27 km/h zu schnell außerhalb geschloßener Ortschaft
Hallo,
heute morgen wurde ich auf einer Bundesstraße, 80 war erlaubt, mit 27 km/h zu schnell gemessen.
Die Polizei hat aus ihrem Fahrzeug heraus mit einer Laiserpistole gemessen! Ist das überhaupt genau?
Im Rückspielgel habe ich dann gesehen, das die Scheriffs die Verfolgung aufgenommen haben.
Von der Bundesstraße bin ich dann auf die Autobahn gefahren. Die Polizei, welche dann auf der AB Auffahrt hinter mir war (noch ohne Hinweis in Ihrem Display), ist dann auf der Beschleunigungsspur gleich mal ohne zu blinken 2 Spuren nach links rübergezogen (die haben sogar die durchgezogene Linie überfahren) und hat sich dann vor mich gesetzt und
ihr Reklameschild "Bitte folgen" eingeschaltet.
Kann ich ne Gegenanzeige machen? Schließlich haben die Brüder innerhalb weniger Sekunden mehr Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen als ich. Wenn ich jetzt auf der Fluch gewesen wäre würde ich ja sagen ok, aber wegen so einer Lapalie - ich weiß ja nicht.
3 Punkte gibt der Spaß - ich war zwar bis heute morgen Punktelos, aber da ich Vielfahrer bin, kann sowas ja doch schon mal passieren. Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.
Hat jemand ne Idee wie ich gegen die Vergabe der Punkte vorgehen kann?
Danke und Gruß
André
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RantanplanFX
Sollten die mich jetzt nochmal mit > 25 kmh erwischen bekomme ich ein Fahrverbot.
Dann ist ja wohl der beste Tipp sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten dann steht das gar nicht zur Frage...
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Beim letzten Mal hat eine nicht betroffene Flachpfeife derart stark abgebremst, dass bald mehrere Fahrzeuge verunfallt wären.
da hagelts dann gleich ein dutzend bußgeldbescheide!
für den ersten fürs zu schnelle fahren und für die nachfolgenden wegen zu geringem abstand....^^
Eben.
Die stationäre Geschwindigkeitsmeßanlage ist hier definitiv nicht das Problem.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
In diesem Zusammenhang:Ich bin der Auffassung, dass man Radarmessungen und Abstandsmessungen mittels Rotlichtblitz zur Fahrerkennung verbieten soll. Hier wir eine höhere Gefahr heraufbeschwört, als man angeblich bekämpfen will.
Beim letzten Mal hat eine nicht betroffene Flachpfeife derart stark abgebremst, dass bald mehrere Fahrzeuge verunfallt wären.
Wer rechnet denn damit, dass auf einer völlig übersichtlichen Strecke der Vorausfahrende eine Vollbremsung hinlegt ?
Das Problem ist, dass in der Regel die ersten beiden Folgefahrzeuge bremsen können und der fünfte oder sechste Probleme bekommt. Der baut dann einen Unfall und der eigentliche Verursacher ist weg.
peso
Auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun hat. Für Dich zur Info:
Der einzuhaltende Abstand im Straßenverkehr ist in § 4 StVO normiert. So muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn der vorausfahrende Fahrer plötzlich abbremst.
Gruß
Holger
Genau Holger....dazu kommt noch, auf der Hälfte der übersehbaren Strecke!!!! Daher auch, gefahrene Geschwindigkeit :2 gleich Abstand zum Vordermann, aber ich will nicht großkotzen 😉
Ähnliche Themen
Hallo Ihr Lieben,
wenn Ihr Euch so gut auskennt, dann schaut doch mal genau in die VO und lest mal die einschlägige Rechtsprechung durch.
Das auf freier und weit einsehbarer Strecke ein Vorausfahrender eine Vollbremsung hinlegt, damit braucht man nicht zu rechnen.
In diesem Falle war es so, dass die ersten Fahrzeuge noch den Blitz (es war u.a. Nachts und das Radargerät stand auf dem Mittelstreifen) gesehen haben, die anderen aber nicht. Für die kam die Vollbremsung einer ganzen Kolonne völlig überraschend.
Selbst, wenn man den VT eine Schuld geben würde, ist hier die Polizei der Verursacher.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Hallo Ihr Lieben,wenn Ihr Euch so gut auskennt, dann schaut doch mal genau in die VO und lest mal die einschlägige Rechtsprechung durch.
Das auf freier und weit einsehbarer Strecke ein Vorausfahrender eine Vollbremsung hinlegt, damit braucht man nicht zu rechnen.
In diesem Falle war es so, dass die ersten Fahrzeuge noch den Blitz (es war u.a. Nachts und das Radargerät stand auf dem Mittelstreifen) gesehen haben, die anderen aber nicht. Für die kam die Vollbremsung einer ganzen Kolonne völlig überraschend.
Selbst, wenn man den VT eine Schuld geben würde, ist hier die Polizei der Verursacher.
peso
Aha, na dann erkläre mir mal wie die Strecke NACHTS weit einsehbar war. Wie siehts denn z.b. mit Wildwechsel etc. aus? Aber lassen wir das, das würde jetzt zu weit abschweifen!
Kann irgendjemand das Ding hier mal schließen??? 😛
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ich glaube, in Deinem Beruf - sofern Du überhaupt einen hast - bist Du auch "Überheblich" und ein "Besserwisser".
😁
Ne ich bin arbeitslos. Und jetzt? HartzIV reicht locker. Siehe Sig.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Hallo Ihr Lieben,wenn Ihr Euch so gut auskennt, dann schaut doch mal genau in die VO und lest mal die einschlägige Rechtsprechung durch.
Das auf freier und weit einsehbarer Strecke ein Vorausfahrender eine Vollbremsung hinlegt, damit braucht man nicht zu rechnen.
In diesem Falle war es so, dass die ersten Fahrzeuge noch den Blitz (es war u.a. Nachts und das Radargerät stand auf dem Mittelstreifen) gesehen haben, die anderen aber nicht. Für die kam die Vollbremsung einer ganzen Kolonne völlig überraschend.
Selbst, wenn man den VT eine Schuld geben würde, ist hier die Polizei der Verursacher.
peso
Mein Gott selten soviel Besserwisser Getuhe in diesem Forum erlebt selbst im Duden wird noch nachgeschlagen 🙂 um misslungene Formulierungen zu schönen.
Aber nungut wer ein Forum wie dieses nutzt um sich derartig zu präsentieren dem ist mein Mitleid sicher. So jetzt füttere ich den Troll aber nicht weiter sonst werde ich auch wieder zur Ordnung gerufen und verbessert sowieso 🙂!
Es ist doch seltsam, dass Leute immer dann ausfallend werden, wenn die Argumente ausgehen. Wer hier der Troll ist, dürfte jedem, der sich im Verkehrsrecht auskennt klar sein.
Aber man sollte diesen Thread wirklich schließen. Mir ist er jedenfalls zu primitiv geworden.
Lebt wohl Ihr sportlichen und stolzen BMW-Fahrer.
peso
Ein grundloses Bremsmanöver ist natürlich auch nicht folgenlos - hier müsste man dann sicher verteilen vielleicht 60 / 40 - schliesslich muss auch der vorne fahrende sich vergewissern dass er durch ein plötzliches grundloses Bremsen niemand gefährdert der hinter ihm - wenn auch verkehrswidrig - zu dicht aufgefahren ist - ganz klar natürlich ist es etwas anderes wenn man Bremsen muss, um einen Unfall etc zu vermeiden.
Wobei sicher die Hauptschuld beim Auffahrenden bleibt.
Gerade in der Stadt fände ich mal einen Tag alle halten sich an die Verkehrsregeln interessant ~ 30 Meter Abstand bei den meist gefahrenen 55 :O glaube da ginge nichts mehr 😁
Moin,
für den E46-Bereich ist das Thema nun sicherlich ausreichend von allen Seiten beleuchtet und kann nicht mehr zu einem "technischen Ergebnis" kommen und daher schliesse ich den Beitrag an dieser Stelle.
Beste Grüße