23X4 - Update Motorsteuergerät 2.0 TDI vom 26.02.2020
Hallo,
das KBA hat mich angeschrieben, dass für meinen Golf ein Update für das Motorsteuergerät verfügbar ist und ich es doch bitte installieren lassen soll.
Die Maßnahme ist freiwillig und kostenlos.
Laut dem Schreiben hat das Update keine Auswirkung auf die Abgasnorm noch auf die Berechtigung zur Verkehrsteilnahme in Verbotszonen sowie den Kraftstoffverbraucht, die CO2-Emissionswerte, Motorleistung, usw.
Das einzige was es machen soll ist die NOx-Werte reduzieren.
Hat von euch jemand an dieser Aktion teilgenommen und das Update installieren lassen? Risiken und Nebenwirkungen?
Neelix
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Softwareupdate Motorsteuergerät' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Gut, bin ich halt ein Klugscheißer, aber ich lass mir nicht so einen Stuß erzählen. Ich hatte einen 6er und glücklicherweise keine Probleme danach, wieviel andere, was im 6er Forum auch mehrere Threads füllte. Nun fahr ich 7er und wenn mein 😉 sagt, es gibt ein freiwiliges Update, lass ich das erst machen, wenn es das KBA anordnet. Und wenn ich dann hin müßte, und die Karre zieht danach nicht mehr (so wie deiner), hätt ich dem die Karre umgehend auf den Hof gestellt mit dem Auftrag, den Leistungsverlust, der vorher nicht da war, kostenlos zu beseitigen. 2. Anruf wäre die VW Kundenhotline. 3.Anruf mein Rechtsanwalt. Klugscheisser Mod off
755 Antworten
Ja "kaputt Updaten"
Das haben wir ja bei den EA189 Motoren gesehen. Aber stimmt ja, es waren nur ein paar wenige die Probleme hatten mir dem Update. Der Großteil der Leute war ja mega glücklich endlich das Update zu haben und waren so was von glücklich damit. Stimmt.
Und bei den EA288 Motoren wird das Update bestimmt noch viel besser werden, das alle das so gerne freiwillig haben wollen. Und da VW ja nur das Beste für seine Kundschaft möchte ist doch auch völlig logisch. Also freuen wir uns einfach darauf und sind alle glücklich. Sorry für mein ungenügendes "Fachwissen"
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Zitat:
@Tessinaa schrieb am 18. Juli 2021 um 13:16:31 Uhr:
Der TE wird es definitiv nicht hinbekommen, das die Fachwerkstatt die alte Software wieder abspielt. Punkt, egal ob mit oder ohne Anwalt. Wenn ihm das so stört (was ich verstehen kann, würde ich auch nicht haben wollen so ein Schwachsinns Update) dann verstehe ich einfach nicht, warum er die Software beim Tuner nicht wieder auf die Vorversion zurück spielen lässt. Er soll und braucht ja nichts "tunen" lassen. Einfach nur die alte Software zurück spielen und gut ist es. Sollte um die 150 Euro kosten. Und genau aus diesem Grund habe ich bei allen meinen Fahrzeugen beim "Tuner" meine Steuergeräte Software sichern lassen und auf einem USB-Stick mit nach Hause genommen. Ich bin mündig genug selbst zu entscheiden, was auf mit meinen Eigentum geschieht. Und wenn ich kein Software Update haben will, dann kommt auch keines drauf. Und wenn doch, dann hat die Werkstatt sich für mich zukünftig erledigt. Aber dann kann ich zumindest meine alte Software jederzeit wieder zurück spielen lassen. Und das ist gut so. Ich kaufe kein Auto für zich Tausende Euros und lass es mir dann kaputt "Updaten". Wenn es also dem TE so sehr stört, dann verstehe ich nicht, warum er das Problem beim Tuner nicht angeht. Naja man muss eben wissen ,wie doll wichtig einem das ist. Möglichkeiten zur "Problembeseitigung bzw Korrektur" gibt es. Aber nicht in der VW Vertragswerkstatt.
So einfach zum Tuner, ist aber nicht legal. Das Update bei VW wird dem KBA gemeldet. Das macht der Tuner in der Regel nicht.
Wenns hart auf Hart kommt, dann hat dei Werkstatt eine Sachbeschädigung begangen. Wenn es nicht zurückgeht, dann ist der Fahrzeugwert der Schadenwert
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Das stimmt, keine Frage. Aber es war auch nicht legal entgegen der Ablehnung des TE das Update aufzuspielen. Ich nenne das illegale dann einfach nur "Wiedereinsetzung" in den vorherigen Stand. Nicht mehr und nicht weniger.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Das Update wird nicht gemeldet. Vollzug ist zu melden ist, wenn eine Servicemaßnahme vom KBA angeordnet war. Das ist hier nicht der Fall, weshalb ja in allen Anschreiben klar und deutlich "freiwillig" steht.
Ich persönlich würde jetzt der Werkstatt eine Frist setzen, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. Wenn sie das nicht kann oder will, beauftragt man halt jemand, der es kann und die Werkstatt wird dann auf Erstattung der Kosten in Anspruch genommen. Das ist der saubere und praktikable Weg, wenn das rückgängig gemacht werden soll. Erst einmal abwarten und sich überraschen lassen, wie es sich entwickelt, ist doch keine Option. Bei Mehrverbrauch (den es definitiv gibt) oder irgendwelchen vorzeitigen Schäden lässt sich doch niemals mit erträglichem Aufwand beweisen, dass das Update dafür die Ursache ist.
Ach ja, und die Werkstatt würde mich auch nicht wiedersehen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
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Zitat:
@rsepsilon schrieb am 17. Juli 2021 um 11:56:22 Uhr:
...Es muss nur die ältere Softwareversion wieder aufgespeilt werden. Im Prinzip kann sich die sogar jeder bei erWin herunterladen, dort gibt es inzwischen einige Gigabyte an frei verfügbarer Steuergerätesoftware, jedenfalls war das noch bis kurzem so.
...
Wo ist/war bei erWin Steuergerätesoftware zu finden? Also in welchem Bereich, bzw. Menü?
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Was wird denn nur interesser halber geändert mit der Software?
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Mein EA189 lief nach Update gleich gut weiter. Der wurde einfach sinnig bewegt und artgerecht gehalten.
Probleme hatten mit Update nur die, die von Dieseln respektive Verbrennern keine Ahnung haben.
Hauptsache günstig(er) tanken, auch wenn die Kids nur 3 KM zum Kindergarten gejuckelt werden oder der Arbeitsplatz nur 5 KM weg ist.
Aber keine Sorge, er muss und wird schon halten, weil ein mal im Jahr gehts damit in den Urlaub an die See und da wird er „mal so richtig durchgeblasen“.
Tja….was soll ich dazu sagen. Fehlplanung, fehlgekauft.
Update ggf. fehlgeschlagen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Unabhängig von dieser vertraglichen Situation verstehe ich die Update-Diskussion nicht so richtig.
Am Anfang steht der Kauf eines Autos mit einer gewissen Sauberkeitserwartung, die auch von VW zugesichert wurde. Dann stellt sich heraus, aus technischen Gründen ginge das nicht, das Auto ist bei Weitem nicht so sauber, wie zugesichert. Soweit, so gut. Jetzt gibt es ein Update, das diese Sauberkeit herstellen soll lt. VW. Als Kunde weigert man sich jetzt aber, diese Sauberkeit, die man damals wollte, herstellen zu lassen, weil man Nachteile befürchtet. Was jetzt, es geht also auch dem Kunden plötzlich nicht mehr um Sauberkeit, weil man eventuell Nachteile befürchtet? Ist es nicht so, dass man jetzt den Zustand bekommt, den man damals wollte? Oder verstehe ich hier etwas ganz und garnicht? Ich bin etwas verwirrt.
Manny
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Zitat:
@MannyD schrieb am 21. Juli 2021 um 09:41:53 Uhr:
Unabhängig von dieser vertraglichen Situation verstehe ich die Update-Diskussion nicht so richtig.Am Anfang steht der Kauf eines Autos mit einer gewissen Sauberkeitserwartung, die auch von VW zugesichert wurde. Dann stellt sich heraus, aus technischen Gründen ginge das nicht, das Auto ist bei Weitem nicht so sauber, wie zugesichert. Soweit, so gut. Jetzt gibt es ein Update, das diese Sauberkeit herstellen soll lt. VW. Als Kunde weigert man sich jetzt aber, diese Sauberkeit, die man damals wollte, herstellen zu lassen, weil man Nachteile befürchtet. Was jetzt, es geht also auch dem Kunden plötzlich nicht mehr um Sauberkeit, weil man eventuell Nachteile befürchtet? Ist es nicht so, dass man jetzt den Zustand bekommt, den man damals wollte? Oder verstehe ich hier etwas ganz und garnicht? Ich bin etwas verwirrt.
Manny
Genau so sehe ich das auch.
Ich kann mich täuschen, aber mein Eindruck ist, dass die Verweigerer vorrangig Profit aus der Situation schlagen wollen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Zitat:
@MannyD schrieb am 21. Juli 2021 um 09:41:53 Uhr:
Unabhängig von dieser vertraglichen Situation verstehe ich die Update-Diskussion nicht so richtig.Am Anfang steht der Kauf eines Autos mit einer gewissen Sauberkeitserwartung, die auch von VW zugesichert wurde. Dann stellt sich heraus, aus technischen Gründen ginge das nicht, das Auto ist bei Weitem nicht so sauber, wie zugesichert. Soweit, so gut. Jetzt gibt es ein Update, das diese Sauberkeit herstellen soll lt. VW. Als Kunde weigert man sich jetzt aber, diese Sauberkeit, die man damals wollte, herstellen zu lassen, weil man Nachteile befürchtet. Was jetzt, es geht also auch dem Kunden plötzlich nicht mehr um Sauberkeit, weil man eventuell Nachteile befürchtet? Ist es nicht so, dass man jetzt den Zustand bekommt, den man damals wollte? Oder verstehe ich hier etwas ganz und garnicht? Ich bin etwas verwirrt.
Manny
Das ist in mehrfacher Hinsicht Quatsch. Das Auto hat die "Sauberkeit", die beim Kauf versprochen wurde. Hier geht es nicht um Abgasmogeleien oder die Nichteinhaltung von versprochenen Werten. Hier geht es um das Update zur nachträglichen Verbesserung der NOx-Werte, das VW (und andere Hersteller) beim sog. Dieselgipfel der Politik zugesagt hat. Es soll also dem Kunden nachträglich eine "Sauberkeit" aufgedrückt werden, die er gerade nicht gekauft hat und die nicht versprochen war. Und das Problem für den Kunden (und die Umwelt) ist, dass eine nachträgliche Verbesserung der NOx-Werte zu Lasten anderer Parameter geht. Es gilt insbesondere, dass häufigere Reinigungszyklen zwar die NOx-Werte verbessern, aber auch die Lebensdauer der Abgasreinigung verkürzt und den Kraftstoffverbrauch erhöht (= mehr CO2, also eigentlich nach anderer Doktrin böse).
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Zitat:
@landebahn26 schrieb am 21. Juli 2021 um 09:48:39 Uhr:
Ich kann mich täuschen, aber mein Eindruck ist, dass die Verweigerer vorrangig Profit aus der Situation schlagen wollen.
Erklär doch mal, wie das mit dem Profit gehen soll?
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Was ich mir vorstellen könnte wäre das mehr an Motor Abgasen in den Verbrennungsraum gelangt :Stichwort Abgasrückführung.
Das merkt man am Anfang nicht das sich was ändert.
Erst bei Laufleistungen höher als 120.000km sieht man vermutlich im Motor wie sich das ausgewirkt hat.... Der Ansaugtrakt ist versottet.
Wie gesagt ich weiß es nicht was sich ändern soll... aber es wäre möglich wie auch das der Partikelfilter öfters regenerieren soll.... I besondere bei den Fahrzeugen ohne AD Blue.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]
Ich versteh hier die ganze Diskussion nicht,
wenn ein Lackierer eine Tür an einem schwarzen Auto Grün lackiert,
weil er die Pistole verwechselt hat, gibt es keine 2te Meinung.
Wenn eine Werstatt aus "versehen" ein Update aufspielt, wird dem Threadstarter
der da am aller wenigsten einen Vorteil von hat, Gier unterstellt.
Was soll sowas?
Das Update hat nachweislich durch vermehrte Regerneration einen höheren Verbrauch
und dadurch eine schnellere Füllung des Partikelfilters.
Ich bin da voll und ganz beim Threadstarter und wenn keine Einigung mit der
Werkstatt möglich ist, bleibt nur der Rechtsweg.
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Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 21. Juli 2021 um 09:16:35 Uhr:
Mein EA189 lief nach Update gleich gut weiter. Der wurde einfach sinnig bewegt und artgerecht gehalten.
Probleme hatten mit Update nur die, die von Dieseln respektive Verbrennern keine Ahnung haben.Hauptsache günstig(er) tanken, auch wenn die Kids nur 3 KM zum Kindergarten gejuckelt werden oder der Arbeitsplatz nur 5 KM weg ist.
Aber keine Sorge, er muss und wird schon halten, weil ein mal im Jahr gehts damit in den Urlaub an die See und da wird er „mal so richtig durchgeblasen“.Tja….was soll ich dazu sagen. Fehlplanung, fehlgekauft.
Update ggf. fehlgeschlagen.
Wir hatten einen B7 als Langstreckenfahrzeug 140 PS, der nach den Updates nicht mehr so lief wie vorher.
Das erste Update war absolut katastrophal.
Außendienst, Autobahn und wie gesagt Langstrecke.
Denke aber das auch wir, das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht „artgerecht“ behandelt haben.
Nicht falsch verstehen, aber deine Verallgemeinerung finde ich nicht gerechtfertigt. Mich hat es damals nicht interessiert bis auf die schlechteren Fahrleistungen, da Firmenfahrzeug.
Wäre das meiner gewesen und hätte sich dann noch ein Defekt eingestellt, hätte ich mich bestimmt nicht gefragt ob das aus einer nicht artgerecht Behandlung kommt.
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Zitat:
@Tobianus schrieb am 21. Juli 2021 um 10:22:39 Uhr:
Was ich mir vorstellen könnte wäre das mehr an Motor Abgasen in den Verbrennungsraum gelangt :Stichwort Abgasrückführung.Das merkt man am Anfang nicht das sich was ändert.
Erst bei Laufleistungen höher als 120.000km sieht man vermutlich im Motor wie sich das ausgewirkt hat.... Der Ansaugtrakt ist versottet.Wie gesagt ich weiß es nicht was sich ändern soll... aber es wäre möglich wie auch das der Partikelfilter öfters regenerieren soll.... I besondere bei den Fahrzeugen ohne AD Blue.
Schonmal geschaut, wie beim 7er die AGR realisiert wird? Nee, wozu auch, ein bissel polemisieren ist doch auch was.
Diese Diskussion hier ist so überflüssig wie ein Kropf. Der einzigste Ausweg, den ich hier seh, ist der Weg über den Rechtsanwalt. VW wird und kann das Update nicht rückgängig machen. Ein Tuner kann das. Die Kosten dafür muß sich der RA von VW holen, wie er das macht, ist sein Problem.
[Von Motor-Talk aus dem Thema '23x4 Software-Update trotz schriftlicher Ablehnung gemacht.' überführt.]