigen der als verkäufer im kaufvertrag steht - und das ist nunmal der te!
ob er von dem manipulierten kilometerstand wusste oder nicht - spielt dabei keine rolle!
folge: der te MUSS das fahrzeug zurücknehmen oder einen preisnachlass mit dem käufer vereinbaren - und kann dann seinerseits schadenersatzansprüche gegen denjenigen stellen, von dem er das fahrzeug erworben hat - den "autohof"
Zitat:
@xneso schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:54:18 Uhr:
was erwartet mich?
strafrechtlich hast du, da du nachweisen kannst das fahrzeug selbst mit diesem km-stand gekauft zu haben nichts zu erwarten - zivilrechtlich, musst du dich darauf einstellen, dem käufer schadenersatz zu leisten bzw. das fahrzeug zurück zu nehmen.
22 Antworten
Das Problem ist für dich wahrscheinlich, dass es vertraglich halt ist wie es ist.
Wenn du die Eigenschaft 200'000km im Vertrag zugesichert hast und dem nicht so ist, dann hat dein Freund Ansprüche dir gegenüber. Unabhängig davon, ob es dein Verschulden ist oder nicht.
Du bist dann dafür wiederum verantwortlich, deine Ansprüche bei dem Autohaus gelten zu machen.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Oktober 2014 um 14:36:07 Uhr:
leute leute...wenn ihr keine ahnung habt, lieber mal diefresse haltenfinger von der tastatur lassen! euer 'du musst überhaupt nichts machen' ist schlichtweg falsch! 🙄
Nanana, ganz langsam. So wie ich unseren Herrn TE verstehe, hat er das Auto an seinen Freund verkauft, dieser wiederrum hat das Auto an einen weiteren Käufer verkauft, den der TE als neuen Käufer bezeichnet oder etwa nicht? Den Kaufvertrag hat wohl er uns sein Freund unterschrieben, den weiteren der Freund und der neue Käufer 😕 Dann wäre der TE höchstens durch den Freund zu belangen.
Zitat:
"hab mein auto vor eine woche über einen freund verkauft. es gibt ein Kaufvertrag zwischen ihm und mir. nun hat der neue käufer..." Zitat Ende.
Lieber TE, drücke dich bitte etwas konkreter aus, danke. 🙂
Zitat:
@VentusGL schrieb am 28. Oktober 2014 um 23:25:07 Uhr:
So wie ich unseren Herrn TE verstehe,
das hatte ich glatt überlesen... 😉
aber WARUM ruft dann der käufer beim te an, dass er mit dem vorbesitzer gesprochen habe...und warum verkäuft der kumpel vom te, das fahrzeug nach nur einer woche...
irgendwas an der ganzen sache stinkt doch zum himmel!
ich habe es so verstanden dass der Freund das Fahrzeug des TE für ihn verkauft hat. Der Kaufvertrag ist zwischen dem Käufer und dem TE zustande gekommen. Der Freund hat nur den Verkauf vermittelt.
?!
Rätselhaft...
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Zitat:
@ElMaestro83 schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:10:17 Uhr:
ich habe es so verstanden dass der Freund das Fahrzeug des TE für ihn verkauft hat. Der Kaufvertrag ist zwischen dem Käufer und dem TE zustande gekommen. Der Freund hat nur den Verkauf vermittelt.?!
Rätselhaft...
Nur vermittelt? Dann sehen ich da gar keinen Grund, den Freund überhaupt zu erwähnen oder sieht der TE im Freund nun einen Schuldigen bzw. einen, auf den man alles schieben kann. Jaja, beim Geld hört die Freundschaft bekanntermaßen auf 😉
So TE, jetzt klär uns endlich auf!!!
Die Sache hört sich sehr faul an, dass erkennt man schon an der Formulierung. Die Haftungsfrage wurde hier ja schon geklärt TE kann im Rahmen der Sachmängel Haftung belangt werden.
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 13. November 2014 um 01:03:27 Uhr:
Die Sache hört sich sehr faul an, dass erkennt man schon an der Formulierung....
..und daran, dass sich der TE einfach nicht mehr meldet.