*Q7 4M Community-Thread*
Da die Threads Neuer Q7 12/13/14 schon ein bißchen unübersichtlich geworden sind, hier mal eine Neuauflage 🙂. Gibt es schon einen Termin für 2015 ?? Gruß Borstel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@knolfi schrieb am 4. Dezember 2015 um 15:50:24 Uhr:
Ach so, ich vergaß...ist ja tiefergelegter SUV....Prolltuning quasi ab Werk.Zitat:
@borstelnator schrieb am 4. Dezember 2015 um 15:32:57 Uhr:
Wer das hier aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass zwischen Vorderreifen und Kotflügel nicht mal ein Briefmarke passt!!
Ein bisschen mehr Konzentration bitte!!Dann eben doch das Benzin...vlt. stimmen ja dann auch die CO2-Werte, wenn das Ding schön brennt. 😁
@knolfi
freut mich, dass wir wieder auf Deinem Niveau angekommen sind, warst ja lange (zum Glück) nicht zu hören. Nein, es freut mich natürlich nicht und ich glaube, es ist hier nicht der richtige Ort für Deine nichts zur Sache beitragenden Anmerkungen. Das bringt uns alle nicht weiter, die hier Austausch zum Thema Q7 suchen und nicht so einen Dünnpfiff, wie Du ihn verbreitest.
Sorry an alle anderen - aber solche Typen....
3176 Antworten
Audi könnte beim Q7 diese ganze CO2-Räder-Diskussion und Effizienzlabel-BlaBla umgehen, in dem Sie einen gschoidan V8 in die Kuh packen, der die Effizienzklasse Z - - hat...z. B. den 4,0 TFSI aus @SQ5-313 's RS6...dann wäre auch mir die scheixx Optik egal. 😁 😁
Hat von Euch jemand die 21 Zoll 5-Doppelspeichen-Design (nicht die im Titanlook) bestellt und schon einen Liefertermin? Bei mir scheint das ein limitierender Faktor zu sein....
Gibt Winterreifenpflicht in Österreich, was soll ich dir nachweisen ! Ist datumsrelevant und nicht wetterabhängig! 1.11.- 15.4. ist verpflichtend!
Zitat:
@newreef77 schrieb am 7. August 2015 um 11:10:14 Uhr:
Gibt Winterreifenpflicht in Österreich, was soll ich dir nachweisen ! Ist datumsrelevant und nicht wetterabhängig! 1.11.- 15.4. ist verpflichtend!
Stimmt so nicht, es gibt im genannten Zeitraum bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eine Winterreifenpflicht, aber nicht generell.
Zitat:
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
ACHTUNG
Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird.Die Winterreifenpflicht für Pkw wurde auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau (sogenannte Microcars) ausgedehnt.
Quelle:
https://www.help.gv.at/.../Seite.063100.htmlDie gesetzliche Regelung ist § 102 Abs. 8a
Zitat:
(8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen
1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder
2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März
nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
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Zitat:
@knolfi schrieb am 7. August 2015 um 10:20:48 Uhr:
Audi könnte beim Q7 diese ganze CO2-Räder-Diskussion und Effizienzlabel-BlaBla umgehen, in dem Sie einen gschoidan V8 in die Kuh packen, der die Effizienzklasse Z - - hat...z. B. den 4,0 TFSI aus @SQ5-313 's RS6...dann wäre auch mir die scheixx Optik egal. 😁 😁
Da wäre ich auch sofort dabei 🙂 😁
definiere winterliche Fahrverhältnisse;-) Frag deinen Versicherungsvertreter ! Die steigen dir schneller aus als dir lieb ist......
Back to the roots, fahre min 5 Monate mit geringem Co2 den Rest mit hohem ?!?!?! Idiotisch. Für mich, bestellen 20, fahren 22!
In Österreich sollte man den Q7 mit maximal 20" Rädern bestellen, ab 21" steigt die NoVA.
ad Winterreifenpflicht: Ich wusste gar nicht dass in Österreich Versicherungen Gesetze machen! Da gibt es jede Menge letztinstanzliche Entscheidungen dazu, ich würde an deiner Stelle nicht den Versicherungsvertreter fragen, zumindest die Vertreter, die ich kenne, sind alle keine Juristen, sondern Verkäufer! Aber wenn du gerne deiner Versicherung gegenüber vorauseilenden Gehorsam ablieferst will ich dir das nicht ausreden. Meine Frau hat schon im Winter mit Sommerreifen -allerdings ohne winterliche Fahrbahnverhältnisse- einen Schaden für die Vollkasko produziert, die erste Reaktion der Versicherung war auch in die Richtung Nicht-Zahlen, hat sich nach Hinweis auf den Rechtsweg recht schnell erledigt gehabt.
Könnte ich dir einige Fälle aus der Kanzlei zeigen die bei 4Grad und schlechten Winterreifen abgeblitzt sind.....
Gemacht werden die Gesetze nicht von den Versicherungen, aber im Normalfall ärgerst du dich mit ihnen ab.
Ich halte dich nicht davon ab WR zu montieren, es ging nur darum, dass deine Aussage bezüglich der Winterreifenpflicht schlicht und ergreifend falsch war.
Versicherungsbedingungen sind keine gesetzliche Pflicht, womit das Thema für mich auch beendet ist.
P.S.: Nova ist in A ohnehin ein absoluter Traum! Bis 32%. Keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei PKW, max. Firmenanteil von 40.000€ und jetzt auch noch ein max. Sachbezug von 960€ im Monat bei mehr als 120g Co2. Autofahrer, die Melkkuh der Nation...
Bei uns in Belgien ist es noch kranker, hier gilt eine Stufe von 155kw. Wenn man ein Auto unter 155kw anmeldet, zahlst du 2.500EUR anmeldungsgebühr (jaja bei jedes Auto wieder neu) wenn du über 155kw kommst, werden 5.000EUR fällig. Somit chippen Audi etc. die Motoren unter 155kw und Sie nach der Anmeldung wieder hochzuschrauben. Dafür dürfen wir wenigstens für 1000EUR ein wünsch Kennzeichen aussuchen mit frei wählbaren (bis zu 9) Zeichen.
Somit gibt es die besondere varianten mit 211PS :-)
http://nl.ww3.autoscout24.be/classified/273728358?asrc=st|as
http://nl.ww3.autoscout24.be/classified/273049136?asrc=pl|as
Zitat:
@newreef77 schrieb am 7. August 2015 um 12:29:10 Uhr:
P.S.: Nova ist in A ohnehin ein absoluter Traum! Bis 32%. Keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei PKW, max. Firmenanteil von 40.000€ und jetzt auch noch ein max. Sachbezug von 960€ im Monat bei mehr als 120g Co2. Autofahrer, die Melkkuh der Nation...
Ich weiß, ich lebe in AT 😁 und gerade in Bezug auf KFZ ist hier das Raubrittertum angesagt (allerdings nicht nur da).
Eine Q7 für um die 80.000€ kaufen wollen, aber dem armen Staat nicht ein paar Krumen gönnen wollen - sind ja nicht mal 10% vom Auto. ...tststs 😁
Zitat:
@newgolf schrieb am 7. August 2015 um 10:58:46 Uhr:
Hat von Euch jemand die 21 Zoll 5-Doppelspeichen-Design (nicht die im Titanlook) bestellt und schon einen Liefertermin? Bei mir scheint das ein limitierender Faktor zu sein....
Wenn Du den Code "F50" meinst: Liefertermin habe ich noch keinen; nur: Mein avisierter LieferMONAT ist Oktober. Eine KW habe ich noch nicht.
Habe die Felgen auch schon auf einigen Vorführern gesehen - aber das muss ja nichts heißen ...
Ja, danke. Die meine ich.