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"Ärger" mit Premium Select

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 19:10

Hallo Leute, habe etwas Ärger mit meinem gekauften 325i. Habe den Wagen bei einem Berliner/Brandenburger BMW-Händler als Premium Select Gebrauchtwagen (03/2004 56tkm) aus 1. Hand gekauft.

Kurz nach dem Kauf (etwa 3 Wochen später) habe ich bei dem Händler eine rupfende Kupplung reklamiert. Der Werkstattmeister hat mir dies auf einer gemeinsamen Probefahrt auch bestätigt. Er sagte, dass sei kein funktionaler Mangel, wohl aber eine Komforteinbuße und ich hätte bei warmen Außentemperaturen noch mehr Spaß damit.

Nun sichert das Premium Select Zertifikat unter Punkt 49 zu: "Kupplung funktionsfähig und ohne Komforteinbußen".

Der Händler stellt sich (natürlich) recht stur und unterbreitet mir das Angebot, die Materialkosten zu übernehmen und ich solle die Arbeitskosten (ca. 300 Euro) tragen. Seine Argumentation: ich bekäme ja auch eine neue Kupplung (Wertsteigerung) und ich hätte das Auto ja fehlerfrei übernommen.

Ich bin der Meinung, dass der Wagen die zertifizierten Eigenschaften erfüllen muss und bestehe auf eine kostenlose Behebung des Problems.

Habe über den Werkstattmeister und meinen Verkäufer die Position des Inhabers erläutert bekommen und werde jetzt um ein persönliches Gespräch bitten. Ich sehe die Sache eigentlich sehr entspannt, habe eine gute Rechtschutzversicherung und schrecke auf vor einer Rückabwicklung des Kaufs nicht zurück (obwohl mir der Wagen sehr viel Spaß bereitet).

Was meint Ihr, habe ich das Recht auf meiner Seite? Habe den Mangel innerhalb der ersten 1000 Kilometer reklamiert, mittlerweile sind seit Kauf jedoch etwa 5000 Kilometer dazu gekommen.

Gruß

Carsten

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16 Antworten

Denke das Recht ist auf deiner Seite(grade in den ersten sechs Monaten)

So was wie Rechtsschutz ist jetzt sehr nützlich.Kenn ich mein Schwager ist auch Anwalt + seine Freundin und die mussten auch schon einige male ran(oder Drohen reicht auch).Von wegen Premium wenn es doch in den Bedingungen steht versteh ich nicht so richtig:confused:

Denke noch mal die Sachlage klären Standpunkt zu Verstehen geben und dann........

Kann aber sein das der Verkäufer gleich anbietet den Wagen zurück zu nehmen.War bei mir auch so.Wegen den Km sein Problem.

Grundsätzlich gilt die Zusicherung der Eigenschaften nur für den Kaufzeitpunkt. Sollte natürlich nach nur 1000 km die einen Magel aufzeigen, könnte man davon ausgehen, dass dieser Mangel schon vorher bestand und somit wären 100 % der Kosten durch den Händler zu übernehmen.

Umgekehrt wird vielleicht der Händler behaupten, dass die Kupplung ein Verschleissteil ist und die Kupplung zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei war und sie wahrscheinlich durch Dich innerhalb der ersten 6 Monate kaputtgemacht wurde. Wenn man will kann man eine neue Kupplung an einem Tag verheizen. Sollte ein Richter die Auffassung des Händlers teilen, dann würdest Du keine Kosten bekommen.

Sich dann irgendwo in der Mitte zu treffen finde ich garnicht mal so verkehrt. Versuch doch noch ein weiteren Rabatt rauszuhandeln und nimm es an. Dann hast Du wenigstens eine neue Kupplung.

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

Grundsätzlich gilt die Zusicherung der Eigenschaften nur für den Kaufzeitpunkt. Sollte natürlich nach nur 1000 km die einen Magel aufzeigen, könnte man davon ausgehen, dass dieser Mangel schon vorher bestand und somit wären 100 % der Kosten durch den Händler zu übernehmen.

Umgekehrt wird vielleicht der Händler behaupten, dass die Kupplung ein Verschleissteil ist und die Kupplung zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei war und sie wahrscheinlich durch Dich innerhalb der ersten 6 Monate kaputtgemacht wurde. Wenn man will kann man eine neue Kupplung an einem Tag verheizen. Sollte ein Richter die Auffassung des Händlers teilen, dann würdest Du keine Kosten bekommen.

Sich dann irgendwo in der Mitte zu treffen finde ich garnicht mal so verkehrt. Versuch doch noch ein weiteren Rabatt rauszuhandeln und nimm es an. Dann hast Du wenigstens eine neue Kupplung.

Mensch, arbeitest Du bei meinem Händler?

:-)

Wenn die nicht alles übernehmen , lass dir die kupplung bezahlen und lass sie von ner freien werkstatt einbauen;)

Zitat:

Original geschrieben von SuperBausH

Mensch, arbeitest Du bei meinem Händler?

:-)

Wenn Du sicher bist, vor Gericht zu gewinnen, nimm das Angebot nicht an.

Meiner Meinung nach ist die Lösung mit dem Rechtsweg die schlechteste. Nach ganz langer Zeit (viele Monate, wenige Jahre) bekommst du einen Vergleich, der etwa so aussieht , wie der Vorschlag.

Die Rückabwicklung ist die zweitschlechteste Lösung, da du für die genossene Nutzung verhältnismaessig viel blechen musst; Es wird also nicht der komplette Kaufpreis zurückerstattet. Ausserdem scheinst Du ja sonst ganz zufrieden.

Ich habe vor wenigen Monaten ebenfalls einen Gebrauchten mit PremSel gekauft, und wenn ich mich richtig erinnere, ist das nicht an eine bestimmte WErkstatt gebunden. Insofern mein Rat:

1. zweite Meinung einholen von anderer BMW Werkstatt, ggf. mit denen auch einen Deal aushandeln zur Behebung.

2. Noch ein bisschen rumhandeln (wie oben schonmal vorgeschlagen) und machen lassen. Du brauchst den Händler noch die nächsten Jahre und bist auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen.

Selbst nach einem gewonnenen Gerichtverfahren (und die sind sehr selten, meistens kommt ein Vergleich raus) will Dich dort in der WErkstatt keiner mehr sehen.

Also viel Glück.

sb

am 21. Januar 2009 um 10:20

schau dich vllt auch hier mal nach rupfenden kupplungen um. du wirst feststellen, dass da ein austausch oft gar nicht hilft, weil es eine e46-krankheit ist. es hat nämlich den anschein, dass das problem durchaus fahrstilabhängig ist. das wird dir auch dein ah-typ sagen.

meine kupplung fängt auch an, zu rupfen, wenn ich im sommer sinnig und umdrehungssparend durch den stadtverkehr fahre.

die kupplung ist ja nicht hinüber und wenn du mal deinen stil bisschen änderst, wirst du das problem von allein wieder los. dir ist das problem ja erst mit deiner nutzung aufgefallen, also war es vorher so nicht da?

gruß marcus

am 21. Januar 2009 um 12:15

Dein Händler versucht das natürlich total geschickt zu machen, bezahlt dir die Kupplung und du sollst den Einbau tragen... normalerweise wäre das genau umgekehrt aber der Einbau ist ja teurer als das Kupplungsteil...

Ich würde zuerst bei der BMW-Kundenhotline anrufen und mich mal erkundigen was die so dazu sagen. Ich würde mir allerdings auch überlegen ob du nicht auch mit einer gewissen Kostenteilung leben kannst, vielleicht etwas in der Richtung halbe Materialkosten oder so etwas.

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 12:31

Danke für Eure Meinungen, ABER wieso empfehlt ihr alle mehr oder weniger, ich solle klein beigeben?

Ich habe den Sachmangel binnen 4 Wochen und etwa 1400 km beim Händler angezeigt. Es gibt auch überhaupt keine Diskussion über den Mangel an sich. Es geht nur um die Bezahlung der Kosten.

Und wer einen Premium Select Gebrauchtwagen verkauft und mir (dem Käufer) darin zertifiziert, dass die Kupplung ohne Komforteinbußen funktioniert, der kann doch nicht hinterher sein unternehmerisches Risiko auf mich abwälzen. Wo leben wir denn?

Wenn sich die Marketing-Abteilung so einen Mist ausdenkt, dann muss der Händler auch dafür haften. Ansonsten kann man das Zertifikat gleich ins Altpapier legen. Darum geht es mir!

Die 300 Euro SB sind nicht das Thema, mit dem Auto bin ich auch sehr zufrieden (ja, ich kenne die Kupplungsproblematik), ich habe nur keine Lust, denen das durchgehen zu lassen. Ich mag da etwas kleinlich....

 

Gruß

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von SuperBausH

Danke für Eure Meinungen, ABER wieso empfehlt ihr alle mehr oder weniger, ich solle klein beigeben?

Ich habe den Sachmangel binnen 4 Wochen und etwa 1400 km beim Händler angezeigt. Es gibt auch überhaupt keine Diskussion über den Mangel an sich. Es geht nur um die Bezahlung der Kosten.

Und wer einen Premium Select Gebrauchtwagen verkauft und mir (dem Käufer) darin zertifiziert, dass die Kupplung ohne Komforteinbußen funktioniert, der kann doch nicht hinterher sein unternehmerisches Risiko auf mich abwälzen. Wo leben wir denn?

Wenn sich die Marketing-Abteilung so einen Mist ausdenkt, dann muss der Händler auch dafür haften. Ansonsten kann man das Zertifikat gleich ins Altpapier legen. Darum geht es mir!

Die 300 Euro SB sind nicht das Thema, mit dem Auto bin ich auch sehr zufrieden (ja, ich kenne die Kupplungsproblematik), ich habe nur keine Lust, denen das durchgehen zu lassen. Ich mag da etwas kleinlich....

 

Gruß

Carsten

Gehts Dir ums Recht haben oder darum, stressfrei ein schoenes Auto zu fahren ?

Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei Dinge, und erfahrungsgemäss bekommt man auf dem Rechtsweg wg. derartiger Mängel selten uneingeschränkt Recht.

So ist das nunmal.

So ich Dir sagen wie der Rechtsweg aussieht ?

Du reichts Klage ein.

Der Händler widerspricht.

Nach einiger Korrespondenz kommt es in etwa einem Jahr zum Termin, vielleicht auch schon im Spätherbst.

Dort wird eine Beweissicherung beantragt.

Dann kommt ein Gutachter.

Der schaut sich das an und schreibt ein Gutachten (nachdem das Auto von dir schon 16 Monaten gefahren wurde), was dem Gericht dann in etwa 1,5 Jahren (von jetzt an gerechnet vorliegt)

Es kommt zum erneuten Termin, etwa in 2 Jahren

Der Richter hört sich das alles an und fragt die Parteien nach einem Vergleich, etwa 50:50

Den wirste dann annehmen, weil de dann die Schnautze von allem derart voll hast ...

und vor allem, immer noch kein repariertes Auto.

Alternative: Du laesst auf eigene Kosten reparieren und klagst die Summe ein.

Nachteil: Volle Kosten von Anfang an. Vorteil: Repariertes Auto von Anfang an.

Ausgang der Sache wie oben mit dem Unterschied, dass eine Beweissicherung am reparierten Auto schwierig ist.

So, alles klar???

sb

Ja so eine Premium Select ist schon was tolles..........

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von 28onkelz28

Ja so eine Premium Select ist schon was tolles..........

Eben, Sie ist das gedruckte Papier nicht wert.

 

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 13:35

UPDATE: Ich bekomme nächste Woche eine neue Kupplung - ohne weitere Kosten für mich.

Nachfolgendes Schreiben hat also seine Wirkung nicht verfehlt:

 

Berlin, 21. Januar 2009

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

am 19. November 2008 habe ich in Ihrer Filiale in xxx einen Premium Select zertifizierten Gebrauchtwagen erworben und am 20. November übernommen.

Neben anderen Mängeln habe ich am 19. Dezember 2008 in Ihrer Berliner-Service-Filiale eine rupfende Kupplung an meinem BMW reklamiert. Dieser Mangel ist mir bei einer wiederholten Vorführung des Fahrzeugs am 02. Januar 2009 auch von Ihrem Service-Meister Herrn xxx bestätigt worden.

Ich fordere Sie auf, diesen Sachmangel bis zum 06. Februar 2009 kostenlos zu beheben. Das mir von Herrn xxxx übermittelte Angebot der alleinigen Übernahme der Materialkosten ist für mich mit Verweis auf die Sachmängelhaftung und insbesondere der im Premium-Select-Zertifikat zugesicherten Eigenschaften des Gebrauchtwagens (Punkt 49: Kupplung funktionsfähig und ohne Komforteinbußen) nicht annehmbar.

Sollten Sie sich nicht bereiterklären, die Behebung des Sachmangels innerhalb der gesetzten Frist zu erreichen, behalte ich mir vor, die Rückabwicklung des Kaufvertrages über meinen Anwalt zu veranlassen. Aufwendungsersatzansprüche würde ich in diesem Falle gemäß BGH-Urteil vom 20. Juli 2005 (AZ. VIII ZR 275/04) gegen Sie geltend machen.

Ich hoffe, dass sich diese Angelegenheit im Interesse beider Parteien reibungslos erledigt und ich letztendlich mein Fahrzeug mit den von Ihnen zugesicherten Eigenschaften genießen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Toll, dem haste es ja gegeben.

Gut, denn es hat was genützt.

Viel Spass weiterhin.

nb

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