"Soundmodul" vom 313ps beim 245ps nachrüsten?
Hallo,
ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6.BiTurbo
Natürlich geht das, technisch geht alles, ist nur die Frage, was Dir das nutzt - wirst trotzdem ganz böse versenkt (sry, konnte ich mir nicht verkneifen).Zitat:
Original geschrieben von chrifra
Hallo,ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
😁 aber wir gehen wenigstens mit tollem Sound unter 😁
1629 Antworten
Michael, mal wieder Bombe!!!( bei dem Nickname) ;-) hab zwar auch die Anleitung, nur steht da keine Nummer der Genehmigung. Hast du die ganze Anleitung zufällig als PDF? Deine E-Mail hätte ich noch
Zitat:
@uncelsam schrieb am 20. Juni 2018 um 17:31:02 Uhr:
Ich habe das KBA zu dem Thema angeschrieben. Die Audi Anlage hat als einzige meines Wissens eine Typgenehmigung, ist also ein Sonderfall.
Dann lass uns das Ergebnis bitte wissen. Gerne auch das Schreiben hochladen. Braucht man nicht immer mit der Rennleitung zu diskutieren 😉
Zitat:
@CB245 schrieb am 20. Juni 2018 um 18:00:20 Uhr:
Michael, mal wieder Bombe!!!( bei dem Nickname) ;-) hab zwar auch die Anleitung, nur steht da keine Nummer der Genehmigung. Hast du die ganze Anleitung zufällig als PDF? Deine E-Mail hätte ich noch
mein 😁 arbeitet dran... 😉
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Zitat:
@combatmiles schrieb am 20. Juni 2018 um 19:40:52 Uhr:
Zitat:
@CB245 schrieb am 20. Juni 2018 um 18:00:20 Uhr:
Michael, mal wieder Bombe!!!( bei dem Nickname) ;-) hab zwar auch die Anleitung, nur steht da keine Nummer der Genehmigung. Hast du die ganze Anleitung zufällig als PDF? Deine E-Mail hätte ich nochmein 😁 arbeitet dran... 😉
Sehr gut
Zitat:
@CB245 schrieb am 20. Juni 2018 um 18:00:20 Uhr:
Michael, mal wieder Bombe!!!( bei dem Nickname) ;-) hab zwar auch die Anleitung, nur steht da keine Nummer der Genehmigung. Hast du die ganze Anleitung zufällig als PDF? Deine E-Mail hätte ich noch
Doch klar die E24... Ist die Zulassungsnummer, unter dieser sollte man die gesamte Genehmigungen finden, die Frage ist nur wo...
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 20. Juni 2018 um 18:01:16 Uhr:
Bringt aber alles Nix wenn es ab sofort nicht mehr erlaubt ist
Und wo ist der Unterschied zwischen "vor einem Jahr nachgerüstet" und "jetzt nachgerüstet"? Man ist ja nicht verpflichtet, irgendwo ein Einbaudatum zu dokumentieren.
Und ein nachträgliches Entziehen der Genehmigung ist meines Wissens auch nicht möglich.
Was willst Du uns also mit Deiner Aussage genau mitteilen?
Ich greife das mal in Bezug auf Nachrüstsysteme auf:
Diese Nachrüstungen sind eintragungspflichtig. Wer sie bisher eingetragen hat. Sehr gut.
Wer sie bisher nicht eingetragen hat. Nicht so gut. Keine Eintragung mehr möglich.
Fazit: Alle nicht eingetragenen Nachrüstsysteme sind jetzt nicht mehr eintragungsfähig. Alle dafür vorhandenen Gutachten sind ungültig. Somit ist es vollkommen egal, wer was wo wann eingebaut hat.
https://www.motor-talk.de/.../...erlaubt-lauter-verboten-t6359596.html
Zitat:
@combatmiles schrieb am 20. Juni 2018 um 17:25:47 Uhr:
Hilft euch das aus der original Nachrüst Einbauanleitung weiter??
Hier steht ja auch es ist keine nachrüst Abgasanlage sondern eine Austausch Abgasanlage. Somit wurde ja nichts nachgerüstet sondern nur ausgetauscht. Original Teil gegen original Teil 😁.
Ist aber auch ein schwieriges Thema. Bloß gut ich hab meine schon ausgebaut und verkauft kurz bevor dieser Beschluss rauskam 😁
Zitat:
@Hooch schrieb am 21. Juni 2018 um 09:36:15 Uhr:
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 20. Juni 2018 um 18:01:16 Uhr:
Bringt aber alles Nix wenn es ab sofort nicht mehr erlaubt istUnd wo ist der Unterschied zwischen "vor einem Jahr nachgerüstet" und "jetzt nachgerüstet"? Man ist ja nicht verpflichtet, irgendwo ein Einbaudatum zu dokumentieren.
Und ein nachträgliches Entziehen der Genehmigung ist meines Wissens auch nicht möglich.
Was willst Du uns also mit Deiner Aussage genau mitteilen?
Kommst halt mal her und dann kannst du das ja mit dem Schnittlauch diskutieren 🙂
Zitat:
@audia4rs4 schrieb am 21. Juni 2018 um 11:10:48 Uhr:
Zitat:
@combatmiles schrieb am 20. Juni 2018 um 17:25:47 Uhr:
Hilft euch das aus der original Nachrüst Einbauanleitung weiter??Hier steht ja auch es ist keine nachrüst Abgasanlage sondern eine Austausch Abgasanlage. Somit wurde ja nichts nachgerüstet sondern nur ausgetauscht. Original Teil gegen original Teil 😁.
Ist aber auch ein schwieriges Thema. Bloß gut ich hab meine schon ausgebaut und verkauft kurz bevor dieser Beschluss rauskam 😁
Naja die elektrik ist schon nachgerüstet...
Zitat:
@Polmaster schrieb am 21. Juni 2018 um 10:48:55 Uhr:
Ich greife das mal in Bezug auf Nachrüstsysteme auf:Diese Nachrüstungen sind eintragungspflichtig.
Da steht aber was anderes im Dokument, welches @combatmiles gepostet hat (siehe vorherige Seite): "Somit sind weder zusätzliche Dokumente mitzuführen, noch Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen."
Zitat:
@Polmaster schrieb am 21. Juni 2018 um 14:30:34 Uhr:
Die Anleitung ist von 2015.
Und? Wenn es 2015 eingebaut wurde, war es doch legal.
Soll mir doch mal jemand zeigen das die Typgenehmigung nicht mehr gültig ist
Ich verweise wiederrum gerne auf den zuvor von mir geposteten MT-Link. Dort ist die Problematik erklärt.