1,8 tsi Motorschaden wer zahlt was

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine paar meinungen bzw. Erfahrungen bezüglich der Kostenübernahme von Motorschäden.
Ich habe vor 5 Monaten einen 2009er Golf mit 76tkm gekauft, und hatte letztes WE einen Motorschaden bei 87 tkm (abends einen Benziener abgestellt und morgends einen Diesel angemacht😁).
Also erst mal beim VW Händler angerufen, der mich zum nächsten VW Haus schleppen lassen wollte, und mich daruf hinwies das ich ja die Gebrauchtwagengarantie hätte, dei die Umbaukosten und 60% der teile übernehmen würde. Nachdem ich IHN darauf hin wies das es sich für mich um einen klaren Fall von Gewährleistung handelt lenkte er dann schnell ein und lies den Wagen zu sich holen.
Am nächsten Tag rief er dann an, und verkündete, das die Kette übergesprungen sei. Der Motor wäre nicht zu retten. Nachdem der gute Mann alle Unterlagen bei VW und bei der Versicherung eingereicht hatte, hieß es dann warten und hoffen.
Heute bekam ich dann die Nachricht: VW übernimmt die kompletten Lohnkosten und 50% vom Motor, der netto 5.800 € kostet. Von diesen übrigen 2.900€ übernimmt die Versicherung dann noch mal 60%.
Bleiben also noch 1.160€ netto.
Der Händler hat mir nun angeboten, das ich "nur" 1.000€ Brutto zahlen brauch. Woruf ich erst mal das gegenangebot von 750€ brachte, und zur aussprache brachte das ich an einem Verkauf interessiert wäre, bzw. dem Kauf eines GTI. Wir wollen uns nun beide noch mal gedanken machen und dann Montag wieder telefonieren.

Nun meine frage: Sind 1.000 € trotz Gewährleistung ok?? einerseits habe ich ja Gewährleistung, und bräuchte nichts zahlen, andererseits habe ich kein Recht auf einen ganz neuen Motor...oder?

Würde mich über ein paar Antwortnen am Wochenende freuen!

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 0Lars0


Aber da es erst später zu einem Defekt kam, könnte es wohl auch ein Garantiefall sein... Schwer einzuschätzen. Evtl. Rechtschutzversicherung oder Gutachter fragen.

Nein, das ist völlig unerheblich. Der Fall ist aus meiner Sicht eindeutig.

Auch bei gebrauchten Fahrzeugen haften Händler mindestens 12 Monate für alle Sachmängel (wenn er Händler das im KV entsprechend einschränkt, ansonsten 24 Monate), die das Fahrzeug zum Übergabezeitpunkt hat. Jetzt kommt der entscheidende Punkt:
- In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber autmatisch davon aus, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand und sich in den folgenden 6 Monaten geäußert hat. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Das ist mehr oder weniger unmöglich!
- In den folgenden 6 bis 18 Monaten Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand. Ebenfalls sehr schwierig! Dieser Sachverhalt nennt sich "Beweislastumkehr".

In deinem Fall ist die Sache glasklar: Du bist innerhalb der ersten 6 Monate. Sollte der Händler sich weigern die Kosten zu 100% zu übernehmen, muss er nachweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Wie will er das machen, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt, dass solche Fehler bei den TSI Motoren ein bekanntes Problem sind über das die Presse seit langem ausführlich berichtet? Die Mühe wird es sich vermutlich gar nicht erst machen.

Ich würde mich mit keinem Cent an der Reparatur beteiligen und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, sofern sich keine Einigung mit dem Händler erzielen lässt. Etwas anderes als einen "gebrauchten" Austauschmotor bekommst du ohnehin nicht, auch nicht bei einer Eigenbeteiligung mit 1.000 €. Ein neuer Motor kostet über 10.000 €, den bekommst du bei einem Fahrzeug mit der Laufleistung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in keinem Fall! Selbst wenn du dich beteiligst hast du keine Gewissheit was die dir genau einbauen. Der Händler wird gerade das notwendigste machen, mehr nicht!

Viele Händler nutzen schamlos das Unwissen ihrer Kunden über Gewährleistung/Garantie und die Unterschiede aus (viele kennen die offenbar nicht)! Lass dich nicht übers Ohr hauen. Du musst nichts bezahlen, die Chancen des Händlers die Forderung von 1.000 € durchzusetzen tendieren gegen 0.

Wenn du einen GTI haben willst, lass das Auto fachgerecht reparieren, verkaufe es privat und kauf dir irgendwo anders einen GTI. Diesen Händler halte ich nicht für seriös, sonst würde er nicht solche Forderungen stellen. Wenn du dich, dafür dass der Händler dir dann gütigerweise einen GTI verkauft, mit so einer Summe an der Reparatur beteiligen musst kann das eh kaum ein besonders gutes Geschäft werden. Die Händler müssen auch mal lernen, dass vermeintlich auf den eigenen Vorteil ausgerichtetes Handeln zwar kurzfristige Vorteile haben kann. Aber ich würde es nicht einsehen unehrlichen Menschen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen. Geh mal ruhig davon aus, dass der Händler sich über seine Pflichten eigentlich absolut im Klaren ist!

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Zitat:

Original geschrieben von cc307



Zitat:

Original geschrieben von illStyle


Ich würde mich übrigens schleunigst um einen Leihwagen bemühen wenn der gierige Verkäufer schon meint er müsse jeden Cent, den er glaubt in das Fahrzeug zu investieren, auf die Wage legen.
Wenn er schon gefragt wurde ob er ein Ersatzfahrzeug benötigt und hat einmal abgelehnt hat sich das mit dem Ersatzfahrzeug evtl. eh erledigt.
Außerdem was soll er drei Tage mit einem Ersatzfahrzeug, wenn er es wie er schreibt nicht benötigt?
Dem Händler ist das eh egal, der muss es schließlich nicht zahlen.

Nein im gegenteil. Ich hatte angefragt ob ich Anspruch darauf hätte, und da hieß es, das es eventuell Unstimmigkeiten im Serviceheft gäbe, da eine Inspektion nicht bei VW gemacht wurde. Nachdem das geklärt war habe ich noch nicht wieder einen Wagen angefordert...

Zitat:

Original geschrieben von Evel Knivel


Der Schaden würde um die 1500€ liegen und wir sollten doch eine Einigung im gegenseitigen einverständnis finden. Da ich vor Gericht eh schlechte Karten hätte

Bloß nicht einschüchtern lassen. Die schlechteren Karten hast du in diesem Fall sicher nicht!

Da kann der Händler machen was er will... Soll er vor Gericht gehen... er verliert Haushoch. 5 Monate -> SEIN PROBLEM punkt aus. Nicht einschüchtern lassen. In diesem ist das das Recht auf deiner Seite.

genau. Jedes Gericht wird dir in diesem Fall Recht geben. Er versucht dich nur einzuschüchtern damit du nachgibst. Tue das blos nicht....

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JAAA ...soeben die Info bekommen, das der Schaden doch übernommen wird!🙂

Motor sei auch schon drin könnte aber vielleicht noch bis übermorgen dauern. Was Ich sogar schon fast lobenswert finde.

Bin anscheinend noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen...

Vielen Dank an euch für die Unterstützung!!!!🙂

Zitat:

Original geschrieben von Evel Knivel


Nein im gegenteil. Ich hatte angefragt ob ich Anspruch darauf hätte, und da hieß es, das es eventuell Unstimmigkeiten im Serviceheft gäbe, da eine Inspektion nicht bei VW gemacht wurde.

Das ist die Oberfrechheit!

Zitat:

Original geschrieben von Evel Knivel


JAAA ...soeben die Info bekommen, das der Schaden doch übernommen wird!🙂

Die Gerechtigkeit siegt eben doch! Herzlichen Glückwunsch. Und wenn das abgeschlossen ist würde ich auf die Suche nach einer anderen Werkstatt gehen. Dieser würde ich nicht mehr über den Weg trauen.

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