1,1 Promille in Probezeit

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe leider kein anderes Unter-Forum gefunden, deswegen hier in meinem Stammforum...

Um es vorweg zu nehmen, es geht hier um eine Freundin (von meiner Freundin ne Arbeitskollegin & Freundin). Ich halte nach wie vor nichts von Alkohol am Steuer und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man sich voll besoffen hinters Lenkrad setzten kann.

Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.

Mit welchen Strafen muss Sie rechnen? Ich habe mal google angestrengt und bin auf mind. 4 verschiedenen Ergebissen gekommen.

Fakt ist auf alle Fälle:

- Fahrverbot
- Punkte
- Nachschulung
- Strafe
- MPU (?)

jedoch in welcher Höhe ist mir unklar. Sie ist Ersttäter und hat auch polizeilich ne "weiße Weste".

Deshalb die Frage an Euch, wer mir konkrete Ergebnisse mit Angabe der § geben kann.

Ich bedanke mich im vorraus!
Euer Basti

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.

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Ob man sich auf eine MPU vorbereiten kann?

Staatsanwalt hat mal eine tolle MPU Geschichte erzählt.
Wurde ein MPU Kandidat von der Sekretärin in einen Raum geschickt, darin saß ein Mann und hat erstmal nicht auf den Prüfling reagiert.
Dann wurde der Prüfling gefragt, was er machen würde wenn er in einem Flugzeug aus Marzipan sitzt und der Pilot anfängt es aufzuessen. Daraufhin hat sich der Prüfling über so eine beschissene Frage aufgeregt, es kam zum Streit, beide schrien sich an, der Prüfling wurde aufgefordert die Tür zu schließen, er lief los, die Tür hatte er jedoch vorher schon geschlossen.

Ergebnis: durchgefallen!

Wird in Stresssituation wütend und unruhig, lässt sich leicht ablenken (Tür schließen obwohl sie schon geschlossen ist)

Tolle Geschichte. Obs stimmt...?!
Wenn ja, dann sollte man einfach immer ruhig und gelassen bleiben sobald man das Gebäude betritt, Psychoheinis haben selbst einen an der Waffel und wer weiss als was die sich verkleiden, vielleicht sogar als Putzfrau?!
Bekloppt!

Solche Geschichten sind Latrinenparolen von Leuten die durchgerasselt sind.Kenne einige die schon bei einer oder mehreren MPUs waren und keiner konnte mit solchen Geschichten dienen.Im Prinzip geht es nur darum weshalb man Alk trinkt,weshalb man trotz Alk gefahren ist und wie man das in Zukunft ausschliesst.Wer sich dabei über die Motive keine Gedanken gemacht hat,dem Psychologen Märchen erzählen will oder alles verharmlost fällt eben durch.So wie es bei jeder Prüfung der Fall ist auf die man sich nicht vorbereitet.

Wer es genau wissen will was bei einer MPU abgeht kann kann sich Hier informieren
Dort finden sich auch anonymisierte Gutachten,Positive wie auch Negative.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


heb56 hat schon so ziemlich das Richtige geschrieben. 
Vor den Richter muß man im Regelfall nicht,eine Verhandlung gibt es nur wenn man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist.

und was ist wenn man garkeinen SB bekommt sie ist 19 jahre im regelfall grad mal lehre und noch keine kohle legt jetzt der richter aus heiterem himmel ohne ihre einnahmen zu kennen 4000€ fest und sie hat halt mal 10 monate nix zu essen oder wie kann ich mir des vorstellen mit dem sb

Jepp, hat Lehre und 320 EUR Lehrgehalt.

Mal noch schnell die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob der Parkplatz des Baumarktes Privatgelände oder Öffentlich ist?! Bei der Einfahrt ist zwar eine Schranke zu finden, die jedoch nie zugemacht wird. Des Weiteren ist dort kein Schild zu sehen, ob es sich um Privatgelände handelt oder ob die StVO gilt.

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Zitat:

Original geschrieben von T1T4N


und was ist wenn man garkeinen SB bekommt sie ist 19 jahre im regelfall grad mal lehre und noch keine kohle legt jetzt der richter aus heiterem himmel ohne ihre einnahmen zu kennen 4000€ fest und sie hat halt mal 10 monate nix zu essen oder wie kann ich mir des vorstellen mit dem sb

1.Ist das für die Justiz ein 08/15 Vorgang der auch so abgehandelt wird.Wem ein Strafbefehl nicht passt kann ja Wiederspruch einlegen,das geht sogar nur für Teile des Strafbefehls.Zb wenn die Tagessatzhöhe zu hoch angesetzt wurde.Übrigens kann es bei einer Verhandlung auch noch erheblich härter werden als bei einem Strafbefehl.Dazu kommt das man eine Geldstrafe auch in Raten zahlen kann.Im übrigen hatte sie bisher auch das Geld für ein Auto und zum weggehen.Hätte sie das Auto geschrottet müßte sie auch sehen wie sie damit klarkommt.

@ Basti23041986
Wenn theoretisch und Praktisch jeder auf den Parkplatz kann ist es öffentlicher Verkehrsraum.Wäre die Schranke unten gewesen und das Gelände so eingezäunt das selbst Fußgänger nicht ohne weiteres auf das Gelände gelangen wäre es kein öffentliches Gelände gewesen und die Polizei hätte nichts machen können.
Es ist dabei unerheblich ob es Privatgelände ist oder Öffentliches,es zählt nur ob jeder auf das Gelände kann oder ob es komplett abgesperrt ist

Aber eines macht mich gerade stutzig.

Zitat:

Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.

Das Ergebnis einer Blutprobe bekommt man erst nach 1-2 Wochen.Hat man ihr Blut abgenommen oder mußte sie nur auf der Wache in ein etwas größeres Meßgerät pusten?Es ist bei der Vorhersage einer eventellen Strafe wichtig zu wissen ob nur der Atemalkohol gemessen wurde oder eine Blutprobe genommen wurde um den Blutalkohol exakt bestimmen zu können.Nur den letzteren Wert könnt ihr noch nicht haben da der in einem Labor ermittelt wird und Ergebnisse binnen Stunden nur im Film vorkommen.

Zitat:

Original geschrieben von T1T4N



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


heb56 hat schon so ziemlich das Richtige geschrieben.
Vor den Richter muß man im Regelfall nicht,eine Verhandlung gibt es nur wenn man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist.
und was ist wenn man garkeinen SB bekommt sie ist 19 jahre im regelfall grad mal lehre und noch keine kohle legt jetzt der richter aus heiterem himmel ohne ihre einnahmen zu kennen 4000€ fest und sie hat halt mal 10 monate nix zu essen oder wie kann ich mir des vorstellen mit dem sb

Tjo,

Du musst alle Einkünft ansagen (Nebenjob usw). Bei mir hatte man zu Studentenzeiten einen Tagessatz von 5euro festgesetzt was a 15Tage halt 75euro waren. Was ich viel hefitger Fand wahren die Verfahrenskosten von 900euro...

Aber sowas darf man dann in Ratenzahlungen a 10euro abstottern. Das ist am ende des Tages wieder typisch. 12 Monatsraten hätten mich härter getroffen als 100 Monatsraten...zudem ist der Verwaltungsaufwand für die 10euro deutlich höhrer als 10euro...

MFG

wing

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986


Mal noch schnell die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob der Parkplatz des Baumarktes Privatgelände oder Öffentlich ist?! Bei der Einfahrt ist zwar eine Schranke zu finden, die jedoch nie zugemacht wird. Des Weiteren ist dort kein Schild zu sehen, ob es sich um Privatgelände handelt oder ob die StVO gilt.

Ob das Gelände Privatbesitz oder öffentlich ist, ist nebensächlich.

Relevant ist allenfalls, ob das Gelände objektiv öffentlich zugänglich ist und das ist bei einer Schranke, die quasi nie geschlossen wird, definitiv der Fall.

Na dann scheint es wohl öffentliches Gelände zu sein!

Sie haben eine Blutprobe entnommen und es dann eingeschickt, was wohl 2-3 Tage Dauern sollte (lt. Polizei) Ergebniss hat sie bis heute nicht.

Na denn, bin mal gespannt, wie das ausgeht!

Gibt es denn inzwischen etwas Neues in dem geschilderten Fall?

Hallo,

also, es war öffentliches Gelände, Führerschein ist bis auf weiteres weg und den genauen Blutalkoholspiegel kennt sie nicht - es läuft alles über´n Anwalt.

Bis jetzt sollte Sie nur zur Anhörung... weitere Schritte wurde bislang nicht unternommen. Das zeith sich wohl noch ne Weile hin!

UiUiUi...
wenn man sich das so durchließt...Ich kann da über Deine Bekannte nur den Kopf schütteln.
Meine Meinungen:
- Alkohol in der Probezeit => Führerschein weg für immer, ABER nach MPU sollte die Möglichkeit bestehen, dass man ihn neu erwerben kann.
- Zur MPU: Ein Freund von mir ist mal nach einem Dorffest (fand quasi in der selben Straße statt) völlig betrunken auf der Wohnungstreppe eingeschlafen, Auto stand in der Garage und wurde nicht genutzt, morgens ist er von den Freundlichen geweckt worden, die haben ihn durchsucht, Alkoholtest gemacht und 0,4g Dope gefunden. Die Folge, Lappen weg, Punkte, Geldstrafe, 3 MPU´s und hat mittlerweile seinen Führerschein immernoch nicht, trotz Rechstweg, Anwalt und Co....nach 8 Jahren. Ich will damit sagen, dass der Staat einen richtig rannehmen kann, wenn er will.
- Nochmal MPU: Ich kenne niemanden, der die beim ersten Mal bestanden hat.
- Parkplatz: Öffentliches Gelände. Deine Bekannte kann froh sein, dass die Schranke offen war, denn wenn alles zu gewesen wäre und die Polizei euch auf einem Privatgrundstück erwischt hätte, dann hättet ihr zusätzlich noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen. Aber hat der Prakplatzbesitzer sowieso nicht Hausrecht und ist das somit nicht ein Privatgrundstück? Aber ihr habt die Zusage des öffentlichen Geländes ja schon erhalten. Wäre es Privatgelände und hätte sie die Zusage des Besitzers, dann dürfte sie auf diesem Grundstück sogar das Auto und alles andere ohne staatliche Konsequenzen zu Schrott fahren.
- Alkohol hinterm Steuer: "Wer nicht laufen kann, sollte lieber fahren?". Ich bin für 0 Promille in der Probezeit und wer dann erwischt wird, hats nicht verdient, ein Kraftfahrzeug zu führen. PROOOOBEZEIT. Bei einem Arbeitgeber werde ich auch gekündigt, wenn ich im ersten halben Jahr Scheiße baue.

Heftige Strafe verdient, viel Erfolg beim Führerschein machen und .... ach. Is doch scheiße sowas!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Bassment



- Nochmal MPU: Ich kenne niemanden, der die beim ersten Mal bestanden hat.

Tjo,

im Bekanntenkries liegt die Quote bei 4 von 5, die beim ersten mal bestanden haben. Die 4 haben aber alle ihren Lebensstil geändert...

Liegt vll. einfach wirklich nur an sich selbst...

MfG

wing

Zitat:

Original geschrieben von Bassment


[...]

wenn dan die 0,0 promille grenze für alle, nicht nur für Fahranfänger. Denn erst wird der böse kleine Fahranfänger dazu verdonnert ja kein Alkohol zu trinken, aber mit dem 21. Lebensjahr ist Alkohol im straßenverkehr in Ordnung (bis zu einem bestimmten Maße). Der Alkohol wirkt jetzt bestimmt gaaanz anders 🙄

Zitat:

Original geschrieben von breakerxvii


wenn dan die 0,0 promille grtenze für alle, nicht nur für Fahranfänger.

100% agree.

Das dies möglich ist, beweisen ja schon etliche Länder, in denen die 0,0-Promille-Grenze gilt.

Hallo

Ich bin auch für 0,0 promille Grenze.

Was hab ich davon,wenn ich 1 oder 2 Bier trinke und garnicht weiß ob ich nun über die promille Grenze bin oder nicht?

Dann muss man "angst" haben nacher sein Führerschein zu verlieren.

Auserdem macht es mir persönlich kein spaß 1 oder 2 Bier zu trinken.

Wenn dann möchte ich ein paar trinken und gesund zu Hause ankommen.

Dann lasse ich mich abholen oder zahle halt mal 10€ für das Taxi.

Ein paar Euros oder ein Anruf beim Kumpel sollten einem der Führerschein doch wert sein.

MfG
Christian

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