27 km/h zu schnell außerhalb geschloßener Ortschaft
Hallo,
heute morgen wurde ich auf einer Bundesstraße, 80 war erlaubt, mit 27 km/h zu schnell gemessen.
Die Polizei hat aus ihrem Fahrzeug heraus mit einer Laiserpistole gemessen! Ist das überhaupt genau?
Im Rückspielgel habe ich dann gesehen, das die Scheriffs die Verfolgung aufgenommen haben.
Von der Bundesstraße bin ich dann auf die Autobahn gefahren. Die Polizei, welche dann auf der AB Auffahrt hinter mir war (noch ohne Hinweis in Ihrem Display), ist dann auf der Beschleunigungsspur gleich mal ohne zu blinken 2 Spuren nach links rübergezogen (die haben sogar die durchgezogene Linie überfahren) und hat sich dann vor mich gesetzt und
ihr Reklameschild "Bitte folgen" eingeschaltet.
Kann ich ne Gegenanzeige machen? Schließlich haben die Brüder innerhalb weniger Sekunden mehr Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen als ich. Wenn ich jetzt auf der Fluch gewesen wäre würde ich ja sagen ok, aber wegen so einer Lapalie - ich weiß ja nicht.
3 Punkte gibt der Spaß - ich war zwar bis heute morgen Punktelos, aber da ich Vielfahrer bin, kann sowas ja doch schon mal passieren. Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.
Hat jemand ne Idee wie ich gegen die Vergabe der Punkte vorgehen kann?
Danke und Gruß
André
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RantanplanFX
Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.
Dann ist ja wohl der beste Tipp sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten dann steht das gar nicht zur Frage...
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RantanplanFX
Ok dann mal an alle die mich hier steinigen...
das ich zu schnell war kann und will ich nicht leugnen - das der entsprechende Abschnitt auf 80 km/h begrenzt ist, ist nochmal ne ganz andere Frage. Aber die Art und Weise wie sie einen anhalten finde ich etwas übertrieben. Auch die Tatsache das der Kollege nicht mal seine Sonnenbrille abnimmt wenn er mit mir spricht, finde ich absolut unhöflich.Ja genau ich möchte auf so eine Art Vergleich oder änhnliches heraus, in welchem man Ihnen ein falsches Vorgehen vorwirft und somit die ganze Sache für ungültig erklärt wird.
Dass sie dich auf diese Art und Weise anhalten finde ich auch masslos überzogen sofern du nicht wie ein Irrer durch die Gegend rast. 80km/h Abschnitte auf einer Bundesstrasse können einen schon überraschen und dann fährst du mit Tacho 110 in den Blitzer (so wie dir offensichtlich passiert). Verkehrsgefährdung oder kriminelles Rasen sieht für mich anders aus. Auch die Herren Polizisten hier fahren privat mit Sicherheit nicht immer exakt der Beschilderung entsprechend......
Nur als Beispiel hier an einer Umgehungsstrasse haben Sie vor einer Kreuzung innerhalb von 4 Monaten drei mal die Geschwindigkeitsbeschränkung geändert, das braucht nur dein Arbeitsweg sein und du schaust nicht mehr jeden Tag auf das Schild und prompt hat es mich erwischt anstatt 50 mit 69 (Tempolimit vorher 70) dann waren es mal wieder 80 dann mal wieder 70. Wenn mir jetzt jemand sagt dass das etwas mit Verkehrssicherheit zu tun hat fresse ich einen Besen....
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Wenn Du eine vernünftige Rechtsschreibung "Spießbürgigkeit" nennst, tust Du mir leid.peso
Wenn du es schon so genau nimmst, dieses Wort gibt es nicht....
"Spiessertum" (Rechtschreibreform)
oder "Spiessigkeit"
im Kontext deines Satzes "Spiessig"
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Macabros318i
Rechtschreibung schreibt man aber nur mit einem S.......Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Wenn Du eine vernünftige Rechtsschreibung "Spießbürgigkeit" nennst, tust Du mir leid.
peso
Nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt......
Gruß, Norbert
Stimmt Norbert !
Aber der Bezugsthread ist aufgrund der Satzstellung kaum lesbar.
peso
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Wenn du es schon so genau nimmst, dieses Wort gibt es nicht....Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Wenn Du eine vernünftige Rechtsschreibung "Spießbürgigkeit" nennst, tust Du mir leid.peso
"Spiessertum" (Rechtschreibreform)
oder "Spiessigkeit"
im Kontext deines Satzes "Spiessig"lg
Peter
Wie Dir wahrscheinlich bekannt ist, entwickelt sich die Sprache ständig weiter und nicht alles ist im Duden enthalten. Mir fällt so der Begriff "untige" ein. Dieser ist, glaube ich, auch noch nirgendwo gelistet, wird aber verwandt. Ich hätte auch einfach Spießer nehmen können. Das passte aber nicht so richtig.
Und bitte nicht das doppelte "S" mit der politischen Richtung verwechseln.
Grundsätzlich achtet hier doch kaum ein Nutzer auf Grammatik. Ich persönlich finde sowas nicht gut. Warum sollen unsere Kinder vernünftiges Deutsch lernen, wenn solche Threads hingenommen werden.
peso
PS: Ich habe gerade in den Duden geschaut. Dort steht Spießer und weitere Abarten mit "ß".
Ähnliche Themen
Hallo, bitte meinen Text nicht mit dem Duden Wort für Wort kontrollieren.
Falls doch, könnt Ihr die Fehler behalten.
Zum Thema:
Ich finde grundsätzlich, dass zu schnelles Fahren nach der Situation beurteilt werden sollte.
Vor meiner Haustür ist ein Spielplatz und eine Tempo 30 Zone.
Wer hier mit 40 und mehr vorbei fährt, sollte der Führerschein abgenommen werden.
Andererseits sehe ich um 4 Uhr morgens auf der Stadtautobahn bei vorgegebenem Tempo 80 ohne jeglichen Verkehr keinen Sinn darin, sich Stur an die Beschränkung zu halten. Hier halte ich Tempo 120 für angebracht.
Ähnlich sehe ich dies auf der Landstraße. Wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, warum sollte man dies genau so bewerten, als wenn man in der Stadt um 14:00 Uhr mit 70 an einer Schule vorbei fährt.
Ich habe hier in Berlin viele Polizisten, die größtenteils nach objektiven Gesichtspunkten das Geschehen bewerten. Ein Ticket für falsches Parken habe ich seit Jahren nicht bekommen.
Warum? Weil ich mit den Herren und Damen freundlich rede und Ihnen meine Gründe schildere (z. B. Geldtransporte zur Bank).
Man kann natürlich auch Pech haben und an einen Polizisten mit Schnurrbart geraten.
Nach meinen Erfahrungen sind das die Paragrafenreiter die Stur handeln und sich noch schlimmer aufführen im Straßenverkehr um den vermeintlichen Täter zu bekommen, als dieser sich eigentlich benommen hat.
Vor Gericht hast du gute Chancen weniger oder keine Punkte zu bekommen (gegen Erhöhung der Geldstrafe), jedenfalls wenn du nicht zwischen 06:00 und 20:00 Uhr unterwegs warst.
Polizisten sind auch nur Menschen (also die ohne Schnauzer). Hier auf die arrogante Tour zu reiten wie manche hier geraten haben halte ich für völlig falsch.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Macabros318i
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
danke norbert,
das wusste ich nicht 🙂
Zitat:
Original geschrieben von El_Torro9
Andererseits sehe ich um 4 Uhr morgens auf der Stadtautobahn bei vorgegebenem Tempo 80 ohne jeglichen Verkehr keinen Sinn darin, sich Stur an die Beschränkung zu halten. Hier halte ich Tempo 120 für angebracht.MFG
Der primäre Hintergrund ist hier meistens die Lärmbelästigung.
Rund um Stadtautobahnen ist die Fläche meistens bewohnt.
Ich meine gelesen zu haben, dass zwischen 80 und 120 sich die Lautstärke subjektiv verdoppelt.
Hinzu kommt, dass gerade um die Zeit völlige Stille in den Wohngegenden herscht.
Dieser Umstand verstärkt die "Lärmbelästigung" durch PKW und LKW nochmals.
Mal abgesehen davon, das die paar KM die auf Stadtautobahnen mit 120km/h nichtwirklich schneller durchfahren werden als mit 80-90km/h.
Grüße Andre
Zitat:
Original geschrieben von El_Torro9
Hallo, bitte meinen Text nicht mit dem Duden Wort für Wort kontrollieren.
Falls doch, könnt Ihr die Fehler behalten.Zum Thema:
Ich finde grundsätzlich, dass zu schnelles Fahren nach der Situation beurteilt werden sollte.
Vor meiner Haustür ist ein Spielplatz und eine Tempo 30 Zone.
Wer hier mit 40 und mehr vorbei fährt, sollte der Führerschein abgenommen werden.
Andererseits sehe ich um 4 Uhr morgens auf der Stadtautobahn bei vorgegebenem Tempo 80 ohne jeglichen Verkehr keinen Sinn darin, sich Stur an die Beschränkung zu halten. Hier halte ich Tempo 120 für angebracht.
Ähnlich sehe ich dies auf der Landstraße. Wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, warum sollte man dies genau so bewerten, als wenn man in der Stadt um 14:00 Uhr mit 70 an einer Schule vorbei fährt.Ich habe hier in Berlin viele Polizisten, die größtenteils nach objektiven Gesichtspunkten das Geschehen bewerten. Ein Ticket für falsches Parken habe ich seit Jahren nicht bekommen.
Warum? Weil ich mit den Herren und Damen freundlich rede und Ihnen meine Gründe schildere (z. B. Geldtransporte zur Bank).Man kann natürlich auch Pech haben und an einen Polizisten mit Schnurrbart geraten.
Nach meinen Erfahrungen sind das die Paragrafenreiter die Stur handeln und sich noch schlimmer aufführen im Straßenverkehr um den vermeintlichen Täter zu bekommen, als dieser sich eigentlich benommen hat.Vor Gericht hast du gute Chancen weniger oder keine Punkte zu bekommen (gegen Erhöhung der Geldstrafe), jedenfalls wenn du nicht zwischen 06:00 und 20:00 Uhr unterwegs warst.
Polizisten sind auch nur Menschen (also die ohne Schnauzer). Hier auf die arrogante Tour zu reiten wie manche hier geraten haben halte ich für völlig falsch.
MFG
So sehe ich das aus.
Ursache war aber die gegenseitige Aufrechnung. Und damit kommt man nicht durch.
Vor Gericht hat er nur eine Chance sein eigenes Verhalten zu rechtfertigen. Das, was die Polizisten taten, hat mit seinem Problem erst einmal nichts zu tun.
peso
Sinn oder Unsinn spielt doch alles hier keine Rolle!
Wäre er nicht so gefahren wären Sie ihm nicht nachgefahren und er hätte keine Punkte.
Die Herren der Polizei machen eben auch nur Ihren Job und das heisst nicht das ich
Sie mag aber was willst machen?
Es ist ihr Job und den haben Sie gemacht!
Zitat:
Ich finde grundsätzlich, dass zu schnelles Fahren nach der Situation beurteilt werden sollte.
Vor meiner Haustür ist ein Spielplatz und eine Tempo 30 Zone.
Wer hier mit 40 und mehr vorbei fährt, sollte der Führerschein abgenommen werden.
Andererseits sehe ich um 4 Uhr morgens auf der Stadtautobahn bei vorgegebenem Tempo 80 ohne jeglichen Verkehr keinen Sinn darin, sich Stur an die Beschränkung zu halten. Hier halte ich Tempo 120 für angebracht.
Ähnlich sehe ich dies auf der Landstraße. Wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, warum sollte man dies genau so bewerten, als wenn man in der Stadt um 14:00 Uhr mit 70 an einer Schule vorbei fährt.
Hallo zusammen,
hierzu hab ich auch was zu sagen. Passt zwar nicht wirklich zum Thema, aber nach der ausgiebigen Diskussion über Rechtschreibung etwas weiter oben, kann ich mir das erlauben, denke ich. 🙂
Ich finde, dass man auf allen Straßen die Höchstgeschwindigkeit variabel gestalten sollte.
Falls jemand die A8 kennt, weiß er vielleicht, was ich meine. Dort gibt es, v. a. zwischen Ulm und Mühlhausen i. T. über der Straße Brücken, an denen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Form von großen LED-Schildern angebracht sind.
D. h. hier kann je nach Verkehrs- und Wettersituation die Geschwindigkeit reguliert werden. Das erfreuliche dabei ist, dass diese Möglichkeit auch fleißig genutzt wird.
Ist das Schild aus, bedeutet das: unbegrenzt.
Diese Technik vermisse ich aber auf vielen anderen Autobahnen, vielleicht, weil es zu teuer ist.
Wenn man aber bedenkt, welche Fortschritte die LED-Technik macht, könnte ich mir vorstellen, dass diese Methodik eventuell auch bald auf Bundesstraßen angewendet wird.
Sowas nennt man Verkehrsbeeinflusssung und wird auch in vielen Bundesländern fleissig genutzt. Da aber für den Betrieb umfangreiche Installationen notwendig sind, scheut man sich.
Ich frage mich aber, warum man nicht als Übergangslösung zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzungen einführt.
Im Regelfall sind die Hauptstoß- und Unfallzeiten ja bekannt.
Damit sind wir wieder bei Schulen und Kindergärten. Warum wird hier nicht zeitlich begrenzt ?
Das Problem des deutschen Schilderwaldes ist doch ganz klar. Wir haben einfach zu viele Schilder und deshalb werden viele nicht beachtet. Wenn dann noch jede Baupfeife eigene Schilder aufstellt, ist es doch kein Wunder.
Glaubt hier wirklich einer, dass der eingereichte Baustellenbeschilderungsplan geprüft wird ?
Ich hatte vor kurzen in der Nähe von Bremen eine einwöchige Geschwindigkeitsbeschränkung (80km/h) mit Baustellenhinweis. Die Baustelle wurde erst nach dieser Woche und dann nur auf dem Standstreifen eingerichtet.
Wie soll man sowas einem normaldenkenden Autofahrer erklären ?
peso
Naja da ja keiner den Fahrer wirklich kennt und nicht dabei war denke ich, finde ich das Anliegen prinzipiell schon für gerechtfertigt - immerhin ist es möglich, dass er ansonsten normal fährt.
Nur weil es von der Polizei kommt, heisst ja nicht dass es tatsächlich juristisch zu 100% wasserdicht und korrekt ist - die Aufgabe der Polizei ist ja nur erfassen - die Beurteilung der rechtlichen Seite unterliegt immer noch der Justiz - natürlich kennen sich die meisten Polizisten durchaus in ihrem Tätigkeitsbereich auch juristisch aus - aber eben nur bedingt.
Hier in dem Fall sind die Aussichten vermutlich zwar sehr gering - aber zumindest die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung sollte man ja schon jedem zugestehen - schliesslich gibt es ja tatsächlich Messfehler oder auch fehlerhafte Geräte.
Was ich hier für einen Mist lese...
Als erstes zeigt man seinen Führerschein nur! Es sei denn man wird aufgefordert den Führerschein zu geben!
Desweiteren muss der Beamte sich ausweisen können! Gab mal die Situation in Sachsen-Anhalt das sich Leute ne Uniform und ne Kelle besorgt haben und Leute aus dem Verkehr gezogen und abkassiert haben. Gab es alles schon.
Desweiteren würd ich mir immer das Eichprotokoll aushändigen lassen, oder eine Kopie. Die Beamten nutzen auch alles was ihnen zur Verfügung steht.
Desweiteren ist eine Verkehrsgefährdung durch die Polizei nicht hinnehmbar und muss angezeigt werden.
Und wer zuschnell fährt ist selber schuld. Punkt
Zitat:
Original geschrieben von janvetter
Desweiteren muss der Beamte sich ausweisen können!
Das wäre mir neu.
In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung soll diese Verpflichtung stehen?
Moin,
Naja ... Ich habe hier in diesem Thread jetzt einiges gelesen ... was ich zum schmunzeln fand ... z.B. die Idee der gegenseitigen "Schuldaufrechnung" ... aber auch die unterschiedlichen und nicht immer korrekten Ideen darüber, was Polizeibeamte dürfen und was nicht ...
Nehmen wir es mal ganz sachlich hin ...
Wenn der Vorfall sich exakt so abgespielt hat, wie du es geschildert hast ... dann war das soweit erstmal alles rechtens. Sofern die Polizei nicht während der "Verfolgung" einen anderen Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet hat ... haben die nichts unrechtes getan. Die dürfen, wenn die Situation es erlaubt oder bedingt durchaus über Sperrflächen fahren, durchgezogene Linien überqueren etc.pp.
Mag man zu stehen wie man will ... daran gibt es erstmal wenig oder nichts zu rütteln.
Kommen wir zu deinem "Problem". Wir sind uns einig ... zu schnell gefahren und zu schnelles fahren macht man nicht (eigentlich). Aber ... jeder der unschuldig ist ... soll bitte den ersten Stein werfen. Ich behaupte mal einfach ... es gibt niemanden der die STVO zu 100% komplett richtig beachtet. Ich glaube ... das geht sogar gar nicht.
Jetzt bist du erwischt worden ... erstmal Pech gehabt.
Selbstredend hast du das GUTE RECHT ... den gesamten Vorgang ANZUZWEIFELN. Gemäß der deutschen Rechtsprechung ... muss dir deine "Schuld" bewiesen werden. Wenn du der Meinung bist, diese Ordnungswidrigkeit ist dir nicht bewiesen worden, dann kannst du logischerweise EINSPRUCH gegen den Bescheid einlegen. Dein GUTES RECHT !
Was kannst du bezweifeln ?!
Erstens natürlich den rechtmäßigen Aufbau des Messinstrumentes. Also Klärung der Frage : Durfte das Gerät aus dem Fahrzeug heraus genutzt werden. Als zweites darfst du logischerweise die Frage klären lassen : War das Gerät zum Zeitpunkt der Messung in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Das heißt : War es korrekt geeicht, war es Funktionsfähig. Die dritte Frage, die du stellen darfst wäre, durfte der Messende überhaupt mit dem Gerät arbeiten. Denn für einige Geräte muss der messende Beamte eine Schulung absolviert haben, in einigen Fällen muss die auch regelmäßig wiederholt werden (kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren).
Die vierte Frage ist selbstredend, kann dir der Geschwindigkeitsverstoss NACHGEWIESEN werden. Das heißt, ist es klar, dass Du zu schnell gefahren bist. Klingt jetzt erstmal doof ... weil du ja im Auto gesessen hast ... aber um das zu BEWEISEN wird von den meisten Geräten ein Foto von dir mit Auto, Kennzeichen und Geschwindigkeit angefertigt. Im Falle einer Lasermessung wird einem üblicherweise der Messwert auf dem Gerät gezeigt und man quittiert dies auf einem Messprotokoll, wo drauf steht : Gemessen wurde XYZ, Fahrzeug ABC mit Geschwindigkeit X abgelesen am, um ... Unterschrift der Polizeibeamten und von dir. Aber auch hier gilt : Das Verfahren kann von Bundesland zu Bundesland abweichen, ich weiß nicht, ob dies generelle Pflicht ist, oder nur in einigen Ländern gemacht wird, um für ein Gerichtsverfahren gerüstet zu sein.
Wenn du die exakte Verfahrensweise in deinem Bundesland wissen willst ... musst du zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen, der dich diesbezüglich beraten kann.
Zu bestreiten dass das Gerät richtig misst ... wird dir nichts bringen ... das ist wie gesagt geeicht. Sofern nicht ein entsprechender Verfahrensfehler seitens der Beamten gemacht wurde ... hast du da im Grunde keine Chancen. Und auf die Vermeidung dieser Fehler ... werden die Jungs und Mädels trainiert.
Wenn ich WETTEN würde ... würde ich sagen ... wenn du es durchziehen würdest ... und bis vor Gericht ziehst ... das du zu 95% verlieren wirst ... und dich die Sache anschließend das X-fache kosten wird. Da du keine "Führerscheingefährdung", "kein Fahrverbot" und kein "Vermögen" zu zahlen hast ... würde ich mir bzgl. der Umgangsformen der beiden Herren meine Gedanken machen ... und den lieben Gott nen guten Mann sein lassen.
@TCSMOERS ... da gibt es einen ganz schrecklich einfachen Grund für. Die Installation dieser Schilder kostet ein Vermögen. Ich habe mal gelesen (weiß aber nicht mehr wo) das allein die komplette Versorgung der Autobahnen in den Ballungsräumen und Knotenpunkten mit entsprechenden Systemen 40 Mrd. Euro kosten würde. Wenn wir des jetzt auf Landstrassen und die Städte erweitern ... dann kost der Liter Benzin auch sofort 5 Euro 😁 Solche Systeme lassen sich nur langsam und Schritt für Schritt installieren.
@Drahke ... natürlich muss sich der Beamte als Beamter ausweisen können ...
MFG Kester