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E 300 de Diesel-Hybrid

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 17. April 2018 um 21:58

Laut jesmb und anderen soll der Diesel Hybrid nun ja bald kommen.

Wird damit das größte Problem des Hybrids, das häufig notwendige Nachtanken, auf Langstrecke gelöst? Wird der ebenfalls einen 66Liter Tank bekommen?

Wird der 300de Dank E-Boost spritziger sein als der 220d, auch wenn der Akku quasi leer ist? Oder machen die 300+kg Mehrgewicht durch die Akkus das kaputt?

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2019 um 17:03

Was für eine hirnverbrannte Diskussion. Der Verbrauch bei dem Wagen in speziellen Situationen ist vollkommen irrelevant. Das Fahrzeug ermöglicht Emissionsfrei in Städten zu fahren. Das Fahrzeug ermöglicht lange Strecken zu fahren. Das Fahrzeug hat tolle Komfortfunktionen wie Standklima, eine tolle Besteuerung sowie einen wirklich tollen Durchzug für einen 2L Diesel.

Ich komme vom M550D, davor RS6, und frage mich wirklich was hier für Kindergartendebatten sind ob ein "350d oder 400d" den e300de vollkommen stehen lässt. Es spielt in der Praxis keine Rolle auf deutschen Autobahnen oder sonstwo. Und wenn die Autobahn mal frei ist dann spielt es keine Rolle wie schnell ich in den Begrenzer bei 250 brauche, was auch wieder nur Kindergartendiskussionen sind.

Bis auf wenige Ausnahmen erlaubt die bessere Motorisierung nicht das schnellere Fahren, sondern das zügige Fahren mit ausreichenden Sicherheitsabständen. Es gibt kaum einen Motor der die Hirnverbranntheit einiger "Helden der Autobahn" ausbügelt die mit dem 200ps TDI auf dem Bodenblech mit 1m Abstand bei 200 drängeln und Sicherheitsabstand nicht kennen. Der große Motor erlaubt es ähnlich Flott aber mit Sicherheitsmarge und Gesetzestreue unterwegs zu sein.

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Um beim Hybrid halbwegs eine Vergleichbarkeit der Kombinationen aus Stromverbrauch (in kWh) und Dieselverbrauch (in Liter) pro 100km herstellen zu können, ist der Stromverbrauch mit dem Faktor 0,33 [l/kWh] zu multiplizieren.

Die Summe gibt den Verbrauch als "Dieseläquivalent" wieder.

 

Bsp: pro 100km verbraucht der Hybird 3l Diesel und 20kWh Strom.

Als Äquivalent wären das (3+0,33*20)l =9,6l Sprit.

 

Hintergrund ist, das man mit 3 Diesel Liter z.B. in einem BHKW ca. 10kWh Strom erzeugen kann. (je nach BHKW Größe liegt der el. Wirkungsgrad zw. 30% und 40%, der Energieinhalt Hu je Liter Diesel beträgt 9.8kWh/l )

 

am 4. Februar 2019 um 13:18

nachdem schon einige mit dem Fahrzeug einiges an Kilometern abgefahren haben, würde mich nun doch interessieren, wie ersich im Eis und Schnee verhält. Bekommt das Fahrzeug durch den Akku auf der Hinterachse genügend Grip oder müssen weitere Gewichte in den Kofferraum damit man im Winter durch kommt und nicht mit welendem Heck stecken bleibt?

Ich bin mit dem 350e in Zürich letzten Winter eine noch nicht geräeumte, recht steile Strasse hochgefahren, wo ein Fiat Punto und ein 5er BMW (keine Ahnung mit welcher Bereifung) vor mir mit durchdrehenden Rädern rückwärts gerutscht sind. Ist sicher nicht repräsentativ, aber ich habe schon den Eindruck, dass das Gewicht auf der Achse seinen Job macht (neben ordentlicher Bereifung natürlich).

Zitat:

@keo83 schrieb am 3. Februar 2019 um 08:54:37 Uhr:

 

Falls ihr konktrete Fragen habt weil ich auf etwas nicht eingegangen bin, sagt an...

Vielen Dank für den wirklich guten und hilfreichen Bericht !

Zwei Fragen hätte ich noch:

1. Wie hat sich das Fahrwerk denn insgesamt geschlagen ? Meine Referenz ist Audi A6 Luftfederung auf 20 Zoll und ich schätze eine gute, eher sportliche Strassenlage.

2. Wie deutlich fällt der Unterschied in der Laufkultur zum 6-Zylinder Diesel (Referenz A6 3.0 200kw) aus ?

Deine Einschätzung dazu wäre prima :-)

LG

Wusstet Ihr eigentlich, dass die halbierung der Bemmesunsgrundlage für den geldwerten Vorteil ab 2022 dann wieder auf die Batteriekapaziät bezieht?

Und das sind ab 2022 50€ pro kWh und entspricht somit 675€ runter vom BLP.

Also im Endeffekt wieder fast eine Verdoppelung des geldwerten Vorteils, auch bei einem laufenden Vertrag.

Zitat:

@knaxel schrieb am 5. Februar 2019 um 13:38:28 Uhr:

Wusstet Ihr eigentlich, dass die halbierung der Bemmesunsgrundlage für den geldwerten Vorteil ab 2022 dann wieder auf die Batteriekapaziät bezieht?

Und das sind ab 2022 50€ pro kWh und entspricht somit 675€ runter vom BLP.

Also im Endeffekt wieder fast eine Verdoppelung des geldwerten Vorteils, auch bei einem laufenden Vertrag.

Könntest du die Quelle Posten ?

https://www.steuerberater-verband.de/.../

 

Hier zum Beispiel. Da ist die Rede davon, dass dies dann evaluiert wird...

 

Ich habe noch nirgendswo eine klare Regelung gesehen, aber irgendwann muss es ja gekappt werden.

Meines Erachtes gilt die Halbierung des BLP für den gesamten Nutzungszeitraum, auch wenn das Leasing über 2022 hinaus geht. Die Frage hatte ich in diesem Forum auch schon gestellt:

 

Zitat:

@SGplus10 schrieb am 19. Januar 2019 um 18:46:38 Uhr:

Zitat:

@raineken schrieb am 19. Januar 2019 um 14:04:40 Uhr:

 

 

Bist Du Dir da sicher? Hatte den Passus, wie Du auch so verstanden hast, anders interpretiert:

 

"Die Neuregelung ist anzuwenden für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind und die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden."

 

Danke schon mal.

Sehen wir mal vom Leasing ab und sprechen von einer Anschaffung (das Leasing wird der Anschaffung durch den Wortlaut „oder geleast“ m.E. gleichgestellt). Eine Anschaffung im Sinne des Einkommensteuergesetzes ergeht zum Zeitpunkt der Lieferung (§ 9a EStDV). Diese soll im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 erfolgen, sodann sind die Voraussetzungen im Hinblick der zeitlichen Begrenzung erfüllt. Es wird also nur die Anschaffung in diesem Zeitraum vorausgesetzt (selbst wenn die Lieferung am 31.12.2021 ergeht). Es ist ausdrücklich nicht die Rede davon, dass die Anwendung der begünstigen Besteuerung mit Ablauf des 31.12.2021 erlischt.

 

Es ist nur meine Deutung. Fachliteratur, die näher darauf eingeht, habe ich noch nicht gelesen. Ich bin übrigens Steuerberater.

was soll das bedeuten ab 2022? Soweit ich weiß, ist ja dann eh noch nix geregelt, da die Halbierung nur bis 2021 läuft. Ich denke mal, dass das irgendwann entschieden wird, je nachdem wie "erfolgreich" das sein wird, wie man auch immer das dann bewerten mag.

Zitat:

@knaxel schrieb am 5. Februar 2019 um 13:46:19 Uhr:

https://www.steuerberater-verband.de/.../

 

Hier zum Beispiel. Da ist die Rede davon, dass dies dann evaluiert wird...

 

Ich habe noch nirgendswo eine klare Regelung gesehen, aber irgendwann muss es ja gekappt werden.

Denke die Passage in Deiner Quelle sagt das gleiche aus:

 

"Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagengestellung ist aufgrund der Anschaffung in 2019 nach der Neuregelung (0,5 %-Regelung) für den gesamten Nutzungsüberlassungszeitraum zu berechnen."

Zitat:

@raineken schrieb am 5. Februar 2019 um 13:57:13 Uhr:

Zitat:

@knaxel schrieb am 5. Februar 2019 um 13:46:19 Uhr:

https://www.steuerberater-verband.de/.../

Hier zum Beispiel. Da ist die Rede davon, dass dies dann evaluiert wird...

Ich habe noch nirgendswo eine klare Regelung gesehen, aber irgendwann muss es ja gekappt werden.

Denke die Passage in Deiner Quelle sagt das gleiche aus:

"Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagengestellung ist aufgrund der Anschaffung in 2019 nach der Neuregelung (0,5 %-Regelung) für den gesamten Nutzungsüberlassungszeitraum zu berechnen."

Danke, dann habe ich da wohl (hoffentlich) etwas falsch verstanden. Aber ich halte auch so weit wie möglich Abstand von Steuerthemen ;-)

Aber eine wirklich klare Quelle konnte ich bisher leider nicht finden von "amtlicher" Seite.

Was noch interessant ist: Was ist denn der Nutzungsüberlassungzeitraum? Gibt es da Grenzen? Sonst könnte ich ja theoretisch das Auto noch im Dez 2021 zulassen und dann 10 Jahre fahren...

Zitat:

 

Was noch interessant ist: Was ist denn der Nutzungsüberlassungzeitraum? Gibt es da Grenzen? Sonst könnte ich ja theoretisch das Auto noch im Dez 2021 zulassen und dann 10 Jahre fahren...

Ich denke ja, das wäre möglich.

Besser kann das wohl @Sgplus10 beantworten.

am 5. Februar 2019 um 13:37

Zitat:

@raineken schrieb am 5. Februar 2019 um 14:07:39 Uhr:

Zitat:

 

Was noch interessant ist: Was ist denn der Nutzungsüberlassungzeitraum? Gibt es da Grenzen? Sonst könnte ich ja theoretisch das Auto noch im Dez 2021 zulassen und dann 10 Jahre fahren...

Ich denke ja, das wäre möglich.

Besser kann das wohl @Sgplus10 beantworten.

Genau so ist es! Entscheidend ist, ob das Fahrzeug im Zeitraum 1.1.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft wurde. Wie viele Jahre es dann geleast oder unternehmerisch genutzt wird, ist nicht relevant.

Extrembeispiel 1: Ich beginne mein Leasing im Dezember 2021 für 10 Jahre

-> Begünstigung mit Versteuerung des halben BLP läuft bis 2031

Extrembeispiel 2: Ich beginne mein Leasing im Januar 2022 für 1 Jahr

-> Steuerliche Beurteilung wie bisher ("Für vor und nach diesem Zeitraum angeschaffte oder geleaste Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, gilt die bisherige Regelung unverändert weiter. Danach ist der Listenpreis für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität zu mindern, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10.000 Euro.")

Liebe Grüße,

ein Steuerberater, der sich auch schon einen E 300 e bestellt hat :-)

Hallo zusammen,

mit diesem Hintergrund machte es ja eigentlich Sinn über 48 Monate zu leasen, normal leasen wir nur

36 oder kürzer..

Gruß

Flodder

am 5. Februar 2019 um 15:15

Zitat:

@Flodder schrieb am 5. Februar 2019 um 16:11:52 Uhr:

Hallo zusammen,

mit diesem Hintergrund machte es ja eigentlich Sinn über 48 Monate zu leasen, normal leasen wir nur

36 oder kürzer..

Gruß

Flodder

Wenn ihr auch kürzer least, wäre es auch möglich, jetzt 2 Jahre zu leasen und im Jahr 2021 noch einmal und dann ggf. länger.

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