ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. 1,8 tsi Motorschaden wer zahlt was

1,8 tsi Motorschaden wer zahlt was

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 17. Januar 2014 um 23:03

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine paar meinungen bzw. Erfahrungen bezüglich der Kostenübernahme von Motorschäden.

Ich habe vor 5 Monaten einen 2009er Golf mit 76tkm gekauft, und hatte letztes WE einen Motorschaden bei 87 tkm (abends einen Benziener abgestellt und morgends einen Diesel angemacht:D).

Also erst mal beim VW Händler angerufen, der mich zum nächsten VW Haus schleppen lassen wollte, und mich daruf hinwies das ich ja die Gebrauchtwagengarantie hätte, dei die Umbaukosten und 60% der teile übernehmen würde. Nachdem ich IHN darauf hin wies das es sich für mich um einen klaren Fall von Gewährleistung handelt lenkte er dann schnell ein und lies den Wagen zu sich holen.

Am nächsten Tag rief er dann an, und verkündete, das die Kette übergesprungen sei. Der Motor wäre nicht zu retten. Nachdem der gute Mann alle Unterlagen bei VW und bei der Versicherung eingereicht hatte, hieß es dann warten und hoffen.

Heute bekam ich dann die Nachricht: VW übernimmt die kompletten Lohnkosten und 50% vom Motor, der netto 5.800 € kostet. Von diesen übrigen 2.900€ übernimmt die Versicherung dann noch mal 60%.

Bleiben also noch 1.160€ netto.

Der Händler hat mir nun angeboten, das ich "nur" 1.000€ Brutto zahlen brauch. Woruf ich erst mal das gegenangebot von 750€ brachte, und zur aussprache brachte das ich an einem Verkauf interessiert wäre, bzw. dem Kauf eines GTI. Wir wollen uns nun beide noch mal gedanken machen und dann Montag wieder telefonieren.

Nun meine frage: Sind 1.000 € trotz Gewährleistung ok?? einerseits habe ich ja Gewährleistung, und bräuchte nichts zahlen, andererseits habe ich kein Recht auf einen ganz neuen Motor...oder?

Würde mich über ein paar Antwortnen am Wochenende freuen!

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 0Lars0

Aber da es erst später zu einem Defekt kam, könnte es wohl auch ein Garantiefall sein... Schwer einzuschätzen. Evtl. Rechtschutzversicherung oder Gutachter fragen.

Nein, das ist völlig unerheblich. Der Fall ist aus meiner Sicht eindeutig.

Auch bei gebrauchten Fahrzeugen haften Händler mindestens 12 Monate für alle Sachmängel (wenn er Händler das im KV entsprechend einschränkt, ansonsten 24 Monate), die das Fahrzeug zum Übergabezeitpunkt hat. Jetzt kommt der entscheidende Punkt:

- In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber autmatisch davon aus, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand und sich in den folgenden 6 Monaten geäußert hat. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Das ist mehr oder weniger unmöglich!

- In den folgenden 6 bis 18 Monaten Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand. Ebenfalls sehr schwierig! Dieser Sachverhalt nennt sich "Beweislastumkehr".

In deinem Fall ist die Sache glasklar: Du bist innerhalb der ersten 6 Monate. Sollte der Händler sich weigern die Kosten zu 100% zu übernehmen, muss er nachweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Wie will er das machen, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt, dass solche Fehler bei den TSI Motoren ein bekanntes Problem sind über das die Presse seit langem ausführlich berichtet? Die Mühe wird es sich vermutlich gar nicht erst machen.

Ich würde mich mit keinem Cent an der Reparatur beteiligen und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, sofern sich keine Einigung mit dem Händler erzielen lässt. Etwas anderes als einen "gebrauchten" Austauschmotor bekommst du ohnehin nicht, auch nicht bei einer Eigenbeteiligung mit 1.000 €. Ein neuer Motor kostet über 10.000 €, den bekommst du bei einem Fahrzeug mit der Laufleistung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in keinem Fall! Selbst wenn du dich beteiligst hast du keine Gewissheit was die dir genau einbauen. Der Händler wird gerade das notwendigste machen, mehr nicht!

Viele Händler nutzen schamlos das Unwissen ihrer Kunden über Gewährleistung/Garantie und die Unterschiede aus (viele kennen die offenbar nicht)! Lass dich nicht übers Ohr hauen. Du musst nichts bezahlen, die Chancen des Händlers die Forderung von 1.000 € durchzusetzen tendieren gegen 0.

Wenn du einen GTI haben willst, lass das Auto fachgerecht reparieren, verkaufe es privat und kauf dir irgendwo anders einen GTI. Diesen Händler halte ich nicht für seriös, sonst würde er nicht solche Forderungen stellen. Wenn du dich, dafür dass der Händler dir dann gütigerweise einen GTI verkauft, mit so einer Summe an der Reparatur beteiligen musst kann das eh kaum ein besonders gutes Geschäft werden. Die Händler müssen auch mal lernen, dass vermeintlich auf den eigenen Vorteil ausgerichtetes Handeln zwar kurzfristige Vorteile haben kann. Aber ich würde es nicht einsehen unehrlichen Menschen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen. Geh mal ruhig davon aus, dass der Händler sich über seine Pflichten eigentlich absolut im Klaren ist!

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Wenn du Gewährleistung hast, ist das doch alles kein Thema. Der Defekt muß ordnungsgemäß behoben werden und zwar auf Kosten des Autohauses, bei dem der Wagen gekauft wurde.

Da noch nicht mal 6 Monate um sind, hast auch keinen Ärger mit Beweislastumkehr.

Von daher: Zurücklehnen, Auto reparieren lassen, abholen, nix bezahlen, fertig.

Und wenn die Reparatur eben nur durch einen neuen Motor erfolgen kann, dann ist das eben so. gut für dich, schlecht fürs Autohaus.

Völlig richtig was fehlzündung da schreibt, ich sehe das genauso.

Du bezahlst keinen Cent! Du hast 12 Monate Gewährleistung auf den Wagen, wobei in den ersten 6 Monaten der Gesetzgeber automatisch davon ausgeht, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war und sich nun in Form eines Motorschadens geäußert hat. Da hast du wirklich Glück gehabt.

Der Händler muss für den kompletten Schaden aufkommen!

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 9:53

Theoretisch sehe ich das ganz genau so. Aber ich meine mal gelesen zu haben das der Händler icht dazu verpflichtet ist einen neuen Motor ein zu bauen, sondern einen gleichwertigen. Was eigentlich verständlich ist, da der Wert des Wagens gesteigert wird.

Naja, du mußt so gestellt werden, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Aber ob neuer Motor oder gleichwertiger, zahlen mußt du auf jeden Fall nichts.

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 10:40

Ich bin ja eigentlich froh das ich einen neuen Motor bekomme, bei dem ich mir sicher bin, das es keine Probleme mit Kette, Spanner und co gibt. Setzt er da jetzt einen gebrauchten rein, würde ich den Wagen wohl Verkaufen. Ist anscheinend nur eine Frage der Zeit das die 2009 tsi kaputt gehen...

Der 1.8 TSI ist eigentlich eher unauffällig und deshalb auch sehr begehrt.

Das stimmt, du hast schon einen robusten TSI. Von Schäden, zumindest kapitalen Schäden bei dem Motor liest man selten. Verglichen mit den kleinen 1,2 und 1,4 TSI ist das eine sichere Bank.

Aber gut, der 1,6er Benziner gilt auch als absolut haltbar, trotzdem schreibt von Zeit zu Zeit mal einer von einem großen Motorschaden. Kann halt bei jeder Maschine passieren. Bei dir weiß man auch nicht, wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist, ob er die Wartungsintervalle usw. eingehalten hat. Soweit ich weiß, reagiert der Motor schon empfindlich auf verschlampte Ölwechselintervalle.

Zitat:

Original geschrieben von Evel Knivel

Theoretisch sehe ich das ganz genau so. Aber ich meine mal gelesen zu haben das der Händler icht dazu verpflichtet ist einen neuen Motor ein zu bauen, sondern einen gleichwertigen. Was eigentlich verständlich ist, da der Wert des Wagens gesteigert wird.

Für 5.800 Euro netto bekommst du auch keinen neuen Motor, sondern einen Austauschmotor. Das ist nichts schlechtes, aber vielleicht hilft es dir für dein Gewissen von der Bezeichnung "neuer Motor" wegzukommen ;)

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von illStyle

Der 1.8 TSI ist eigentlich eher unauffällig und deshalb auch sehr begehrt.

....leider gibt es die gleiche Probleme wie beim GTI (EA888 Motor) Kettenspanner, Kettenlängung, Rückschlagventil Nockenwellenversteller .

http://www.motor-talk.de/.../...odell-1-8-tsi-160-ps-t2315229.html?...

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=707830

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Bei dir weiß man auch nicht, wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist, ob er die Wartungsintervalle usw. eingehalten hat.

Die wartung wa lückenlos. Ein service war bei einer freien Werkstatt. Dort habe ich mal angerufen. Laut dem Meister war das ein sehr pingeliger Kunde. Einen Service hatte er sogar ausserplanmäßig machen lassen. Die Rechnungen hat er mir anstandslos zugefaxt...

Das es einen Austauschmotor geben wird ist mir schon klar. Die sind ja aber wie neu, da alle verschleißteile getazscht bzw. überarbeitet werden... Ansonsten gäbe es da auch keine 2 Jahre Garantie trauf ;)

Hi,

also durch die 5 Monate würde ich sagen Händler zahlt ALLES und DU NIX punkt. Hat er bei dem Geschäft halt Pech gehabt. Nur mal so Grundsätzlich. Wenn du jetzt den Wagen gegen ein GTI tauschen willst musst du dich mit em Händler halt einigen.... Durch die 6 Monats Frist hat der Händler die Ar... Karte NICHT DU :)

Und ja Grundsätzlich ist der 1.8er TSi eher unauffällig. Nicht viel schlimmer als die 2.0 TSI

Zitat:

Original geschrieben von GoLf 3 Bastler

 

Und ja Grundsätzlich ist der 1.8er TSi eher unauffällig. Nicht viel schlimmer als die 2.0 TSI

Von den 1.8er TSI, meines Wissens hauptsaechlich um 2009/2010 herum, zerreissts leider mehr als nur Einzelfaelle (Kettentrieb: Kettenspanner). Mehrere Geschaedigte sagen, dass es ohne jede Vorankuendigung beim Anlassen passiert.

Beispiel:

http://www.octavia-forum.de/forum/viewtopic.php?f=16&t=56230

MfG.

Ich würde auch sagen, dass es unter die Gewährleistung fällt.

Denn ist anzunehmen, dass die "minderwertige" Kette (und Komponenten) ja beim Kauf schon verbaut waren... Aber da es erst später zu einem Defekt kam, könnte es wohl auch ein Garantiefall sein... Schwer einzuschätzen. Evtl. Rechtschutzversicherung oder Gutachter fragen.

Denn wenn es ein Gewährleistungsfall ist, müsste die Gebrauchtwagengarantieversicherung (schönes Wort) ja keinen Cent übernehmen oder? Dann zahlt dein Händler alles.

Zitat:

Original geschrieben von fehlzündung

Naja, du mußt so gestellt werden, als wäre der Schaden nie aufgetreten.

Aber ob neuer Motor oder gleichwertiger, zahlen mußt du auf jeden Fall nichts.

Sollte der Händler auf die Idee kommen einen gebrauchten Motor einzubauen, würde ich aber lieber die 1000 Euro draufzahlen oder noch etwas runterhandeln und hätte einen AT-Motor.

Das Problem hatte ein Bekannter vor einigen Jahren mit einem Gebrauchtwagen. Allerdings nicht bei VW.

Der Händler bot ihm nach einem Motorschaden an, mit Aufzahlung über die Garantieversicherung abzurechnen und einen AT-Motor einzubauen. Mein Bekannter bestand aber auf Gewährleistung und hat nachdem sich der Händler weigerte einen Anwalt eingeschaltet.

Als er das Fahrzeug nach der Reparatur abgeholt hat, hat ihm der Chef von dem Laden ganz stolz mitgeteilt, es wurde kein neuer sondern ein gebrauchter Motor mit niedrigerer Laufleistung eingebaut.

Selbstverständlich kostenlos auf Gewährleistung. Mehr Ansprüche hätte er nicht.

Er hätte ja wohl nicht allen Ernstes erwartet, dass er einen ganz neuen Motor bekommt und er der Händler den komplett zahlt.

Danach hatte er nen Motor bei dem er regelmäßig Öl nachkippen durfte.

Ist zwar nur ein Einzelfall, aber so kann es auch ausgehen...

Zitat:

Original geschrieben von 0Lars0

Denn wenn es ein Gewährleistungsfall ist, müsste die Gebrauchtwagengarantieversicherung (schönes Wort) ja keinen Cent übernehmen oder?

Die zahlen trotzdem.

Sonst wäre es in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. 1,8 tsi Motorschaden wer zahlt was