1,1 Promille in Probezeit

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe leider kein anderes Unter-Forum gefunden, deswegen hier in meinem Stammforum...

Um es vorweg zu nehmen, es geht hier um eine Freundin (von meiner Freundin ne Arbeitskollegin & Freundin). Ich halte nach wie vor nichts von Alkohol am Steuer und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man sich voll besoffen hinters Lenkrad setzten kann.

Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.

Mit welchen Strafen muss Sie rechnen? Ich habe mal google angestrengt und bin auf mind. 4 verschiedenen Ergebissen gekommen.

Fakt ist auf alle Fälle:

- Fahrverbot
- Punkte
- Nachschulung
- Strafe
- MPU (?)

jedoch in welcher Höhe ist mir unklar. Sie ist Ersttäter und hat auch polizeilich ne "weiße Weste".

Deshalb die Frage an Euch, wer mir konkrete Ergebnisse mit Angabe der § geben kann.

Ich bedanke mich im vorraus!
Euer Basti

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.

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Ich denke mal, dass bei allem was über 0,3 Promille liegt, eher "sowohl als auch" statt "entweder oder" gilt. Denn es heißt:

"Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:

* Fahrverbot ab 0,5 Promille
* Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille, mehr...)"

Bei 1,1 Promille wird man entsprechend von einem Entzug der Fahrerlaubnis ausgehen können statt lediglich von einem Fahrverbot.

"Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet:

* Danach besitzt man keine Fahrerlaubnis mehr
* Der Führerschein wird vernichtet
* Um wieder fahren zu dürfen, muss nach Ablauf der Sperrfrist (1 Jahr oder länger) eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden
* Die alten Klassen 1,2,3... sind verfallen und können nicht wieder erteilt werden
* Oft verlangt die Behörde vor der Wiedererteilung ein Medzinisch-Psychologisches Gutachten (MPU)
* Sind mehr als zwei Jahre seit Entzug der Fahrerlaubnis vergangen, muss eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden"

Quellen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/promillegrenzen.php

onback sag ich nur dazu. hat die olle nicht anders verdient. ich bin zwar manchmal auch ein chaot auf der strasse 😁 aber ich trinke nicht und passe dem entsprechend auf. habe 0 punkte und nie lappen abgegeben. nur strafzettel wegen zu schnell fahren und viele viele knöllchen wegen falsch parken habe ich erfolgreich sammeln können !

Rauchen aufgeben is schwer, aber nüchtern zu Fahren ist ein Kinderspiel. Richtig wenn es saftig wird bei dieser Einstellung.

kenne jemanden, den hat es vor 3 monaten erwischt. mit 2promille mit nem roller erwischt.

ergebnis:

8 monate fahrverbot (eigentlich würde er weniger bekommen, aber da er einen mitfahrer ohne helm dabei hatte, halt eben 8 monate)
straffe von glaube ich 400€ (richtet sich nach dem einkommen/ abgaben)
probezeit-verlängerung um 2jahre
wieviele punkte er bekommen hat, hab ich keine ahnung.

ging übers gericht.

vor paar wochen kam ein brief, mit der aufweisung eine nachschulung zu absolvieren.

edit: seine einsicht über den fehler hat ihm geholfen eine niedrigere straffe zu bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär


kenne jemanden, den hat es vor 3 monaten erwischt. mit 2promille mit nem roller erwischt.

ergebnis:

8 monate fahrverbot (eigentlich würde er weniger bekommen, aber da er einen mitfahrer ohne helm dabei hatte, halt eben 8 monate)
straffe von glaube ich 400€ (richtet sich nach dem einkommen/ abgaben)
probezeit-verlängerung um 2jahre
wieviele punkte er bekommen hat, hab ich keine ahnung.

ging übers gericht.

vor paar wochen kam ein brief, mit der aufweisung eine nachschulung zu absolvieren.

edit: seine einsicht über den fehler hat ihm geholfen eine niedrigere straffe zu bekommen.

Sage ich ja schon, in solchen Fällen wir es in der Hand eines Richters landen. Und die legen die Gesetze etwas weicher aus...leider ist Herr Schill ja nicht mehr im Amt...

MfG

wing

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


Sage ich ja schon, in solchen Fällen wir es in der Hand eines Richters landen. Und die legen die Gesetze etwas weicher aus...leider ist Herr Schill ja nicht mehr im Amt...

MfG

wing

Das stimmt nicht ganz.

Denn den Führerschein bekommst du nur von dem zuständigen Amt wieder.

Und die interesiert das Gerichtsurteil nicht.

Wenn die sagen du gehst zur MPU ist das so, oder du kriegst dein Führerschein nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von zonki101



Zitat:

Original geschrieben von wing2579


Sage ich ja schon, in solchen Fällen wir es in der Hand eines Richters landen. Und die legen die Gesetze etwas weicher aus...leider ist Herr Schill ja nicht mehr im Amt...

MfG

wing

Das stimmt nicht ganz.
Denn den Führerschein bekommst du nur von dem zuständigen Amt wieder.
Und die interesiert das Gerichtsurteil nicht.
Wenn die sagen du gehst zur MPU ist das so, oder du kriegst dein Führerschein nicht mehr.

Ja das ist schon klar. Nur in dem Fall kann gegen ein Beschluß aus Flensburg einspruch via Anwalt angereicht werden und dann gehts zum Richter...

MfG

wing

Ja aber das bringt dir nichts.
Den selbst wenn die Sperrfrist vom Gericht verkürzt wird heist das nicht das du den Deckel dannfrüher wieder bekommst.
Also kannst du auf das was der Richter sagt eigentlich Pfeifen.
Die Führerscheinstelle sagt welche Auflagen du hast und erfüllst du die nicht gibts kein Führerschein.
Egal was ein Richter in sein Urteil schreibt.
Die Führerscheinstelle schaut bei solchen Fällen, bei denen Einspruch vor Gericht eingelegt wird besonders genau hin und die Auflagen sind dann eher höher, wie wenn man den Strafbefehl gleich akzeptiert hätte.

War dass hier nicht ein Technik Forum 😕 

Zitat:

Original geschrieben von TopForce


War dass hier nicht ein Technik Forum 😕 

in der tat - im moment geht es um diverse techniken, seinen lappen loszuwerden...

So was ist nicht schwer wie man lesen kann.

Das mit den 2 Pünktchen für Fahranfänger gilt, wenn diese überhaupt mit Promille fahren, also z.B. 0,2. Das hätte für einen nicht-Fahranfänger ja keinerlei Auswirkungen.
Hat ein Fahranfänger über 0,5 Promille, so gelten für ihn natürlich auch alle Konsquenzen wie für jeden anderen.

Und das wären bei 1,1 Promille und mehr:
- Strafverfahren
- 7 Punkte
- mindestens 6 Monate Führerschein weg
- Geldstrafe, im Gerichtsverfahren festgelegt

Bei Fahranfängern dann noch zusätzlich:
- um 2 Jahre verlängerte Probezeit
- Aufbauseminar

MPU gibt es meines Wissens nach bei 1,2 Promille noch nicht, auch kein Führerschein neu machen und all diese Sachen ..

Zitat:

Original geschrieben von TopForce


War dass hier nicht ein Technik Forum 😕

Einmal in der Woche kann man sowas zulassen. Abwechslung tut Not und da wie schon im Eröffnungsthreat geschreiben, kein richtiges Forum dafür existiert...

Außerdem wird hier keiner zum lesen gezwungen. Ich persönlich lese die Felgenthreat nur noch weil ich es muss 😁.

MfG

wing

Zitat:

Original geschrieben von heb56


MPU gibt es meines Wissens nach bei 1,2 Promille noch nicht, auch kein Führerschein neu machen und all diese Sachen ..

Das habe ich bis jetzt so verstanden:

Ab 1,1 kann eine MPU angeordnet werden und ab 1,6 ist dieses immer der Fall.

Die Sache mit dem Führerschein hängt mit der Länge der Sperrfrist zusammen.
Beim Führerscheinentzug wird der alte Schein vernichtet. Will man wieder Fahren, dann muss ein neuer beantragt (und entsprechend gedruckt) werden. Ab einer Sperrfrist von 2 Jahren muss dazu auch erneut eine Prüfung gemacht werden.

heb56 hat schon so ziemlich das Richtige geschrieben. 

Vor den Richter muß man im Regelfall nicht,eine Verhandlung gibt es nur wenn man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist.

Zitat:

- mindestens 6 Monate Führerschein weg

Sind im Regelfall eher 10 Monate.Man kann davon ausgehen das man den Schein erst ziemlich genau 1 Jahr nach dem Entzug wieder in den Händen halten kann.

Zitat:

- Geldstrafe, im Gerichtsverfahren festgelegt

Werden so ca 30 Tagessätze werden,sprich einen Netto Monatslohn.

Zitat:

- Aufbauseminar

Aber nicht die normale Nachschulung sondern ein besonderes Aufbauseminar.

Eine MPU ist nicht zu befürchten,wenn man nicht schon eine dicke Sündenkartei hat.
Aaaaaaaber,die nächsten 10 Jahre führt auch das kürzeste Fahrverbot wegen Alk unweigerlich zu einer MPU und dazu reichen schon 0,3 Promille wenn die Justiz der Meinung ist alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erkennen zu können.Als Beispiel,ein kleiner Unfall und die Polizei stellt Alk fest.Selbst bei nur 0,3 Promille kann das zu einem Führerscheinentzug führen.Bei Wiederbeantragung kommt dann die Aufforderung zur MPU.Noch fieser,Routinekontrolle und Blasergebnis 0,5 Promille.Im Regelfall und ausserhalb der Probezeit 1 Monat ÖPNV.Nur wenn in den Akten noch die obige Alkoholfahrt steht,mindestens 10 Jahre bleibt die in den Akten,kommt dann irgendwann wenn die Führerscheinstelle davon erfährt ein Brief in dem eine Frist gesetzt wird bis wann man eine positive MPU vorlegen muß.Legt man keine oder eine Negative vor,letzteres sollte man nie machen,kommt als nächstes die Anordnung das die Fahrerlaubnis bis zur Vorlage einer positiven MPU erloschen ist und der Schein eingezogen wird.
Und bevor einige meinen da macht man eben mal in der Frist von 2-3 Monaten eine MPU,das geht so gut wie immer schief da der Psychologe eine Verhaltensänderung sehen will und die dauert länger als die Frist die man von der Führerscheinstelle bekommt.Da hilft nur sich ab Führerscheinentzug gewissenhaft auf eine mögliche MPU vorzubereiten.

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